Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
RMA Rhein-Main Abfall GmbH
Ludwigstraße 44, 63067 Offenbach am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Will seit 7.9.2021 | Geschäftsführer |
Johann Auner seit 19.1.2021 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (6)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Frankfurt am Main | 19.23% |
Stadt Offenbach am Main | 19.23% |
Kreis Offenbach | 19.23% |
Hochtaunuskreis | 19.23% |
Main-Taunus-Kreis | 19.23% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RMA Rhein-Main Abfall GmbHOffenbach am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023A. Rahmenbedingungen - Grundlagen des Unternehmens Die RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Offenbach am Main (im Folgenden: RMA GmbH), wurde im Jahr 1998 als Nachfolgerin des Umlandverbandes Frankfurt gegründet. Der Sitz der Gesellschaft ist Offenbach am Main. Durch das Gesetz zur Aufgabenänderung des Umlandverbandes Frankfurt (UVF) vom 17. Dezember 1998 wurde die Abfallentsorgung im Verbandsgebiet des UVF wieder auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften hielten auch nach dieser Rückübertragung eine regionale Kooperation für notwendig. Durch das Vertragswerk vom 21. Dezember 1998 schlossen die Gebietskörperschaften Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Kreis Offenbach, Stadt Frankfurt am Main, Stadt Offenbach am Main und Stadt Maintal eine Grundlagenvereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abfallentsorgung und gründeten die RMA Rhein-Main Abfall GmbH. Die Stadt Bad Vilbel wurde im Juli 2000 als weiterer Gesellschafter aufgenommen. Im Jahr 2005 machte die Stadt Bad Vilbel von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch. Die Gesellschafter erteilten der RMA GmbH einen Generalentsorgungsauftrag, wonach diese als "beauftragte Dritte" gemäß § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) handelt. Diese Beauftragung sowie die Fortführung der Gesellschaft und die interkommunale Kooperation bis zum 31.12.2033 ist durch die Gremien der Gesellschafter im Geschäftsjahr 2020 beschlossen worden und notariell beurkundet. Hiernach ist sichergestellt, dass die RMA GmbH den ihr erteilten Generalentsorgungsauftrag als beauftragte Dritte gemäß § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) weiterhin erfüllen kann. Zweck der Gesellschaft ist die Planung und Organisation der Abfallentsorgung im Rhein-Main Gebiet und deren Koordination unter den Gesellschaftern. Sie nimmt Steuerungs- und Kontrollfunktionen mit den folgenden Schwerpunkten
wahr und ist dazu ermächtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Übertragung weiterer abfallwirtschaftlicher Aufgaben an die RMA GmbH ist möglich. Diese werden nachfolgend dargestellt. Schadstoffsammlung Die RMA organisiert die Schadstoffsammlung im Hochtaunuskreis (ab 01.01.2023 auch mit der Stadt Friedrichsdorf), im Main-Taunus-Kreis, im Kreis Offenbach, in der Stadt Offenbach und Stadt Maintal. Die Sammlung und Entsorgung wurden im Geschäftsjahr 2019 für den Zeitraum 2020 bis 2023 an externe Dienstleister neu vergeben. Die vertraglich geregelte Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis Ende 2024 wurde von Seiten der RMA GmbH in Anspruch genommen. Im Jahr 2024 erfolgt die Ausschreibung der Sammlung und Entsorgung für den Zeitraum 2025 bis 2028. Elektroaltgeräteentsorgung Seit dem Jahr 2005 ist die RMA GmbH durch den Kreis Offenbach beauftragt, die Elektroaltgeräteentsorgung gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz zu organisieren. Bioabfallverwertung Seit dem Jahr 2014 ist die RMA GmbH mit der Organisation und Vertragsabwicklung der Bioabfallverwertung im Kreis Offenbach beauftragt. Die aktuelle Struktur der Abfallwirtschaft im RMA-Gebiet zeigt die Graphik:
B. Geschäftsentwicklung - Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 1. Entsorgungssicherheit Die Entwicklung der Abfallwirtschaft war in den vergangenen zweieinhalb Jahrzehnten durch die Zielkonzepte des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) bestimmt und lauten Vermeiden, Verwerten, Beseitigen. Das nachfolgende Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist am 01. Juni 2012 in Kraft getreten und erweitert die bisherige 3-stufige Abfallhierarchie um zwei weitere Stufen. Die Betonung der neuen Stufen auf die Wiederverwertung, Recycling und die sonstige Verwertung, einschließlich energetischer Verwertung, dient der "ressourcenschutzorientierten Fortentwicklung des deutschen Abfallrechts". Für die Gesellschaft bedeutsam ist auch die Beibehaltung der kommunalen Überlassungspflichten für Haushaltsabfälle. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bleiben nach § 20 Abs.1 KrWG verantwortlich für die Entsorgung aller überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie der Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Die Gesellschafter der RMA GmbH sind diese Entsorgungsträger, die sich für die Erfüllung dieser Pflicht unter anderem der RMA GmbH bedienen. Eine weitere wesentliche Änderung im Gesetz war die Rechtspflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen. Die Verwertung dieser Abfälle obliegt dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Diese Pflicht haben der Hochtaunuskreis und der Main-Taunus-Kreis auf eine gemeinsame Gesellschaft übertragen, die Bioabfallbehandlungsanlagen betreibt. Andere Gebietskörperschaften haben eigene Unternehmen oder haben die Bioabfallverwertung ausgeschrieben. In allen Kommunen des RMA-Gebietes wird die getrennte Bioabfallsammlung flächendeckend durchgeführt. Für den Kreis Offenbach ist die RMA GmbH auf der Grundlage des § 22 KrWG in Verbindung mit § 6a des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) für die Organisation des Stoffstrommanagements und die finanzielle Abwicklung der Bioabfallverwertung beauftragt. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist novelliert. Es ist am 29.10.2020 in Kraft getreten. Die Novellierung des KrWG erfolgte aufgrund
(Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) (https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/abfallpolitik/kreislaufwirtschaft/eckpunkte-der-novellierungdeskreislaufwirtschaftsgesetzes-krwg/ ) Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz soll zu einer Stärkung der Getrenntsammlungspflichten von Abfällen und zur Förderung der Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie des Recyclings führen. Das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht weiterhin eine Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur getrennten Sammlung vor und auch der Sperrmüll soll zukünftig in einer Weise gesammelt werden, welche die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling der einzelnen Bestandteile verbessert. Welche konkreten Anpassungen die Sammlungen bzw. die Erfassung der einzelnen Sperrmüllanteile in den Gemeinden notwendig machen, obliegt der örtlichen Gemeinde selbst. Schon seit 1999 wird im RMA-Gebiet nur noch ein Sortierrest von 40 % zur Verbrennung angedient. Sperrmüllanalysen der vergangenen Jahre haben diesen Wert immer wieder bestätigt. Viele Gemeinden sammeln die verwertbaren Bestandteile des Sperrmülls schon getrennt und betreiben Gebrauchtwarenhäuser. Die Entwicklung der andienungspflichtigen Abfallmengen zur Beseitigung hat eine zentrale Bedeutung für die Entwicklung der Erlöse der Gesellschaft. Seit Einführung der flächendeckenden Getrenntsammlung von Bioabfällen im Jahr 2014 im RMA-Gebiet ist eine Verringerung der zu beseitigenden Hausmüllmengen zu verzeichnen. Die weitere Entwicklung der Hausmüllmengen ist nicht unmittelbar von der weiteren Wohnbebauung im Rhein- Main- Gebiet und dem daraus resultierenden Zuzug und der Bevölkerungsentwicklung abhängig, da das RMA-Gebiet unterschiedliche Strukturen aufweist. Nach der Grundlagenvereinbarung ist die Nutzung aller Möglichkeiten der Abfallvermeidung auf regionaler Ebene eines der gemeinsamen Ziele der an der RMA GmbH beteiligten Gebietskörperschaften. Die RMA GmbH hat als Dachorganisation diese gemeinsamen Ziele zu fördern, es kommt ihr im Hinblick auf die Abfallentsorgungseinrichtungen - hiervon umfasst sind auch Einrichtungen zur Abfallvermeidung - eine Initiierungsfunktion zu. Allerdings obliegt die Ausrichtung der konkreten Sammelsysteme sowie die Ausgestaltung der Abfallgebühren den Kommunen und den dortigen Entscheidungsträgern. Die RMA kann aber den Diskurs über den besten Weg zur Umsetzung bundesweiter Vorgaben unterstützen. Die Bereitstellungskapazitäten in den Müllheizkraftwerken (im Folgenden: MHKW) Frankfurt und Offenbach sind in Einzelentsorgungsverträgen mit 350.000 Mg/a in Frankfurt bis zum Jahr 2028 und mit 11.500 Mg/a im MHKW Offenbach bis zum Jahr 2023 vertraglich zugesichert. Im Berichtsjahr sind 370.349 Mg Siedlungsabfälle beseitigt worden. Im MHKW Frankfurt wurden 358.909 Mg, in Offenbach 11.440 Mg beseitigt. Die Auslastung der Verbrennungskapazität lag damit im Geschäftsjahr 2023 bei 102,45 %. In der aktuellen Abfallwirtschaftskonzeption 2021 bis 2026 hat die RMA eine Deponiebedarfsprognose erstellt. Bis zum Jahr 2023 sind ausreichend Deponiekapazitäten für die andienungspflichtigen und ablagerungsfähigen Abfälle im Rahmen der Kooperation mit der Landeshauptstadt Wiesbaden gesichert. Ab dem Jahr 2024 wurde ein Vertrag mit dem Deponiebetreiber AWS in Büttelborn geschlossen, um die Entsorgungssicherheit für deponiefähige Abfälle zur Beseitigung (Deponieklasse bis DK II) im RMA-Gebiet zu gewährleisten. Aufgrund der berechneten Mengenentwicklung der Abfälle zur Beseitigung in Verbrennungsanlagen und der voraussichtlichen Verlagerung der Abfälle des Kooperationspartners Landeshauptstadt Wiesbaden im Jahr 2024 wird die RMA GmbH ab dem Jahr 2024 nur noch den Vertrag mit dem MHKW Frankfurt erfüllen können. Gleichzeitig beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum und die Entsorgungspauschalen des Betreibers des Müllheizkraftwerkes werden neu kalkuliert. Im Berichtsjahr 2023 sind Vertragsverhandlungen mit der FES GmbH erfolgt. Neben der Möglichkeit der jährlichen Preisanpassung von Seiten der FES GmbH wurde die Entsorgung der Schlacke neu geregelt. 2. Ausfallverbund Der Ausfallverbund besteht bereits seit 15 Jahren und ist ein Baustein der interkommunalen Risikovorsorge bei Betriebseinschränkungen der Abfallentsorgungseinrichtungen. Die Gründungsmitglieder der überregionalen Kooperation sind neben der RMA GmbH:
Hierzu wurde von den sechs Kommunal geprägten Unternehmen der Abfallwirtschaft ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Dieser ermöglicht allen Verbundpartnern durch seine Bestimmungen, die wirtschaftliche und sichere Entsorgung von Abfällen, die aufgrund von Betriebseinschränkungen bis hin zu geplanten, wie auch ungeplanten, Stillständen in den Müllverbrennungsanlagen nicht unmittelbar verbrannt werden können. Im Berichtsjahr wurde der Ausfallverbund seitens der RMA GmbH nicht in Anspruch genommen. 3. Mengenentwicklung und Entsorgungsentgelte Im Folgenden ist die Mengenentwicklung aufgeführt: Entwicklung des andienungspflichtigen Abfalls im Vergleich zum Vorjahr:
davon anteilig die Hausmüllentwicklung:
davon anteilig die Sperrmüllentwicklung:
davon anteilig die Gewerbeabfallentwicklung:
davon anteilig die Kleinanliefermengenentwicklung:
Die Entwicklung der Vertragsmengen insgesamt im Vergleich zum Vorjahr:
Im Berichtsjahr 2023 wurden die Entgelte rückwirkend um 6,58 % gesenkt. Die daraus resultierenden Rückerstattungen wurden nicht ausgezahlt, sondern als Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bilanziert. Es ist geplant, im Jahr 2024 Treuhandkonten zur Separierung dieser Gelder einzurichten, wodurch eine transparente Mittelbewirtschaftung durch die RMA GmbH sichergestellt wird. Im Rahmen der 5 Jahres-Finanzplanung werden den Gebietskörperschaften Vorschläge für eine Gebührenentwicklung in diesem Zeitraum durch die RMA GmbH unterbreitet, die diese Guthaben berücksichtigen. Dieses Vorgehen orientiert sich an dem gebührenrechtlichen Ausgleichszeitraums von fünf Jahren. 2. Deponienachsorge Seit dem Jahr 2018 bestehen keine finanziellen Verpflichtungen oder bilanzielle Risiken. 3. Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr 2023 Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 ist positiv zu beurteilen. Die Ziele der RMA GmbH wurden erreicht. Das Jahresergebnis zeigt folgende Entwicklung zum Vorjahr:
Die Umsatzerlöse zeigen folgende Entwicklung zum Vorjahr:
davon Umsatzerlöse der andienungspflichtigen Abfallmengen:
Die Mindereinnahmen resultieren aus der Anpassung der Entgelte (siehe Punkt 3. Mengenentwicklung und Entsorgungsentgelte). davon sonstige Umsatzerlöse:
Maßnahmen des Stoffstrommanagements führten dazu, das die vertraglich zugesicherten Verbrennungskapazitäten in den beiden MHKW's optimal ausgelastet wurden. Umsatzerlöse aus der Schadstoffsammlung:
Gesamtaufwendungen:
davon Aufwendungen für bezogene Leistungen:
Aufwendungen für das Betreiberentgelt FES GmbH:
Das Betreiberentgelt hat sich deutlich reduziert. Positiv wirken sich hier die vertraglichen Ergänzungen in der Konkretisierungsvereinbarung zur Fortsetzung des Entsorgungsvertrags vom 21.12.1998 aus. C. Darstellung der Lage im Geschäftsjahr 2023 1. Bilanz - Vermögenslage Bilanzsumme:
Gesamtforderungen:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
Forderungen gegen Gesellschafter:
Bestand an flüssigen Mitteln:
Eigenkapital:
Die Eigenkapitalquote beträgt 28,00 % und hat sich gegenüber dem Vorjahr verringert (Vorjahr 32,40 %). Das Anlagevermögen ist vollständig durch das Eigenkapital gedeckt. Gesamtrückstellungen:
Gesamtverbindlichkeiten:
Die höheren Gesamtverbindlichkeiten resultieren aus der Entgeltsenkung im Berichtsjahr (siehe Punkt 3. Mengenentwicklung und Entsorgungsentgelte). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern:
Die höheren Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern resultieren aus der Entgeltsenkung im Berichtsjahr (siehe Punkt 3. Mengenentwicklung und Entsorgungsentgelte). Investitionen:
Die Investitionen wurden im Wesentlichen für die Anschaffung neuer Laptops (0,05 Mio. €) im Rahmen der Digitalisierung verwendet. Ertragslage:
Die Ertragslage weist im Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,51 Mio. € aus. Damit liegt das Jahresergebnis 2023 um 0,13 Mio. € (32,95 %) über dem Jahresergebnis des Vorjahres in Höhe von 0,38 Mio. €. Der Rohertrag erhöht sich um 12,39 % auf 3,63 Mio.€. Das Betriebsergebnis 2023 hat sich gegenüber 2022 um 0,14 Mio. € auf 0,73 Mio. € erhöht. Die Gesamtumsatzerlöse (56,95 Mio. €) haben sich gegenüber dem Vorjahr (58,74 Mio. €) um 1,79 Mio. € (3,05 %) reduziert, zurückzuführen auf die Entgeltsenkung im Berichtsjahr (siehe Punkt 3. Mengenentwicklung und Entsorgungsentgelte). Beim Materialaufwand ist ein Rückgang von 2,19 Mio. € auf 53,32 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (55,51 Mio. €) zu verzeichnen. Ursächlich hier sind vor allem die geltenden vertraglichen Regelungen zwischen FES und RMA bezüglich der Betreibervergütung für das MHKW Frankfurt (siehe Punkt B 5. Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr 2023). Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 2,43 % gesunken. Die Minderaufwendungen sind auf eine Stellenvakanz gegenüber dem Wirtschaftsplan zurückzuführen. Es wurde im Berichtsjahr eine Rückstellung in Höhe von 0,20 Mio. € für das Ausscheiden eines Mitarbeiters gebildet um das Risiko Freistellung/ Abfindung abzudecken. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist eine Zunahme von 0,32 Mio. € auf 1,07 Mio. € (Vorjahr 0,75 Mio. €) zu verzeichnen. Zurückzuführen auf die im Berichtsjahr stattgefundene Preisfindung mit der FES GmbH und sich daraus ergebende Dienstleistungs- und Beratungskosten. Das Finanzergebnis beläuft sich auf 0,01 Mio. € und liegt über dem Niveau des Vorjahres. Die Steuern von Einkommen und Ertrag belaufen sich entsprechend des Jahresergebnisses 2023 auf 0,23 Mio. €. 2. Finanzlage Die Veränderung der Finanzmittelfonds sowie die dafür ursächlichen Mittelbewegungen werden anhand der nachfolgenden Kapitalflussrechnung aufgezeigt.
Die Liquidität war vor dem Hintergrund der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen immer gesichert. C. Voraussichtliche Entwicklung - Prognosebericht Der Wirtschaftsplan für 2024 wurde aufgestellt, im Dezember 2023 beschlossen und weist ein positives Ergebnis aus. Es werden Umsatzerlöse in Höhe von 56,68 Mio. € geplant. Diese werden im Vergleich zum Wirtschaftsplan des Vorjahres um 1,25 % geringer ausfallen. Maßgebend für den erwarteten Umsatzrückgang sind die rückläufigen andienungspflichtigen Abfallmengen im Vergleich zu den vergangenen Jahren. Parallel rechnet die RMA für das Wirtschaftsjahr 2024 mit geringeren Gesamtaufwendungen gegenüber dem Berichtsjahr 2023 von 19,12 %. Die Aufwendungen in Höhe von 46,41 Mio. € beinhalten 43,02 Mio. € Materialaufwand für die gesamte Abfallentsorgung. Maßgebend für die geringeren Aufwendungen ist der neu verhandelte Verbrennungspreis mit der FES GmbH, der ab 2024 in Kraft tritt. Weiterhin ist zu beachten das ab dem 01.01.2024 das Brennstoffemissionshadelsgesetz (BEHG) in Kraft tritt. Der im Jahr 2024 neu eingeführte CO 2 -Preisaufschlag für Abfälle beträgt 45 €/t und variiert nach Abfallschlüssel und Biomasseanteil. Der CO 2 -Preis ist im Wirtschaftsplan 2024 berücksichtigt und entsprechend einkalkuliert. Das Jahresergebnis für das Jahr 2024 wird in Höhe von 10,27 Mio. € geplant. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Entgelte werden Möglichkeiten zur rückwirkenden Entgeltsenkung, analog der Vorgehensweise im Berichtsjahr 2023, ermittelt. D. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung - Risikobericht, Chancenbericht Die zukünftige Entwicklung der entgeltrelevanten und überlassenen Abfallmengen aus den Gebietskörperschaften und die Entwicklung der Entsorgungsstrukturen im RMA-Gebiet sind die bestimmenden Größen der künftigen Erlössituation der RMA GmbH. Die mittelfristige Ertrags- und Aufwandsentwicklung wird wesentlich von der Entwicklung der angedienten Abfallmengen sowie der Entwicklung der Aufwendungen für die Entsorgung von andienungspflichtigen Abfällen bestimmt. Die Gesellschaft ist durch die wirksame interne Steuerung und Kontrolle durch eine permanente Beobachtung und aktive Disposition der Mengenströme im Stoffstrommanagement sowie durch die kontinuierliche Überprüfung der Erlössituation und der Entwicklung des Materialaufwands gut aufgestellt. Die notwendigen Instrumente des Controllings sind durch eine Kostenrechnung erweitert, die auch jederzeit die Anforderungen des Kommunalen Abgabengesetztes und des öffentlichen Preisrechts abbilden kann. Als wichtige Instrumente der Risikoerkennung und der daraus folgenden etwaigen Notwendigkeit zu Reaktion dienen Wochen-, Monats- und Quartalsanalysen. Die RMA GmbH nutzt ein formalisiertes Risikofrüherkennungssystem. Hierfür wird regelmäßig eine Risikoinventur durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Risikobericht zusammengeführt.
Offenbach am Main, 28.06.2024 Jens Will, Geschäftsführer Bilanz zum 31.12.2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (01.01. bis 31.12.2023)
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. ALLGEMEINE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Angaben zur Identifikation der Gesellschaft RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Ludwigstraße 44, 63067 Offenbach am Main Handelsregister: Offenbach am Main, HRB 11794 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung werden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) für große Kapitalgesellschaften gegliedert. Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgt nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätzen der §§ 238 - 263 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264 ff. HGB. Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden zeitanteilig linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer bei Einrichtungen und Ausstattungen wird nach den voraussichtlichen Nutzungsdauern berechnet und beträgt zwischen ein und dreiundzwanzig Jahren. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden gemäß § 6 Absatz 2 EStG bilanziert. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, gebildet. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um künftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen für unmittelbare Pensionsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst. Im Übrigen wurden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. B. Erläuterungen zur Bilanz I. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist nachstehend dargestellt. Alle Grundstücke werden mit den in der Übernahmebilanz ausgewiesenen Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen wurden gemäß der amtlichen AfA-Tabellen des Bundesministeriums der Finanzen ermittelt. Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen unter anderem
III. Rechnungsabgrenzungsposten Diese Position enthält im Wesentlichen Versicherungsbeiträge (9,58 T€), Lizenzen (9,75 T€) und sonstige (21,76 T€). IV. Latente Steuern
Latente Steuern betreffen zeitlich abweichende Wertansätze zwischen Handels- und Steuerbilanz in den Bilanzpositionen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie sonstige Rückstellungen. Die Erhöhung der aktivierten latenten Steuern gegenüber dem Vorjahr führt zu einem entsprechenden latenten Steuerertrag. Der für die Berechnung der latenten Steuern angewendete kombinierte Steuersatz beträgt 31,23 %. Dieser setzt sich aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,5 %, der Körperschaftsteuer und dem Gewerbesteuersatz von 15,4 % zusammen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. V. Eigenkapital 1. Gezeichnetes Kapital Die Gesellschaft wurde zum 01.01.2001 mit einem gezeichneten Kapital von 275.900,00 € ausgestattet. 2. Entwicklung des Eigenkapitals
3. Rücklagen Die RMA GmbH hat in der Kapitalrücklage den Differenzbetrag "Umstellung des gezeichneten Kapitals in Euro" mit 0,17 T€ ausgewiesen. VI. Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die RMA GmbH bildet keine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für mittelbare Pensionszusagen. Der nach Art. 28 EGHGB nicht passivierte Betrag für mittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber der Zusatzversorgungskasse Wiesbaden beträgt 3.410,51 T€. Die Bewertung erfolgte mittels der versicherungsmathematischen "Project-Unit-Credit- Methode". Es wurde ein Rechnungszinssatz von 1,82 % (Vorjahr 1,78 %), keine Fluktuation (Vorjahr: keine Fluktuation) und ein Rententrend von 1,0 % (Vorjahr 1,0 %) sowie die biometrischen "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck der Bewertung zugrundegelegt. Die Versorgungszusagen für Beamte (unmittelbare Pensionszusagen) mit einem Erfüllungsbetrag in Höhe von 974,17 T€ wurden in 2023 mit dem Rückdeckungsversicherungsbetrag mit einem beizulegenden Zeitwert von 237,21 T€ verrechnet. Zinserträge in Höhe von 5.707,00 € wurden mit Zinsaufwendungen in Höhe von 18.298,00 € verrechnet. Es wurde ein Rechnungszinssatz von 1,74 % (Vorjahr 1,78 %) und ein Rententrend von 3,0 % (Vorjahr 3,0 %) angenommen. Weiterhin wurde zusätzlich ein Gehaltstrend von 3,0 % (Vorjahr 3,0 %) sowie ein BBG-Trend (BBG= Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Rentenversicherung) von 3,2 % (Vorjahr 3,2 %) unterstellt. Als Bewertungsverfahren fand ebenfalls die "Project-Unit-Credit-Methode" unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck Anwendung. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt laut Gutachten 13,22 T€. 2. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen setzen sich wie folgt zusammen
3. Sonstige Rückstellungen Des Weiteren bestehen Rückstellungen für:
VII. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unbesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. VIII. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen die folgenden finanziellen Verpflichtungen:
Verpflichtungen bestehen hier gegenüber der FES GmbH, der Vertrag der die Preisfindung regelt läuft bis 2028.
Der Nutzung der Räume der RMA GmbH liegt ein Mietvertrag zugrunde. Diese Vorgehensweise trägt zur Verringerung der Kapitalbindung bei und belässt das Investitionsrisiko beim Vermieter. Der Mietvertrag läuft bis zum 31.12.2034. C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB aufgestellt. I. Umsatzerlöse
II. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 13,0 T€, Erträge aus Kostenbeteiligung Externe bezüglich einer Rechtlichen Fragestellung 7,5 T€ sowie aus sonstigen Sachbezügen in Höhe von 5,6 T€. III. Personalaufwand
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (ohne Geschäftsführer):
IV. Abschreibungen
V. Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind unter anderem enthalten:
* FES Vertragsverlängerung /
Preisprüfung durch Externe.
VI. Steuern
VII. Jahresüberschuss
Der nach § 268 Abs. 8 HGB einer Ausschüttungssperre unterliegende Betrag beträgt 175.926,46 € und resultiert aus der Aktivierung latenter Steuern. D. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungsorgane 1. Geschäftsführung
2. Aufsichtsrat Stadt Frankfurt am Main
Stadt Offenbach am Main
Stadt Maintal
Main-Taunus-Kreis
Kreis Offenbach
Hochtaunuskreis
II. Aufwendungen für Organe 1. Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers werden gem. § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.
III. Abschlussprüferhonorar Für die Dienstleistungen des Abschlussprüfers, Nexia GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft wurden in 2023 folgende Honorare als Aufwand erfasst:
IV. Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses Der Jahresüberschuss in Höhe von 514 T€ soll auf Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen werden. V. Nachtragsbericht Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 sind keine bedeuteten Ereignisse eingetreten, die für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Lage führen könnten.
Offenbach am Main, 28.06.2024 Jens Will, Geschäftsführer Bericht des Aufsichtsrats 2023Der Aufsichtsrat der RMA Abfall GmbH hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen. Die Geschäftsführung wurde bei der Führung des Unternehmens regelmäßig beraten und ihre Tätigkeit kontinuierlich überwacht. Dabei war der Aufsichtsrat in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Um die Erfüllung seiner zentralen Aufgabe, der Beratung der Geschäftsführung, insbesondere bei der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Rentabilität, der Risikolage, dem Risikomanagement und der Compliance des Unternehmens sowie der Überwachung zu gewährleisten, hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend durch die Geschäftsführung schriftlich informieren lassen. Diese Informationen wurden von mündlichen Berichten und Auskünften begleitet und ergänzt. Wichtige, die Gesellschaft und den Geschäftsverlauf betreffende Sachverhalte und Maßnahmen waren Gegenstand der Unterrichtungen und Diskussionen in den Aufsichtsratssitzungen. Standen darüber hinaus kurzfristig berichtsrelevante Vorgänge an, so erfolgte eine Unterrichtung. Ad-hoc-Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Regelungen der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, haben eine eingehende Beratung und Vorlage zur Beschlussfassung erfahren. Während des gesamten Geschäftsjahres standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie in Einzelfragen auch die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats in Kontakt mit der Geschäftsführung. Wesentliche Beschlüsse und Empfehlungen Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2023 in 4 ordentlichen Sitzungen. Ferner fasste er Beschlüsse im Wege von schriftlichen Umlaufverfahren. Neben der Regelberichterstattung waren insbesondere die folgenden Themen Gegenstand eingehender Berichterstattung, Beratung und soweit erforderlich, Beschlussfassung und Empfehlung an die Gesellschafterversammlung:
Der Aufsichtsrat war in allen Sitzungen beschlussfähig. Der von der Gesellschaft erstellte Jahresabschluss 2023 ist durch die Nexia GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft geprüft worden, ebenso wurde die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz vorgenommen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB zum Jahresabschluss und zum Lagebericht wurde erteilt. Der Abschlussprüfer hat über wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung schriftlich berichtet und stand für Fragen zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung lief reibungslos und hervorragend.
Offenbach am Main, 28.06.2024 Für den Aufsichtsrat Uwe Kraft, Vorsitzender 129. GesellschafterversammlungBeschluss Nr. 2.1Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Die Gesellschafterversammlung stellt den vom Abschlussprüfer geprüften Abschluss für das Geschäftsjahr 2023 fest. Beschluss Nr. 2.2Ergebnisverwendung 2023 Der Gewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von € 514.137,30 wird auf neue Rechnung vorgetragen Beschluss Nr. 2.3Bericht des Aufsichtsrates Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 wird entgegengenommen und gebilligt. Beschlüsse Nr. 3.1 - 3.7Entlastung Geschäftsführung und Aufsichtsrat Die Gesellschafterversammlung erteilt dem Geschäftsführer Herrn Will sowie dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2023.
Offenbach am Main, den 26.08.2024 Für die Richtigkeit Uwe Huck, Protokollführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Offenbach am Main: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RMA Rhein-Main Abfall GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RMA Rhein-Main Abfall GmbH, Offenbach am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Frankfurt am Main, den 28. Juni 2024 Nexia
GmbH
A.Kramer, Wirtschaftsprüfer D.Hanxleden, Wirtschaftsprüfer |
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