Baltes
AG
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
157.793,00 |
106.726,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
157.527,00 |
106.470,00 |
| III.
Finanzanlagen |
260,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
651.734,43 |
670.378,77 |
| I.
Vorräte |
29.468,60 |
74.960,00 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
212.220,19 |
372.477,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
163.947,63 |
120.891,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
458.318,20 |
474.526,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.000,00 |
4.000,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
27.889,00 |
28.560,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
841.416,43 |
809.664,77 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
677.571,48 |
688.267,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
627.571,48 |
638.267,21 |
| B.
Rückstellungen |
45.971,90 |
57.388,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
117.873,05 |
64.009,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
117.873,05 |
64.009,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
841.416,43 |
809.664,77 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die
Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Bilanz in diesem Anhang gemacht.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der
§§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
B.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie
der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer
um die planmäßigen Abschreibungen vermindert
(§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das
Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit
abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung
vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter
Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255
HGB).
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um die
planmäßige Abschreibung auf der Grundlage
handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze
vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs.
1 und 3 HGB).
Die
Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Für bestimmte Vorräte
werden die Werte mit Hilfe zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des
Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und
4, 255, 256 HGB).
Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen
Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden
beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden
neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch
Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie
Abschreibungen entsprechend
berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2
HGB).
Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen
Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen
sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht.
Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten,
Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie
den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).
In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h.
es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen
Abschläge für noch anfallende Kosten und
angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften, die unterlassenen
Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten
sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie
für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser
Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB
zwingend beachtet.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu
Entstehungskursen bewertet (§ 256a HGB).
C.
SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB
|
Gesamt-
betrag
€
|
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
€
|
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
€
|
Restlaufzeit
über 5 Jahre
€
|
Verbindlichkeiten
|
117.873,05
|
117.873,05
|
0,00
|
0,00
|
§ 285 Nr. 9 c HGB
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten
bestanden am Bilanzstichtag gegenüber Mitgliedern
folgender Organe:
|
Summe
€
|
davon im
Geschäftsjahr zurückgezahlt
€
|
Zinssatz
%
|
Rest-
laufzeit
|
Ford. Gereon Baltes
|
25.921,71
|
0,00
|
6
|
unter 1 Jahr
|
Haftungsverhältnisse wurden eingegangen
zugunsten von Mitgliedern der Geschäftsführung,
des Aufsichtsrates, Beirates in Höhe von € 0,00.
§ 285 Nr. 10 HGB - Vorstand und Aufsichtsrat
Alleinvertretungsberechtigter
Vorstand ist:
Herr Gereon Baltes
Auf Sperbel 13, 54294 Trier
Mitglieder des
Aufsichtsrates sind:
Herr Albert Baltes
Wasserbilliger Straße 65 b, 54294 Trier
Frau Josefine Baltes
Wasserbilliger Straße 65 b, 54294 Trier
Herr Albert Zimmer (verstorben in 2006)
§ 285 Nr. 24 HGB -
Pensionsrückstellungen oder ähnlichen
Verpflichtungen
Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem
PUC-Verfahren ermittelt. In die Berechnung flossen folgende
grundlegenden Werte ein:
Zinssatz: 4,88 %
Rententrend: 2 %
Gehaltstrend: 0 %
zugrunde gelegte Sterbetafel: Richttafeln 2005
G nach Dr. Klaus Heubeck
§ 285 Nr. 25 HGB - Verrechnung
Vermögensgegenstände und Schulden nach
§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB
Es liegen verrechnungsfähige
Vermögensgegenstände i. S. d. § 246 Abs. 2
S. 2 HGB vor. Diese wurden mit den
Pensionsrückstellungen verrechnet.
Beizulegender Zeitwert der verrechneten
Vermögensgegenstände € 35.457,00
- Erfüllungsbetrag der verrechneten
Verpflichtungen
€ 7.568,00
auszuweisender aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung € 27.889,00
Die beizulegenden Zeitwerte der verrechneten
Vermögensgegenstände entsprechen den
Anschaffungskosten.
sonstige Berichtsbestandteile
Trier, den 07.12.2016
gez. Gereon Baltes
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2016 festgestellt.
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