HoldCo Windbostel Ost GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandra Dettmer seit 21.4.2026 | Geschäftsführer |
Mathias Leistenschneider seit 5.1.2026 | Prokura |
Sopna Dr. Sury seit 5.1.2026 | Geschäftsführer |
Martina Lwenden seit 12.9.2025 | Prokura |
Claudia Neumann seit 20.1.2025 | Prokura |
Melanie Peter seit 20.1.2025 | Prokura |
Dominik Felske seit 7.6.2024 | Prokura |
Michaela Christina Meyer seit 8.9.2023 | Prokura |
Jasmin Rummer seit 8.9.2023 | Prokura |
Sebastian Niestrath seit 8.9.2023 | Prokura |
Jan-Philipp Peter Jaeger seit 8.9.2023 | Prokura |
Melanie Anna Raphaela Dreesen seit 8.9.2023 | Prokura |
Maik Stephan seit 8.9.2023 | Prokura |
Friederike Kristina Chwalla seit 8.9.2023 | Prokura |
Jan Hendrik Burgdorf seit 8.9.2023 | Prokura |
Fernando Martin Alvarez seit 8.9.2023 | Prokura |
Uwe Wolfram Fermum seit 23.1.2023 | Prokura |
Stefan Schiller seit 23.1.2023 | Prokura |
Guido Michael Weber seit 23.1.2023 | Prokura |
Julia Giese seit 8.6.2022 | Prokura |
Simon Bockmühl seit 15.2.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
RWE AktiengesellschaftEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RWE Renewables Europe & Australia GmbH (vormals: RWE Renewables GmbH)EssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäfts- und Rahmenbedingungen1.1. Geschäftstätigkeit Die RWE Renewables Europe & Australia GmbH ("RREA" bzw. "die Gesellschaft"), vormals RWE Renewables GmbH, ist ein hundertprozentiges mittelbares Tochterunternehmen der RWE Aktiengesellschaft ("RWE AG"), Essen. Alleiniger Gesellschafter der RREA ist die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH ("GBV"), Essen. Zwischen den Gesellschaften RREA und GBV besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der RWE AG einbezogen. Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung, der Erwerb, der Transport, die Speicherung und die Veräußerung von Energieträgern und Energie (vornehmlich Strom, Gas, Wärme) insbesondere aus regenerativen Energieträgern, außerdem die Projektentwicklung, die Planung, der Bau, der Erwerb, die Erstellung, der Betrieb, die Logistik und die Veräußerung von Anlagen zur Energiegewinnung im In- und Ausland, die Produktion regenerativer Rohstoffe, die Entwicklung neuer Technologien und Produkte im Zusammenhang mit regenerativer Energieerzeugung sowie die Erbringung von Dienstleistungen und sonstigen Tätigkeiten im Bereich der vorgenannten Gebiete inklusive des Energieverbrauches, der Energievermarktung und des Klimaschutzes, auch durch die Beteiligung jeder Art an nationalen und internationalen Klimaschutzprojekten und im Rahmen nationaler und internationaler Abkommen. Dabei konzentriert sich die Gesellschaft derzeit vorwiegend auf die Erzeugungsarten Wind Onshore und auf die solare Stromerzeugung. Die Gesellschaft übt Steuerungsfunktionen (u.a. Controlling, Finance) für das Geschäftsfeld "Erneuerbare Energien" in Europa und Australien - ohne den Wind Offshore Bereich, der im Kalenderjahr aus der Gesellschaft abgespalten wurde - im RWE Konzern aus. Darüber hinaus hält die RREA unmittelbar eine Reihe von Beteiligungen in Deutschland, Kanada, Australien, Mexiko, Griechenland und den Niederlanden. 1.2. Technologie und Innovation Forschung und Entwicklung (FuE) für die Geschäftsfelder Windkraft an Land und Solar werden bei der RWE Renewables Europe & Australia GmbH (OPEA) von der Abteilung Technology to Business bearbeitet. Im Jahr 2023 standen besonders Innovationen in den Bereichen Solarenergie und Onshore-Windenergie im Fokus, wie zum Beispiel die optimale Flächennutzung von Photovoltaikanlagen in Symbiose mit der Landwirtschaft sowie fortschrittliche Konzepte zur Verbesserung der Windnutzung. 2 Mitarbeiter (FTE) beschäftigen sich mit Forschung und Entwicklung in diesem Bereich. Turbinen- und Rotorblattoptimierung sowie neuartige Wartungskonzepte für Windkraftanlagen werden teilweise gemeinsam mit Kollegen der RWE Offshore Wind GmbH und der RWE Clean Energy, LLC realisiert. Zudem stand die Kostensenkung in der Entwicklung und im Betrieb weiterhin im Vordergrund. Neben internen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wird ein Teil der FuE-Aufgaben an Dritte vergeben sowie in Kooperation mit Forschungsinstituten, Universitäten und anderen Unternehmen bearbeitet. Im Geschäftsjahr 2023 verzeichnet die Gesellschaft FuE-Ausgaben von 831 T€ (Vorjahr 4.526 T€, davon 3.587 T€ Offshore). 1.3. Besondere Ereignisse im Berichtsjahr 1.3.1. Organisatorische und gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung Bislang war die RWE Renewables GmbH (jetzt RWE Renewables Europe & Australia GmbH) die Führungsgesellschaft für unmittelbare und mittelbare Beteiligungen im In- und Ausland. Das internationale Beteiligungsportfolio war in den drei wesentlichen Erzeugungsarten Onshore, Offshore und Solar/PV tätig, sowie auf regionalen Märkten auf vier Kontinenten vertreten. Aufgrund des rasanten Wachstums der erneuerbaren Energien, hat der Vorstand der RWE AG Anfang September 2021 das interne Projekt "Accelerate" gestartet. Ein wesentliches Ziel dieses Projekts war die schnellere Erschließung zukünftiger Wachstumspotenziale durch beschleunigte interne Prozesse. Die geplante Zielstruktur der Bündelung des Solar/PV Geschäfts in zwei Gesellschaften und der Abspaltung des Offshore Teilbetriebs wurde im Berichtsjahr 2023 erreicht. Das Nord- und Südamerika Geschäft im Bereich Solar/PV verantwortet die RWE Renewables Americas LLC, die Aktivitäten in Europa und Australien steuert die RWE Renewables Europe & Australia GmbH. Ebenso hat die Gesellschaft nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.03.2023 den Geschäftsbereich Offshore Wind gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die neu gegründete RWE Offshore Wind GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 29648) als übernehmenden Rechtsträger mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2023 übertragen. Die aus der RREA abgespaltenen Positionen sind folgender Abspaltungsbilanz zu entnehmen. Bilanz zum 31.12.2022Aktiva
In folgendem Abschnitt werden die wichtigsten Abspaltungspositionen kurz erläutert: Finanzanlagen Hier wurden die Beteiligungen und Ausleihungen an Unternehmen, die in Zusammenhang mit Offshore Aktivitäten stehen, abgespalten. Insbesondere sind hier die Abspaltungen der Beteiligung an der AWE-Arkona-Windpark Entwicklungs-GmbH (440,6 Mio. €), der RWE Renewables Beteiligungs GmbH (353,1 Mio. €) der Windpark Nordsee Ost GmbH (97,2 Mio. €), der RWE Renewables Japan G.K. (38,0 Mio. €) und der Amrum-Offshore West GmbH (33,3 Mio. €) zu nennen. Weiterhin wurden die Ausleihungen, von denen die gegenüber der Windpark Nordsee Ost GmbH (188,6 Mio. €) und der Nordsee Windpark Beteiligungs GmbH (23,4 Mio. €) am Wesentlichsten sind, abgespalten. Umlaufvermögen Hier wurden insbesondere die Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen mit den Offshore Tochterunternehmen in Höhe von 204,7 Mio. € abgespalten. Rückstellungen Die dem Teilbetrieb Offshore Wind zugeordneten Mitarbeiter gingen zum 01.01.2023 in die RWE Offshore Wind GmbH über. Die für diese Mitarbeiter bis zum Abspaltungsstichtag gebildeten Rückstellungen wurden aus der RREA abgespalten. Verbindlichkeiten Insgesamt wurden Finanzmittelverbindlichkeiten gegenüber der RWE AG in Höhe von 1.308,1 Mio. € abgespalten. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen am 28.04.2023 wirksam geworden. Im Zuge der Neuausrichtung wurde gleichfalls der Gesellschaftsname von ehemals "RWE Renewables GmbH" auf nun "RWE Renewables Europe & Australia GmbH" geändert. Die Handelsregister Eintragung erfolgte ebenfalls am 28.04.2023. Damit umfasst das Tätigkeitsfeld der RWE Renewables Europe & Australia GmbH nun nur noch das Onshore- und Solar/PV-Geschäft, für das die Gesellschaft die Steuerungsfunktion wahrnimmt. Aufgrund der Abspaltung des Offshore Teilbetriebes sind die Zahlen des laufenden Geschäftsjahres 2023 nur bedingt mit denen des Vorjahres vergleichbar. Zur besseren Vergleichbarkeit werden daher zum Teil um den Offshore Teilbetrieb bereinigte Vorjahreszahlen zusätzlich ausgewiesen. 1.3.2. Weitere besondere Ereignisse Neben dieser organisatorischen und gesellschaftsrechtlichen Veränderung sind die besonderen Ereignisse im Geschäftsjahr 2023 insbesondere auf Veränderungen des Finanzanlagevermögens zurückzuführen und werden im Folgenden dargestellt:
Aufgrund der zuvor beschriebenen Abspaltung des Offshore Teilbetriebes sind die Vorjahresveränderungen nur bedingt aussagekräftig. Zur besseren Transparenz werden zusätzlich die "bereinigten" Vorjahreszahlen - ohne Offshore - dargestellt. Die Erläuterungen zu den Veränderungen beziehen sich immer auf die Vorjahreszahlen ohne den Offshore Geschäftsbereich. 1.3.2.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Die Erhöhung der Anteile an verbundenen Unternehmen beruht mit 3.800,0 Mio. € auf einer Kapitalerhöhung bei der RWE Renewables International Participations B.V (RRIP), die im Wesentlichen zur Finanzierung des Anteilserwerbes an der Con Edison Clean Energy Businesses Inc. (inzwischen RWE CE Clean Energy Inc.) im Frühjahr 2023 diente. Die RRIP hält die wesentlichen ausländischen Beteiligungen des Renewables Segments der RWE Gruppe. Die Kapitalmaßnahme erfolgte durch Einzahlung in das gezeichnete Kapital der RRIP. Aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen wurden außerplanmäßige Abschreibungen einzelner Gesellschaften auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Diese mindern die Anteile an verbundenen Unternehmen um 23,2 Mio. €. Gleichzeitig wurden außerplanmäßig vorgenommene Abschreibungen aus Vorjahren aufgrund positiver Marktentwicklungen auf den beizulegenden Zeitwert zugeschrieben, der immer noch unter den historischen Anschaffungskosten liegt. In Summe wurden damit ergebniswirksame Wertaufholungen in Höhe von 3,3 Mio. € vorgenommen. 1.3.2.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Zum Zweck der Finanzierung weiterer Aktivitäten wurden der RWE Renewables Australia Pty. Ltd. zusätzliche, langfristige Ausleihungen in Höhe von insgesamt 35,6 Mio. AUD gewährt, die zum Stichtag rd. 21,7 Mio. € entsprechen. Daneben wurden im Geschäftsjahr umgerechnet rd. 10,7 Mio. € an Darlehen planmäßig getilgt. 1.3.2.3 Beteiligungen Im Vergleich zum Vorjahr bestehen die Beteiligungen in nahezu unveränderter Höhe. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.1.1. Konjunktur Die globale Wirtschaftsleistung stieg 2023 nach ersten Schätzungen um rund 3% über das Vorjahresniveau. Die Konjunktur im Euro-Raum zeigte sich insgesamt gedämpfter, denn das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes dürfte sich im vergangenen Jahr voraussichtlich lediglich um ca. 0,5% erhöht haben. Die deutsche Wirtschaft hat sich im europäischen Vergleich mit einem erwarteten Rückgang um 0,4% besonders stark abgekühlt. Die größte Volkswirtschaft des Euro-Währungsraumes spürte noch immer die erhöhte Inflation und die Auswirkungen der hohen Energiekosten. Im Vergleich dazu kann für Großbritannien im Jahresvergleich von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 0,5% ausgegangen werden. 2.1.2. Witterung Die Witterung spielt für die Energienachfrage und für die regenerative Erzeugung unseres Unternehmens eine wesentliche Rolle. Im vergangenen Jahr lagen die Durchschnittstemperaturen in Deutschland leicht oberhalb der Werte des Vorjahres und deutlich oberhalb des langjährigen Mittelwertes. Das Windaufkommen in Deutschland befand sich 2023 deutlich über dem Vorjahreswert und dem langjährigen Mittel. Die solare Einstrahlung in Deutschland lag im Jahresverlauf deutlich unterhalb der des Vorjahres und ebenfalls unterhalb der Einstrahlung des langfristigen Mittels. 2.1.3. Stromnachfrage Vorläufige Berechnungen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lassen darauf schließen, dass sich der Stromverbrauch in Deutschland 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um rund 4% reduziert hat. Wesentlicher Grund für diesen Rückgang ist die abgeschwächte Konjunktur, die sich unter anderem aus dem immer noch vergleichsweise hohen Preisniveau der Energiepreise ergibt. 2.1.4. Strompreise Die deutschen Spotpreise an der Großhandels-Börse EEX sind im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt deutlich gesunken und reduzierten sich um 60% auf rund 95 €/MWh (Base- & Peak-Kontrakt). Ein ähnliches Bild zeigte sich auch am britischen Spotmarkt für Strom. Hier sanken die Preise in 2023 gegenüber dem Jahresdurchschnitt von 2022 um 55% auf rund 94 £/MWh (Base-Kontrakt) bzw. auf rund 100 £/MWh (Peak-Kontrakt). Trotz des starken Rückgangs der Spotpreise gegenüber dem Jahr 2022 lagen sie immer noch deutlich höher als vor der Energiekrise 2022. 2.2. Geschäftsentwicklung der RREADie RREA besitzt in Deutschland direkt oder über Beteiligungen ein Windparkportfolio von insgesamt 652 MW. Die ermittelte Gesamtgröße des Portfolios berücksichtigt bei Beteiligungen von weniger als 100% den entsprechend prozentualen MW-Wert. Als wesentliche Windparks zu nennen sind:
Alle operativen Onshore Windparks tragen wesentlich zur Ergebnissituation der RREA bei. 3. Lage der Gesellschaft unter Einbezug der finanziellen LeistungsindikatorenAufgrund der in 1.3.2. beschriebenen Abspaltung des Offshore Wind Geschäfts in 2023 sind die Geschäftsjahreszahlen nur bedingt mit denen des Vorjahres vergleichbar. Insofern werden die Bilanzzahlen des Berichtsjahres mit den um das Offshore Geschäft bereinigten Zahlen verglichen. Die Geschäftsführung der RREA steuert die Gesellschaft auf Grundlage des handelsrechtlichen Ergebnisses nach Steuern, welches sich in diesem Geschäftsjahr auf -563,7 Mio. € beläuft. Die Gesellschaft verzichtet auf die Angabe weiterer Wertkennzahlen. Dieses geschieht vor folgendem Hintergrund: Bilanzkennzahlen Vor dem Hintergrund der Eigenkapitaldotierung mit 25,0 T€ sind wesentliche Kennzahlen, wie Anlagendeckungsgrad, von geringer Bedeutung. Die RREA hat einen Ergebnis- und Gewinnabführungsvertrag mit der GBV geschlossen. Insoweit ist das Eigenkapital als ausreichend anzusehen. Jegliche Eigenkapitalunterdeckung wird dadurch ausgeglichen. Liquiditätskennzahlen Der Verzicht auf die Angabe von Wertkennzahlen ist in einem permanenten Finanzausgleich mit der RWE AG begründet. Die sogenannte Cash Pool-Vereinbarung führt zu der Kompensation sämtlicher Über- oder Unterdeckungen der Liquidität. 3.1. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich von 16.573,9 Mio. € (bzw. 15.084,6 Mio. € nach Abspaltung des Offshore Teilbetriebs) im Vorjahr auf 19.433,0 Mio. € erhöht. Berücksichtigt man die Offshore Abspaltung, ergibt sich eine Erhöhung von 4.348,4 Mio. €. Ursächlich dafür sind vor allem die unter 1.3.1. bis 1.3.2. beschriebenen Transaktionen, mit denen der Konzernstrategie des Wachstums in ausländischen Märkten Rechnung getragen werden soll. Vor diesem Hintergrund haben sich die Finanzanlagen der Gesellschaft um 3.802,6 Mio. € auf 18.610,4 Mio. € erhöht (Vorjahr 14.807,8 Mio. € nach Abspaltung des Offshore Teilbetriebs). Der Anteil des Finanzanlagevermögens an der Bilanzsumme liegt damit bei rund 96 Prozent. Die genaue Aufteilung des Beteiligungsbesitzes findet sich in einer gesonderten Anlage zum Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 wieder. Gleichzeitig ist auch das Umlaufvermögen im Vergleich zum Vorjahr von 273,0 Mio. € (nach Abspaltung des Offshore Teilbetriebs) um 545,2 Mio. € auf 818,2 Mio. € deutlich angestiegen. Die Veränderung ist insbesondere auf den Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 525,7 Mio. € zurückzuführen. Haupttreiber dieser Erhöhung ist die Verlustübernahme des lfd. Jahres in Höhe von 563,7 Mio. €, die von der Gesellschafterin GBV gemäß EAV zu tragen ist. Die Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen mit Tochtergesellschaften sind hingegen um 52,0 Mio. € gesunken. 3.1.1. Anteilserwerbe, Veräußerungen und Eigenkapitalmaßnahmen bei unmittelbaren Beteiligungsgesellschaften Neben den unter 1.3.1. bis 1.3.2. beschriebenen Transaktionen, hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr keine wesentlichen Kapitalerhöhungen / Kapitalherabsetzungen (größer 5 Mio. €) durchgeführt. 3.1.2. Übrige Finanzierungsmaßnahmen Im Berichtsjahr wurde dem griechischen Joint Venture Meton Energy S.A. ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt 32,9 Mio. € gewährt. Auf den 51% Anteil der RREA am Joint Venture entfallen damit 16,8 Mio. €, die in den Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen werden. 3.2. Finanzlage Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert 25 Tsd. €. Die Eigenkapitalquote beträgt damit weniger als 0,1%. Die Gesellschaft ist durch den Ergebnisabführungsvertrag zur GBV und die Cashpool-Vereinbarung mit der RWE AG jederzeit in der Lage, den laufenden Geschäftsbetrieb ohne externe Kreditfazilitäten zu bestreiten. Die Rückstellungen haben sich von 30,3 Mio. € auf 47,4 Mio. € erhöht. Die Verbindlichkeiten sind von 15.053,9 Mio. € um 4.331,3 Mio. € auf 19.385,2 Mio. € gestiegen. Der große Anstieg ist insbesondere auf die Finanzierung der Eigenkapitalerhöhung bei der RRIP über 3.800,0 Mio. € und damit auf die Finanzierung des Anteilserwerbes an der Con Edison Clean Energy Businesses Inc. zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten bestehen mit 19.367,5 Mio. € fast ausschließlich mit Konzernunternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, (Vorjahr: 15.027,1 Mio. €) und resultieren vorwiegend aus den Refinanzierungen des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft über den Cash Pool mit der RWE AG. 3.3. Ertragslage
Die Umsatzerlöse der RWE Renewables Europe & Australia GmbH sind im Berichtszeitraum von im Vorjahr 306,7 Mio. € auf 275,0 Mio. € gefallen. Sie resultieren im Wesentlichen aus dem Stromweiterverkauf von den in Deutschland ansässigen Tochter Solar- und Windparkbetriebsgesellschaften, aus Erlösen, die im Rahmen von Stromsicherungsgeschäften generiert werden sowie aus Erträgen aus Dienstleistungsverträgen. Der Rückgang in den Erlösen aus Stromweiterverkauf, die auch im Vorjahr keine Offshore Effekte enthielten, von 172,2 Mio. € auf nun 111,2 Mio. € ist insbesondere auf gesunkene Strompreise zurückzuführen. Trotz deutlich gestiegener Produktionsmengen, deren Ursache sowohl auf die ganzjährige Produktion von in 2022 in Betrieb genommenen Anlagen, als auch auf grundsätzlich meist bessere Windkonditionen zurückzuführen ist, gingen die Erlöse deutlich zurück. Kompensatorisch erzielte die RREA im Berichtsjahr Erträge aus dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten in Höhe von 55,6 Mio. € (Vorjahr 75,6 Mio. €, davon 74,3 Mio. € Offshore), die im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wurden. Aufgrund der Bildung einer Bewertungseinheit zum 31.12.2022 werden diese Erlöse im Berichtsjahr in den Umsatzerlösen gezeigt. Der restliche Rückgang ist durch die gesunkenen Umsatzerlöse aus Dienstleistungen, die ursächlich auf die Abspaltung des Offshore Wind Geschäfts zurückzuführen sind, begründet. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 60,0 Mio. € (Vorjahr 196,5 Mio. €) beinhalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen über 23,0 Mio. € und Erträge aus Zuschreibungen von Finanzanlagen über 3,3 Mio. €. Der Restbetrag verteilt sich auf Erträge aus Weiterbelastungen von diversen Leistungen. Hauptursache für starken den Rückgang zum Vorjahr ist, wie oben beschrieben, unter anderem der veränderte Ausweis der Erlöse aus Derivaten für Stromsicherungsgeschäfte mit einem Effekt in Höhe von -75,6 Mio. € (davon -74,3 Mio. € Offshore). Weiterhin erzielte die RREA im Vorjahr Erlöse aus Finanzderivaten in Höhe von 20,2 Mio. €, die im Berichtsjahr nicht mehr existent waren. Außerdem wurden im Vorjahr insgesamt 74,5 Mio. € (davon 19,8 Mio. € Offshore) Zuschreibungen auf Finanzanlagen vorgenommen, während im laufenden Jahr lediglich 3,3 Mio. € zugeschrieben wurden. Der Materialaufwand von 131,6 Mio. € (Vorjahr 207,7 Mio. €) ergibt sich fast vollständig aus dem Strombezug von den in Deutschland ansässigen Tochter Solar- und Windparkbetriebsgesellschaften. Die hierauf entfallenden Aufwendungen beliefen sich in 2023 auf 116,8 Mio. € und entfielen allein auf die Onshore Erzeugungsmengen, denen im Vorjahr ein korrespondierender Aufwand für Einkäufe von Onshore Erzeugungsmengen von 161,2 Mio. € gegenüberstand. Ursächlich für den Rückgang ist insbesondere die bereits oben beschriebene negative Preisentwicklung. Weiterhin wurde im Aufwand des Vorjahres eine, für den Offshore Windpark Nordsee Ost erhaltene Marktprämie über 18,4 Mio. € erfasst. Bedingt durch die Abspaltung des Offshore Geschäfts, die rückwirkend zum 01.01.2023 stattfand, zeigt die Gesellschaft im Geschäftsjahr einen deutlich gesunkenen Personalaufwand von 68,7 Mio. € (Vorjahr 148,2 Mio. €). Während im Jahr 2022 im Schnitt 1.056,0 FTE bei der RREA beschäftigt waren, betrug der Jahresschnitt in 2023 496,3 FTE. Dies entspricht einem FTE Rückgang in Höhe von rd. 53 %, der sich fast analog im Personalaufwand wiederfindet. Die planmäßigen Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf 2,5 Mio. € (Vorjahr 3,0 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 151,2 Mio. € deutlich unter dem Vorjahresniveau von 242,7 Mio. €. Ursächlich für den Rückgang sind insbesondere zurückgegangene Aufwendungen für Dienstleistungen, die auf die Abspaltung des Offshore Teilbetriebs zurückzuführen sind und insgesamt 57,2 Mio. € ausmachen. Außerdem sind die Aufwendungen für die Realisation von Derivaten von ursprünglich 25,8 Mio. € fast komplett entfallen. Im Beteiligungsergebnis sind Erträge aus Beteiligungen von 27,3 Mio. € (Vorjahr 74,2 Mio. €, davon 63,0 Mio. € Offshore) sowie Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von 21,0 Mio. € (Vorjahr 250,5 Mio. €, davon 177,5 Mio. € Offshore) enthalten. Dem gegenüber stehen Aufwendungen aus Verlustübernahmen von 0,1 Mio. € (Vorjahr 24,9 Mio. €, davon 24,9 Mio. € Offshore). Aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen wurden außerplanmäßige Abschreibungen einzelner Gesellschaften auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich auf 25,4 Mio. € (Vorjahr 95,1 Mio. €, davon 62,1 Mio. € Offshore). Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von 134,9 Mio. € (Vorjahr 65,4 Mio. €, davon 0,5 Mio. € Offshore) resultieren sämtlich aus den langfristigen Finanzierungen in- und ausländischer Tochtergesellschaften. Der Anstieg ist insbesondere auf die Verzinsung der der RRIP am 21. Dezember 2022 gewährten, zusätzlichen Ausleihung in Höhe von 1.700 Mio. € zurückzuführen. Das Berichtjahr enthält, anders als im Vorjahr, Zinserträge für das komplette Jahr. Im laufenden Zinsergebnis von -702,4 Mio. € (Vorjahr -127,7 Mio. €) sind sowohl Zinsaufwendungen für die Finanzierung der Gesellschaft von 705,7 Mio. € (Vorjahr 145,6 Mio. €), als auch Zinserträge aus der kurzfristigen Finanzierung der Beteiligungsgesellschaften mit 3,3 Mio. € (Vorjahr 17,9 Mio. €) enthalten. Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist insbesondere auf die Finanzierung der Eigenkapitalerhöhung bei der RRIP über 3.800 Mio. € zurückzuführen. Die hierfür notwendigen Mittel wurden über das Finanzmittelkonto der RREA bei der RWE AG beschafft, welches mit dem Referenzzins ESTR (Euro Short-Term Rate) zuzüglich 0,5% Margenaufschlag verzinst wird. Weiterhin ergibt sich gleichfalls ein negativer Zinseffekt aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus. Der Verlust in Höhe von 563,7 Mio. € (Vorjahr Gewinn in Höhe von 44,6 Mio. €) wird in voller Höhe von der Gesellschafterin ausgeglichen (Vorjahr an die Gesellschafterin zusammen mit dem bisher abführungsgesperrten Betrag in Höhe von 0,7 Mio. € abgeführt). Die Ergebnisentwicklung des Geschäftsjahres 2023 liegt aufgrund der deutlich gestiegenen Zinsbelastung unter den Vorjahreserwartungen. Das zur Finanzierung des Auslandsgeschäfts benötigte Kapital wurde über das Inhouse Cash Konto der RWE AG beschafft. Sowohl die daraus resultierende, deutlich höhere Verbindlichkeit als auch gestiegene Marktzinsen sind die Ursachen für die hohen Zinsaufwendungen. Deshalb schließt die RREA das Geschäftsjahr 2023 mit einem negativen Handelsbilanzergebnis ab. 4. Nichtfinanzielle LeistungsindikatorenDa die Gesellschaft in ihrer primären Funktion als Holding für das Segment der erneuerbaren Energien tätig ist, bezieht sich eine wesentliche Kennzahl auf die Unfallhäufigkeit der eigenen und fremdangestellten Mitarbeiter. Das Ziel ist dabei, die Anzahl der betrieblich bedingten Unfälle durch eine stetige Verbesserung im technischen Umfeld aber auch durch einprägsame Verhaltensschulungen zu verringern. Der Überwachung und Steuerung dient die Kennzahl "Total Recordable Incidents Frequency" (TRIF). Mit dieser Kennzahl wird ermittelt und dargestellt, wie viele nachweisbare Arbeitsunfälle von hoher oder mittlerer Bedeutung (pro 1.000.000 Arbeitsstunden) sich auf die Gesamtheit der geleisteten Arbeitsstunden ergeben. Die TRIF-Kennzahl wird - aufgrund der legalen Spaltung der Unternehmensbereiche (siehe auch Kapitel 1.3.4.) - für Offshore und OPEA getrennt berichtet. Im Jahr 2023 betrug die TRIF im OPEA Bereich 2,99 (Vorjahr 2,87). 5. MitarbeiterVor dem Hintergrund der Abspaltung des Offshore Geschäftsbereiches zu Beginn des Jahres 2023 hat sich die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr erheblich vermindert. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 ist die Mitarbeiterzahl der RREA durch konstantes Wachstum geprägt. Die Gesellschaft beschäftigte zum 31. Dezember 2023 insgesamt 526 Mitarbeiter (Vorjahr vor Abspaltung 1.127 Mitarbeiter) (ohne Geschäftsführer und Auszubildende). Mitarbeiter in Köpfen (ohne Werkstudenten, Praktikanten, ruhende Arbeitsverhältnisse)
1 vor Abspaltung des Offshore Geschäftsbereiches 2 nach Abspaltung des Offshore Geschäftsbereiches 6. PrognoseberichtJedes unternehmerische Handeln birgt neben Chancen auch Risiken. Ziel der RREA ist es, Chancen erfolgsorientiert zu nutzen und möglichst frühzeitig Informationen über Risiken und die daraus resultierenden Auswirkungen zu gewinnen, um mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern zu können. Dazu stellt das Controlling in einem regelmäßigen Reporting und in Prognoserechnungen, sowie in darüber hinaus gehenden Analysen ein umfassendes Bild der aktuellen wirtschaftlichen Situation sowie der zukünftigen Entwicklung bereit. Das interne Kontrollsystem wird kontinuierlich ausgebaut, um zusätzliche, teilweise automatisierte Kontrollen der ordnungsmäßigen Abarbeitung kaufmännischer Aufgaben zu ermöglichen. 6.1. Volks- und energiewirtschaftlicher Ausblick 6.1.1. Konjunktur Nach ersten Prognosen wird erwartet, dass die globale Wirtschaftsleistung 2024 voraussichtlich um rund 2% steigen wird. Das Bruttoinlandsprodukt des Euro-Raums soll sich in diesem Jahr um rund 1% erhöhen, für Deutschland lediglich um 0,7%. Diese Prognosen sind laut Sachverständigenrat sogar mit Abwärtsrisiken behaftet: eine Verschärfung der weltpolitischen Lage, ein erneuter Anstieg der Energiepreise oder eine stärkere Dämpfung der Nachfrage durch die Zinspolitik als erwartet könnten das Wachstum weiter bremsen. 6.1.2. Stromnachfrage Nachdem die Temperaturen im Jahr 2023 über dem langjährigen Mittel lagen, dürfte im Falle eines Jahres 2024 mit normalen Temperaturen der witterungsabhängige Teil der Stromnachfrage steigen. Der konjunkturabhängige Teil der Energienachfrage könnte aufgrund der leichten Wirtschaftswachstumsaussichten das Vorjahresniveau wahrscheinlich überschreiten. Dem entgegen werden voraussichtlich wieder dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes die Stromnachfrage reduzieren. 6.1.3. Strompreise Im Strommarkt notieren die deutschen Base-Forwardkontrakte 2024 mit durchschnittlich knapp 91 €/MWh ca. 5% unter den durchschnittlichen Spotmarkt-Preisen von 2023, während die Peak-Forwardkontrakte mit rund 102 €/MWh ca. 7% über dem durchschnittlichen Peakpreis des vergangenen Jahres liegen. 6.2. Ergebniserwartung Die RREA erzielt - mit den Ausnahmen der Stromvermarktung ihrer Beteiligungen und der verursachungsgerechten Weiterbelastung interner Kosten an die Beteiligungen - keine eigenen operativen Ergebnisbeiträge. Somit ist diese Gesellschaft im Wesentlichen von den Ergebnissen der operativen Beteiligungsgesellschaften abhängig. Die operativen Ergebnisbeiträge der Beteiligungsgesellschaften werden von Parametern bestimmt, die überwiegend von der Gesellschaft nicht selbst beeinflusst werden können. Dazu gehören insbesondere die Strompreise sowie das Windaufkommen und die Sonnenscheindauer. Für die folgenden 12 Monate (01. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024) wird für OPEA (Onshore PV Europe and Australia) ein Ergebnis erwartet, welches voraussichtlich leicht über dem Vorjahres-Niveau liegt. Dieser Einschätzung liegt die Annahme eines im Gegensatz zum Vorjahr besseren Windjahres mit einem durchschnittlichen Windaufkommen zu Grunde. Zudem ist im neuen Geschäftsjahr geplant, neue Erzeugungskapazitäten in Betrieb zu nehmen. Darüber hinaus wirkt vor allem die erwartete Aufhebung der regulatorische Strompreisbremse im neuen Jahr (außer in Großbritannien) positiv. Aufgrund der aktuell hohen Volatilität des Energiemarktes ist ein deutlich präziserer Ausblick zum 31.12.2024 schwierig. 7. Risikobericht7.1. Risiko- und Chancenmanagement Das Risikomanagementsystem der RREA besteht aus einer Vielzahl von Bausteinen, die in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der RREA eingebettet sind. Damit ist das Risikomanagementsystem integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse und Unternehmensentscheidungen. Zu den Bausteinen des RREA Risikomanagementsystems zählen im Wesentlichen Unternehmensrichtlinien und Berichtssysteme, die Strategie-, Planungs- und Controllingprozesse, die Tätigkeit der internen Revision sowie die gesonderte Risikoberichterstattung und eine detaillierte Risiko-Governance-Struktur. Das Risikomanagementsystem der RREA zielt darauf ab, die Unternehmensleitung in die Lage zu versetzen, frühzeitig Risiken zu erkennen und zu limitieren, um rechtzeitig gegensteuern zu können. RREA überprüft kontinuierlich die Effektivität und Effizienz seiner Risikomanagementprozesse. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems der RREA durch die interne Revision des RWE-Konzerns. Das Risikomanagement der RREA ist in das Risikomanagement des RWE-Konzerns eingebunden. 7.2. Risikomanagement und Versicherung Alle identifizierten Risiken werden regelmäßig darauf hin geprüft, ob sie versichert werden können oder sollen. Diese Prüfung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Bereich Group Insurance der RWE AG. Group Insurance ist im RWE Konzern zentral zuständig für alle versicherungsrelevanten Themen. 7.3. Risiko - Governance Struktur Analog zu den Bestimmungen des § 91 Abs. 2 AktG zur Einrichtung eines Überwachungs- und Risikofrüherkennungssystems, verfügt RREA über eine Risiko-Governance-Struktur mit entsprechenden Gremien, Richtlinien und Prozessen, die geeignete Risikoüberwachung, -aufdeckung und -verringerung gewährleisten. Die RREA Geschäftsleitung stellt die Umsetzung und Einhaltung der durch die Geschäftsführer beschlossenen Risikostrategie, abgesehen von Commodity- und Kreditrisiken, sicher und entwickelte diese weiter. Commodity-Risiken werden vom RWE CMC (Commodity Management Committee) gesteuert, Kreditrisiken unterliegen der Governance der RWE AG. 7.4. Risikolage Im Zuge ihrer geschäftlichen Aktivitäten ist RREA einer Reihe von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit ihrem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Für RREA bestehen im Wesentlichen folgende Risiken: 7.4.1. Kreditrisiken Die operativen Geschäftsaktivitäten sowie der Einsatz von Finanzinstrumenten setzen RREA Kreditrisiken aus. RREA verwendet ein konzernweites Kreditrisikomanagement System für eine systematische Überwachung der Geschäftspartner-Bonität auf Grundlage konzernweiter Mindestvorgaben, ergänzt um spezifische RREA interne Kontrollprozesse. Die RREA steuert das Kreditrisiko durch den Einsatz geeigneter Maßnahmen mit Unterstützung der RWE Kreditrisiko-Abteilung, unter anderem durch die Hereinnahme von Sicherheiten und durch Limitierung sowie ein gründlicher Kontrahenten-Genehmigungsprozess. Die RREA-Geschäftsleitungen werden regelmäßig über die wesentlichen Kreditrisiken der RREA unterrichtet. 7.4.2. Operative Risiken RREA ist unvermeidlich den Risiken der normalen Geschäftstätigkeit wie dem Verlust von wichtigen Mitarbeitern, Ausfall der IT Infrastruktur, Kriminalität und Ähnlichem ausgesetzt. Speziell die typischen Risiken im Zusammenhang mit der Windenergieerzeugung, wie die Unsicherheit des Windaufkommens oder größere Naturgewalten sowie die Preisentwicklungen auf den Absatzmärkten und etwaige Regulierungen, die die Beteiligungen der RREA betreffen, sind als operative bzw. Commodity Risiken zu nennen. 7.4.3. IT/OT-Risiken Die operative und strategische Steuerung der RREA ist maßgeblich abhängig von einer komplexen Informationstechnologie. Die Optimierung und Aufrechterhaltung der IT/OT-Systeme wird durch den Einsatz qualifizierter interner und externer Experten sowie durch diverse technologische Sicherungsmaßnahmen gewährleistet. Daneben begegnet die RREA den Risiken aus unberechtigtem Datenzugriff und Datenverlust mit diversen Gegenmaßnahmen technischer und organisatorischer Art. 7.4.4. Personalrisiken Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung stieg der Personalbedarf der RREA in diesem Jahr stark an, gepaart mit einem herausfordernden Arbeitsmarkt innerhalb der Branche. Um die ambitionierten Wachstumspläne zu realisieren, hat die RREA den Bereich Recruiting und Employer Branding durch Investitionen in Ressourcen aber auch modernste Technologie zukunftsweisend aufgestellt. 7.4.5. Preis- und Währungsrisiken Die maßgebliche operative Tätigkeit der Gesellschaft umfasst den Erwerb und die Veräußerung der Stromerzeugung von den in Deutschland ansässigen konzerninternen Solar- und Windparkbetriebsgesellschaften. Im Hinblick auf das EEG-basierte Vergütungssystem sind sowohl die Beschaffungsgeschäfte als auch die Absatzgeschäfte weitgehend ohne Preisrisiken. Preisrisiken aus den im EEG enthaltenen einseitigen Optionen werden über adäquate Hedging-Instrumente teilweise abgesichert. Für die RREA stellen die politischen Eingriffe in den Energiemarkt ein Risiko dar, wenn weitere Anpassungen getätigt werden, ansonsten sind die Maßnahmen in den RREA Zahlen reflektiert. Bei der RREA werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich um Währungsswap- und Devisentermingeschäfte. Durch konzernverbindliche Richtlinien sind Nutzung, Kontrolle und Verantwortlichkeiten klar geregelt. Negative Marktwerte für Finanzderivate bestanden am Bilanzstichtag über 0,3 Mio. €. In dieser Höhe wurde im Berichtsjahr eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. 8. ChancenberichtIn dem Bereich Erneuerbare Energien (insbesondere Wind- und Solarenergie) sehen wir große Marktchancen und können von unseren Kompetenzen profitieren. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit ergeben sich für die RREA Chancen in Verbindung mit einer für die Gesellschaft positiven Entwicklung der Marktpreise für Strom. Durch ungewöhnlich kalte Wetterperioden - sehr niedrige Durchschnittstemperaturen beziehungsweise Temperaturspitzen in den Herbst- und Wintermonaten - können sich für die von RREA gehaltenen Beteiligungen im Absatzbereich für Strom aufgrund einer höheren Nachfrage Chancen ergeben. Die Chancen- und Risikolage ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert geblieben, wobei die höhere Preisvolatilität durch regulatorische Eingriffe weitgehend reduziert wurde. Aus heutiger Sicht bestehen keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. 9. Erklärung zur UnternehmensführungIn Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat die Gesellschafterversammlung der RWE Renewables Europe & Australia GmbH (damals noch handelnd unter der Firma RWE Renewables GmbH) am 16. Dezember 2020 für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024 die Zielquote von Frauen in der Geschäftsführung von 40 % und im Aufsichtsrat von 33,3 % beschlossen. Daneben hat die Geschäftsführung der RWE Renewables Europe & Australia GmbH ihrerseits für die erste und zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2025 eine Zielquote von jeweils 21 % festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 lag die Quote von Frauen
Damit wurden bis auf den Aufsichtsrat sämtliche festgelegten Quoten übertroffen.
Essen, den 16. Februar 2024 BILANZ zum 31.12.2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023A. Allgemeine GrundlagenDie RWE Renewables Europe & Australia GmbH (vormals RWE Renewables GmbH) mit Sitz in Essen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer HRB 29653 eingetragen. Die RWE Renewables Europe & Australia GmbH ("RREA" bzw. "die Gesellschaft") ist ein 100%iges mittelbares Tochterunternehmen der RWE Aktiengesellschaft ("RWE AG"), Essen. Alleiniger Gesellschafter der RREA ist die GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung mbH ("GBV"), Essen. Zwischen den Gesellschaften RREA und GBV besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der RWE AG einbezogen. Die Gesellschaft ist in das Cash-Pool-Management des RWE-Konzerns eingebunden. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG) aufgestellt. Die RREA ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 HGB. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen werden in den Konzernabschluss der RWE AG (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt wird. Der Konzernabschluss der RWE AG wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Damit ist die RREA von der Erstellung eines Konzernabschlusses befreit. Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG in der geltenden Fassung. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gesellschaft ist ein i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.03.2023 den Geschäftsbereich Offshore Wind gemäß § 123 Abs. 2 Nr. 1 UmwG als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die neu gegründete RWE Offshore Wind GmbH als übernehmenden Rechtsträger mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2023 übertragen. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichtes Essen am 28.04.2023 wirksam geworden. Aufgrund des gesellschaftsrechtlichen Umwandlungsvorgangs der Gesellschaft ist das hier berichtete Geschäftsjahr nur bedingt vergleichbar mit dem Vorjahresgeschäftsjahr 2022. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit wurde der Bilanz die Vergleichsspalte 01.01.2023 hinzugefügt. Die Vergleichsperiode stellt die Bilanz der RREA nach Abspaltung des Geschäftsbereiches Wind Offshore dar. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Aktiva Anlagevermögen - Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher kein Gebrauch gemacht. Auch das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Für den gesamten Abschreibungsverlauf wird grundsätzlich die lineare Methode angewendet. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr direkt als Betriebsausgabe erfasst. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € werden in einem Sammelposten erfasst. Der Sammelposten wird direkt im Monat der Bildung abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen werden, bezogen auf den überwiegenden Anteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Bei Wegfall der Gründe der Wertminderung werden Wertaufholungen vorgenommen. Bei den Finanzanlagen sind Ausleihungen, sonstige langfristige Darlehen, die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden hier nur bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Umlaufvermögen Vorräte werden auf der Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt. Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet. Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung oder mit dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind ohne Beachtung der Restriktionen des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft zur RWE AG werden latente Steuern auf Ebene der Gesellschaft nicht betrachtet und nicht bilanziert. Eine eventuelle Steuerpflicht gemäß BEPS Pillar Two Regelungen (MinBestRL-UmsG) ist von der RWE AG zu tragen. Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen sowie in Festgeldern bzw. liquiden Mitteln angelegt. Die Fondsanteile werden vom Helaba Pension Trust e.V. und dem RWE Pensionstreuhand e.V. treuhänderisch für die RREA verwaltet. Weitere Erläuterungen finden sich unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. II. Passiva Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital ist zum Nominalwert bilanziert. Rückstellungen Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank für Dezember des laufenden Geschäftsjahres veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben bzw. zehn Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck - die eine generationenabhängige Lebenserwartung berücksichtigen - nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen erfolgt gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz im Dezember 2023 beträgt 1,82 %. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionen zum 31. Dezember 2023 unter Verwendung des durchschnittlichen Marktzinses über die vergangenen 10 Jahre sowie des durchschnittlichen Marktzinses über die vergangenen sieben Jahre beläuft sich auf 1.829 T€, der ausschüttungs-, aber nicht ergebnisabführungsgesperrt ist. Das Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB wird nicht in Anspruch genommen. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt. Zudem wurden unternehmensindividuelle Fluktuationsannahmen unterstellt.
Für die Ermittlung der Entgeltumwandlungen von Mitarbeitern in Versorgungsansprüche im Rahmen der RWE-Entgeltumwandlungs-Verordnung 2004 wurden, abweichend zu Pensionen, keine Gehaltssteigerungen und keine Rentensteigerungen angesetzt. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrages bzw. der Selbstkosten bewertet werden. Soweit Zweckvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB vorliegt, ergibt sich die Rückstellung aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Zweckvermögens; der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert des Zweckvermögens, d.h. dem Rücknahmepreis per 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Ergebnisauswirkungen aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes, Zeitwertänderungen des Zweckvermögens und laufende Erträge des Zweckvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Das Deckungsvermögen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogenen Wertpapiere investiert. Beim beizulegenden Zeitwert der darüber hinaus bestehenden Rückdeckungsversicherungen für bestimmte Versorgungszusagen aus Entgeltumwandlung handelt es sich um den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Zeitwert, der sich im Wesentlichen aus den bisher geleisteten Versicherungsprämien und den erwirtschafteten Gewinnen des jeweiligen Versicherungsvertrags zusammensetzt. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Sonstige Rückstellungen beinhalten zum Großteil personalbezogene Rückstellungen wie Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen, Tantiemen, Urlaub, Überstunden und Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Weiterhin sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, bspw. für Beschaffungs- und Liefergeschäfte und Rückstellungen für Betriebsprüfungskosten entsprechend enthalten. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels des Anwartschaftsbewertungsverfahrens durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein Rechnungszinssatz von 1,75% p. a. und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,75% p. a. Die Rückstellungen für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, ein unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelter Rechnungszinssatz von 1,07% p. a. und die Annahme von Gehaltssteigerungen von 2,50% p. a. Für die Vorruhestandsverpflichtungen ergibt sich ein Rechnungszins von 1,04% p.a.. Für die Rückstellungen für Pensionen wurde ein Gehaltstrend von 2,75% p.a. (Vorjahr: 2,75% p.a.) zugrunde gelegt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Der Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Die Werte für Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen entsprechenden am Bilanzstichtag noch valutierenden Kreditbeträgen. Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung oder mit dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger sind am Abschlussstichtag ohne Beachtung des Höchstwert- bzw. Realisationsprinzips zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Derivative Finanzinstrumente Zur Absicherung von Währungs- und Commoditypreisrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Für Derivate bzw. Bewertungseinheiten, die zum Bilanzstichtag einen negativen Marktwert aufweisen, werden Rückstellungen für drohende Verluste gebildet. Unrealisierte Erträge bleiben entsprechend dem Realisationsprinzip unberücksichtigt. Im Einzelnen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C (9). Latente Steuern Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft der Gesellschaft mit der RWE AG bilanziert die RREA als Organgesellschaft keine aktiven und passiven latenten Steuern. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz(1) Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Aktiviert sind lediglich entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände. Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind in einer gesonderten Aufstellung (Anlagengitter - "Entwicklung des Anlagevermögens"), die als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. (2) Finanzanlagen
Unter Berücksichtigung der Abspaltung des Offshore Teilbetriebes erhöhte sich das Finanzanlagevermögen im Geschäftsjahr um 3.802.563 T€ auf 18.610.377 T€ (Vorjahr bereinigt 14.807.814 T€). Hinter dem deutlichen Anstieg in 2023 verbirgt sich im Wesentlichen eine Kapitalmaßnahme über 3.800.000 T€, die der Beteiligung RWE Renewables International Participations B.V. ("RRIP") zur Finanzierung von ausländischen Aktivitäten gewährt wurde. Aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen wurden außerplanmäßige Abschreibungen einzelner Gesellschaften auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich auf 25.411 T€ (Vorjahr: 95.089 T€). Zum Stichtag hat die Gesellschaft Ausleihungen mit einem Buchwert von insgesamt 9.475.000 T€ in ihren Finanzanlagen erfasst, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. Auf eine außerplanmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB wurde verzichtet, da es sich um Wertänderungen allein aufgrund von Änderungen des allgemeinen Marktzinsniveaus handelt. Es handelt sich hierbei um vorübergehende Wertminderungen, da die Absicht und die Voraussetzungen bestehen, die Ausleihungen bis zur Endfälligkeit zu halten. Der beizulegende Zeitwert dieser Ausleihungen lag zum Stichtag bei 8.240.102 T€. Gleichzeitig wurden außerplanmäßig vorgenommene Abschreibungen aus Vorjahren aufgrund positiver Marktentwicklungen auf den beizulegenden Zeitwert zugeschrieben. Insgesamt wurden 3.331 T€ ertragswirksam zugeschrieben (Vorjahr: 74.478 T€). Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Finanzanlagevermögens und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind ebenfalls in der gesonderten Aufstellung (Anlagengitter - "Entwicklung des Anlagevermögens"), die als Anlage diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Der gesamte Anteilsbesitz ist in der Anteilsbesitzliste aufgeführt, die ebenfalls Teil dieses Anhangs ist. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren vorwiegend aus den Ergebnisabführungen der Beteiligungsgesellschaften. Zudem ist im Geschäftsjahr die Forderung aus dem Verlustausgleich 2023 an die GBV in Höhe von 563.731 T€ enthalten. Weiterhin beinhalten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 151.680 T€ (Vorjahr: 166.601 T€) und resultieren im Wesentlichen aus konzerninternen Leistungsverrechnungen. In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind geleistete Anzahlungen an Anlagenbauer für zukünftige Bauprojekte (40.908 T€) sowie Anzahlungen für zukünftige Wartungen (8.550 T€) enthalten. Die Realisation der Bauprojekte wird in gesonderten Legaleinheiten und nicht in der RREA selbst durchgeführt. Die RREA wird vielmehr die bereits angezahlten Anlagenteile / geleisteten Wartungsanzahlungen an die jeweils realisierenden Legaleinheiten weiterbelasten. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (4) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel in Höhe von 176 T€ (Vorjahr: 36.636 T€) umfassen vollständig Guthaben bei Kreditinstituten. (5) Stammkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert 25 T€ und wird vollständig von der GBV Zweiunddreißigste Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung GmbH, Essen, gehalten. (6) Gewinnvortrag Der Gewinnvortrag beträgt im Berichtsjahr 0 T€, im Vorjahr betrug der Gewinnvortrag 429 T€ und wurde dann in den Bilanzgewinn umgegliedert. (7) Bilanzgewinn Das Ergebnis nach Steuern in Höhe von -563.731 T€ wird im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der GBV ausgeglichen, so dass ein Jahresüberschuss von 0 T€ verbleibt. Ausschüttungssperre Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung sind entsprechende Mittel zweckgebunden und insolvenzgeschützt in Fondsanteile, die vom Helaba Pension Trust e.V. und RWE Pensionstreuhand e.V. treuhänderisch verwaltet werden, angelegt. Sie sind in Anwendung des § 253 Abs. 1 S. 4 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Marktwert der Fondsanteile des RWE Pensionstreuhand e.V. liegt unter den Anschaffungskosten, der Marktwert der Fondsanteile des Helaba Pensions Trust e.V. dagegen über den Anschaffungskosten. Deshalb besteht für die Fondsanteile des Helaba Pension Trust e.V. eine Ausschüttungssperre in Höhe von 1.074 T€ für den Teilbetrag, den der beizulegende Zeitwert von 32.000 T€ die Anschaffungskosten von 30.926 T€ übersteigt. Der Betrag hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund eines gestiegenen beizulegenden Zeitwerts von 429 T€ auf 1.074 T€ erhöht. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz dieser Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31.12.2023 für die Gesellschaft 1.829 T€, der ausschüttungs-, aber nicht ergebnisabführungsgesperrt ist. (8) Rückstellungen
Wie bereits im Abschnitt A beschrieben, wurde, mit Wirkung zum 01.01.2023, der Geschäftsbereich Offshore auf die neugegründete Gesellschaft RWE Offshore Wind GmbH abgespalten. Mit dem Abspaltungsvertrag wurde zunächst nur die Verpflichtungsseite, im laufenden Geschäftsjahr 2023 das zugehörige Deckungsvermögen übertragen. Daher ergibt sich zum Stichtag 01.01.2023 bei der RREA eine negative Rückstellung in Höhe von -12.624 T€. Das am 29.06.2023 auf die RWE Offshore Wind GmbH übertragene Deckungsvermögen betrug insgesamt 35.040 T€. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt sowohl durch den Arbeitgeber als auch im Rahmen von Gehaltsumwandlungen durch die Arbeitnehmer. Wie im vorigen Abschnitt bereits erläutert, fand die Abspaltung der Vermögensseite auf die RWE Offshore Wind GmbH erst unterjährig in 2023 statt. Insofern sind die Werte zum 31.12.2022 und zum 01.01.2023 unverändert, bei bereits abgespaltener Verpflichtungsseite. Das Zweckvermögen enthält hauptsächlich drei Spezialfonds mit einem Zeitwert von 39.027 T€ sowie 28.804 T€ und 3.197 T€. Die historischen Anschaffungskosten für die vorgenannten 3 Spezialfonds betragen jeweils zum Bilanzstichtag 42.528 T€ sowie 27.852 T€ und 3.075 T€. Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen hauptsächlich Bankguthaben. Sonstige Rückstellungen
Die Sonstigen Personalrückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Vergütungen. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für Abgaben gemäß Strompreisbremsengesetz in Höhe von 9.675 T€ wurde in Höhe von 50 T€ in Anspruch genommen und der Restbetrag ertragswirksam aufgelöst. Das Gesetz zur Strompreisbremse trat zum 30. Juni 2023 außer Kraft, so dass im Berichtsjahr keine weiteren Rückstellungen hierfür gebildet wurden. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden aufgrund negativer Marktwerte von Devisensicherungsgeschäften in Höhe von 326 T€ gebildet (Vorjahr 0 T€). (9) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren vorwiegend aus Refinanzierung der Finanzierung der Beteiligungsgesellschaften in Höhe von 19.308.602 T€ (Vorjahr: 16.240.787 T€). Zudem betreffen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 58.689 T€ (Vorjahr: 62.986 T€) und resultieren im Wesentlichen aus konzerninternen Leistungsverrechnungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, haben sich im Vergleich zum 31.12.2022 deutlich reduziert. In den Vorjahresverbindlichkeiten waren Vorabausschüttungen der Beteiligung AWE-Arkona-Windpark Entwicklungs-GmbH über 85.145 T€ enthalten. Die Beteiligung wurde mit der Abspaltung des Offshore Bereichs auf die neue RWE Offshore Wind GmbH übertragen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von größer 1 Jahr und größer 5 Jahren liegen ausschließlich gegenüber der RWE AG, und damit gegenüber verbundenen Unternehmen, vor. Mit ihr wurde im Dezember 2022 ein langfristiger Darlehensvertrag über 105 Mio. AUD (Australische Dollar) und einer Laufzeit bis 06.12.2032 abgeschlossen. Zum Berichtsstichtag beträgt der Darlehensstand 89 Mio. AUD. Weitere Details zu diesem Darlehen sind auch dem folgenden Kapitel zu entnehmen. Sämtliche anderen Verbindlichkeiten sind ungesichert und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Derivative Finanzinstrumente und Bewertungseinheiten Bei der RREA werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungs- und Commoditypreisrisiken eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich um Waren- und Devisentermingeschäfte. Durch konzernverbindliche Richtlinien sind Nutzung, Kontrolle und Verantwortlichkeiten klar geregelt. Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente, soweit dieser verlässlich feststellbar ist. Liegt ein verlässlich feststellbarer Marktwert nicht vor, wird der beizulegende Zeitwert aus dem Marktwert gleichartiger Finanzinstrumente abgeleitet oder mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt. Im Zuge einer Refinanzierungsmaßnahme der Limondale Sun Farm Holding Pty wurde im Vorjahr zur Absicherung gegen Währungsrisiken ein gewährtes Darlehen in Höhe von 105 Mio. AUD mit einem gegenläufigen Darlehen in gleicher Höhe und ebenfalls in AUD bei der RWE AG abgesichert. Insofern wurde eine Mikro-Bewertungseinheit mit originären Finanzinstrumenten als Grund- und Sicherungsgeschäft gebildet. Es wird die Einfrierungsmethode angewendet, wonach die Marktwerte der beiden Darlehen nicht bilanziert werden. Zum Stichtag 31.12.2023 beträgt der Darlehensbestand 89 Mio. AUD. Zum Stichtag 31.12.2023 wurden Bewertungseinheiten gebildet, in denen die Warentermingeschäfte zur physischen Lieferung von Strom als Sicherungsgeschäfte zur Absicherung der künftig erwarteten Stromproduktion (Grundgeschäft) designiert wurden. Bei den in die Bewertungseinheiten einbezogenen mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Stromverkäufen handelt es sich um monatliche Planproduktionsmengen. Die Planproduktionsmengen basieren auf einer von der Geschäftsführung genehmigten monatsscharfen Planung, die auf Basis der letztjährigen Produktionsmengen sowie der erwarteten Geschäftsentwicklung und Winderwartungen erstellt wurde. Bei der Bestimmung der über Warentermingeschäfte zu vermarktenden Position wird ein Sicherheitsabschlag angesetzt. Zur Bestimmung der prospektiven Wirksamkeit der Bewertungseinheiten liegt ein dokumentiertes, angemessenes und funktionsfähiges Risikomanagementsystem vor, mit dem die offenen Positionen aus der Stromproduktion auf Portfolioebene überwacht werden. Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten sowie Kontrollen in internen Richtlinien sind verbindlich festgelegt. Der Handel mit Warentermingeschäften ist im Rahmen von vorgegebenen Limiten erlaubt. Die Limite werden durch unabhängige organisatorische Einheiten festgelegt und überwacht. Der beizulegende Zeitwert der Warentermingeschäfte mit positivem Marktwert betrug 51.497 T€, der beizulegende Zeitwert der Warentermingeschäfte mit negativem Marktwert 10.502 T€. Der Nominalwert der abgeschlossenen Geschäfte betrug 143.857 T€ und die Geschäfte wiesen eine Restlaufzeit von maximal zwei Jahren auf. Es wird die Einfrierungsmethode angewendet, wonach die Marktwerte der Sicherungsinstrumente nicht bilanziert wurden. Die Beurteilung der Effektivität der Bewertungseinheit erfolgt zum Jahresende durch die Betrachtung der beizulegenden Zeitwerte der jeweiligen Bewertungseinheit. Ist der Saldo aller beizulegenden Zeitwerte der einbezogenen Geschäfte negativ, so wird eine Rückstellung für Bewertungseinheiten gebildet. Sofern sich positive beizulegende Zeitwerte ergeben, bleiben diese bilanziell unberücksichtigt. Haftungsverhältnisse Die Haftungsverhältnisse bestehen aus Bürgschaften von insgesamt 2.649.591 T€ und setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen. Bürgschaften in Form von Patronatserklärungen wurden insgesamt in Höhe von 244.124 T€, Bürgschaften in Form von Zahlungsgarantien wurden insgesamt in Höhe von 2.368.355 T€ abgegeben. Des Weiteren hat sich die Gesellschaft für Verpflichtungen von Tochtergesellschaften in Höhe von 37.112 T€ verbürgt. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird jeweils als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf den Bonitätsbeurteilungen der Primärverpflichteten sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. Aus den bei der RWE AG bilanzierten Pensionsverpflichtungen ergibt sich aufgrund der bei der RREA liegenden wirtschaftlichen Be- und Entlastung eine Gewährleistungsverpflichtung von 3.445 T€ (Vorjahr: 4.316 T€). Es lagen zum Abschlussstichtag keine weiteren haftungsrelevanten Ereignisse vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 99.673 T€ (Vorjahr: 89.364 T€), davon 71 T€ gegenüber verbundenen Unternehmen (Vorjahr: 211 T€). Es handelt sich dabei um Verpflichtungen aus noch offenen Bestellvorgängen sowie aus Miet- und Leasingverträgen. Im laufenden Jahr sind daneben noch Verpflichtungen aus der Zahlung eines Gesellschafterdarlehens an eine Beteiligung über 28.984 T€ enthalten. Die Gesellschaft verpflichtete sich im Rahmen der Treuhandverträge gegenüber den Treuhändern fortlaufend genügend Treuhandvermögen zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen aus Pensionszusagen zu übertragen. Sofern keine ausreichende Sicherung vorliegt, hat der jeweilige Treuhänder einen Anspruch auf Übertragung von Treuhandvermögen. D. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres inkludiert Erlöse und Aufwendungen im Zusammenhang mit im Vorjahr noch in der RREA gebündelten Offshore Aktivitäten. Diese wurden rückwirkend zum 01.01.2023 aus der RREA abgespalten (siehe auch A. Allgemeine Grundlagen). Insoweit sind die Werte der Gewinn- und Verlustrechnung nicht mit denen des Vorjahres vergleichbar. Wesentliche Sachverhalte des Vorjahres, die aus den Offshore Geschäftstätigkeiten begründet sind, haben wir separat erläutert. (1) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse untergliedern sich wie folgt:
Die Umsatzerlöse aus dem Stromverkauf und der EEG-Umlage wurden ausschließlich in Deutschland erzielt. Die Umsatzerlöse aus CO 2 Zertifikaten stammen aus EU Mitgliedstaaten (7.145 T€) und Nicht-EU-Staaten (373 T€). Umsatzerlöse aus Dienstleistungen stammen aus EU-Mitgliedsstaaten (55.332 T€) und Nicht-EU-Ländern (29.706 T€). Stromverkauf Im Berichtsjahr vermarktete die RREA rd. 20% mehr Strom als im Vorjahr. Ursächlich hierfür sind u.a. Kapazitätssteigerungen, die auf den Ganzjahresbetrieb von im Vorjahr unterjährig in Betrieb genommenen Windanlagen zurückzuführen sind. Weiterhin ist die Windverfügbarkeit im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Diese positiven Mengeneffekte können dennoch den erheblichen Strompreisrückgang nicht kompensieren. Vielmehr ergibt sich ein deutlicher Rückgang in den Stromerlösen, der auf gesunkene Strompreise zurückzuführen ist, in Höhe von rd. 46%. In den Umsatzerlösen aus Stromverkauf sind auch im Vorjahr keine Effekte aus dem Offshore Geschäft enthalten. Erlöse aus dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten Zur Absicherung von Cashflows aus der Stromvermarktung gegen Fluktuationen des Marktpreises für Strom werden, gemäß eines vorgegebenen Hedging-Pfads, die erwarteten Produktionsmengen durch den Abschluss von Warentermingeschäften (physische Lieferung Strom) mit der RWEST abgesichert. Im Vorjahr wurde gemäß § 254 HGB zum 31.12.2022 für diese Geschäfte eine Bewertungseinheit gebildet. Da die Bewertungseinheit in 2023 das komplette Jahr bestand, ist die Einbeziehung des Sicherungsinstrumentes im GuV Posten des Grundgeschäfts - und damit in den Umsatzerlösen - sachgerecht. Aus den Sicherungsinstrumenten erzielte die RREA im Berichtsjahr Erlöse in Höhe von 55.575 T€. Im Vorjahr wurden entsprechende Erlöse über 75.586 T€ (davon 74.299 T€ aus Offshore) in den sonstigen betrieblichen Erlösen gezeigt. Umsatzerlöse aus CO 2 Zertifikaten und EEG Umlage Der deutliche Rückgang der Strompreise führte gleichzeitig dazu, dass etliche Erzeugungsmengen im Berichtsjahr nicht per Direktvermarktung, sondern vielmehr mit der gesicherten Marktprämie vermarktet wurden. Während die RREA im Vorjahr aus Marktprämie im Onshore Bereich nur 822 T€ an Umsatzerlösen erzielte (18.395 T€ der Umsatzerlöse entfielen auf den Offshore Windpark Nordsee Ost), stiegen die Erlöse aus Marktprämie im Berichtsjahr aufgrund dessen auf nun 15.701 T€. Aus dem Verkauf von CO 2 Zertifikaten konnte die RREA im Berichtsjahr Erlöse in Höhe von 7.518 T€ erzielen (gegenüber 1.551 T€ im Vorjahr). Umsatzerlöse aus Dienstleistungen Die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen gingen von 113.691 T€ im Vorjahr auf nun 85.038 T€ im Berichtsjahr zurück, insbesondere verursacht durch die Abspaltung des Offshore Teilbetriebes. (2) Sonstige betriebliche Erträge
Die Übrigen Erträge setzten sich insbesondere aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (23.049 T€), Erträgen aus der Zuschreibung von Finanzanlagen (3.331 T€) und Erträgen aus Schadenersatzleistungen von Versicherungen (1.749 T€) zusammen. Der Restbetrag verteilt sich auf Erträge aus Weiterbelastungen von diversen Leistungen. Der große Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf den Ausweis der Erlöse aus Derivaten zurückzuführen, die im Vorjahr 95.797 T€ betrugen. Neben Erlösen aus Stromderivaten in Höhe von 75.586 T€ (davon 74.299 T€ aus Offshore) erzielte die RREA weiterhin 20.211 T€ Erlöse aus FX-Derivaten. Im Berichtsjahr sind die Erlöse aus Stromderivaten, wie unter Textziffer (1) beschrieben, in den Umsatzerlösen erfasst, Erlöse aus FX-Derivaten wurden lediglich in Höhe von 130 T€ erzielt. Weiterhin wurden im Vorjahr Finanzanlagen über insgesamt 74.479 T€ zugeschrieben, wohingegen im Berichtsjahr lediglich Zuschreibungen in Höhe von 3.331 T€ vorgenommen wurden. Von den im Vorjahr vorgenommenen Zuschreibungen entfielen insgesamt 19.810 T€ auf Zuschreibungen von Offshore Finanzanlagen. Im Berichtsjahr sind die Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen von im Vorjahr 10.341 T€ auf nun 23.049 T€ gestiegen. Ursächlich für den Anstieg ist insbesondere die Auflösung der Rückstellung für die im Vorjahr gebildete Strompreisbremse. (3) Materialaufwand
Im Materialaufwand sind Aufwendungen für bezogene Leistungen aus Strombezügen in Höhe von 116.804 T€ ausgewiesen, die sich fast ausschließlich aus Strombezügen der Windpark-Betriebsgesellschaften zusammensetzen. Der Bezug erfolgte ausschließlich aus Deutschland. Im Vorjahr betrug der korrespondierende Aufwand für Einkäufe von Onshore Erzeugungsmengen 161.181 T€. Ursächlich für den starken Rückgang ist auch hier - wie bereits bei den Umsatzerlösen aus Stromverkauf - der enorme Rückgang der Strompreise im Vergleich zum Vorjahr. Weiterhin enthielten die Vorjahresaufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Aufwendungen für Offshore Marktprämienerstattungen in Höhe von 18.395 T€. (4) Personalaufwand
Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 496 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.056 Mitarbeiter) beschäftigt. Der Rückgang ist insbesondere auf die Abspaltung des Teilbetriebes Offshore Wind zurückzuführen. Im Rahmen der Ausgliederung wurden gleichzeitig insgesamt 679 Mitarbeiter in die neu gegründete RWE Offshore Wind GmbH übertragen. Auch der Rückgang des Personalaufwands ist wesentlich hierdurch begründet. Die gesamte Mitarbeiterzahl unterteilt sich dabei in 461 Angestellte und 35 leitende Angestellte. Derzeit befinden sich keine Mitarbeiter in einem Ausbildungsverhältnis (Vorjahr: 8). (5) Abschreibungen Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände von 2.487 T€ (Vorjahr: 2.996 T€) sind vollständig auf planmäßige Abschreibungen zurückzuführen. (6) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 987 T€ sind auf den Abgang der Beteiligung an der RWE Renewables Australia Holdings Pty Ltd. im Berichtsjahr zurückzuführen. Im Berichtsjahr wurde eine Forderung aus anrechenbaren Steuern gegen die E.ON SE, die im Zusammenhang mit der Übernahme der Beteiligung an der AWE-Arkona-Windpark Entwicklungs-GmbH entstanden ist, in Höhe von 3.165 T€ wertberichtigt. Die sonstigen Bezüge von Lieferungen und Leistungen in Höhe von 146.773 T€ (Vorjahr: 203.983 T€) enthalten im Wesentlichen Einkäufe von Dienstleistungen, Personalgestellung und Beratungsleistungen, deren Rückgang insbesondere in der Abspaltung des Offshore Geschäfts begründet liegt. Ab Oktober 2022 galt die sogenannte Strompreisbremse, welche durch das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) geregelt wurde. Um den Vorschriften des Vorjahres gerecht zu werden, wurden im Vorjahr entsprechende Vorsichtsmaßnahmen getroffen und Rückstellungen in Höhe von 9.675 T€ gebildet. Eine Verlängerung in das Jahr 2024 wurde von der Bundesregierung nicht beschlossen. (7) Beteiligungsergebnis
Erträge aus Beteiligungen Der Rückgang des Beteiligungsergebnisses ist insbesondere auf die Abspaltung des Offshore Geschäfts zurückzuführen. Im Vorjahr erzielte die RREA insgesamt 62.964 T€ Beteiligungserträge aus der Beteiligung an der AWE-Arkona-Windpark Entwicklungs-GmbH, die auf die RWE Offshore Wind GmbH abgespalten wurde. Dahingegen erhielt die RREA in 2023 erstmalig eine Dividende über 10.000 T€ von der RRIP. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen In Summe erzielte die RREA im Vorjahr 177.506 T€ Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit Gesellschaften, die mit dem Offshore Teilbetrieb abgespalten wurden. Weiterhin ging der Ertrag aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der RWE Wind Onshore & PV Deutschland GmbH um 51.625 T€ zurück. Aufwendungen aus Verlustübernahme Im Vorjahr wurden sämtliche Aufwendungen aus Verlustübernahme aus Beteiligungen von Offshore Gesellschaften erzielt. (8) Abschreibungen auf Finanzanlagen Aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen wurden außerplanmäßige Abschreibungen einzelner Gesellschaften auf den beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich auf 25.410 T€ (Vorjahr: 95.089 T€) und stellen damit einen Posten außergewöhnlicher Größenordnung nach § 285 Nr. 31 HGB dar. Auf Finanzanlagen des Offshore Teilbetriebes wurden im Vorjahr Abschreibungen über 62.094 T€ vorgenommen. (9) Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen Erträge aus Ausleihungen betrugen 134.874 T€ (Vorjahr: 65.444 T€, davon Offshore 454 T€), davon von verbundenen Unternehmen 134.436 T€ (Vorjahr: 65.283 T€). Der Anstieg ist insbesondere auf die Verzinsung der der RRIP am 21. Dezember 2022 gewährten, zusätzlichen Ausleihung in Höhe von 1.700.000 T€ zurückzuführen. Das Berichtsjahr enthält, anders als im Vorjahr, Zinserträge für das komplette Jahr. (10) Zinsergebnis
Im laufenden Zinsergebnis von -702.352 T€ (Vorjahr: -127.704 T€) sind im Wesentlichen sowohl Zinsaufwendungen für die Finanzierung der Gesellschaft von 708.832 T€ (Vorjahr: 122.962 T€), als auch Zinserträge aus der kurzfristigen Finanzierung der Beteiligungsgesellschaften mit 3.334 T€ (Vorjahr: 17.947 T€) enthalten. Der Anstieg der Zinsaufwendungen ist insbesondere auf die Finanzierung der Eigenkapitalerhöhung bei der RRIP über 3.800.000 T€ zurückzuführen. Die hierfür notwendigen Mittel wurden über das Finanzmittelkonto der RREA bei der RWE AG beschafft, welches mit dem Referenzzins ESTR (Euro Short-Term Rate) zuzüglich 0,5% Margenaufschlag verzinst wird. Weiterhin ergibt sich gleichfalls ein negativer Zinseffekt aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus. Der Rückgang der Zinserträge ist im Wesentlichen auf die Abspaltung des Offshore Geschäfts zurückzuführen. Im Vorjahr bestanden gegenüber der Windpark Nordsee Ost GmbH Ausleihungen in Höhe von 188.637 T€, die entsprechend abgespalten wurden. Im Vorjahr erzielte die RREA hieraus Zinserträge von 8.866 T€. Außerdem wurde der Verlust des Jahres 2021 entsprechend vom Gesellschafter verzinst. Hierfür fielen im Jahr 2022 Zinserträge in Höhe von 6.457 T€ an. Zinserträge des Deckungsvermögens i.H.v. 3.634 T€ (Vorjahr Zinsaufwand: 16.450 T€) wurden zu den Zinsaufwendungen aus Pensionsrückstellungen i.H.v. 509 T€ (Vorjahr: 6.205 T€) gemäß § 246 Abs. 2 S. 2 HGB addiert. Der sich ergebende Ertrag in Höhe von 3.125 T€ (Vorjahr Zinsaufwand: 22.755 T€) ist in den Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten. Weitere 20 T€ entfallen auf die Abzinsung sonstiger Rückstellungen. (11) Ergebnisverwendung Der Verlust nach Steuern in Höhe von -563.731 T€ wird von der Gesellschafterin ausgeglichen. Im Vorjahr ergab sich unter der Berücksichtigung der ausschüttungs- und gewinnabführungsgesperrten Beträge eine Gewinnabführung i.H.v. 45.292 T€. E. Sonstige AngabenDie Gesamtbezüge der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 betragen 1.434 T€. Die Geschäftsführung erhält im Rahmen des "LTIP Strategic Performance Plan" 15.252 Stück am Aktienkurs der RWE-Stammaktien gemessene Wertsteigerungsrechte (Performance Shares) mit einem beizulegenden Zeitwert von 638 T€ zum Zeitpunkt ihrer Gewährung. Diese sind in der Angabe der Gesamtbezüge nicht enthalten. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr 2012 Darlehen an Mitglieder der Geschäftsführung über 35 T€ gewährt, die zum Stichtag 31.12.2023 noch einen Bestand i.H.v. 9 T€ ausweisen. An ehemalige Geschäftsführer und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr keine Zahlungen geleistet. Rückstellungen für Pensionen gegenüber früheren Geschäftsführern und ihren Hinterbliebenen bestehen zum Stichtag in Höhe von 1.308 T€. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats werden keine Vergütungen gewährt. Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der RWE AG, Essen, enthalten. Geschäftsvorfälle von außergewöhnlicher Bedeutung (§285 Nr. 31 HGB) Hierzu verweisen wir auf die unter den Finanzanlagen beschriebenen Abschreibungen auf Finanzanlagen (C2) in Höhe von 23.218 T€. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG) Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und oder assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG, die nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung sind:
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen § 285 Nr. 21 HGB Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht. Angabe zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Es ergaben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag. Anteilsbesitzliste Der gesamte Anteilsbesitz ist in der Anteilsbesitzliste aufgeführt, die ebenfalls Teil dieses Anhangs ist. F. Organe der GesellschaftAufsichtsrat Dr. Markus Krebber, Essen Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands der RWE AG Gabriele Tennagels, Bottrop (bis 01.06.2023) Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Director Finance & Credit Risk der RWE AG Katja van Doren, Düsseldorf (seit 01.06.2023) Mitglied des Vorstands der RWE AG Dr. Michael Müller, Essen Mitglied des Vorstands der RWE AG Dr. Malte Kuss, Düsseldorf Leiter Controlling & Risk Management der RWE AG Michael Triebel, Hannover (seit 01.01.2023) Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der RWE Renewables Europe & Australia GmbH Carsten Hollweg, Essen (seit 01.06.2023) Mitglied des Betriebsrats der RWE Renewables Europe & Australia GmbH Geschäftsführung Sven Utermöhlen, Hamburg (bis 01.01.2023) Chief Executive Officer (CEO) Offshore Wind (seit 01. Februar 2022) Chief Executive Officer (CEO) (von 24. August 2021 bis 31. Januar 2022) Chief Operating Officer (COO) Wind Offshore Global (bis 23. August 2022) Dr. Holger Himmel, Essen (bis 01.01.2023) Chief Financial Officer (CFO) Offshore Wind (seit 01. Februar 2022) Chief Financial Officer (CFO) (bis 31. Januar 2022) Danielle Jarski, Essen (bis 01.01.2023) Chief Development Officer (CDO) Offshore Wind (seit 01. Februar 2022) Ulf Kerstin, Soest (bis 01.01.2023) Chief Commercial Officer (CCO) Offshore Wind (seit 01. Februar 2022) Chief Commercial Officer (CCO) (von 01. Juli 2021 bis 31. Januar 2022) Katja Wünschel, Duisburg Chief Executive Officer (CEO) Onshore/PV Europe & Australia (seit 01. Februar 2022) Chief Operating Officer (COO) Onshore/PV Europe & Australia (bis 31. Januar 2022) Dr. Simon Bockmühl, Krefeld Chief Financial Officer (CFO) Onshore/PV Europe & Australia (seit 01. Februar 2022)
Essen, 16. Februar 2024 RWE Renewables Europe & Australia GmbH Die Geschäftsführung Wünschel Bockmühl Entwicklung des Anlagevermögens in T Euro
Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 und Nr. 11a und § 313 Abs. 2 (i.V.m. § 315 e I) HGB zum 31.12.2023Mutter 8803 RWE Renewables Europe & Australia GmbH
1) Ergebnisabführungsvertrag 2) im GJ 2023 gegründet Die Angaben zum Eigenkapital sowie zum Ergebnis beziehen sich grundsätzlich auf das Geschäftsjahr 2023; bei den mit einem * gekennzeichneten Gesellschaften beziehen sich die Angaben zum Eigenkapital sowie zum Ergebnis jedoch auf das Geschäftsjahr 2022; bei einem ** auf das Geschäftsjahr 2021. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RWE Renewables Europe & Australia GmbH (ehemals: RWE Renewables GmbH), Essen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RWE Renewables Europe & Australia GmbH, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWE Renewables Europe & Australia GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Essen, den 16. Februar 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Aissata Touré, Wirtschaftsprüferin ppa. Oliver Köster, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 01.03.2024 festgestellt. |
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Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Beteiligungsgesellschaften
Speichern von Gas zu Versorgungszwecken
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen