Herstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Mario Seeber Immobilien GmbHLiquidiert
99869 Nessetal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mario Seeber Immobilien GmbHGothaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangFÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010 I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Allgemeine Angaben Die Mario Seeber Immobilien GmbH wurde am 18.05.2005 errichtet und am 13.06.2005 unter dieser Firma in das Handelsregister Erfurt unter der Nr. HR B 13676 eingetragen. Am 08.08.2006 erfolgte von Amts wegen die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HR B 113676. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien aller Art, sowie die Errichtung von Bauwerken als Bauherr (ohne selbst Bautätigkeiten auszuüben), jedoch ohne Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes - gleich in welcher Form - zu beteiligen, solche Unternehmen zu errichten und zu erwerben, sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten und zu unterhalten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäss § 267 Abs. 1 HGB auf. Bilanzierungsmethoden Die Bilanz ist aufgestellt ohne Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses; die Gewinn- und Verlustrechnung wird aufgestellt nach dem Gesamtkostenverfahren. Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind überwiegend im Anhang zu finden. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (going-concern) aufgestellt. Das am 25. Mai 2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist erstmals auf das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach den 31.12.2009 beginnt, somit auf das Geschäftsjahr 2010 (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar führt unter Berücksichtigung des BilMoG zu Anpassungen von Bilanzposten (Ausweis und Bewertung). Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vorgenommen worden. Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Die flüssigen Mittel sind ebenfalls zu Nennwerten bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt mit Ausnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zu Nennwerten bewertet sind. II. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Anlagevermögen Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2010 ist Bestandteil dieses Jahresabschlusses (vgl. Seite 5). Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 EUR. Es ist zum Bilanzstichtag zu 100 % eingezahlt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind vollständig und in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 20.716,00 EUR, eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von 82.864,00 EUR sowie welche mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren in Höhe von 211.094,00 EUR. Sämtliche übrigen Verbindlichkeiten beinhalten eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. III. ERGÄNZENDE ANGABEN Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Mario Seeber Immobilien GmbH durch den Geschäftsführer, Herrn Mario Seeber, Remstädt. Von der Möglichkeit, die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch zu nehmen, ist Gebrauch gemacht worden. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft alleine. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit. Gotha, den 08.06.2011 Mario Seeber (Geschäftsführer) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.6.2011. |
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