Frank-Thomas GmbH
Aachen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
39.164,67 |
38.062,79 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.164,67 |
38.062,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
39.164,67 |
38.062,79 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.964,67 |
36.962,79 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
11.398,20 |
11.741,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
1,88 |
-343,62 |
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
1.100,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
39.164,67 |
38.062,79 |
Anhang
der
Frank-Thomas GmbH
Lukasstr. 11
52070 Aachen
1. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
1.1. Bilanzierungsvorschriften
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Frank-Thomas GmbH
Aachen auf den 31. Dezember 2013 wurde in Anwendung der
Vorschriften für kleine bestimmte
Personenhandelsgesellschaften gem. §§ 264 - 289
HGB aufgestellt. Dementsprechend besteht der
Jahresabschluss aus der Bilanz, einer Gewinn- und
Verlustrechnung und einem Anhang.
Um Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung zu erhalten, wurden
Vermerke und Aufgliederungen ausschließlich im
Berichtsteil und / oder in Anhang ausgewiesen.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 HGB.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, soweit gebildet,
die Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind, soweit sie gebildet worden
nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet worden.
Unter der Bilanz sind - soweit vorhanden -
Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von
Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten in einem
Betrage vermerkt. Haftungsverhältnisse sind auch
angegeben, wenn Ihnen gleichwertige
Rückgriffsforderungen gegenüberstehen.
1.2. Bewertungsvorschriften
1.2.1. Allgemeine Angaben
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres entsprechen den Werten der
Schlussbilanz des Vorjahres. Bei der Bewertung wurde von
der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
1.2.2. Anlagevermögen
Soweit ein Ausweis erfolgt, wurde(n):
immaterielle Vermögensgegenstände und
sonstige Nutzungsrechte zu Anschaffungskosten, vermindert
um die Absetzung für Abnutzung bewertet, die
Abschreibungen nach der linearen und degressiven
Abschreibungsmethode entsprechend der jeweiligen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen, das
Sachanlagevermögen zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen angesetzt, generell
beim Anlagevermögen ein niedrigerer Wertansatz,
für den die Abschreibungsgründe nicht mehr
bestehen, beibehalten, sofern der niedrigere Wertansatz bei
der steuerlichen Gewinnermittlung beibehalten werden kann
und Voraussetzung dafür ist, dass dieser auch in der
Handelsbilanz beibehalten wird; hinsichtlich der
Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens
auf den Berichtsteil zum Jahresabschluss bzw. auf den
Anlagenspiegel, welcher dem Anhang beigefügt ist,
verwiesen.
1.2.3. Umlaufvermögen
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt worden. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Forderungen
in fremder Währung sind mit dem Verrechnungskurs vom
Tage des Geschäftsvorfalles bewertet.
1.2.4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die Rückstellungen sind nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit
dem Verrechnungskurs vom Tage des Geschäftsvorfalles
bewertet.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
beibehalten worden.
Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen
worden.
1.2.5. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB
und die finanziellen Verpflichtungen aus mehrjährigen
Leasingverträgen i. S. des § 285 Nr. 3 HGB werden
unter der Bilanz ausgewiesen und in einer Anlage zum Anhang
einzeln erläutert, sofern solche am Abschlussstichtag
bestehen.
1.2.6. Fristigkeiten
1.2.6.1. Forderungen
1.2.6.1.1. Forderungen mit einer Laufzeit bis zu einem
Jahr:
39.164,67 Euro
Forderungen gg. Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis existiert
1.2.6.1.2. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr und bis zu
fü
nf Jahren:
entfällt
1.2.6.1.3. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren:
entfällt
1.2.6.2. Verbindlichkeiten
1.2.6.2.1. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr:
entfällt
1.2.6.2.2.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr und bis zu fünf Jahren:
entfällt
1.2.6.2.3.
Verbindlichkeiten mir einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren:
entfällt
1.3.
Sonstige Angaben:
1.3.1. Geschäftsführung:
Die Gesellschaft wird durch die
alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin
Frau Dipl. Ing. Renate Frank-Thomas vertreten. Diese ist
von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
1.3.2. Sonstige Angaben gem. § 285 HGB
Hinsichtlich der Aufgliederung und der Entwicklung
der sonstigen Rückstellungen wird auf den Berichtsteil
des Jahresabschlusses verwiesen.
Die Angaben gem. § 285 Nr. 9 Buchstaben a und b
HGB unterbleiben mit Hinweis auf § 286 (4) HGB.
Von der Regelung gem. § 286 (3) Nr. 2 HGB wurde
keine Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2014 festgestellt.
gez.
Dipl. Ing. Renate Frank-Thomas
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