Euroconsult GmbHLiquidiert

Zeppelinstraße 62, 14471 Potsdam, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 19830
Eingetragen
6.11.2006
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Unternehmensberatung zur Einführung, Umsetzung und Aufrechterhaltung von Qualitätsmanagementsystemen.

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Preschke
seit 20.1.2009
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Euroconsult GmbH

Potsdam

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2010 bis zum 31.08.2011

Bilanz

Aktiva

31.8.2011
EUR
31.8.2010
EUR
A. Anlagevermögen 355,00 906,00
I. Sachanlagen 355,00 906,00
B. Umlaufvermögen 42.024,35 36.337,65
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.403,34 22.863,90
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.621,01 13.473,75
Bilanzsumme, Summe Aktiva 42.379,35 37.243,65

Passiva

31.8.2011
EUR
31.8.2010
EUR
A. Eigenkapital 3.598,37 9.981,70
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 15.018,30 10.411,76
III. Jahresfehlbetrag 6.383,33 4.606,54
B. Rückstellungen 7.080,00 6.680,00
C. Verbindlichkeiten 31.700,98 20.581,95
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.700,98 20.581,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 42.379,35 37.243,65

Anhang

 
Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma Euroconsult GmbH Potsdam wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Änderungen der Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden - mit Ausnahme der Änderungen aufgrund der Vorschriften des BilMoG - nicht vorgenommen.

Angaben zu den Bewertungswahlrechten in der BilMoG-Eröffnungsbilanz

Niedrigere Wertansätze im Anlagevermögen, die auf der Anwendung von § 254 HGB a. F. beruhen, wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB fortgeführt.

Aktive latente Steuern wurden gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt, soweit die Restlaufzeit mehr als ein Jahr betrug, wurden diese gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst.

Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 S. 1 und § 249 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2 HGB a. F. wurden gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB beibehalten. Der Betrag der Überdeckung beträgt 170,00 Euro (Art. 67 Abs. 1 S. 4 EGHGB).

Bei Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 S. 1 HGB a. F. wurde, sofern diese aufzulösen waren, von der Übergangsvorschrift gemäß Art. 67 Abs. 1 S. 3 EGHGB Gebrauch gemacht.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Liefer- und Leistungsforderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt, die übrigen Forderungen mit dem Nominalbetrag. Alle erkennbaren Risiken wurden durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt.

Aktive latente Steuern wurden gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht angesetzt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag passiviert, soweit sie nicht abzuzinsen waren.

Die sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Soweit Rückstellungen gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abzuzinsen waren, ist der abgezinste Betrag angesetzt, soweit nicht das Beibehaltungswahlrecht nach BilMoG greift. Der Betrag der Überdeckung beträgt 170,00 Euro (Art. 67 Abs. 1 S. 4 EGHGB).

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Rückstellung latente Steuern gem. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB

Für die Berechnung der latenten Steuern wurden folgende Steuersätze angewandt:
  

Körperschaftsteuer
15,0
%
Solidaritätszuschlag
5,5
% der KSt
Gewerbesteuer-Messzahl
3,5
%
Gewerbesteuer Hebesatz
450,0
%


Ein Verlustvortrag war nicht zu berücksichtigen.

Aufgliederung der Verbindlichkeiten
  

a)
nach Restlaufzeit
 
Restlaufzeit
Restlaufzeit
Restlaufzeit
 
 
 
 
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre
 
 
 
 
Euro
Euro
Euro
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten ggü. Untern.
 
 
 
 
 
 
m.d.e. Beteiligungsverh. besteht
 
24.544,70
0,00
0,00
 
 
(
VJ
7.500,00
0,00
0,00
)
 
 
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten aus
 
 
 
 
 
 
Lieferungen und Leistungen
 
3.958,35
0,00
0,00
 
 
(
VJ
10.684,02
0,00
0,00
)
 
 
 
 
 
 
 
 
Sonstige
 
 
 
 
 
 
Verbindlichkeiten
 
3.197,93
0,00
0,00
 
 
(
VJ
2.397,93
0,00
0,00
)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.700,98
0,00
0,00
 
 
(
VJ
20.581,95
0,00
0,00
)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
b)
Sonstige Verbindlichkeiten
 
3.197,93
( VJ
2.397,93
)
 
- davon aus Steuern
 
436,43
( VJ
436,43
)
 
- davon im Rahmen der
 
 
 
 
 
 
  sozialen Sicherheit
 
0,00
( VJ
0,00
)
 
- davon ggü.
 
 
 
 
 
 
  Gesellschaftern
 
0,00
( VJ
0,00
)


Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführer

Die Geschäfte des Unternehmens werden durch folgende Personen geführt:

Matthias Preschke, Geschäftsführer

Potsdam, den

Matthias Preschke

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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