Schmidt Ingenieurgesellschaft mbHLiquidiert

96155 Buttenheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 5058
Eingetragen
30.4.2004
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Ingenieurtechnische Leistungen im Hoch-, Tief- und konstruktivem Ingenieurbau, Planung, Projektierung und Bauleitung.

Historie

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Management

NameRolle
Horst Schmidt
seit 7.10.2009
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
51.00%
29.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

12.750 €
51.00%
7.250 €
29.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmidt Ingenieurgesellschaft mbH

Buttenheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 195,00 294,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen 195,00 294,00
B. Umlaufvermögen 137.223,52 124.216,04
I. Vorräte 114.000,00 104.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.454,37 19.021,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.769,15 1.194,78
C. Rechnungsabgrenzungsposten 161,00 255,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 29.234,12 45.878,16
Bilanzsumme, Summe Aktiva 166.813,64 170.643,20

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 54.234,12 70.878,16
davon Verlustvortrag 70.878,16 77.915,82
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 29.234,12 45.878,16
B. Rückstellungen 5.132,55 6.246,82
C. Verbindlichkeiten 161.681,09 164.396,38
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 161.681,09 164.396,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 166.813,64 170.643,20

Anhang


 
Anhang 2010
 
A. Allgemeine Angaben

1.  Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2.  Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen  Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.

4.  Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.

5.  Mit Ausnahme der durch die Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung vom 25.05.2009 erforderlichen Änderungen wurden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2010 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).

Mangels Notwendigkeit wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund dies Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):

Die mit der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sich ergebenden Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:
  

Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach " 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht


Aktivseite

1.  Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2.  Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung  mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt.


Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3.  Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4.  Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

5.  Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.

6.  Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7.  Ausgaben vor dem Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1.  Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages  ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuern berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 31,83%.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.

2.  Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3.  Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1.  Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagegitter zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf 99,00 Euro und im Vorjahr auf 99,00 Euro. 

2.  In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in den Sonstigen Vermögensgegenständen sind sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr, keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

3.  Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht existent.

Passiva

1. Die Bilanz weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 29.234,12 Euro und im Vorjahr von 45.878,16  Euro aus.

2.  Rückstellungen sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Diese beinhalten neben Steuerrückstellungen in Höhe von 2.732,55 Euro ( Vj. 2.746,82 Euro ) noch Rückstellungen für die Jahresabschlusserstellung in Höhe von 2.400,00 Euro ( Vj. 3.500,00 Euro ).

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 164.396,38  Euro und im Vorjahr in Höhe von  164.396,38 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht existent.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 34.956,27 Euro und im Vorjahr in Höhe von  34.270,85 Euro .

D. Sonstige Angaben

1.  Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.

3.  Liquidator in 2010 ist:

Herr Horst Schmidt


4. Nach Einschätzung des Liquidators ist eine erfolgreiche Liquidation bis zum 31.12.2012 durchführbar.

5.  Vorschüsse und Kredite an den Liquidator sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht existent.

E. Unterzeichnung des Liquidators
 
Buttenheim, den 03.01.2012

( Horst Schmidt  )      Liquidator   

 
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.01.2012 festgestellt.

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