Mende Medien AktiengesellschaftLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Mende seit 19.10.2006 | Vorstandsmitglied |
Wolfgang Mende seit 19.10.2006 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mende Medien AktiengesellschaftEggenstein-LeopoldshafenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ zum 31. Dezember 2008für die Offenlegung gemäß § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGB AKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2008für die Offenlegung gemäß § 325 HGB in Verbindung mit § 326 HGB A Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Hinsichtlich ihrer Angabepflichten nimmt die Gesellschaft die für kleine Kapitalgesellschaften nach § 274 a, § 288 und § 326 HGB geltenden Erleichterungen in Anspruch. Die Angaben nach § 268 Abs. 2 HGB sind im Anlagenspiegel ausgewiesen. Auf die Erstellung des Lageberichtes wurde entsprechend § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet. Die Bilanz wurde für die Posten Eigenkapital und Jahresüberschuss nach § 268 Abs. 1 HGB und § 158 Abs. 1 AktG unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung weitergegliedert. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich wurde der am Bilanzstichtag beizulegende niedrigere Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung von 1 % des Nettobetrages gebildet. Darüber hinausgehende Einzelrisiken bestehen zum Bilanzstichtag nicht, so dass keine Einzelwertberichtigungen erforderlich wurden. Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie entsprechen der zu erwartenden Inanspruchnahme. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. B Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzB.1 Bilanz B.1.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. B.1.2 Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt gegenüber dem Vorjahr unverändert Euro 1.631.800,00. Der Ausweis repräsentiert 65.272 Namensaktien im Nennwert von je Euro 25,00. Die Namensaktien sind in 41.455 Stammaktien mit Stimmrecht und 23.817 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht aufgeteilt. B.1.2.1 Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahr Euro 435.028,36. Die Bildung und der Ausweis einer gesonderten gesetzlichen Rücklage gem. § 150 AktG ist nicht vorzunehmen, da die obige Kapitalrücklage bereits den gesetzlichen Reservefonds von 10 % des Grundkapitals der AG erreicht hat. B.1.2.2 Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen zeigen im Geschäftsjahr folgende Entwicklung:
B.1.2.3 Bilanzgewinn Der ausgewiesene Bilanzgewinn beträgt Euro 1.090.851,49. In den Bilanzgewinn wurde der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 655.700,37 einbezogen. B.1.3 Verbindlichkeiten Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Hinsichtlich der bilanzierten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen für TEUR 374 Sicherheiten in Form von eingetragenen Grundschulden, auf die im Miteigentum befindlichen, im Anlagevermögen ausgewiesenen Grundstücke. C Sonstige AngabenHinsichtlich der sonstigen Pflichtangaben wurde von den Erleichterungen nach § 286 Abs. 2 und 3 HGB sowie von den größenabhängigen Erleichterungen und § 288 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht. In Hinblick auf die Angaben nach § 285 Abs. Nr. 11 HGB wurde von der Schutzvorschrift nach § 286 Abs. 3 HGB wegen drohender erheblicher Nachteile keine Angaben gemacht. C.1 Unternehmensorgane Während des laufenden Geschäftsjahres 2008 wurden die Geschäfte von folgenden alleinvertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern wahrgenommen:
Auf die Angabe der Gesamtbezüge wurde nach § 286 Abs. 4 und § 288 HGB verzichtet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wurde durch folgende Personen gebildet:
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