HEKU BAU
GmbH
Gräfenhainichen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
153.297,00 |
85.066,00 |
| I.
Sachanlagen |
153.297,00 |
85.066,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
421.660,65 |
638.344,72 |
| I.
Vorräte |
208.750,59 |
130.630,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.810,24 |
21.190,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
150.099,82 |
486.524,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.071,46 |
5.496,66 |
| Aktiva |
580.029,11 |
728.907,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
121.312,62 |
420.071,95 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
45.071,95 |
328.718,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
51.240,67 |
66.353,82 |
| B.
Rückstellungen |
16.305,00 |
45.314,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
406.421,49 |
237.771,43 |
| D.
Passive latente Steuern |
35.990,00 |
25.750,00 |
| Passiva |
580.029,11 |
728.907,38 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis
31. Dezember 2023
I.
Allgemeine Angaben
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit sowie die
Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr wurden beachtet.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267. Abs. 2 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss
wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246 - 251 HGB sowie der Anwendung der
besonderen Ansatzvorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274a, 276 - 278
HGB erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -
256a HGB erstellt. Die Bewertungswahlrechte wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Skonti bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis Euro 800,00 wurden in voller
Höhe abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2 EStG).
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte wurden unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- und
Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet.
Sie betreffen im Wesentlichen die zum Bilanzstichtag
in Ausführung befindlichen Bauaufträge in
Höhe von Euro 204.592,59. Die Bewertung erfolgte
entsprechend den handelsrechtlichen und steuerlichen
Vorschriften mit den Herstellungskosten zuzüglich
eines Gemeinkostenzuschlages.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihren
Nominalwerten abzüglich Pauschalwertberichtigungen
angesetzt. Die pauschalen Wertberichtigungen wurden mit 1%
des Nettoforderungsbestands gebildet. Die
Pauschalwertberichtigung trägt dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko entsprechend den Erfahrungen der
Gesellschaft Rechnung. Einzelwertberichtigungen waren nicht
zu
bilden.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks wurden zu Nennwerten
angesetzt.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
wurden mit den Nennwerten bewertet.
EIGENKAPITAL
wurde zum Nennwert bewertet.
Es setzt sich aus dem gezeichneten Kapital (Euro
25.000,00), dem Gewinnvortrag (Euro 45.071,95) und dem
Jahresüberschuss (Euro 51.240,67) zusammen.
RüCKSTELLUNGEN
erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung
notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz
2 HGB).
VERBINDLICHKEITEN
sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen
angesetzt. Sie sind hinsichtlich der Restlaufzeiten wie
folgt zu gliedern:
|
bis zu einem Jahr Euro
|
ein bis fünf Jahre
Euro
|
mehr als fünf Jahre
Euro
|
Bilanzansatz Euro
|
Gesamt
|
330.465,89
|
75.955,60
|
0,00
|
406.421,49
|
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern mit TEuro 3,1 (i.V. TEuro
1,6) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit mit TEuro 0,0 (i.V. TEuro 0,4).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 19
(Vorjahr: 20) Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende
wurden keine beschäftigt.
Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist:
Frau Katrin Höhne
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
V.
Ergänzende Angaben
Nach Auskunft der Geschäftsführung
bestanden keine nicht benannten
Gewährleistungsverpflichtungen und keine nicht
benannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
VI.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Gräfenhainichen, den
22. November 2024
gez.
Katrin Höhne, Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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