Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 4150
Eingetragen
10.11.2003
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauBau von StraßenRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Pflasterarbeiten und Erdbewegungsarbeiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Katrin Höhne
seit 3.1.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

50.00% identifiziert40.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
HEKU BAU GmbHEigenbeteiligung
36.00%
AG Stendal
4.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Germany
9.000 €
50.00%
Oranienbaum-Wörlitz OT Riesigk
12.500 €
50.00%

Beteiligungen

NameAnteil
36.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HEKU BAU GmbH

Gräfenhainichen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 153.297,00 85.066,00
I. Sachanlagen 153.297,00 85.066,00
B. Umlaufvermögen 421.660,65 638.344,72
I. Vorräte 208.750,59 130.630,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 62.810,24 21.190,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 150.099,82 486.524,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.071,46 5.496,66
Aktiva 580.029,11 728.907,38

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 121.312,62 420.071,95
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 45.071,95 328.718,13
III. Jahresüberschuss 51.240,67 66.353,82
B. Rückstellungen 16.305,00 45.314,00
C. Verbindlichkeiten 406.421,49 237.771,43
D. Passive latente Steuern 35.990,00 25.750,00
Passiva 580.029,11 728.907,38

Anhang

für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023



I.  Allgemeine Angaben

Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde.

Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit sowie die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr wurden beachtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267. Abs. 2 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB sowie der Anwendung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274a, 276 - 278 HGB erstellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB erstellt. Die Bewertungswahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis Euro 800,00 wurden in voller Höhe abgeschrieben (§ 6 Abs. 2 EStG).

UMLAUFVERMÖGEN

Vorräte wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Sie betreffen im Wesentlichen die zum Bilanzstichtag in Ausführung befindlichen Bauaufträge in Höhe von Euro 204.592,59. Die Bewertung erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften mit den Herstellungskosten zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlages.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nominalwerten abzüglich Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Die pauschalen Wertberichtigungen wurden mit 1% des Nettoforderungsbestands gebildet. Die Pauschalwertberichtigung trägt dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko entsprechend den Erfahrungen der Gesellschaft Rechnung. Einzelwertberichtigungen waren nicht zu
bilden.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden zu Nennwerten angesetzt.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
wurden mit den Nennwerten bewertet.

EIGENKAPITAL
wurde zum Nennwert bewertet.
Es setzt sich aus dem gezeichneten Kapital (Euro 25.000,00), dem Gewinnvortrag (Euro 45.071,95) und dem Jahresüberschuss (Euro 51.240,67) zusammen.

RüCKSTELLUNGEN
erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

VERBINDLICHKEITEN
sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sie sind hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern:


bis zu einem Jahr Euro
ein bis fünf Jahre Euro
mehr als fünf Jahre Euro
Bilanzansatz Euro
Gesamt
330.465,89
75.955,60
0,00
406.421,49



Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern mit TEuro 3,1 (i.V. TEuro 1,6) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit mit TEuro 0,0 (i.V. TEuro 0,4).

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).

III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

IV. Sonstige Pflichtangaben

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 19 (Vorjahr: 20) Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende wurden keine beschäftigt.

Mitglied des Geschäftsführungsorgans ist:
Frau Katrin Höhne

Die Geschäftsführerin ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

V. Ergänzende Angaben

Nach Auskunft der Geschäftsführung bestanden keine nicht benannten Gewährleistungsverpflichtungen und keine nicht benannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

VI. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Gräfenhainichen, den 22. November 2024

gez. Katrin Höhne, Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt.

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