Ziba GmbH
29mVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Greta Maria Elisabeth Becker | 50.00% |
Rebekka Trabitzsch | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MY CITY SECRET GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die MY CITY SECRET GmbH, Frankfurt ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften der §§ 266, 267 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Von den gemäß § 288 HGB bestehenden Erleichterungsvorschriften sowie der Möglichkeit zur Unterlassung von Angaben entsprechend § 286 HGB wurde Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Zahlen des aktuellen Abschlusses sind mit den Vorjahreszahlen vergleichbar. Die in Art. 66 Abs. 3 EGHGB (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) beschriebenen Änderungen werden ab dem Geschäftsjahr 2010 angewendet. Es haben sich keine Auswirkungen auf den Ansatz, den Ausweis und die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden ergeben. Somit sind die Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Im Einzelnen werden folgende Bewertungsgrundsätze angewandt: Die entgeltlich erworbenen immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Das übrige Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um die zulässige lineare Abschreibung, angesetzt. Die Geringwertigen Vermögensgegenstände werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften abgeschrieben. Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ohne den Ansatz von Fremdkapitalzinsen angesetzt. Aufnahme und Bewertung erfolgte durch die Gesellschaft. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nennbetrag, vermindert um angemessene Pauschal- und Einzelwertberichtigungen angesetzt. Die übrigen Forderungen und liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen für betriebliche Steuern decken den voraussichtlichen Steueraufwand für den vorliegenden Jahresabschluss. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtungsweise notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden, soweit vorhanden, abgezinst. Alle übrigen Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Umrechnung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten erfolgte zum jeweiligen Tageskurs. Sofern am Bilanzstichtag eine Anpassung der Umrechnung notwendig war, wurde dies entsprechend berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine offenen Fremdwährungsbeträge. I II. Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses Die Ertragsteuerbelastung ist ausschließlich auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zurückzuführen. Angaben gem. § 268 Abs. 4, §285 Nr. 1 und 2 HGB/Vermerkposten der Bilanz
IV. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestanden zum Stichtag nicht. Geschäftsführung Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2010 durch die Geschäftsführerin
vertreten. Auf die Angabe der Organbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Frankfurt, im April 2011 Die Geschäftsleitung sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2011 festgestellt. |
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