Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 8025
Eingetragen
17.9.2007
Branche
Architekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von Bauwerken sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Patrick Korb
seit 11.12.2025
Prokura
Katrin Binnebösel
seit 7.6.2023
Geschäftsführer
Prokura
Sascha Walenta
seit 17.9.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

60.00% identifiziert40.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
60.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Walenta GmbHEigenbeteiligung
40.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Sascha Walenta
Arnsberg
15.000 €
60.00%
Walenta GmbH
Germany
10.000 €
40.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Walenta GmbH

Arnsberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 325.132,81 329.303,81
B. Umlaufvermögen 467.418,97 432.180,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 49.055,61 74.371,96
Aktiva 841.607,39 835.856,22

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 640.059,19 635.505,72
B. Rückstellungen 22.717,87 34.685,00
C. Verbindlichkeiten 156.622,08 137.094,69
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 97.439,99 59.103,07
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 59.182,09 77.991,62
D. Rechnungsabgrenzungsposten 22.208,25 28.570,81
Summe Passiva 841.607,39 835.856,22

Anhang 2022



 1. Allgemeines

Die Walenta GmbH, Arnsberg, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Arnsberg unter der Nr. HRB 8025.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2022 wird nach den Vorschriften des HGB (§§ 264 ff.) in der aktuellen Fassung (BilRuG vom 23.07.2015) aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB bei der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden nicht in Anspruch genommen.

Veränderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB haben sich nicht ergeben.

 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen.

Der Abschreibungsplan orientiert sich an der geschätzten Nutzungsdauer der Anlagegüter, wobei die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze beachtet werden. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Die in Arbeit befindlichen Aufträge sind mit ihren Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet worden. Das Niederstwertprinzip wird beachtet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten für teilfertige Erzeugnisse sind Zinsen für Fremdkapital nicht einbezogen worden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich einer angemessenen Pauschalwertberichtigung und notwendiger Einzelwertberichtigungen auf Debitoren angesetzt. Die liquiden Mittel wurden ebenfalls zu Nennwerten angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden im Geschäftsjahr geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe des voraussichtlichen Verbrauchs gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind in Höhe des voraussichtlichen Verbrauchs gebildet und zu Vollkosten bewertet worden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Geschäftsjahr erhaltene Zahlungen angesetzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

 3. Restlaufzeitvermerke

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 97.439,99 (Vorjahr: € 59.103,07).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt € 59.182,09 (Vorjahr: € 77.991,62).

 4. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von € 178.589,00 sonstige finanzielle Verpflichtungen.

 5. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 17.

sonstige Berichtsbestandteile

 

59821 Arnsberg, den 26.05.2023,

gez.: Sascha Walenta, Gerd Klemm


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.05.2023 festgestellt.

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