SBT
Bahntechnik GmbH
(vormals:
Securitas- und Bahntechnik GmbH)
Duisburg
(vormals:
Bottrop)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 15.04.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
15.4.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
946,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
946,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.726,26 |
0,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.634,20 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.092,06 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
16.672,26 |
0,00 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
15.4.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
289,17 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
24.710,83 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
3.821,50 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.561,59 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.561,59 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
16.672,26 |
0,00 |
Anhang
Z U R H A N D E L S B I L A N Z 2 0 1
2
für
SBT Bahntechnik GmbH
Beecker Str. 245
47166 Duisburg
Vorbemerkungen
Die SBT Bahntechnik GmbH nimmt als kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 (1) HGB
folgende größenabhängigen Erleichterungen
in Anspruch:
| • |
§ 274 a HGB für die
Bilanzierungsvorschriften,
|
| • |
§ 276 HGB für die
Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung,
|
| • |
§ 285 HGB sonstige
Pflichtangaben
|
| • |
§ 288 (1) HGB für die
Anhangsvorschriften,
|
| • |
§ 326 HGB für die
Offenlegungsvorschriften.
|
Insoweit beschränkt sich der Anhang auf die
nachfolgenden Pflichtangaben.
Die SBT Bahntechnik GmbH wurde zum 15.04.2012
gegründet.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der SBT Bahntechnik GmbH wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit sie der
Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibung vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und zudem entsprechend
steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich
mit dem Erfüllungsbetrag.
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet. Soweit notwendig,
wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Es wurde gem. § 274 a HGB keine
Rückstellung für latente Steuern gebildet.
Die Bestände der Bankkonten werden mit dem Wert
der bestätigten Salden und bzw. dem Stand der
Kontoauszüge ausgewiesen. Die Bestände von
Kassenbüchern entsprechen denjenigen der
Jahresabschlusssalden.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen und sind notwendig
wie ausreichend.
Die Steuerrückstellungen bzw.
Steuerrückforderungen berücksichtigen die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten belaufen sich laut Bilanz auf
insgesamt ca. TEUR 12,6.
Nach Restlaufzeiten aufgegliedert betragen davon:
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>1 Jahr TEUR
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1 - 5 Jahre TEUR
|
> 5 Jahre TEUR
|
Summen TEUR
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Verbindlichkeiten gegen
/ aus Kreditinstituten
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-
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-
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Erhaltene Anzahlungen
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-
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-
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Lieferungen u.
Leistungen
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-
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-
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-
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-
|
verbundenen Unternehmen
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-
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-
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-
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-
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
|
-
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-
|
-
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-
|
Sonstigen
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12,6
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-
|
-
|
12,6
|
|
12,6
|
-
|
-
|
12,6
|
Sonstige Pflichtangaben
Es bestehen Leasingverbindlichkeiten per 31.12.2012
i. H. v. 23.731,64 €.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Horst Wunderlich, 46145
Oberhausen (bis 31.12.2012) und Sinan Yaylaci, 45888
Gelsenkirchen (ab 01.01.2013).
Es bestehen keine Forderungen gegen den
Geschäftsführer.
Im Hinblick auf die Angaben zu den
Geschäftsführungsbezügen wird die
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB i. V. m. § 285
Nr. 9 HGB in Anspruch genommen.
Duisburg, den
gez. Sinan Yaylaci, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2013 festgestellt.
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