Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
InfiS Stern GmbH
Am Surck 12, 44225 Dortmund, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Stern seit 14.8.2012 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
InfiS Stern GmbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz
sonstige Berichtsbestandteile
Die planmäßigen Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,-- wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,-- bis EUR 1.000,-- mit 20 % abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Erkennbaren Risiken ist durch angemessene Abwertung Rechnung getragen. Die Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 93 ist auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach den Vorschriften des Handelsrechts in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ermittelt und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet und passiviert worden. Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass
sie allen erkennbaren Einzelrisiken Rechnung tragen. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfand- oder
ähnliche Rechte gesichert.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bildung der Pensionsrückstellung erfolgte auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren wurde das Anwartschaftsdeckungsverfahren angewandt. Zur Ermittlung des Anwartschaftsdeckungswerts per 31.12.2012 wurde der durchschnittliche Marktzinssatz von 5,04 % bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechend dem Wahlrecht gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wurden als biometrische Rechtsgrundlagen die Sterbetafeln RT 2005 G sowie aufgrund der Besonderheiten des Falls ein Rententrend von 0,00 % angenommen.Ferner wird die Pensionsrückstellung nach der gesetzlichen Neuregelung in § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert mit den Aktivwerten der Rückdeckungsversicherung ausgewiesen. Die Pensionsrückstellung beläuft sich auf EUR 93.659,-- und der Wert der Rückdeckungsversicherung auf EUR 42.367,90. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht. Haftungsverhältnisse
i. S. v. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus der Begebung
und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) liegen
nicht vor.
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