Cerascreen
GmbH
Schwerin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.677.456,63 |
931.175,06 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
463.040,93 |
596.043,00 |
| II.
Sachanlagen |
192.705,64 |
178.422,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.021.710,06 |
156.710,06 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.852.713,04 |
2.283.833,57 |
| I.
Vorräte |
850.942,18 |
680.889,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
675.404,25 |
1.438.277,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.550,66 |
30.550,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
326.366,61 |
164.666,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
98.106,72 |
38.553,60 |
| Aktiva |
3.628.276,39 |
3.253.562,23 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.033.883,04 |
278.845,89 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
872.200,00 |
872.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
16.038.388,00 |
9.253.388,00 |
| III.
Bilanzverlust |
15.876.704,96 |
9.846.742,11 |
| davon
Verlustvortrag |
9.846.742,11 |
6.499.763,75 |
| B.
Rückstellungen |
731.751,19 |
822.628,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.862.642,16 |
2.152.088,24 |
| Passiva |
3.628.276,39 |
3.253.562,23 |
Anhang
Cerascreen GmbH, Schwerin
ANHANG für das Geschäftsjahr 2021
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Cerascreen GmbH, Schwerin
(Handelsregister Schwerin HRB 11305) für das
Geschäftsjahr 2021 wurde unter Anwendung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbHG
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Cerascreen GmbH befindet sich unverändert in
einer Verlustsituation, was grundsätzlich ein
bestandsgefährdendes Risiko für die Cerascreen
GmbH darstellt. Die Geschäftsführung der
Cerascreen GmbH ist der Auffassung, dass die
Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der
Unternehmensfortführung gegeben sind, da sie weiterhin
davon ausgeht, dass durch künftige weitere Dotierungen
der Kapitalrücklage i.S. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
oder durch Kapitalerhöhungen ausreichend finanzielle
Mittel von den Gesellschaftern bereitgestellt werden, um
den zukünftigen Verpflichtungen nachkommen zu
können. Darüber hinaus wurden weiterführende
kostenreduzierende Maßnahmen, wie die Konzentration
auf die Kerngeschäftsgebiete/-länder und damit
verbunden die Reduzierung der Mitarbeiterzahl bereits in
2022 eingeleitet. Die Erstellung des Jahresabschlusses
erfolgt daher unter Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des §§ 264, 267 Abs. 1 HGB. Von den ihr
eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der
Bilanz gemäß § 274a HGB und der
Gewinn- und Verlustrechnung gemäß
§ 276 HGB sowie des Anhangs gemäß
§ 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise
Gebrauch.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens werden zu
Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der
voraussichtlichen Nutzung planmäßig
abgeschrieben.
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
solches mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die
Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ermittelt. Die Abschreibungen für die
Zugänge bei den beweglichen
Vermögensgegenständen werden pro rata temporis
vorgenommen. Abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens,
die einer selbständigen Nutzung fähig sind und
deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten EUR 250,00,
aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, werden als
geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung
in einem Sammelposten erfasst und über eine pauschale
Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben; bei Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bis EUR 250,00 erfolgt im
Geschäftsjahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG
eine aufwandswirksame Erfassung.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die
Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie
Waren werden zu Anschaffungskosten oder mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Der niedrigere beizulegende Wert wird im Wesentlichen nach
den Verhältnissen am Beschaffungs- und Absatzmarkt
unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten
der Bestände ermittelt.
Abwertungen für Bestandsrisiken der Waren, die
sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwendbarkeit
ergeben, werden ggf. in angemessenem und ausreichendem
Umfang vorgenommen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren
Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist,
werden angemessene Wertabschläge vorgenommen;
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
geleistete Zahlungen für Aufwendungen in Folgejahren
und sind zu Nennwerten bilanziert.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und
das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1
Satz 1 HGB) beachtet.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen beinhaltet im
Wesentlichen EDV-Software, daneben Mietereinbauten sowie
Betriebs- und Geschäftsaustattung.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
3.
Rückstellungen
Die
Steuerrückstellungen beinhalten
voraussichtliche Nachzahlungen aus der
Umsatzsteuerveranlagung der Jahre 2012 bis 2021.
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Urlaubs- und Boni-Ansprüche von
Mitarbeitern, Gewährleistungsansprüche sowie
Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2021 und Fertigung der Steuererklärungen
für die Veranlagungsjahre 2020 und 2021.
4.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse i.S. § 251 HGB.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2021 bestehen
Verpflichtungen aus einem Softwaredienstleistungsvertrag
von TEUR 163 bis längstens 2024. Darüber hinaus
wurden unbefristete Gewerbemietverträge über
Büro- und Lagerflächen mit monatlichen Kosten von
TEUR 9 geschlossen.
3.
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittliche 120
Arbeitnehmer (Vorjahr: 118) beschäftigt.
Schwerin, 5. August 2022
Cerascreen GmbH
Olaf Roman Schneider
|
Philip Groth
|
Geschäftsführer
|
Geschäftsführer
|
sonstige Berichtsbestandteile
Schwerin, 5. August 2022
gez.
Olaf Roman Schneider
gez.
Philip Groth
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2023
festgestellt.
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