Elektro Fritschka GmbH
Georgenstraße 21A, 03130 Spremberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Uwe Fritschka seit 20.7.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Fritschka GmbHSprembergJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
AnhangAnhang Grundsätzliches zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2009 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.
Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Gleichwohl kann von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden, da im Unternehmen stille Reserven vorhanden sind, die den Betrag der buchmäßigen Überschuldung übersteigen.
In Höhe von 72.285,12 € liegt eine Rangrücktrittsvereinbarung mit den Gesellschaftern vor, auf Grund derer die buchmäßige Überschuldung beseitigt ist.
Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten.
Sonstige Angaben Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:
Kai-Uwe Fritschka
Der Jahresabschluss wurde im März 2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.
Spremberg, 19.03.2012
gez. Kai-Uwe Fritschka _____________ Geschäftsführer
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