Sparkasse FinnentropLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Rolf Hermann Atteln seit 28.3.2012 | Vorstandsmitglied |
Frank Nennstiel seit 6.4.2005 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sparkasse FinnentropFinnentropJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Lagebericht 2017A. Grundlagen der SparkasseDie Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin und Bonn, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Siegen unter der Nummer A 6679 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist die Gemeinde Finnentrop. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie der Kreis Olpe mit den angrenzenden Gemeinden. Die Sparkasse ist Mitglied im bundesweiten Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, der aus Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen besteht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Es besteht nun aus einer freiwilligen Institutssicherung und einer gesetzlichen Einlagensicherung. Die Sparkasse ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere im satzungsrechtlichen Geschäftsgebiet sicherzustellen. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement der Sparkasse zu nennen. Im Rahmen der Geschäftsstrategie sind die Grundsätze unserer geschäftspolitischen Ausrichtung zusammengefasst und in die operativen Planungen eingearbeitet. Die übergeordneten Ziele werden im Lagebericht im Folgenden dargestellt. Durch die zielorientierte Bearbeitung der strategischen Geschäftsfelder soll die Aufgabenerfüllung der Sparkasse über die Ausschöpfung von Ertragspotenzialen sowie Kostensenkungen sichergestellt werden. Darüber hinaus überprüfte der Vorstand die Risikostrategie und passte sie den veränderten Rahmenbedingungen an. Die Strategien wurden mit dem Verwaltungsrat der Sparkasse erörtert und innerhalb des Hauses kommuniziert. B. Wirtschaftsbericht1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2017WirtschaftsentwicklungDie Weltwirtschaft befand sich im Jahr 2017 auf einem deutlichen Wachstumspfad. Positive Impulse kamen insbesondere von den fortgeschrittenen Volkswirtschaften, und weder die Brexit-Verhandlungen noch die von Trump angekündigten protektionistischen Maßnahmen in den USA hatten bisher nachhaltige Folgen auf das weltweite Expansionstempo. Auch die Lage in den Schwellenländern in Asien und Lateinamerika hellte sich merklich auf. Diese Entwicklungen hatten ein international gestiegenes Vertrauen der Unternehmen in den anhaltenden Aufschwung zur Folge. Die allgemeine Zuversicht zeigte sich durch eine erhöhte Investitionsdynamik und gut ausgelastete Produktionskapazitäten. Ein Risiko stellt allerdings das historisch hohe Niveau der weltweiten Verschuldung im öffentlichen und privaten Sektor dar, welches zu Instabilitäten im Finanzsystem beitragen könnte. Die Wahlen in Frankreich und den Niederlanden, bei denen sich im Frühjahr 2017 die pro-europäischen Parteien durchsetzen konnten, trugen im gesamten Euro-Raum zu einem gefestigten Optimismus bei und reduzierten politische Unsicherheiten. Der wirtschaftliche Aufschwung hält inzwischen seit fünf Jahren an und ist breit aufgestellt. Nicht nur die weiter steigenden Konsumausgaben und die damit verbundene hohe Inlandsnachfrage, sondern auch das Exportwachstum, das mit einer erhöhten Investitionsneigung einhergeht, waren wichtige Treiber der Expansion. Eine Stütze bot zudem die fortdauernde Nullzinspolitik der EZB, die für anhaltend günstige Finanzierungsbedingungen sorgte. Durch den nachhaltigen Beschäftigungsaufbau sank die Arbeitslosigkeit in allen 19 Mitgliedstaaten, obgleich sich dahingehend weiterhin eine starke Heterogenität zwischen den Staaten bemerkbar macht. Auch in Deutschland war im vergangenen Jahr ein kräftiger Aufschwung zu verzeichnen, der in erster Linie von den privaten Konsumausgaben und Wohnungsbauinvestitionen getragen wurde. Auch die gewerblichen und öffentlichen Bauinvestitionen nahmen weiterhin zu, letztere durch gestiegene staatlich bereitgestellte Mittel für die kommunale Infrastruktur. Trotz der dämpfenden Wirkung des aufgewerteten Euro konnte der Außenhandel spürbar belebt werden. Das preis- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt stieg im Jahr 2017 um 2,5 % (Vorjahr 1,9 %). Damit wächst die deutsche Wirtschaft schneller als ihr Produktionspotential - ein Indiz für eine drohende Überauslastung der Kapazitäten und eine zunehmende Arbeitskräfteknappheit. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote sank in Deutschland auf 5,7 %, was das niedrigste Ergebnis seit der Wiedervereinigung darstellt. Deutschland nähert sich somit immer weiter der Vollbeschäftigung an. Die Verbraucherpreise stiegen 2017 in Deutschland im Durchschnitt um 1,8 % gegenüber dem Vorjahr an. Damit erreichte die Preisinflation ihren höchsten Stand seit 2012, eine Entwicklung, die in erster Linie auf die gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreise sowie höhere Mieten zurückzuführen ist. Die Konjunktur befindet sich laut Umfrage der IHK zu Siegen auch auf regionaler Ebene in einem Aufwärtstrend, der im Laufe des Jahres 2017 nochmals an Tempo zugelegt hat. Die regionalen Unternehmen beurteilten ihre Geschäftslage im September vergangenen Jahres trotz vorhandener Risiken für die heimische und internationale Wirtschaft so positiv wie seit 10 Jahren nicht mehr. Die Investitionsneigung der Betriebe steigt mit ihrer wachsenden Zuversicht. Für deutlich mehr als ein Drittel der Unternehmen stellen allerdings steigende Energie-, Rohstoff- und Arbeitspreise ein Risiko für die weitere Entwicklung dar. Der regionale Arbeitsmarkt war laut der IHK Siegen im letzten Jahr in einer guten Verfassung, auch die Löhne stiegen zuletzt leicht an. Im Vergleich zum Vorjahr ging die durchschnittliche Arbeitslosenquote 2017 im Kreis Olpe um 0,2 % auf 4,0 % zurück. Es wird davon ausgegangen, dass sich dieser Trend durch die anhaltend hohen Produktionsauslastungen weiter fortsetzen wird. Als zukünftiges Problem wird allerdings der Fachkräftemangel gesehen. ZinsentwicklungDie Zentralbanken der großen Industrieländer befanden sich im vergangenen Jahr trotz der globalen Konjunkturverbesserungen immer noch im Krisenmodus. Die Geldpolitik war nach wie vor sehr expansiv ausgerichtet. Die Nullzinspolitik und die quantitativen Lockerungsmaßnahmen wurden fortgesetzt. So war der internationale Konjunkturaufschwung in 2017 nicht selbsttragend - ein erheblicher Teil des Aufschwungs muss als Folge der extrem expansiven Geldpolitik betrachtet werden. Der Ausstieg aus dieser Geldpolitik findet nur sehr zögerlich statt. Die US-amerikanische Notenbank Fed setzte ihren sehr graduellen Normalisierungskurs der Zinsentwicklung fort. Die Zinssätze der EZB änderten sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Somit lag der Hauptfinanzierungssatz weiterhin bei 0,0 % und der Einlagezins betrug -0,4 %. Der Euro-Wechselkurs dagegen wurde während des Jahres erheblich aufgewertet. Die Zinsstrukturkurve befand sich nach wie vor auf niedrigem Niveau, doch im Gegensatz zu den Vorjahren überschritt das langfristige Zinsniveau von Staatsanleihen mit guter Bonität erstmals wieder die Nullgrenze. Die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen und Haushalte waren somit weiterhin sehr günstig, doch trotz dieses positiven Umfelds und einer sinkenden Verschuldungsquote stieg die private und gewerbliche Kreditvergabe nur moderat an. Das Wirtschaftswachstum und die Verbraucherpreisinflation legen bereits seit längerem eine straffere Zinspolitik nahe. Nicht zuletzt befeuert die lockere Geldpolitik den Anstieg der Risiken im Finanzsystem. 2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2017MaRisk-NovelleDie 5. MaRisk-Novelle wurde am 27.10.2017 von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlicht und bündelt die erneuerten "Mindestanforderungen an das Risikomanagement". Ziel der Novellierung war die Etablierung einer angemessenen Risikokultur und Ergänzungen bzw. Klarstellungen der Auslagerungsanforderungen. Mit der Umsetzung der 5. MaRisk-Novelle überführt die BaFin internationale Regulierungen bezüglich der Anforderungen an Risikodatenaggregation und Risikoberichterstattung in deutsches Recht. Die 5. MaRisk-Novelle trat direkt mit Veröffentlichung in Kraft, für die Umsetzung der Neuerungen haben die Institute ein Jahr Zeit. BAITDie offizielle Neufassung der BAIT wurde am 03.11.2017 von der BaFin veröffentlicht und ergänzt die MaRisk-Novelle vom Oktober 2017. Mit den "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" soll die Erwartungshaltung der Aufsicht in Bezug auf die IT-Sicherheit und die dazugehörigen Prozesse transparenter dargestellt werden. Die BAIT gelten als zentraler Baustein für die IT-Aufsicht über den Bankensektor in Deutschland. SREP-BescheidIm Juni 2016 begann die BaFin mit einem Prozess zur regelmäßigen standardisierten Risikoüberprüfung weniger bedeutender Institute, in dessen Rahmen sukzessive Risikokennzahlen aus dem Meldewesen bewertet werden und Anhörungen der Institute stattfinden. Als Ergebnis dieses aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) werden per Bescheid institutsindividuelle Zuschläge auf die Eigenmittelanforderungen verhängt, die für jeweils 3 Jahre gelten. Bis 2018 werden alle SREP-Bescheide versandt. Die Sparkasse Finnentrop hat ihren Bescheid im November 2017 erhalten. FINREPAm 17.03.2015 veröffentlichte die EZB die finale Version der Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (Financial Reporting) mit dem Ziel, ein einheitliches und europaweit vergleichbares Reporting sicherzustellen und bestehende Datenlücken zu schließen. Der Anwenderkreis wurde gegenüber den bisher bestehenden Regelungen erheblich erweitert. Während bislang nur IFRS-Gruppen zur FinRep-Meldung verpflichtet waren, unterliegen nun auch HGB-Gruppen und HGB-Einzelinstitute - somit auch die Sparkasse Finnentrop - der Meldepflicht. Im Ergebnis melden seit dem 30.06.2017 grundsätzlich alle Kreditinstitute vierteljährlich die Finanzinformationen in nach Größenklassen abgestuften Anforderungen. Soweit für die Einhaltung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen konkrete Maßnahmen erforderlich waren, wurden diese fristgerecht eingeleitet und umgesetzt. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs3.1. Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDie Bilanzsumme verringerte sich im Jahr 2017 um 4.310 TEUR bzw. 1,3 % auf 324.807 TEUR. Diese Entwicklung resultierte aus Fälligkeiten in den Wertpapiereigenanlagen und Verschiebungen von Kundengeldanlagen in die bilanzneutralen Wertpapierbestände. Das aus Kundenaktiva, Kundenpassiva, Eventualverbindlichkeiten, unwiderruflichen Kreditzusagen und den Kundenbeständen im Wertpapiergeschäft bestehende Geschäftsvolumen stieg insbesondere aufgrund einer Erhöhung der Kundenwertpapierbestände um 14.157 TEUR oder 2,6 % auf 559.754 TEUR. 3.2. KreditgeschäftInsgesamt verlief die Entwicklung der Forderungen an Kunden gemessen an bilanziellen Werten mit einem Zugang von 3,4 % oberhalb der Planung von 2,0 %. Die Darlehenszusagen beliefen sich im Jahr 2017 auf 45.300 TEUR. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus verminderten sich im Gesamtjahr um 8,9 % auf 20.500 TEUR. Der Strukturanteil der Kundenforderungen an der Stichtagsbilanzsumme stieg auf 72,0 % (Vorjahr 68,7 %). Bei Privatpersonen stabilisierte sich der Forderungsbestand mit 97.511 TEUR auf Vorjahresniveau. Das zugesagte Kreditvolumen an private Haushalte wies einen Rückgang von 20,5 % auf 17.800 TEUR aus. Im Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen erhöhte sich der Darlehensbestand (inklusive Förderkreditgeschäft) infolge der erhöhten Investitionsbereitschaft um 7.916 TEUR auf 83.858 TEUR und übertraf damit unsere Erwartungen. Die Darlehenszusagen stiegen um 2,6 % auf 27.500 TEUR. 3.3. WertpapiereigenanlagenZum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapiereigenanlagen und Schuldscheinforderungen (inklusive Namensschuldverschreibungen) gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 5.842 TEUR auf 56.199 TEUR. Hierbei war insbesondere der Rückgang der festverzinslichen Wertpapiere aufgrund von Fälligkeiten maßgeblich. Die Bestände von Investmentfonds verblieben mit 5.557 TEUR auf Vorjahresniveau. 3.4. Beteiligungen/AnteilsbesitzDer Anteilsbesitz der Sparkasse per 31.12.2017 von 5.395 TEUR entfiel mit 4.425 TEUR auf die Beteiligung am SVWL und mit 956 TEUR auf die Sparkassen Leasing AG & Co. KG. Es ergaben sich somit keine Änderungen zum Vorjahr. 3.5. Geldanlagen von KundenDie Sparkasse erwartete für 2017 ein Wachstum von 2 % bei den bilanziellen Geldanlagen. Tatsächlich ergaben sich Strukturverschiebungen vom bilanziellen Einlagenbestand zum Kundenwertpapiergeschäft. Die von Kunden unterhaltenen Wertpapierbestände stiegen um 9.300 TEUR oder 12,3 %, die bilanziellen Kundeneinlagen sanken dagegen um 5.142 TEUR oder 2,3 %. Aktuell verfügt die Sparkasse über einen bilanziellen Einlagenbestand von 219.666 TEUR. Der Bestand an Spareinlagen wies einen Anstieg von 1.100 TEUR auf. Die Sicht- und Termineinlagen gingen, aufgrund von Anpassungen in der Absatzstrategie, insgesamt um 5.800 TEUR zurück. 3.6. InterbankengeschäftDie Forderungen an Kreditinstitute verminderten sich insbesondere durch die Verfügung freier liquider Mittel um 7.740 TEUR oder 19,5 % auf 31.900 TEUR. Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei Kreditinstituten unterhaltenen Liquiditätsreserven, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen zusammen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verminderten sich geringfügig auf 65.577 TEUR. Bei diesen Beständen handelt es sich um langfristige Weiterleitungsdarlehen. 3.7. DienstleistungsgeschäftDas Wertpapiergeschäft wurde im Jahr 2017 maßgeblich von der weiteren Erholung der Kapital- und Aktienmärkte geprägt. Der Absatzschwerpunkt lag im Jahr 2017 im Bereich Fonds und Zertifikate. Der Gesamtumsatz im Wertpapiergeschäft mit Kunden stieg um 10.800 TEUR oder 33,8 % auf 42.800 TEUR. Im Jahr 2017 wurden insgesamt 241 Bausparverträge mit einem Vertragsvolumen von 10.920 TEUR abgeschlossen. Mit diesem Vertriebsergebnis liegen wir leicht unter dem hohen Niveau von 2016. Die Vermögensumschichtungen im Passivbereich gingen zu größeren Teilen in den Wertpapierbereich anstatt in das Lebensversicherungsgeschäft. Die Absatzentwicklung spiegelt diese Entwicklung wider. Die bewertete Beitragssumme beläuft sich auf 3.521 TEUR. Das Absatzziel im Bereich Sachversicherungen wurde erreicht. Im vergangenen Jahr wurde insgesamt ein Kreditvolumen von 3.035 TEUR an die S-Kreditpartner GmbH vermittelt. Nach dem starken Ausbau im Vorjahr (4.807 TEUR) pendelte sich die Marktposition auf ein gutes Niveau ein. Bei der Vermittlung von Leasingverträgen konnte mit 43 vermittelten Verträgen und einer Vertragssumme von 9.214 TEUR das Vorjahresergebnis von 7.393 TEUR übertroffen werden. Das Dienstleistungsgeschäft entwickelte sich insgesamt im Rahmen der Erwartungen. 3.8. InvestitionenIm Jahr 2017 wurden lediglich laufende Ersatzinvestitionen zur weiteren Verbesserung unseres Beratungs- und Serviceangebotes in den Filialen vorgenommen. Umfangreichere Investitionen wurden im Rahmen der Planungen für das Projekt Vertriebsstrategie der Zukunft zur Umsetzung in 2018 zurückgestellt. 3.9. PersonalberichtZum 31.12.2017 beschäftigte die Sparkasse einschließlich der Aushilfen 82 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr 94), davon 16 Teilzeitkräfte und 10 Auszubildende. Um auch in den kommenden Jahren auf gut qualifizierte Nachwuchskräfte zurückgreifen zu können, hält die Sparkasse ihre überdurchschnittliche Ausbildungsquote mit 12 % konstant und nimmt damit ihre Verantwortung als wichtiger Ausbildungsbetrieb in der Region in besonderem Maße wahr. Auch im Jahr 2017 war es Ziel der Sparkasse, das bestehende hohe Qualifikationsniveau in allen Unternehmensbereichen zu sichern und weiter auszubauen. So wurden 91 TEUR (Vorjahr 54 TEUR) in Aus- und Fortbildungsmaßnahmen investiert. Schwerpunkte bildeten Schulungen zur weiteren Stärkung der Beratungs- und Betreuungskompetenz im Marktbereich und Seminare zu MaRisk-relevanten Themen im Stabsbereich, sowie einer ziel- und leistungsorientierten Führungsarbeit. Mehrere Mitarbeiter nahmen an der Fortbildung zum/zur Sparkassenbetriebswirt/-in sowie zum/zur Sparkassen-fachwirt/-in an der Sparkassenakademie teil. Darüber hinaus fanden verschiedene Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements großen Anklang. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage4.1. VermögenslageDie zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2016. Insgesamt wies die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2017 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 13.929 TEUR (Vorjahr 13.828 TEUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB von 18.090 TEUR auf 19.330 TEUR erhöht. Des Weiteren bestehen zusätzliche Vorsorgereserven zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt. Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Das Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken) übertraf am 31.12.2017 mit 17,06 % den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des SREP-Zuschlags sowie den als Mindestgröße festgelegten Zielwert von 12,25 % deutlich. Die Leverage Ratio wies zum 31.12.2017 einen Wert von 9,05 % auf. Die Sparkasse wies damit eine angemessene Kapitalbasis auf. 4.2. FinanzlageDie Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätskennziffer der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde stets eingehalten. Die Liquiditätskennziffer (31.12.2017: 2,33) lag im Berichtsjahr durchgängig über dem in der Risikostrategie festgelegten Mindestwert von 1,15. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) wies zum Bilanzstichtag einen Wert von 211 aus. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Die Dispositionslinien bei der Helaba wurden teilweise in Anspruch genommen. Ein Spitzenausgleich erfolgte durch Tagesgeldaufnahmen bei der DekaBank. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2017 nicht genutzt. 4.3. ErtragslageGewinn- und VerlustrechnungDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Die große Veränderung in den Positionen "Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge" und "Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken" resultiert aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach § 340f HGB im vergangenen Jahr. Diese aufgelösten Beträge wurden dem Fonds für allgemeine Bankrisiken zugeführt. BetriebsvergleichZur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Auf dieser Basis betrug das Betriebsergebnis vor Bewertung wie im Vorjahr 0,77 % der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2017; es lag damit über dem Planwert von 0,62 %. Im Vergleich mit den Sparkassen im SVWL wurde ein unterdurchschnittlicher Wert erzielt. Dies galt auch für die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Zielgröße Cost-Income-Ratio (Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen). Im Jahr 2017 verbesserte sie sich geringfügig von 71,7 % auf 71,5 %. Die erwartete Quote für 2017 von 76,1 % konnte unterschritten werden. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2017 0,03 %. Im Geschäftsjahr entwickelte sich der Zinsüberschuss wie erwartet rückläufig. Er verminderte sich nach Werten des Betriebsvergleichs um 1,8 %. Hier machte sich das anhaltend niedrige Zinsniveau mit deutlich rückläufigen Ergebnissen auf der Ertragsseite und weniger rückläufigen Ergebnissen auf der Aufwandsseite bemerkbar. Die Auswirkungen von negativen Zinsen auf das Zinsergebnis waren hingegen nur unwesentlich. Für das Geschäftsjahr gingen wir von einem leicht sinkenden Niveau des Provisionsüberschusses aus. Dieses Ziel wurde mit einer Steigerung von 2,0 % übertroffen. Zusätzliche Erträge wurden insbesondere aus dem Wertpapiergeschäft generiert. Des Weiteren stieg der Personalaufwand entsprechend der Prognose. Die Personalaufwendungen erhöhten sich nach Werten des Betriebsvergleichs insbesondere infolge der Belastung aus der Tariferhöhung um 1,6 %. Der Rückgang der Mitarbeiterzahlen führte dabei zu keiner Entlastung, da es sich hier überwiegend um nicht bankspezifisch beschäftigte Teilzeitkräfte handelte. Im Sachaufwand wurde mit Aufwendungen auf Vorjahresniveau geplant. Tatsächlich sank der Sachaufwand aufgrund des Wegfalls von Zusatzaufwendungen aus dem Vorjahr und der Verschiebung geplanter Aufwendungen für Digitalisierung ins Folgejahr. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) wurden in Höhe von 524 TEUR (Vorjahr 1.099 TEUR) ausgewiesen. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr begründet sich in einem verbesserten Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft und im sonstigen Bewertungsergebnis. Der Jahresüberschuss belief sich auf 101 TEUR. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der ertrags- und risikoorientierten Wachstumspolitik des Instituts ist die Sparkasse Finnentrop mit dem Geschäftsverlauf im Jahr 2017 zufrieden. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen wird die Geschäftsentwicklung als günstig beurteilt. C. NachtragsberichtDie Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang. D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. Ziele und Strategien des RisikomanagementsRisiken werden eingegangen, wenn Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis stehen. Dies geschieht nach geschäftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Zur Risikosteuerung besteht ein umfassendes Risikomanagementsystem. Der Vorstand überprüfte die Rahmengrundsätze des Risikomanagements und die risikopolitische Ausrichtung der Sparkasse im Rahmen eines festgelegten Strategieprozesses und passte sie den aktuellen Rahmenbedingungen an. Die bedeutendsten Risikokategorien der Sparkasse, Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, operationelle Risiken und Beteiligungs- und Liquiditätsrisiko, werden jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Alle Geschäftsbereiche verfolgen die Zielsetzung, bei den eingegangenen Risiken die Wahrscheinlichkeit der Realisation eines Vermögensverlustes zu minimieren. Dies wird durch frühzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und rechtzeitige Gegenmaßnahmen sichergestellt. Das Risikomanagementsystem wird laufend weiterentwickelt. Aus dem insgesamt zur Verfügung stehenden Gesamtrisikodeckungspotential wird ein Gesamtbanklimit zur Abdeckung der potenziellen Risiken bereitgestellt. Für die eingegangenen Einzelrisiken wird dieses Gesamtbanklimit entsprechend aufgeteilt. Im Rahmen der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt ein Abgleich des Gesamtbanklimits mit der Auslastungsquote. Die Gesamtsumme der Einzelrisiken ist auf die Höhe des Gesamtbanklimits begrenzt und wird ebenso wie das Gesamtrisikodeckungspotential laufend überprüft. Darüber hinaus bilden die Einzellimite für einzelne Risikoarten eine Begrenzung für eingegangene Risiken. Daneben existieren für einzelne Risiken ergänzende Volumenlimite. Der Verwaltungsrat der Sparkasse nimmt die Entwicklung der Risikolage regelmäßig zur Kenntnis. Gemäß den Anforderungen der MaRisk wird das Risikotragfähigkeitskonzept um einen zukunftsgerichteten Kapitalplanungsprozess ergänzt. Damit ist die frühzeitige Identifikation eines zusätzlichen Kapitalbedarfs (im Sinne des Risikodeckungspotenzials) möglich, der sich über den Risikobetrachtungshorizont hinaus zur Deckung künftiger Risiken ergeben könnte. Die frühzeitige Einleitung eventuell erforderlicher Maßnahmen wäre damit möglich. Beim Kapitalplanungsprozess handelt es sich nicht um eine erweiterte Risikotragfähigkeitsbetrachtung im engeren Sinne. 2. RisikomanagementsystemZur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken hat der Vorstand ein Risikomanagement- und -überwachungssystem eingerichtet. Das vorrangige Ziel des Risikomanagementprozesses besteht darin, mögliche Risiken transparent und damit steuerbar zu machen. Das Risikomanagement umfasst die Verfahren zur Identifizierung und Bewertung der Risiken, die Festlegung von geeigneten Steuerungsmaßnahmen sowie die notwendigen Kontrollprozesse. Unter dem Begriff "Risiko" wird dabei eine Verlust- oder Schadensgefahr für die Sparkasse verstanden, die entsteht, wenn eine erwartete künftige Entwicklung ungünstiger verläuft als geplant oder sogar existenzbedrohend wird. Die Verringerung oder das vollständige Ausbleiben einer Chance zur Erhöhung der Erträge oder des Sparkassenvermögens wird nicht als Risiko angesehen. Bei der Betrachtung der Risiken nimmt die Sparkasse eine Nettobetrachtung vor. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a Abs. 1 KWG und dient dem Vorstand, Verwaltungsrat sowie dem Risikoausschuss zur Überwachung der Risiken aus der geschäftlichen Tätigkeit der Sparkasse. Für alle risikorelevanten Geschäfte ist die in den MaRisk geforderte Funktionstrennung bis in die Ebene des Vorstands zwischen Handel/Markt einerseits und Abwicklung, Kontrolle und Risikocontrolling/Marktfolge andererseits festgelegt. Risikobehaftete Geschäfte werden nur getätigt, sofern deren Risikogehalt von allen damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beurteilt werden kann. Bevor Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten regelmäßig abgeschlossen werden, ist im Rahmen einer Testphase das Risikopotenzial dieser Geschäfte zu bewerten und sind die für die Abwicklung notwendigen Prozesse in Arbeitsanweisungen festzulegen. Die Interne Revision prüft in regelmäßigen Abständen das Risikomanagementsystem. Zielsetzung der Prüfungen ist insbesondere die ordnungsgemäße Handhabung der festgelegten Regelungen sowie die Feststellung von Schwachstellen im Risikomanagementsystem und die Überwachung der Umsetzung notwendiger Anpassungen. Gemäß den MaRisk hat jedes Institut über eine Risikocontrolling-Funktion zu verfügen, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig ist. Der Vorstand der Sparkasse hat die Risikocontrolling-Funktion dem Abteilungsleiter des Fachbereichs Unternehmenssteuerung übertragen. Der Risikocontrolling-Funktion wurden die in den MaRisk geforderten Befugnisse eingeräumt und Aufgaben übertragen. Der Vorsitzende des Risikoausschusses kann unmittelbar beim Leiter des Risikocontrollings Auskünfte einholen. Der Leiter des Risikocontrollings muss den Vorstand hierüber unterrichten. In der Sparkasse ist eine MaRisk-Compliance-Funktion eingerichtet, deren Aufgaben von dem Fachbereichsleiter Unternehmenssteuerung wahrgenommen werden. Der Compliance-Beauftragte ist unmittelbar dem Vorstand unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. 3. RisikomanagementprozessAus dem Gesamtsystem hat unser Haus einen Managementprozess zur Erkennung und Bewertung von Risiken (strategische, jährliche Risikoinventur) sowie zur Messung, Steuerung und Kontrolle von Risiken (operative, dauerhafte Tätigkeiten) abgeleitet. Anhand von Risikoindikatoren erfolgen eine systematische Ermittlung der Risiken sowie deren Einordnung in einen Risikokatalog. Die Risikomessung erfolgt für die in die Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogenen wesentlichen Risiken auf Basis der handelsrechtlichen Sichtweise. Darin werden die Risiken danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse hat. Die Ermittlung der Risiken in der periodischen Sichtweise erfolgt auf den Planungshorizont von jeweils einem Jahr. Als Risiko wird in dieser Sichtweise eine negative Abweichung von den Planwerten verstanden. Daneben werden die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Relationen als strenge Nebenbedingung regelmäßig ermittelt und überwacht. Unter Berücksichtigung der laufenden Ergebnisprognose der Mittelfristplanung sowie der vorhandenen Reserven wird ein Risikodeckungspotential festgelegt. Auf das bereitgestellte Risikodeckungspotential werden alle wesentlichen Risiken der Sparkasse angerechnet. Mit Hilfe der handelsrechtlichen Betrachtung wird gewährleistet, dass die Auslastung des Gesamtbanklimits jederzeit sowohl aus dem handelsrechtlichen Ergebnis als auch aus vorhandenem freien Vermögen der Sparkasse getragen werden kann. Neben der Risikotragfähigkeitsrechnung werden regelmäßig Stressszenarien berechnet, bei denen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber unwahrscheinlichen, aber plausiblen Ereignissen analysiert wird. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert sowie ein inverser Stresstest durchgeführt. Die Stresstests berücksichtigen dabei auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra-Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Diversifikationseffekte, die das Gesamtrisiko mindern würden, werden nicht berücksichtigt. Die zur Steuerung bzw. Verringerung von Risiken einzusetzenden Instrumente wurden vom Vorstand festgelegt. Die Bearbeitungs- und Kontrollprozesse sind umfassend in Arbeitsanweisungen beschrieben. Die durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung bzw. Verringerung der Risiken werden regelmäßig überprüft. Verbesserungsmöglichkeiten fließen in den Risikomanagementprozess ein. Die Interne Revision gewährleistet die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse sowie von ihr ausgelagerter Bereiche. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und berichtet unmittelbar dem Vorstand. Über die eingegangenen Risiken wird dem Gesamtvorstand und dem Verwaltungsrat der Sparkasse regelmäßig schriftlich im Rahmen eines vierteljährlichen Gesamtrisikoberichts und unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben durch die MaRisk berichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ist bei Risikoereignissen von wesentlicher Bedeutung vorgesehen. Der Gesamtrisikobericht enthält neben einer zusammenfassenden Beurteilung der Risiko- und Ertragssituation sowie der Limitauslastungen gegebenenfalls Handlungsempfehlungen zur Steuerung und Verringerung der Risiken, über die die Geschäftsleitung entscheidet. Dadurch kann zeitnah die Einhaltung der durch die Risikostrategie vorgegebenen Regelungen überprüft werden. Die Berichterstattung enthält halbjährlich auch die Auswirkungen von Stresseinflüssen auf die Risikosituation der Sparkasse. Dadurch soll die Wirkung von unwahrscheinlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse analysiert, transparent und steuerbar gemacht werden. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert sowie ein inverser Stresstest durchgeführt. Die dargestellten Stresstests berücksichtigen auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra-Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Ferner wird über erkannte Risikokonzentrationen berichtet. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick auf das Risikoberichtswesen der Sparkasse:
4. Aufgabenzuordnung im Rahmen des RisikomanagementsystemsFür alle Teilschritte des Risikomanagements wurden Verantwortlichkeiten festgelegt. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden zentral vom Risikomanager überprüft. Zu seinen Aufgaben gehören die Analyse und Quantifizierung der Risiken, die Überwachung der Einhaltung der vom Vorstand festgelegten Limite und die Risikoberichterstattung. Der Risikomanager ist auch für die Fortentwicklung des Risikomanagementsystems und die Abstimmung der gesamten Aktivitäten im Risikomanagement verantwortlich. Das Risikomanagementsystem ist in einem Risikohandbuch dokumentiert. Die folgende Übersicht zeigt die im Risikohandbuch der Sparkasse beschriebenen wesentlichen Risikokategorien:
Aufbauend auf der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung die wesentlichen Risiken limitiert. Ferner ist der Umgang mit wesentlichen Risiken sowie Risikokonzentrationen in der Risikostrategie beschrieben. 5. Strukturierte Darstellung der wesentlichen Risikoarten5.1. Adressenausfallrisiken im KreditgeschäftUnter dem Adressenausfallrisiko im Kreditgeschäft verstehen wir die Gefahr, dass ein Kreditnehmer die ihm gewährten Kredite nicht bzw. nur eingeschränkt oder nicht vollständig vertragsgemäß zurückzahlen kann oder will. Zur Steuerung der Adressenausfallrisiken hat der Vorstand der Sparkasse Maßnahmen im Rahmen der Risikostrategie festgelegt, die jährlich überprüft wird. Im Rahmen dieser Strategie werden Ziele zur Verbesserung der Risikoposition festgelegt, die schwerpunktmäßig Bonitätsbegrenzungen für das Kreditneugeschäft betreffen. Grundlage jeder Kreditentscheidung ist eine detaillierte Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer. Im risikorelevanten Kreditgeschäft gemäß MaRisk ist ein zweites Kreditvotum durch den vom Markt unabhängigen Marktfolgebereich notwendig. Das Kreditgeschäft der Sparkasse wird in der folgenden Tabelle dargestellt:
Es sind Konsortialanteile in Höhe von 19.602 TEUR (Vorjahr 21.349 TEUR) enthalten. Die Grenze nach Artikel 395 Absatz 1 CRR (Großkredit-Obergrenze) wurde im gesamten Berichtsjahr 2017 nicht überschritten. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden die Ausleihungen an Dienstleistungsunternehmen sowie an das verarbeitende Gewerbe. Die auf der nächsten Seite folgende Darstellung enthält den Gesamtbetrag der Forderungen zum Bilanzstichtag, aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Forderungsarten und verteilt auf geografische Hauptgebiete, Hauptbranchen und vertragliche Restlaufzeiten. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung ausgewiesen. Die Ermittlung der Zahlen wird gemäß den Vorgaben der CRR (gegliedert nach Forderungsarten) vorgenommen. Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva
Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 24,1 % des Gesamtkreditvolumens entfielen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 2 Mio. EUR. 18,3 % des Gesamtkreditvolumens betrafen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen zwischen 1 Mio. EUR und 2 Mio. EUR. 57,6 % entfielen auf Engagements unter 1 Mio. EUR. Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten 1 . Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt.
Ein Schwerpunkt des Kreditgeschäftes sind Kredite und Darlehen, die mit Grundschulden abgesichert sind. Bei der Bewertung dieser Objekte legen wir vorsichtige Maßstäbe an und haben spezielle Überwachungsinstrumente implementiert, sodass sich in Verbindung mit der guten Ortskenntnis nur überschaubare Risiken ergeben. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31.12.2017 5,0 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG. Für die Risikoklassifizierung setzen wir die von der Sparkassen-Finanzgruppe entwickelten Rating- und Scoringverfahren ein. Mit diesen Verfahren werden die einzelnen Kreditnehmer zur Preisfindung und zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios entsprechend ihren individuellen Ausfallwahrscheinlichkeiten einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Auf dieser Basis ermittelt die Sparkasse die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft. Die Abschirmung der Adressenausfallrisiken ist im Rahmen unserer Risikotragfähigkeitsrechnung durch das zugewiesene Risikodeckungspotenzial sichergestellt. Zur Steuerung des Gesamtkreditportfolios werden die gerateten Kreditnehmer einzelnen Risikoklassen zugeordnet. Das Gesamtrisiko unseres Kreditportfolios wird auf der Grundlage der Risikoklassifizierungsverfahren ermittelt. Den einzelnen Risikoklassen werden jeweils vom DSGV validierte Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet. Die Verlustverteilung des Kreditportfolios wird in einen "erwarteten Verlust" und einen "unerwarteten Verlust" unterteilt. Der "erwartete Verlust" als statistischer Erwartungswert wird im Rahmen der Kalkulation als Risikoprämie in Abhängigkeit von der ermittelten Ratingstufe und den Sicherheiten berücksichtigt. Der "unerwartete Verlust" spiegelt die möglichen Verluste wider, die unter Berücksichtigung eines Konfidenzniveaus von 95 % innerhalb der nächsten zwölf Monate voraussichtlich nicht überschritten werden. Mit Hilfe dieser Informationen werden auch die Veränderungen des Kreditportfolios analysiert. Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgendem Bereich: Bei den Kreditsicherheiten haben wir eine Konzentration im Bereich der Grundschulden als Objekte im Ausleihbezirk. Diese Konzentration ist systembedingt und damit strategiekonform. Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert. Die Adressenausfallrisiken entwickelten sich in 2017 nahezu konstant. Das Bewertungsergebnis Kreditgeschäft hat sich in 2017 verbessert. Zur frühzeitigen Identifizierung der Kreditnehmer, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, setzen wir das "OSPlus-Frühwarnsystem" ein. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden quantitative und qualitative Indikatoren worden, die eine Früherkennung von Kreditrisiken ermöglichen. Soweit einzelne Kreditengagements festgelegte Kriterien aufweisen, die auf erhöhte Risiken hindeuten, werden diese Kreditengagements einer gesonderten Beobachtung unterzogen (Intensivbetreuung). Kritische Kreditengagements werden von spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Grundlage eines Sanierungs- bzw. Abwicklungskonzeptes betreut (Problemkredite). Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Die Kreditstruktur und ihre Entwicklung im Jahr 2017 entsprachen der vom Vorstand vorgegebenen neutralen Risikoeinstellung. Von dem Gesamtbetrag an Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen entfiel der überwiegende Teil auf Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Personen. Die Direktabschreibungen, Eingänge auf abgeschriebene Forderungen, Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) und Nettozuführungen/Auflösungen von EWB entfielen ausschließlich auf im Inland ansässige Privatpersonen und Unternehmen. Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen lagen zum Berichtsstichtag nicht vor. Entwicklung der Risikovorsorge:
Nach Art. 178 Abs. 1 CRR liegt ein Ausfall eines Schuldners vor, wenn er mit einem wesentlichen Teil seiner Gesamtverbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse an mehr als 90 aufeinanderfolgenden Kalendertagen überfällig ist oder die Sparkasse es als unwahrscheinlich ansieht, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten in voller Höhe begleichen wird, ohne dass die Sparkasse auf Maßnahmen wie Verwertung von Sicherheiten zurückgreift. Liegt ein Ausfall bei einem Engagement vor, wird nicht nur das einzelne Konto, bei dem der Ausfall aufgetreten ist, als Ausfall berücksichtigt, sondern sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden. Kredite, für die Risikovorsorgemaßnahmen (Einzelwertberichtigungen und Teilabschreibungen) getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden, werden als notleidend bezeichnet.
Tabelle: Verteilung der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten In der Tabelle "Verteilung der Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten" wird die Verteilung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen gemäß Artikel 442 CRR aufgeführt. Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. 5.2. Adressenausfallrisiken der BeteiligungenUnter dem Adressenausfallrisiko aus Beteiligungen verstehen wir die Gefahr einer bonitätsbedingten Wertminderung. Die Risiken aus unseren ausschließlich strategischen Beteiligungen beziehen wir in unser Risikomanagement ein. Aus der Beteiligung am SVWL resultieren Risiken hinsichtlich der weiteren Wertentwicklungen der Beteiligungen des SVWL, die wir in unser Risikomanagement einbeziehen. Zum 31.12.2017 bestätigten die eingeholten Unternehmensbewertungsgutachten für die einzelnen Beteiligungen des SVWL den handelsrechtlichen Wertansatz. Außerdem haftet die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Stammkapital des SVWL für unerwartete Risiken aus dem Auslagerungsportfolio "Erste Abwicklungsanstalt" (EAA), in das strategisch nicht notwendige Vermögenswerte der ehemaligen WestLB AG zwecks Abwicklung übertragen wurden und stellte dazu in den Vorjahren Teile ihres Jahresüberschusses in eine zweckgebundene Ansparrücklage ein. Zum 31.12.2017 belief sich der Wert für unsere Beteiligungen auf 5.385 TEUR. 5.3. Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken aus HandelsgeschäftenZu den Handelsgeschäften zählen wir alle in den MaRisk festgelegten Geschäftsarten. 5.3.1. Adressenausfallrisiken aus HandelsgeschäftenUnter dem Adressenausfallrisiko aus Handelsgeschäften verstehen wir die Gefahr von Bonitätsverschlechterungen oder dem Ausfall eines Emittenten, Kontrahenten oder eines Referenzschuldners. Für die Limitierung des Adressenausfallrisikos aus Eigenanlagegeschäften setzt die Sparkasse individuelle Volumenlimite fest. Darüber hinaus existiert ein übergreifendes Limit für die Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften. Hierbei werden externe Ratings und die damit verbundenen Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Der Bestand der Wertpapiere entfällt auf Schuldverschreibungen und Anleihen (40.619 TEUR) sowie sonstige Investmentfonds (5.557 TEUR). Die von uns direkt gehaltenen und von Kreditinstituten und Unternehmen emittierten Wertpapiere wiesen nahezu vollständig ein Rating aus dem Investmentgradebereich auf oder waren nicht geratet. Bei den Wertpapieren ohne Rating handelte es sich überwiegend um Anteile an Investmentfonds. Darüber hinaus wird der Geschäftsumfang durch die vom Vorstand vorgegebene Marktpreisrisikostrategie und durch Rahmengrundsätze begrenzt. Die Wertpapieranlagen der Sparkasse verteilten sich auf folgende geografische Hauptgebiete, Hauptbranchen und Restlaufzeiten. Für die Zuordnung der Publikumsfonds zu den geografischen Hauptgebieten wurde auf das Sitzland der Kapitalanlagegesellschaft abgestellt. Die Zuteilung zu der Kategorie Wertpapiere entsprach den Vorgaben der CRR. Die Ermittlung der Zahlen wird ebenfalls gemäß den Vorgaben der CRR (gegliedert nach Forderungsarten) vorgenommen. Wertpapiere
Das Adressenausfallrisiko aus Handelsgeschäften wird über Mindestratings und Limite für einzelne Emittenten begrenzt. Das Limitsystem dient u. a. der Steuerung von Konzentrationsrisiken. Zur Bemessung der Adressenausfallrisiken wird das Programm CPV Light eingesetzt. Dabei wird das Adressenausfallrisiko aus Handelsgeschäften anhand von Simulationen errechnet. Die von der Sparkasse direkt angelegten verzinslichen Wertpapiere verteilten sich auf folgende Ratingstufen:
Konzentrationen bestanden hinsichtlich der Forderungen an die Deka Bank, die zum Jahresende rund 23.403 TEUR ergaben. Diese Konzentration ergab sich als Folge der Verbundpartnerschaft. Zum 31.12.2017 betrug der Buchwert unserer Finanzanlagen in Staatsanleihen der PIIGS-Staaten insgesamt 10.593 TEUR. Davon entfielen auf Italien 2.072 TEUR, auf Spanien 2.082 TEUR, auf Irland 1.115 TEUR und auf Portugal 5.324 TEUR. Die Adressenausfallrisiken aus Handelsgeschäften bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Ausnahme einer einmaligen Überschreitung des Adressrisikolimits innerhalb der vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Grenzen. Durch die Umwidmung von Marktpreisrisikolimiten aus Handelsgeschäften kam es zu keiner weiteren Überschreitung. Das zusammen-gefasste Limit für Handelsgeschäfte (Marktpreis- und Adressrisiko) wurde durchgängig eingehalten. 5.3.2. Marktpreisrisiken aus HandelsgeschäftenMarktpreisrisiken beschreiben die Gefahren negativer Entwicklungen der Geld- und Kapitalmärkte für die Sparkasse. Diese ergeben sich aus Veränderungen der Marktpreise von z. B. Wertpapieren, Währungen, Immobilien und Rohstoffen sowie aus Schwankungen der Zinssätze. Zur Steuerung der Marktpreisrisiken hat der Vorstand der Sparkasse eine grundlegende Anlagestrategie festgelegt, die mindestens jährlich überprüft wird. Der Bestand der bilanzwirksamen Handelsgeschäfte entwickelte sich zum Bilanzstichtag wie folgt:
Zur Begrenzung von Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften wird eine Bewertung zu Marktpreisen (Mark-to-Market) durchgeführt und die erzielten Handelsergebnisse werden bestimmt. Zusätzlich wird das potenzielle Abschreibungsrisiko mittels Szenarioanalyse ermittelt. Das zugrunde gelegte Marktdatenszenario (steigende Zinsen) wird aus einer Historie seit 2006 mit einem Konfidenzniveau von 95 % und einem Risikohorizont von einem Jahr ermittelt. Im Rahmen der Überwachung der Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften werden sowohl das bereits erzielte Handelsergebnis als auch das Verlustrisiko berücksichtigt. Die angewandten Risikoparameter werden mindestens jährlich validiert, um deren Vorhersagekraft einschätzen zu können. Die Überwachung des Marktpreisrisikos wird im Controlling mit Hilfe des Systems SimCorp Dimension unter strenger Beachtung der Funktionstrennung zum Handel wahrgenommen. Es wird regelmäßig geprüft, ob sich die Marktpreisrisiken innerhalb der vorgegebenen handelsrechtlichen Limite bewegen. Bei Überschreitung von Limiten bzw. der vordefinierten Frühwarngrenzen ist vorgesehen, dass der Gesamtvorstand über Maßnahmen zur Verringerung der Marktpreisrisiken entscheidet. Der Gesamtvorstand wird vierteljährlich über die Ergebnisse und die Risikosituation informiert. Die Wertveränderungen aus Marktpreisrisiken an den Kapitalmärkten bewegten sich in Summe unter den von uns vorgegebenen und auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse abgestimmten Limiten. 5.3.3. GegenparteiausfallrisikenAktuell setzt die Sparkasse Finnentrop keine Derivate ein. Vor einer Aufnahme von derivativen Geschäften müssen neben den allgemeinen Anforderungen (Neuer Produkte Prozess) auch weitere gesetzliche Sachverhalte (z.B. EMIR-Derivate-Verordnung) beachtet werden. 5.3.4. AktienkursrisikenAktienkursrisiken beschreiben die Gefahr, dass durch Preisveränderungen auf den Aktienmärkten die jeweiligen Bestände bzw. offenen Positionen an Wert verlieren und dadurch ein Verlust entsteht. Zur Nutzung der Chancen am Aktienmarkt investiert die Sparkasse Finnentrop maximal 5 Mio. EUR in diesem Segment. Zurzeit werden keine Aktien gehalten. 5.3.5. WährungsrisikenWährungsrisiken aus Devisengeschäften ergaben sich für die Sparkasse Finnentrop nicht, da in diesem Bereich keine Geschäfte getätigt werden. In den gehaltenen Publikumsfonds befinden sich in Fremdwährungen notierte Wertpapiere. Diese waren im Verhältnis zum gesamten Volumen der Fonds von untergeordneter Bedeutung. 5.4. ZinsänderungsrisikenUnter dem Zinsänderungsrisiko wird in der periodisch orientierten Sichtweise die negative Abweichung des Zinsüberschusses von einem zuvor erwarteten Wert verstanden. Die Abschreibungsrisiken für festverzinsliche Wertpapiere berücksichtigen wir in den Marktpreisrisiken aus Handelsgeschäften. In der wertorientierten Sichtweise ist dieses Risiko als negative Abweichung des Barwertes am Planungshorizont vom erwarteten Barwert definiert. Die Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt sowohl auf perioden- als auch auf wertorientierter Basis. Beide Steuerungsansätze werden eingesetzt, um Erträge zu optimieren und Risiken aus der Fristentransformation zu begrenzen. Grundlage der Wertermittlung der Zinsgeschäfte sind alle innerhalb der jeweiligen Restlaufzeit liegenden Zahlungen. Für den aus den Gesamtzahlungsströmen der Sparkasse errechneten Barwert wird das Verlustrisiko (Value-at-Risk) ermittelt. Die Berechnungen des Value-at-Risk beruhen auf der historischen Simulation der Marktzinsänderungen. Die Zeitreihe für die historische Simulation erstreckt sich auf einen Zeitraum von 1998 bis 2016. Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 63 Tage (Haltedauer) von diesem statistisch erwarteten Wert wird mit einem Konfidenzniveau von 99 % berechnet. Neben der vermögenswertorientierten Berechnung wird eine handelsrechtliche Rechnung zur Ermittlung des Zinsüberschussrisikos durchgeführt. Das Zinsüberschussrisiko wird mit unterschiedlichen Anpassungsgeschwindigkeiten variabel verzinslicher Aktiv- und Passivposten sowie unter Berücksichtigung verschiedener Zinsszenarien (Konfidenzniveau 95 %) berechnet. Der ermittelte Risikobetrag wird im Rahmen einer handelsrechtlichen Risikotragfähigkeitsbetrachtung berücksichtigt. Die vermögenswertorientierten und handelsrechtlichen Ergebnisgrößen werden parallel betrachtet. Anhand dieser Berechnungen werden für die Sparkasse besonders belastende bzw. günstige Konstellationen ermittelt. Die Ergebnisse fließen in die Überlegungen zur Disposition des Zinsbuches ein. Über die Entwicklung der Zinsänderungsrisiken wird der Gesamtvorstand mindestens vierteljährlich unterrichtet. Auf Basis des Rundschreibens 11/2011 der BaFin vom 09.11.2011 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch; Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung) errechneten wir zum Stichtag 31.12.2017 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. - 200 Basispunkte. Die Verminderung des Barwertes gemessen an den regulatorischen Eigenmitteln betrug 20,4 % und lag damit wie im Vorjahr oberhalb der Meldeschwelle von 20 %. Vor dem Hintergrund der angemessenen Kapitalausstattung und der damit verbundenen Risikotragfähigkeit sowie der entspannten Risikolage halten wir das Zinsänderungsrisiko für erhöht aber vertretbar.
Das Zinsänderungsrisiko der Sparkasse lag im Jahr 2017 innerhalb der vorgegebenen Limite. Wir untersuchten die gesamte Zinsposition des Bankbuchs nach den Vorgaben der IDW-Stellungnahme RS BFA 3 im Rahmen einer periodenorientierten Berechnung. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestands. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am Abschlussstichtag. Die Berechnungen zeigten keinen Verpflichtungsüberschuss. Eine Rückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative HGB war nicht zu bilden. 5.5. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nicht oder nicht vollständig erfüllt werden können (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne), zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden können (Refinanzierungsrisiko) oder vorhandene Vermögenswerte nur mit Preisabschlägen verwertet werden können (Marktliquiditätsrisiko). Das Liquiditätsrisiko wird durch eine angemessene Liquiditätsvorsorge und eine ausgewogene Strukturierung der Fälligkeiten der Aktiva und Passiva gesteuert. Zur regelmäßigen Überwachung der Liquidität werden monatlich die Zahlungsmittel und Zahlungsverpflichtungen der Sparkasse mit Fälligkeit innerhalb des nächsten Jahres in der Liquiditätsübersicht gegenübergestellt. Zusätzlich wird die Streuung der Liquiditätsquellen mindestens vierteljährlich überprüft und werden die Liquiditätsressourcen der Sparkasse in der Liquiditätsliste erfasst. In der täglichen Liquiditätsüberwachung werden Mittelzuflüsse und Abflüsse bei der Disposition berücksichtigt. Die durch § 11 KWG in Verbindung mit der Liquiditätsverordnung und den MaRisk vorgegebenen Anforderungen über eine ausreichende Liquidität wurden zu jedem Zeitpunkt eingehalten. Im Hinblick auf die Ausstattung mit liquiden Mitteln, die erwarteten Liquiditätszuflüsse sowie die Refinanzierungsmöglichkeiten ist dies auch für die Zukunft gewährleistet. Die Liquiditätskennzahl (Quotient aus den liquiden Aktiva und den Liquiditätsabflüssen für den folgenden Monat) lag stets deutlich über dem erforderlichen Mindestwert von 1,0. Sie bewegte sich im Betrachtungszeitraum zwischen einem Wert von 1,86 und 2,66. Ferner wurden zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften entsprechende Guthaben bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Infolge der Finanzkrise führte die Aufsicht neue Liquiditätskennzahlen für Kreditinstitute ein. Während mit der Liquidity Coverage Ratio (LCR) das kurzfristige Liquiditätsrisiko bewertet werden soll, dient die Net Stable Funding Ratio (NSFR) dazu, das strukturelle Liquiditätsrisiko zu messen. Die LCR wird stufenweise eingeführt. Ab dem 01.01.2017 muss der Bestand an hochliquiden Aktiva den Nettomittelabfluss unter Stress zu 80 % abdecken und ab 2018 zu 100 %. Im laufenden Jahr übertraf die Sparkasse bereits zu jedem Meldestichtag die geforderte Mindestquote von 100 % weit. Die NSFR befindet sich noch in der Beobachtungsphase. Erste Testrechnungen zeigten jedoch, dass die Sparkasse auch diese Quote bereits heute erfüllt. Die Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR betrug zum Bilanzstichtag 211 %; sie lag im Jahr 2017 zwischen 172 % und 320 %. Die Sparkasse hat ein "einfaches Kostenverrechnungssystem" (BTR 3.1 TZ 5, Erläuterung) implementiert. Die Vorgaben zur Steuerung der Liquiditätsrisiken legte der Vorstand in der Risikostrategie fest um die jederzeitige Zahlungsbereitschaft sicherzustellen. Es wird auf eine ausgewogene Strukturierung der Fälligkeiten der Tages- und Termingeldeinlagen sowie der eigengemanagten Wertpapiere geachtet. Darüber hinaus bestehen zur Abdeckung eines kurzfristig auftretenden Liquiditätsbedarfs umfangreiche Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bundesbank und anderen Kreditinstituten. Zu diesem Zweck führt die Sparkasse eine interne Liquiditätsliste. Um mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen zu können, richtete die Sparkasse ein Frühwarnsystem ein, welches Gefahrenquellen identifiziert und das Einleiten entsprechender Gegensteuerungsmaßnahmen ermöglicht. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 5.6. Operationelle RisikenOperationelle Risiken werden als Gefahr von Schäden verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse eintreten. Zur Steuerung der betrieblichen Risiken dienen Arbeitsanweisungen, Kontrollen und automatisierte Sicherheitsmaßnahmen. Eventuelle Schadensfälle sind zum Teil durch Versicherungen gedeckt. Rechtliche Risiken werden durch die sorgfältige Prüfung der Vertragsgrundlagen und den Einsatz von Standardverträgen reduziert. Verhaltensrisiken, die durch Betrug, Irrtum oder Fahrlässigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Dritten hervorgerufen werden, begegnet die Sparkasse mit angemessenen Kontrollsystemen, deren Funktionsfähigkeit regelmäßig von der Internen Revision geprüft wird. Für technische Risiken entwickelte die Sparkasse Notfallkonzepte, die die Funktionsfähigkeit des Betriebsablaufs auch bei unvorhersehbaren Ereignissen sicherstellen. Die Sparkasse setzt zudem eine vom DSGV empfohlene Schadensfalldatenbank ein, in der Schadensfälle systematisch erfasst und regelmäßig ausgewertet werden. Der Vorstand wird vierteljährlich über den Risikowert der operationellen Risiken und jährlich über Art und Umfang der eingetretenen Schadensfälle unterrichtet. Es ist geregelt, dass bedeutende Schadensfälle im Sinne der MaRisk ad-hoc berichtet und unverzüglich analysiert werden. Die operationellen Risiken sind nach unserer derzeitigen Einschätzung für die künftige Entwicklung der Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das vorgegebene Risikolimit von 200 TEUR wurde jederzeit eingehalten. 6. Gesamtbeurteilung der RisikolageDie Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des SVWL teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen zeigten ein angemessenes Verhältnis zwischen eingegangenen Risiken und vorhandener Risikodeckungsmasse. Die Risikotragfähigkeit war und ist in der handelsrechtlichen Betrachtung gegeben. Die aus der Risikotragfähigkeit abgeleiteten Limite für die wesentlichen Risiken wurden im Jahr 2017 mit einer Ausnahme (siehe Kapitel 5.3.1) eingehalten. Das von der Sparkasse zur Verfügung gestellte Risikodeckungspotenzial war am 31.12.2017 mit 60,79 % beansprucht. Die Risikotragfähigkeit war und ist auch in den von der Sparkasse simulierten Stresstests gegeben. Die Sparkasse ist somit in der Lage, die simulierten Krisenszenarien zu verkraften. Risiken der künftigen Entwicklung, die für die Sparkasse bestandsgefährdend sein können, sind nach der Risikoinventur nicht erkennbar. Die zur Deckung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen vorhandenen Eigenmittel übertrafen die Anforderungen. Die Gesamtkapitalquote gemäß Artikel 92 CRR beträgt zum Bilanzstichtag 17,06 %. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als ausgewogen. 7. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht)Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Insofern können die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. 7.1. GeschäftsentwicklungDie aktuelle Wirtschaftslage in Deutschland wird sich im Jahr 2018 voraussichtlich fortsetzen. Die Kapazitäten sind zunehmend ausgelastet und die Wirtschaft wächst erneut stärker als ihr Potential. Der Sachverständigenrat erwartet einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts von 2,2%. Die größten Expansionstreiber bleiben die Konsumnachfrage der Privathaushalte und die Investitionen im privaten und gewerblichen Sektor. Im Jahr 2018 wird mit einem Zuwachs der privaten Konsumausgaben um 1,8 % gerechnet, resultierend aus einem erwarteten deutlichen Anstieg der Nettolöhne und -gehälter. Die Arbeitsnachfrage ist derzeit sehr hoch und die Arbeitslosenquote dürfte im kommenden Jahr erneut sinken. Gedämpft werden könnten die Konsumneigungen allerdings durch ein ansteigendes Verbraucherpreisniveau - der höhere Lohnkostendruck wird wohl nach und nach durch höhere Preise an den Verbraucher weitergegeben werden. Der Sachverständigenrat rechnet für 2018 mit einer Teuerungsrate von 1,8 %. Die Investitionsneigung der deutschen Unternehmen bleibt ebenfalls auf einem hohen Niveau. Insbesondere die Ausrüstungsinvestitionen werden im kommenden Jahr voraussichtlich erneut deutlich zulegen, der Fokus liegt hier auf den Erweiterungsinvestitionen. Auch die Bauinvestitionen dürften weiterhin expandieren, wenn auch nicht ganz so stark wie in den vorherigen Jahren. Kapazitätsengpässe und der damit verbundene Baukostenanstieg könnten die Entwicklung bremsen. Gestützt wird die hohe Investitionstätigkeit durch die anhaltend günstigen Finanzierungsbedingungen mit expansiver Geldpolitik und Niedrigzinsniveau. Auch im Euro-Raum sowie auf globaler Ebene wird von einer anhaltenden Expansion ausgegangen. Damit einher geht eine steigende Dynamik des deutschen Außenhandels, auch wenn die preisliche Wettbewerbsfähigkeit deutscher Exporteure durch die Aufwertung des Euros verringert wird. Abzuwarten bleibt auch, wie sich die zahlreichen geopolitischen Risiken, wie zum Beispiel die angekündigten protektionistischen Maßnahmen in den USA, die Brexit-Verhandlungen und der Nordkoreakonflikt, auf den Welthandel auswirken werden. Die Stimmung in den deutschen Unternehmen befindet sich nach wie vor auf einem Rekordhoch. So erreichte der ifo-Geschäftsklimaindex als wichtigster deutscher Konjunkturindex am Ende des Jahres 2017 einen Wert von 117,2. Auch in der Region der IHK Siegen ist die Gesamtsituation der Unternehmen mehr als positiv. Bei der letzten Umfrage im September 2017 meldete etwa jedes zweite Unternehmen eine gute Lage, und deutlich mehr als ein Viertel der Firmen erwartet zudem eine bessere Entwicklung in den kommenden Monaten. Dies zeigt sich auch durch die erhöhte Investitionsneigung der Betriebe. Der IHK-Konjunkturklimaindex als Zusammenfassung von Lagebeurteilungen und Erwartungen stieg im Laufe des Jahres um weitere 10 Punkte auf 130 Punkte an - ein Wert, der seit zehn Jahren nicht mehr erreicht wurde. Für deutlich mehr als ein Drittel der regionalen Unternehmen stellen allerdings geopolitische Unsicherheiten und steigende Energie-, Rohstoff- und Arbeitspreise ein zukünftiges Risiko dar. Ein weiteres Thema ist die an ihre Grenzen stoßende Produktionsauslastung und der drohende Fachkräftemangel. Die regionalen Automobilzulieferer sind zusätzlich den Gefahren der Dieselaffäre und dem damit verbundenen Vertrauensverlust in die deutsche Automobilbranche ausgesetzt. Welche Auswirkungen die Dieselaffäre aber letztendlich auf die regionale Wirtschaft haben wird, bleibt abzuwarten. Der Arbeitsmarkt in der Region ist derzeit in einer sehr guten Verfassung - im Kreis Olpe wurde die 5 %-Marke der Arbeitslosenquote unterboten - und könnte sich aufgrund der weiterhin hohen Kapazitätsauslastungen sogar noch verbessern. In der Gemeinde Finnentrop ist die Sparkasse Marktführer im gewerblichen Kreditgeschäft. Vor diesem Hintergrund besteht das strategische Ziel der Sparkasse darin, diese Position zu halten und sich unter Berücksichtigung der Risikostrategie entsprechend der Veränderung der Wirtschaftslage zu entwickeln. An den Finanzierungen von Baumaßnahmen wollen wir überdurchschnittlich partizipieren. Im Zusammenhang mit der für die Erfüllung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie geforderten Besichtigung der Objekte inklusive Dokumentation, sollen zusätzliche Vertriebsanlässe genutzt werden. Im Privatkundenkreditgeschäft arbeiten wir mit der S-Kreditpartner GmbH zusammen. Die S-Kreditpartner GmbH tritt ausschließlich als Dienstleister für die Sparkasse Finnentrop auf und deckt den bisher mit Eigenmitteln abgedeckten Bereich der Sparkassen-Privatkredite ab. Das Adressausfallrisiko aus diesen Geschäften geht dabei zu 100 % auf die SKP über. Die strategische Zielsetzung zum Verkauf dieses Produktes ist darauf ausgerichtet, die Adressausfallrisiken im Standard-Privatkundenkreditgeschäft zu reduzieren. Gleichzeitig soll aber über einen echten Kreditverkauf auch ein Vertrieb größerer Kreditbeträge ermöglicht werden. Dies ist durch die im Programm implementierte Ablösung bereits bestehender weiterer Konsumkredite des Kunden möglich. Im Kreditgeschäft mit Privatkunden und Firmenkunden erwarten wir für das kommende Jahr einen Anstieg von 2,0 % des Kreditvolumens insgesamt. Im Einlagengeschäft setzt sich der Wettbewerb fort. In Anbetracht dieses Umfelds wollen wir mit der an den Kundenbedürfnissen ausgerichteten ganzheitlichen Beratung sowie dem umfassenden Produktangebot und der fortwährenden Marktbeobachtung Kundengelder halten und hinzugewinnen. Hierbei wollen wir uns verstärkt auf das provisionsbasierte Dienstleistungsgeschäft fokussieren. Unser Ziel ist es, an der Geldvermögensbildung im Geschäftsgebiet entsprechend unseres Marktanteils im Bestand teilzuhaben und absolut zu wachsen. Wir gehen davon aus, dass unsere Kunden weiterhin sichere Anlagen bevorzugen werden, und rechnen mit einem Wachstum der bilanziellen Kundeneinlagen von 2,0 %. Bei der Durchschnittsbilanzsumme erwarten wir für das Folgejahr einen Anstieg analog des Anstiegs im Kundengeschäft. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2018 aufgrund der sich verschlechternden Rahmenbedingungen insbesondere im Versicherungsgeschäft von einem geringeren Vermittlungsvolumen aus. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Die Risiken liegen - neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmerischen und banküblichen Gefahren - hauptsächlich im Nachlassen des Wachstumstempos der deutschen Wirtschaft. Ferner kann eine weitere Eskalation des Handelskonflikts mit den USA den internationalen Güteraustausch empfindlich behindern und letztlich das Wachstum der Weltwirtschaft mittelfristig dämpfen. Nicht zuletzt beeinträchtigt das anhaltend niedrige Zinsniveau die Ertragslage der Kreditinstitute. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses und somit auch zu einem höheren Betriebsergebnis vor Bewertung führen. Aufgrund einer besser als erwarteten Wirtschaftsentwicklung, dürfte sich das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft daraufhin leicht verringern, während auf der anderen Seite das Zinsniveau ansteigen und das Bewertungsergebnis Wertpapiere belasten könnte. Weiterhin sehen wir Chancen im Zinsbuch bei einer steileren Zinsstrukturkurve und einem anhaltenden relativ geringen Zinsniveau des Geldmarktes. Weitere Chancen versprechen wir uns auf dem Weg zur Multikanalsparkasse. In unserem Multikanalansatz wollen wir die Vorteile des stationären Vertriebs mit denen der medialen Kanäle, insbesondere des Online-Vertriebs verbinden. Die Internet-Filiale der Sparkasse Finnentrop ist auch heute schon die meist besuchte Filiale unseres Hauses. Wir sehen Chancen in einer besseren bedarfsorientierten Kundenfokussierung und einer Steigerung der Produktnutzung in allen Kundensegmenten. 7.2. FinanzlageFür das Jahr 2018 sind Investitionen in den Bau eines Senioren-Wohnkomplexes geplant. Die Investitionssumme für das Projekt "Service Wohnen am Markt" beträgt rund 3,6 Mio. EUR. Der Wohnkomplex wird insgesamt 23 Wohneinheiten beinhalten, die barrierefreies und altersgerechtes Wohnen ermöglichen, sowie eine Tagespflege des Deutschen Roten Kreuzes, über die optional ein Betreuungsangebot in Anspruch genommen werden kann. Nach unseren Planungen wird die Liquiditätsdeckungsquote (LCR) durchgängig über dem in der Risikostrategie festgelegten Mindestwert von 120 liegen. 7.3. ErtragslageDie Entwicklung des Betriebsergebnisses vor Bewertung wird maßgeblich durch den Zinsüberschuss geprägt. Der Zinsüberschuss wird durch die Zinsentwicklung und die Zinsstruktur am Geld- und Kapitalmarkt maßgeblich beeinflusst. Insofern ist das weiterhin sehr niedrige Zinsniveau mit negativen Zinssätzen am Geldmarkt und in den kürzeren Laufzeiten des Kapitalmarktes, welches sich aber im Vergleich zu 2017 nach unserer Erwartung nicht wesentlich verändern wird, von maßgeblicher Bedeutung. Aufgrund des intensiven Wettbewerbs im Kreditgewerbe erwarten wir derzeit weiter rückläufige Konditionsbeiträge aus dem Kundengeschäft. Aus den vorgenannten Effekten resultiert für das kommende Jahr per Saldo voraussichtlich ein unter dem Zinsüberschuss von 2017 liegender Zinsüberschuss auf Basis von Betriebsvergleichszahlen. Wir planen mit einem Wert von 1,73 % der Durchschnittsbilanzsumme. Dabei werden die negativen Zinsen das Zinsergebnis voraussichtlich nur unwesentlich belasten. Im Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem rückläufigen Niveau der Erträge aus. Die Verwaltungsaufwendungen auf Basis des Betriebsvergleichs werden nach unseren Planungen im Jahr 2018 steigen. Aufgrund der kalkulierten Tarifabschlüsse wird sich trotz eines leicht verringerten Personalbestands ein erhöhter Personalaufwand auf Basis von Betriebsvergleichszahlen von 1,33 % der DBS im Jahr 2018 ergeben. Aufgrund der geplanten Aufwendungen in den Bereichen IT/Digitalisierung und Fortbildung erwarten wir für 2018 einen höheren Sachaufwand. Auf Basis des Sparkassen-Betriebsvergleichs planen wir unter den vorgestellten Annahmen für das Jahr 2018 mit einem Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,47 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme. Für das Jahr 2018 ist das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. In den Planungen gehen wir aufgrund der über-pari erworbenen Wertpapiere von einem leicht negativen Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft aus. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung ebenfalls nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Für das Jahr 2018 ist mit einem negativen Bewertungsergebnis im zu rechnen. Damit wurde ein über dem Niveau des Jahres 2017 liegender Bewertungsaufwand in der Unternehmensplanung berücksichtigt. In der Unternehmensplanung berücksichtigen wir die erwarteten Verluste aus dem Kreditrisikomodell. Den Risiken steht ein ausreichendes Risikodeckungspotenzial gegenüber. Mittels aktiven Kreditrisikomanagements sind wir bestrebt, erkannte Risiken zu mindern und neue Risiken zu vermeiden. Aufgrund der regulatorischen Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) können sich weitere Belastungen auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse ergeben. Die Sparkasse richtet sich an der Zielgröße Cost-Income-Ratio aus. Für 2018 erwarten wir eine CIR von 80,8 % und damit einen deutlich höheren Wert als im Vorjahr. Die Planung für das Geschäftsjahr 2018 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage ist eine Eigenkapitalzuführung gesichert. Das geplante Wachstum kann mit einer weiterhin soliden Eigenkapitalausstattung dargestellt werden. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2017Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Anhang 2017A. ALLGEMEINE ANGABENDer Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Hierbei haben wir erstmals negative Zinsen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Durch die neue Darstellung wird die Übersichtlichkeit und Klarheit des Jahresabschlusses verbessert. Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Vergleichbarkeit i. S. v. § 265 Abs. 2 HGB an die Gliederung des aktuellen Jahresabschlusses angepasst. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENAllgemeinesDie auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen. Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen wurden demjenigen Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören. ForderungenForderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) sowie Namensschuldverschreibungen haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt. Erkennbaren Risiken aus Forderungen und Namensschuldverschreibungen wurde durch deren Bewertung nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven. WertpapiereDie Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert. Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip). Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind. Sofern bei einzelnen Wertpapieren kein Börsen- oder Marktpreis (aktiver Markt) vorlag, wurde der beizulegende Wert durch allgemein anerkannte Bewertungsmethoden ermittelt. Dabei haben wir insbesondere die von unserem Dienstleister zur Verfügung gestellten indikativen Kurse plausibilisiert. Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt. Sofern darüber hinaus an eine Mindesthaltefrist gekoppelte Rücknahmeabschläge für Anteile an offenen Immobilienfonds vereinbart wurden, haben wir diese bei Investmentfonds der Liquiditätsreserve bei der Wertermittlung berücksichtigt. Beteiligungen und Anteile an verbundenen UnternehmenAnteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Beteiligungsbewertung erfolgt auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen. SachanlagenDie Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Bei Anschaffungskosten von bis zu EUR 410 werden diese Vermögensgegenstände im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Gebäude werden linear abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. als die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Bestanden die Gründe für die in Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen nicht mehr, wurden Zuschreibungen vorgenommen. VerbindlichkeitenVerbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt. RückstellungenDie Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. In Einzelfällen haben wir dabei auch auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode). Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,00 % sowie Rentensteigerungen von 2,00 % unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2017 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 3,68 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren. Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,00 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 2 Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem der individuellen Restlaufzeit der einzelnen Verträge entsprechenden Zinssatz. Bilanzierung und Bewertung von DerivatenKreditderivate halten wir in der Position des Sicherungsgebers. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps. In der Position des Sicherungsgebers gehaltene Kreditderivate behandeln wir aufgrund des vereinbarten Sicherungszwecks (Ausfallrisiko) und unserer Dauerhalteabsicht als gestellte Kreditsicherheit. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den für das Bürgschafts- und Garantiekreditgeschäft geltenden Regeln. Verbindlichkeitsrückstellungen für eine mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartende Inanspruchnahme mussten wir nicht bilden. Den Nominalbetrag dieser Kreditderivate haben wir unter der Bilanz als Eventualverbindlichkeit (Bilanzvermerk) angegeben. Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bzw. als einheitliche Verbindlichkeit bilanziert. Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i. d. R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Sofern die strukturierten Produkte durch das eingebettete Derivat im Verhältnis zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzliche Risiken bzw. Chancen aufweisen, werden wir eine getrennte Bilanzierung der Bestandteile vornehmen. Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuch) haben wir auf der Grundlage der vom IDW veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung RS BFA 3 im Rahmen einer periodenorientierten Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst - entsprechend dem internen Risikomanagement - alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war. WährungsumrechnungDer Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände beträgt TEUR 13. Auf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zum Kassakurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Aufwendungen bzw. Erträge aus der Währungsumrechnung sind nicht entstanden. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZAktiva 3 - Forderungen an KreditinstituteIn diesem Posten sind enthalten:
Der Unterposten b) - andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Aktiva 4 - Forderungen an KundenIn diesem Posten sind enthalten:
Der Posten setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereIn diesem Posten sind enthalten:
Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:
In diesem Posten sind Wertpapiere wie Anlagevermögen bewertet:
Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um Credit Linked Notes, bei denen die niedrigeren beizulegenden Werte ausschließlich auf zinsbedingte Wertminderungen zurückzuführen sind und die wir in Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit der Anleihen erworben haben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt. Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche WertpapiereDie Anteile an Investmentvermögen sind der Liquiditätsreserve zugeordnet. Die in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapiere sind in Höhe von TEUR 5.557 nicht börsennotiert. Aktiva 7 - BeteiligungenAngaben zu Unternehmen, an denen wir im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB eine Beteiligung halten, soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:
* gemäß Konzernjahresabschluss
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt. Aktiva 9 - TreuhandvermögenBeim Treuhandvermögen handelt es sich um:
Aktiva 11 - Immaterielle AnlagewerteDie Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt. Aktiva 12 - SachanlagenIn diesem Posten sind enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt. Aktiva 13 - Sonstige VermögensgegenständeIn den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagespiegel dargestellt. Aktiva 14 - RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDer Unterposten b) - mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist - setzt sich nach Restlaufzeiten wie folgt zusammen:
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 63.879 als Sicherheit übertragen worden. Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Passiva 4 - TreuhandverbindlichkeitenBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 465). Passiva 5 - Sonstige VerbindlichkeitenIn den sonstigen Verbindlichkeiten sind folgende zu entrichtende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:
Passiva 6 - RechnungsabgrenzungspostenIn den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Passiva 7 - RückstellungenDer Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31.12.2017 TEUR 638. Der Jahresüberschuss unterliegt vollständig der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. In dem Vorjahr wurden in diesem Zusammenhang bereits TEUR 103 der Sicherheitsrücklage zugeführt. Erläuterungen zu den Posten unter dem BilanzstrichEventualverbindlichkeitenIn den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten sind folgende nicht unwesentliche Einzelposten enthalten:
In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden. Andere VerpflichtungenDie unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Anderen Verpflichtungen entfallen komplett auf unwiderrufliche Kreditzusagen an Kunden. Die unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGGewinn- und Verlustrechnung 5 - ProvisionserträgeEtwa 39 % der Provisionserträge entfällt auf für Dritte erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung, insbesondere die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikaten, Leasingverträge, und Konsumentenkredite). Gewinn- und Verlustrechnung 23 - Steuern vom Einkommen und vom ErtragIn diesem Posten sind aperiodische Aufwendungen in Höhe von TEUR 193 enthalten, die aus Nachzahlungen für Vorjahre infolge einer Außenprüfung gemäß § 193 ff. der Abgabenordnung für die Jahre 2013-2015 resultieren. Zugleich sind aperiodische Erträge in Höhe von TEUR 99 aus aktivierten Steuererstattungsansprüchen (STEKO-Rechtsprechung) enthalten. E. SONSTIGE ANGABENLatente SteuernAus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,825 % und eines Gewerbesteuersatzes von 14,77 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet. Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzpositionen:
Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde. Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Bildung von Vorsorgereserven zurückzuführen. Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle VerpflichtungenLeistungszusage der ZusatzversorgungskasseDie Sparkasse Finnentrop ist aufgrund des Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes verpflichtet, für ihre Beschäftigten eine zu einer Betriebsrente führende Versicherung bei einer Zusatzversorgungskasse abzuschließen. Sie ist deshalb Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw. Aufgabe der kvw-Zusatzversorgung ist es, den Beschäftigten ihrer Mitglieder neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Versorgung im Alter, bei Erwerbsminderung und für die Hinterbliebenen zu gewähren. Die gezahlten Renten werden jeweils am 01.07. eines Jahres um 1,0 % angepasst. Die Finanzierung der Leistungen der kvw-Zusatzversorgung erfolgt nach dem Abschnittsdeckungsverfahren. Die Höhe der Einzahlungen wird deshalb alle drei Jahre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Dabei wird ein unendlicher Deckungsabschnitt in den Blick genommen, der es ermöglicht, die Entwicklung der Auszahlungsverpflichtungen langfristig abzuschätzen und die erforderlichen Umlage- und Sanierungsgeldeinnahmen zu ermitteln. Der Hebesatz beträgt im Jahr 2017 7,75 %. Die an die kvw-Zusatzversorgung geleisteten Zahlungen der Sparkasse betrugen im Jahr 2017 TEUR 252. Wenn ein Mitglied die kvw-Zusatzversorgung verlassen will, ist eine vom verantwortlichen Aktuar der Kasse nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte Ausgleichszahlung für die bei der kvw-Zusatzversorgung verbleibenden Zahlungsverpflichtungen erforderlich. Im Falle des Austritts der Sparkasse zum 31.12.2016 hätte die Ausgleichszahlung TEUR 8.403 betragen. Nach § 15a der Satzung der kvw-Zusatzversorgung entspricht die Ausgleichszahlung dem Barwert der zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bestehenden Verpflichtungen zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 2 % des Barwerts. Der Barwert ist auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft gültigen Höchstrechnungszinses gemäß § 2 Abs. 1 der Deckungsrückstellungsverordnung zu ermitteln, höchstens mit einem Zinssatz von 2,75 %. Dieser beträgt derzeit 1,25 %. Weitere Einzelheiten zur Ermittlung des Ausgleichsbetrags (z. B. biometrische Grundlagen im Einzelnen, Berücksichtigung von Rentenanpassungen und Hinterbliebenenversorgung) regeln die "Durchführungsvorschriften zu §§ 15a und 15b kvw-Satzung". Eine Angabe zu einer möglichen Ausgleichszahlung zum 31.12.2017 kann von der kvw-Zusatzversorgung erst im dritten Quartal 2018 gemacht werden, da die entsprechenden versicherungsmathematischen Berechnungen zur Ermittlung des Ausgleichsbetrages erst durchgeführt werden können, wenn alle Jahresmeldungen der Mitglieder vorliegen und verarbeitet sind. Sicherungssystem der deutschen SparkassenorganisationDie Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus: 1. Freiwilliger Institutssicherung Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden. 2. Gesetzlicher Einlagensicherung Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu TEUR 100. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte. Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden. Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen TEUR 808. Bis zum 31.12.2017 wurden TEUR 340 eingezahlt. Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von TEUR 34 Gebrauch gemacht. Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24.11.2009 wurde mit Statut vom 11.12.2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von EUR 2,25 Mrd. zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung. Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht wird die Sparkasse beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von EUR 5,1 Mio in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB ansparen (Gesamtbetrag zum 31.12.2017: EUR 1,1 Mio). Nach Ablauf von 7 Jahren fand unter Einbeziehung aller Beteiligten eine Überprüfung des Vorsorgebedarfs statt. Danach liegen die in den Verträgen mit dem Land Nordrhein-Westfalen vereinbarten Voraussetzungen zur Aussetzung der weiteren Dotierung der Ansparrücklage vor. Die Sparkasse hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Dotierung der Ansparrücklage auszusetzen. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden. Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbands beträgt zum Bilanzstichtag 0,24 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken. AbschlussprüferhonorarIm Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:
Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des VorstandesFür die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter. Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstands erhalten ausschließlich feste Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Der Vorstandsvorsitzende, Herr Frank Nennstiel, erhielt für das Jahr 2017 als Grundbetrag und Allgemeine Zulage TEUR 220 sowie als sonstige Vergütung TEUR 11, so dass sich eine Gesamtvergütung in Höhe von TEUR 231 ergibt. Das Vorstandsmitglied, Herr Dirk Atteln, erhielt für das Jahr 2017 als Grundbetrag und Allgemeine Zulage TEUR 200 sowie als sonstige Vergütung TEUR 10, so dass sich eine Gesamtvergütung in Höhe von TEUR 210 ergibt. Die Gesamtvergütung beider Vorstände zusammen belief sich im Jahr 2017 somit auf TEUR 441. Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen. Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge haben Herr Nennstiel und Herr Atteln Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen mit ihrem Ausscheiden, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihnen zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Nennstiel beträgt derzeit 50 % und der von Herrn Atteln derzeit 40 % der festen Bezüge. Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Herrn Nennstiel beträgt dann 60 % und der von Herrn Atteln 55 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Auf dieser Basis und unter der Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 67. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet. Im Jahr 2017 sind den Pensionsrückstellungen des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Frank Nennstiel, insgesamt TEUR 160 und des Vorstandsmitglied, Herrn Dirk Atteln, TEUR 135 zugeführt worden. Insgesamt beträgt der Barwert der Pensionsansprüche (=abgezinster aufsummierter rechnerischer lebenslanger Zahlungsanspruch von Pensionszahlungen ab dem Pensionierungszeitpunkt) zum 31.12.2017 bei Herrn Nennstiel TEUR 1.803 sowie bei Herrn Atteln TEUR 1.493. Bezüge der Mitglieder der AufsichtsgremienDen Mitgliedern des Verwaltungsrats, Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von EUR 200,-- je Sitzung gezahlt; der Vorsitzende erhält jeweils den doppelten Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2017 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien: Bernd Dahlmann EUR 2.800,--, Marc Dupont EUR 1.600,--, Ralf Helmig EUR 2.800,--, Achim Henkel EUR 1.600,--, Dietmar Heß EUR 5.600,--, Manfred Schloßmacher EUR 2.600,--, Bernd vom Orde EUR 1.600,--, Gregor Flamme EUR 200,--, Christiane Höveler EUR 200,--. Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren HinterbliebeneAn frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden TEUR 226 gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2017 TEUR 2.647. Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den VerwaltungsratDie Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31.12.2017 Kredite und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von zusammen TEUR 283 und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von TEUR 1.209 gewährt. Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Nachtragsbericht gemäß § 285 Nr. 33 HGBVorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten. Verwaltungsrat
VorstandVorsitzenderFrank Nennstiel MitgliedDirk Atteln
Finnentrop, 03.05.2018 Sparkasse Finnentrop Der Vorstand Nennstiel Atteln Anlage Anlagenspiegel
Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2017("Länderspezifische Berichterstattung")Die Sparkasse Finnentrop hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Finnentrop besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Finnentrop definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 TEUR 9.392. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 56. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 971. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 816. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Sparkasse Finnentrop hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse FinnentropVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Finnentrop bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Finnentrop für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung von Beteiligungen 2. Bewertung der Forderungen an Kunden Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung von Beteiligungena) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2017 Beteiligungen unter der Bilanzposition Aktiva 7 ausgewiesen. Nach den Angaben im Anhang gemäß § 285 Nr. 11 HGB (Abschnitt C.) entfallen sie im Wesentlichen auf die Anteile am Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL). Der SVWL hält seinerseits Beteiligungen im Wesentlichen an Unternehmen der Sparkassen Finanzgruppe. Da weder für die unmittelbaren noch für die mittelbaren Beteiligungen regelmäßig beobachtbare Marktpreise vorliegen, ist es für die Bewertung des Anteilsbesitzes notwendig, auf Bewertungsmodelle bzw. Wertgutachten zurückzugreifen. Da die in die Bewertung einfließenden Parameter wesentlich die Wertermittlung beeinflussen, war dieser Sachverhalt angesichts der Höhe der Beteiligungsbuchwerte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorgehensweise der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) nachvollzogen sowie das Interne Kontrollsystem der Sparkasse zur Bewertung der Beteiligungen beurteilt. Die für die Bestimmung des Wertansatzes herangezogenen Unterlagen haben wir in Bezug auf deren Eignung, Aktualität, Methodik sowie die Nachvollziehbarkeit der Wertermittlung gewürdigt. Damit einhergehend haben wir uns ein Verständnis über die den Wertermittlungen zugrunde liegenden Ausgangsdaten, Wertparameter und getroffenen Annahmen verschafft, diese kritisch gewürdigt und beurteilt, ob sie in vertretbaren Bandbreiten liegen. Die vom Vorstand zur Bewertung der Beteiligungen angewandten Bewertungsparameter und - annahmen sind hinreichend dokumentiert und begründet. Sie konnten von uns nachvollzogen werden und liegen innerhalb vertretbarer Bandbreiten. c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Angaben zu Aktiva 7 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte B.3.4 und D.5.2). 2. Bewertung der Forderungen an Kundena) Die Forderungen an Kunden werden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen und machen rund 72 % der Bilanzsumme aus. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Rechnungslegung sind zur Bewertung der Forderungen die Kreditprozesse von besonderer Bedeutung. b) Im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk). Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Als Auswahlkriterien haben wir unter anderem Erhöhungen der Kredit- und Blankokreditvolumina, Verschlechterungen der Ratingnoten und Hinweise aus dem Frühwarnverfahren eingesetzt. Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kredit-prozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt. c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte B.3.2 und D.5.1). Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmens-tätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf-deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Ralf Thiemann.
Münster, 23.05.2018 Sparkassenverband
Westfalen-Lippe
Thiemann, Wirtschaftsprüfer Bericht des VerwaltungsratesDer Rat der Gemeinde Finnentrop hat in seiner Sitzung vom 12.09.2017 den Organen der Sparkasse gemäß § 8 Abs. 2 f SpkG NRW Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 erteilt. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Finnentrop hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 die ihm nach dem Sparkassengesetz für Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) übertragenen Aufgaben umfassend wahrgenommen. In acht Sitzungen wurde das Aufsichtsgremium zeitnah über die geschäftliche Entwicklung, die Zahlungsbereitschaft, die Rentabilität, die Zinspolitik, das Risikomanagement sowie über alle Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung durch den Vorstand informiert. Die weiteren Informationen über wesentliche organisatorische Maßnahmen und die ausführliche Vorstellung der Strategien der Sparkasse Finnentrop bildeten die Grundlage für eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und den Lagebericht für das Jahr 2017 geprüft. Der Sparkasse Finnentrop wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt und damit testiert, dass Buchführung und Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss 2017 gemäß § 15 Abs. 2 d) SpkG NRW festgestellt und den Lagebericht 2017 einstimmig gebilligt. Die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 101.097,33 Euro erfolgt nach § 25 SpkG NRW. Die Vertretung des Trägers beschließt gemäß § 24 Abs. 4 SpkG NRW auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses. Im Jahre 2017 konnte die Sparkasse Finnentrop wiederum ein erfreuliches Geschäftsjahr verzeichnen. Der Dank dafür gilt allen an diesem Erfolg beteiligten Personen. Dem Vorstand der Sparkasse Finnentrop, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und natürlich allen Bürgerinnen und Bürgern in Finnentrop, die unserer Sparkasse als Kunden vertrauen.
Finnentrop, den 12.06.2018 Vorsitzender des Verwaltungsrates Dietmar Heß, Bürgermeister ErgebnisverwendungVorschlag über die ErgebnisverwendungDer Verwaltungsrat der Sparkasse Finnentrop schlägt dem Rat der Gemeinde Finnentrop - als Vertreter des Sparkassenträgers - vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 101.097,33 gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 und § 25 SpkG NRW wie folgt zu verwenden:
Beschluss über die ErgebnisverwendungDer Rat der Gemeinde Finnentrop hat - gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 und § 25 SpkG NRW - am 12.09.2017 mehrheitlich beschlossen, den im Geschäftsjahr 2016 erzielten Jahresüberschuss wie folgt zu verwenden:
Finnentrop, 19.07.2018 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Dietmar Heß, Bürgermeister |
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