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Der vorliegende Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2015 wurde, ausgehend von der
Vorjahresbilanz, aus den Büchern des
Unternehmens unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften und unter Anwendung zulässiger
Bewertungsmethoden aufgestellt.
Er schließt mit einer Bilanzsumme von EUR
762.854,98 und weist als Jahresergebnis einen
Überschuss in Höhe von EUR 2.644,65
(Vorjahr EUR 1.259,95) aus.
Alle Finanzkonten sind durch entsprechende
Auszüge zum 31. Dezember 2015
nachgewiesen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im
Anhang gemacht werden können, sind insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
1. Gliederungsvorschriften, Bilanzierungs-und
Bewertungsgrundsätze
Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen des
HGB gemäß § 266 HGB gegliedert.
Die Gewinn-und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die angewandten Bilanzierungs-und
Bewertungsvorschriften sind im Vergleich zum
Vorjahr unverändert und an die
ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag grundsätzlich
einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst
zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
Die Rückstellungen werden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt. In diesem Geschäftsjahr gibt es
keine Steuerverpflichtungen und auch sonst keinen
Rückstellungsbedarf.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Aktiva
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt
grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten.
Die Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Sachanlagevermögens werden unter
Berücksichtigung planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauer wird
dabei unter Berücksichtigung steuerlicher
Vorschriften festgelegt. Zugänge eines
Wirtschaftsjahres werden bei unbeweglichen und
beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens im Zugangsjahr zeitanteilig
abgeschrieben. In diesem Jahr kamen solche
Bewertungen nicht zum Tragen, da kein
Sachanlagevermögen bestand.
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt. Es bestand kein
Bedarf an außerplanmäßigen
Abschreibungen zum Bilanzstichtag.
Passiva
Die Verbindlichkeiten sind zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Der Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung der Regelung des § 158
Abs. 1 AktG aufgestellt.
3. Organe der Gesellschaft
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft:
Mathias Stüfe, Dipl. Kfm.
Aufsichtsrat der Gesellschaft:
Prof. Dr. Karin Lergenmüller,
Vorsitzender
Marco Marquardt stellv. Vorsitzender
Björn Marquardt, einfaches
Aufsichtsratsmitglied
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