Alfons Aubke GmbHLiquidiert

48346 Ostbevern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 9405
Eingetragen
24.7.1991
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnMalerei- und LackiergewerbeHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Malerarbeiten aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Alfons Aubke
seit 14.4.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alfons Aubke GmbH

Ostbevern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

4.155,32

27.130,26

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

23.144,00

III. Finanzanlagen

4.155,32

3.986,26

B. Umlaufvermögen

14.991,26

11.038,69

I. Vorräte

2.097,04

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

14.897,25

3.336,41

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

94,01

5.605,24

C. Rechnungsabgrenzungsposten

508,00

Summe Aktiva

19.146,58

38.676,95



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

10.097,55

21.091,35

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-4.473,24

-2.026,25

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-10.993,80

-2.446,99

B. Rückstellungen

230,00

1.584,00

C. Verbindlichkeiten

8.819,03

16.001,60

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

19.146,58

38.676,95

Anhang für das Geschäftsjahr 2010 ( 01.01. - 31.12. )


ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

Bei Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 der Firma Alfons Aubke GmbH sind die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB angewandt, sowie die Bestimmungen des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) beachtet worden. Die Vorjahreszahlen wurden gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Die vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB sind, soweit gegeben, unter der Bilanz ausgewiesen. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden
In der Bilanz sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Bilanzberichtes bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ - AKTIVSEITE -

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 / 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, wurde im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage ein Sammelposten gebildet, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto € 150,00 bis € 1.000,00 betragen. Dieser wurde im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit je 20 % aufgelöst (Poolabschreibung, § 6 Abs. 2a EStG). Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind mit höheren Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 410,- wurden über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das ab dem 01.01.2010 geltende wirtschaftsjahrbezogene Wahlrecht wurden für alle Wirtschaftsgüter einheitlich angewandt. Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus der vorhergehenden Bilanz als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Ein Anlagengitter wurde gemäß § 274a Nr. 1 HGB nicht erstellt.

II. Finanzanlagen
Die FARB UNION Malerbedarf e.G. wurde mit der MEGA Malereinkaufsgenossenschaft e.G. verschmolzen. Die Firma Aubke GmbH ist mit 6 Geschäftsanteilen an der MEGA Malereinkaufsgenossenschaft e.G. beteiligt. 1 Geschäftsanteil beträgt 700,00 Euro, davon sind 4.155,32 Euro einbezahlt.

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

III. Liquide Mittel

Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ - PASSIVSEITE -

A. Eigenkapital
Ausgewiesen ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Nennbetrag von Euro 25.564,59 €.

B. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Pensionsrückstellungen
Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

C. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

2010

Verbindlichkeiten

gesamt

bis zu 1 Jahr

1 - 5 Jahre

gegenüber Kreditinstituten

3.101,00

3.101,00

0,00

aus Lieferungen und Leistungen

170,84

170,84

0,00

gegenüber Gesellschaftern

0,00

0,00

0,00

sonstige

5.547,19

5.547,19

0,00

Summen

8.819,03

8.819,03

0,00


ERGÄNZENDE SONSTIGE PFLICHTANGABEN

I. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

Zum Jahresabschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.

II. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Der Jahresfehlbetrag beträgt 10.993,80 Euro.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Vortrages aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr in der Höhe von 4.473,24 Euro ergibt sich ein Verlustvortrag von insgesamt 15.467,04 Euro, der mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.03.2011 dem Vortragskonto belastet wird.

III. Beziehungen zu Unternehmensorganen

Geschäftsführer

Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist:

Herr

Alfons Aubke

BESCHEINIGUNG

"Vorstehende zum Zwecke der Offenlegung (§ 325 HGB) erstellte Bilanz zum 31. Dezember 2010 und der Anhang für das Geschäftsjahr 2010 wurden auf der Grundlage des von uns im März2011 erstellten und am 31. März 2011 von der Gesellschafterversammlung festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezem­ber 2010 beschlossen: Bilanz und Anhang stimmen - unter Berücksichtigung der für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommenen, im Handelsgesetzbuch geregelten größenabhängigen Erleichterungen bei dessen Aufstellung und Offenlegung - mit diesem überein."

 

Der Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.03.2011

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

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