Alfons Aubke GmbHLiquidiert
48346 Ostbevern, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alfons Aubke seit 14.4.2011 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Alfons Aubke GmbHOstbevernJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
Anhang für das Geschäftsjahr 2010 ( 01.01. - 31.12. )
Bei Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2010 der Firma Alfons Aubke GmbH sind die
Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB
angewandt, sowie die Bestimmungen des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) beachtet worden. Die
Vorjahreszahlen wurden gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2
EGHGB nicht angepasst. Die vermerkpflichtigen
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB sind, soweit
gegeben, unter der Bilanz ausgewiesen. Ergänzend zu
diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet. Größenabhängige Erleichterungen
bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB)
und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327
HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem
Vorjahr nicht abgewichen. Die Gliederung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht
gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
Bilanzierungsmethoden
Bewertungsmethoden
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ - AKTIVSEITE - A. Anlagevermögen I. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 / 410,00) wurden gemäß § 6 Abs. 6 (2) Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, wurde im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage ein Sammelposten gebildet, wenn deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten netto € 150,00 bis € 1.000,00 betragen. Dieser wurde im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit je 20 % aufgelöst (Poolabschreibung, § 6 Abs. 2a EStG). Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind mit höheren Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 410,- wurden über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das ab dem 01.01.2010 geltende wirtschaftsjahrbezogene Wahlrecht wurden für alle Wirtschaftsgüter einheitlich angewandt. Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus der vorhergehenden Bilanz als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Ein Anlagengitter wurde gemäß § 274a Nr. 1 HGB nicht erstellt.
II. Finanzanlagen
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
III. Liquide Mittel Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ - PASSIVSEITE -
A. Eigenkapital
B. Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
C. Verbindlichkeiten
I. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB Zum Jahresabschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.
II. Beschluss über die Verwendung des
Ergebnisses
III. Beziehungen zu Unternehmensorganen
Herr Alfons Aubke BESCHEINIGUNG
Der Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.03.2011 |
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