Herstellung von elektrischem Installationsmaterial
Kirschbaum Fenster & Rollladen GmbH
Von-Hünefeld-Straße 12, 50829 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lennart Kirschbaum seit 17.6.2019 | Geschäftsführer |
Sabine Kirschbaum seit 13.8.2013 | Prokura |
Karlheinz Kirschbaum seit 30.1.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 74.90% | |
| 25.10% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kirschbaum Fenster & Rollladen GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Angaben unter der Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Kirschbaum Fenster und Rolladen GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Buchwerte aus den Vorjahren sind übernommen und fortgeführt worden. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Einzelwertberichtigungen waren nicht begründet und waren nicht vorzunehmen. Forderungsverluste wurden soweit sie bekannt waren gebucht. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellung beträgt EUR 391.675,00. Eine pflichtgemäße Saldierung der Pensionszusage und des Vermögenswertes in der Bilanz musste nicht erfolgen, da die Rückdeckungsversicherungen bereits zum 01.12.2018 abgelaufen waren und der Gesellschaft ausgezahlt wurden. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Kalenderjahr und das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Abzinsungen wurden soweit erforderlich vorgenommen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 212,75 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Pensionsrückstellungen Die Ermittlung erfolgte unter Zugrundelegung der Berechnungsgrundlagen lt. dem Versicherungsmathematischen Gutachten der Zürich Beteiligungs- AG (Deutschland) (Sterbetafel Heubeck RT2018G, PUC-Methode). Die Firma hat dem Versorgungsberechtigten eine Rente in fester Höhe zugesagt. Die Zusageleistungen wurden per Gesellschafterbeschluss vom 16.11.2015 auf den zum 30.11.2015 erdienten Anspruch (past service) festgeschrieben. Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen:
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem bisherigen durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von EUR 3.694,00, der ausschüttungsgesperrt ist. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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