Gasversorgung Garbsen GmbH
Selbe AdresseSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Diana Scheufler seit 31.1.2024 | Prokura |
Detlef Grunwald seit 7.10.2020 | Prokura |
Daniel Wolter seit 7.9.2020 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gasversorgung Garbsen Gesellschaft mit beschränkter HaftungGarbsenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022A. Grundlagen der Gasversorgung Garbsen GmbHGesellschafter der Gasversorgung Garbsen GmbH, Garbsen, (GVG) als Teil der Unternehmensgruppe Stadtwerke Garbsen ist mit einem Anteil von 100 Prozent die Stadtwerke Garbsen GmbH, Garbsen (SWG). Mit Pachtvertrag vom 27. Mai 2019 hat die GVG alle netzdienlichen Aufgaben zum 1. Januar 2020 an die LeineNetz GmbH, Neustadt, (LNG) im Rahmen eines Pachtmodells übertragen. Dazu pachtet die LNG das Gasnetz der GVG. Während der Laufzeit der Pachtverträge zwischen der GVG und der LNG ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Betriebsführungsvertrag mit der SWG. Die weiterhin erforderlichen Betriebsführungsaufgaben werden von der LNG erbracht. Für das verpachtete Anlagevermögen erhält die GVG einen jährlichen Pachtzins. Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 hat die SWG ihr technisches und kaufmännisches Personal an LNG übertragen. Durch diese Übertragung entfallen die bislang vereinbarten Betriebsführungsaufgaben der SWG. B. Wirtschaftsbericht1. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf der GVG war im Berichtsjahr geprägt von der Umsetzung der umfangreichen gesetzlichen Vorgaben und die Umsetzung der Verpachtung des Netzes an die LNG. Folgende Leistungsindikatoren dienen zur Steuerung des Unternehmens:
Die tatsächlich erzielten Erlöse aus der Pacht betrugen im Berichtsjahr erwartungsgemäß 1.650 TEUR (Vorjahr 1.597 TEUR). Die Finanzierung der erforderlichen Investitionen von 872 TEUR (Vorjahr 688 TEUR) war durch die erwirtschafteten Abschreibungen von 406 TEUR (Vorjahr 399 TEUR) und Darlehen von 2.000 TEUR (Vorjahr 2.000 TEUR) gewährleistet. Der Jahresüberschuss von 1.036 TEUR (Vorjahr 1.053 TEUR) übersteigt leicht die Prognose aus dem Vorjahr von rund 955 TEUR. Der geringe Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus höheren übrigen betrieblichen Aufwendungen. Zusammenfassend ist der Verlauf des Geschäftsjahres und das Ergebnis als zufriedenstellend zu bezeichnen. 2. Darstellung und Analyse der Lage 2.1 Ertragslage Die Ertragslage der GVG wurde im Geschäftsjahr 2022 überwiegend von den Pachterlösen, den Abschreibungen, den Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie den Dienstleistungen der LNG bestimmt. Die nachfolgende, abweichend von der handelsrechtlichen Gliederung, aufgestellte Übersicht zeigt die wichtigsten Erlös- und Kostenpositionen:
Der jährliche Pachtzins ergibt sich unter Heranziehung des von der Regulierungsbehörde genehmigten Ausgangsniveaus aus der Summe der kalkulatorischen Abschreibungen, der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung, der kalkulatorischen Gewerbesteuer und der Aufwendungen aus Anlagenabgängen zuzüglich des Kapitalkostenaufschlags und abzüglich des Kapitalkostenabzugs sowie abzüglich der jährlichen Auflösung der Baukostenzuschüsse. Die Pachterlöse betrugen im Berichtsjahr 1.626 TEUR. Vom Jahresergebnis über 1.036 TEUR werden wirtschaftlich begründet 750 TEUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Der verbleibende Betrag von 286 TEUR wird im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages an die Gesellschafterin abgeführt. 2.2 Finanzlage Nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zusammengefasst und in Gegenüberstellung zu den Vorjahreszahlen zeigt die Bilanz das nachfolgende Bild:
Die Eigenkapitalrendite (Jahresergebnis im Verhältnis zum Eigenkapital zzgl. der Ertragszuschüsse) beträgt 23,6 Prozent (Vorjahr 28,8 Prozent). Die Bilanzsumme erhöht sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag bei unterschiedlicher Entwicklung im Einzelnen um 11,4 Prozent auf 7.346 TEUR. Auf der Passivseite erhöhen sich die kurzfristen Fremdmittel um 9 TEUR wegen höherer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Aus der Gegenüberstellung von langfristig gebundenem Vermögen und langfristig zur Verfügung stehenden Mitteln ergab sich zum 31. Dezember 2022 eine Unterdeckung von 450 TEUR (Vorjahr: Unterdeckung von 725 TEUR). Der Grundsatz, nach dem das langfristig gebundene Vermögen durch entsprechend langfristig zur Verfügung stehende Mittel gedeckt sein soll, war somit zum Stichtag nicht vollständig gewahrt. 2.3 Investitionen Die Gesellschaft investierte im Berichtsjahr vor Abzug von Zuschüssen 872 TEUR. In den Netzen der GVG wurden überwiegend Erdgashausanschlüsse erstellt sowie Netzteile erneuert. Des Weiteren wurde in die Modernisierung von Besprechungsräumen des Kochslandweg 22, Garbsen, investiert. Zur Finanzierung der Investitionen und der planmäßigen Darlehenstilgungen standen Finanzierungsmittel aus Abschreibungen, erhaltenen Investitionszuschüssen und Fremdmittel zur Verfügung. 2.4 Liquidität Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist geordnet, die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben. Die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf 350 TEUR (Vorjahr 121 TEUR). Die Darlehen gegenüber Kreditinstituten bestehen zum 31. Dezember 2022 unverändert in Höhe von 2.000 TEUR fort. Neue Darlehen wurden nicht aufgenommen. Die kurzfristige Geldanlage und -aufnahme im Rahmen des Verrechnungsverkehrs mit dem Gesellschafter SWG erfolgte zu marktüblichen Konditionen. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. Prognosebericht Mit der Verpachtung des Netzes seit dem 1. Januar 2020 an die LNG hat diese Gesellschaft als Pächter auch das Risiko des Netzbetriebes auf Basis der genehmigten Erlösobergrenzen abzüglich der an die GVG zu entrichtenden Pacht übernommen. Es ist zu erwarten, dass die kalkulatorischen Zinsen für die vierte Regulierungsperiode im Rahmen der Anreizregulierung weiter sinken werden und dadurch das Pachtergebnis belastet wird. Zusammenfassend ist deshalb festzustellen, dass aufgrund der erwarteten Pachterlöse für das Jahr 2023 von 1.440 TEUR ein Ergebnis nach Steuern von 725 TEUR erwartet wird. Zur Finanzierung der geplanten Investitionen von 885 TEUR stehen Finanzierungsmittel aus Abschreibungen und Fremdmittel zur Verfügung. 2. Chancenbericht Als reine Verpächtergesellschaft hängt das Ergebnis der GVG vom Investitionsvolumen und den daraus zu erzielenden kalkulatorischen Kapitalkosten ab. Ein höheres Investitionsvolumen führt zu höheren kalkulatorischen Kapitalkosten und somit zu einem verbesserten Ergebnis. 3. RisikoberichtAufgrund der Kooperation der SWG sowie der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG mit der LNG zum 1. Januar 2020, die zu einer umfassenden organisatorischen Umstrukturierung geführt hat, war auch das unternehmensübergreifende Risikomanagement vollständig zu überarbeiten. Als wesentliche Aufgabe dabei waren die unterschiedlichen Risikomanagementsysteme zu harmonisieren und in diesem Schritt auch gleich aufgrund gestiegener Anforderungen zu modernisieren. Vor dem Hintergrund der erhöhten Inflationsraten und der andauernden geopolitischen Risiken wird das Jahr 2023 von wirtschaftlichen Unsicherheiten gekennzeichnet sein. Einer Ergebnisbelastung aufgrund höherer Volatilitäten auf den Kapital- und Energiemärkten, weiter steigender geopolitischer Risiken sowie einer daraus resultierenden Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Erholung wird sich die GVG nicht vollständig entziehen können. Unter der Prämisse, dass das Kriegsgeschehen des Ukraine-Krieges weiterhin lokal begrenzt bleibt, erwarten wir derzeit jedoch keine wesentlichen Abweichungen von dem geplanten Ergebnis in Höhe von rd. 725 TEUR. Die aktuellen Prognosen der Bundesregierung zur geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie zum Pandemieverlauf stützen diese Einschätzung.
Garbsen, 31. März 2023 Daniel Wolter, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022I. Allgemeine AngabenDie Gasversorgung Garbsen GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Sie hat ihren Sitz in Garbsen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HR B-Nr. 110007 eingetragen. Der Jahresabschluss wird nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen und führt ausschließlich die Tätigkeit Gasverteilung aus. Der aufgestellte Jahresabschluss entspricht insofern grundsätzlich dem Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden1. Allgemeine Angaben Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. 2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten; die planmäßigen linearen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern (Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken: 10-50 Jahre; Technische Anlagen und Maschinen: 1-35 Jahre; Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 5-19 Jahre). Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie notwendige Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu zählen die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die anteiligen Kosten des sozialen Bereichs. Reparaturkosten werden sofort als Aufwand erfasst. Die erhaltenen Investitionszuschüsse werden direkt von den Anschaffungskosten der entsprechenden Sachanlagen abgesetzt. Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennbetrag angesetzt. Für geringwertige Anlagegüter werden die unterschiedlichen steuerlichen Vereinfachungsregeln angewendet. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1,0 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Im Berichtsjahr sind Forderungen und Verbindlichkeiten gegen bzw. gegenüber dem Gesellschafter aufgrund der erfüllten Saldierungsvoraussetzungen miteinander verrechnet worden. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. 3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die bis zum 31. Dezember 2002 erhaltenen Anschlusskostenbeiträge werden als empfangene Ertragszuschüsse (BKZ) passiviert und jährlich mit 5,0 % der Ursprungsbeträge ertragswirksam aufgelöst. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zu Bilanzposten und Gewinn- und Verlustrechnung1. Angaben zu Posten der Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegenüber der Gesellschafterin Stadtwerke Garbsen GmbH aus dem Verrechnungsverkehr. Forderungen aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 2 TEUR sind im Geschäftsjahr 2022 mit den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen saldiert worden. Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt 750 TEUR. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Jahresabschlusskosten. Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten vornehmlich Verbindlichkeiten aus der Inanspruchnahme von Fremdleistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der Gesellschafterin Stadtwerke Garbsen GmbH. Sie betreffen in Höhe von 286 TEUR (Vorjahr: 553 TEUR) die Gewinnabführung sowie in Höhe von 75 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr und in Höhe von 424 TEUR (Vorjahr 0 TEUR) aus dem Finanzverkehr. Sämtliche Verbindlichkeiten sind ungesichert. 2. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungWährend der Laufzeit der Pachtverträge zwischen der Gasversorgung Garbsen GmbH und der LeineNetz GmbH ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Betriebsführungsvertrag mit der Stadtwerke Garbsen GmbH und es werden dementsprechend keine Zahlungen fällig. Die weiterhin erforderlichen Betriebsführungsaufgaben werden von der LeineNetz GmbH erbracht. Für das verpachtete Anlagevermögen erhält die Gasversorgung Garbsen GmbH einen jährlichen Pachtzins. Von den Umsatzerlösen entfallen auf die Pacht- und Mieterträge 1.650 TEUR (Vorjahr: 1.597 TEUR), auf Netzentgelte 1 TEUR (Vorjahr: 7 TEUR), auf die Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen 9 TEUR (Vorjahr: 22 TEUR), auf die Mehr- und Mindermengenabrechnung -57 TEUR (Vorjahr: 72 TEUR) sowie 119 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR) auf sonstige Umsatzerlöse. In den Umsatzerlösen wurden 56 TEUR periodenfremde Aufwendungen (Vorjahr: 80 TEUR periodenfremde Erträge) ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 6 TEUR (Vorjahr: 32 TEUR). Darin enthalten sind periodenfremde Erträge von 3 TEUR (Vorjahr 8 TEUR), die ausschließlich aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren. Der Materialaufwand umfasst im Wesentlichen den Energiebezug im Rahmen der Mehr- und Mindermengenabrechnung in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 75 TEUR) und den Einsatz von Fremdleistungen in Höhe von 79 TEUR (Vorjahr: 66 TEUR). Es sind periodenfremde Aufwendungen von insgesamt 1 TEUR (Vorjahr: 75 TEUR) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Dienstleistungen der LeineNetz GmbH in Höhe von 50 TEUR (Vorjahr: 48 TEUR). Es sind periodenfremde Aufwendungen von insgesamt 2 TEUR (Vorjahr: 5 TEUR) enthalten. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden von dem Organträger Stadtwerke Garbsen GmbH nicht an die Gesellschaft weiterbelastet. IV. Sonstige Angaben1. Arbeitnehmer Die Gasversorgung Garbsen GmbH hat keine eigenen Arbeitnehmer. 2. Geschäftsführer
Die Gesellschaft hat keine Zahlungen an den Geschäftsführer geleistet. 3. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Garbsen GmbH überwacht die Gesellschaft. Die Angaben zum Aufsichtsrat sind im Einzelnen dem Anhang der Stadtwerke Garbsen GmbH zu entnehmen. 4. Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen Es besteht kein Bestellobligo. 5. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Auf die Angabe des im Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorars des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wird aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss der Stadtwerke Garbsen GmbH verzichtet. 6. Hinweis zum Einbezug der Gesellschaft in einen Konzernabschluss Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Garbsen GmbH, Kochslandweg 18 - 22, 30823 Garbsen, einbezogen, die als oberstes Mutterunternehmen den Konzernabschluss (kleinster und zugleich größter Konsolidierungskreis) erstellt; dieser wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht. Der Konzernabschluss und -lagebericht des Mutterunternehmens ist unter dieser Adresse erhältlich. 7. Unbeschränkt haftender Gesellschafter Die Gesellschaft ist persönlich haftender Gesellschafter der Stromversorgung Stadtwerke Garbsen GmbH & Co., Garbsen; an dieser Gesellschaft ist sie mit 0,01 % bzw. 511,29 EUR beteiligt. Die vorgenannte Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der Gasversorgung Garbsen GmbH. Das Festkapital der Stromversorgung Stadtwerke Garbsen GmbH & Co. beträgt 2.692 TEUR; der Jahresüberschuss für 2022 beträgt 811 TEUR. Erkenntnisse, die zu einer persönlichen Haftung führen könnten, sind bis zum heutigen Tage nicht bekannt geworden. 8. Gewinnverwendung Vom Jahresergebnis für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 werden wirtschaftlich begründet 750.000,00 EUR in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Der restliche Jahresüberschuss in Höhe von 286.104,88 EUR wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an die Stadtwerke Garbsen GmbH abgeführt. 9. Angaben über bestimmte Geschäfte gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Die Gesellschaft hat Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen, im Geschäftsjahr 2022 und danach nicht getätigt. 10. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, liegen nicht vor. 11. Derivate Finanzinstrumente Im Geschäftsjahr wurden unverändert Zinsswaps zur Absicherung künftiger Zahlungsströme aus variabel verzinslichen Darlehen eingesetzt. Den Zinssatzswapvereinbarungen (Laufzeit bis 31.12.2035) mit einem Volumen von 2.000 TEUR liegen als Grundgeschäfte variable verzinsliche Darlehen mit vergleichbarem, gegenläufigem Risiko zugrunde. Das mit der aus den Grundgeschäften und den Sicherungsgeschäften gebildeten Bewertungseinheit nach § 254 HGB gesicherte Kreditvolumen beträgt zum Bilanzstichtag 2.000 TEUR. Die Regelungen zur Bildung einer Bewertungseinheit zur kompensatorischen Bewertung der Sicherungsbeziehung werden angewandt. Aufgrund der Betragsidentität und der Kongruenz der Laufzeiten, Zinssätze bzw. Zins- und Tilgungstermine gleichen sich die gegenläufigen Wertschwankungen bzw. Zahlungsströme während der Laufzeit von Grund- und Sicherungsgeschäft aus. Für die bilanzielle Abbildung und Buchung der Bewertungseinheit wurde die Einfriermethode angewandt. Die beizulegenden Werte des Zinsswaps betragen zum 31.12.2022 -125.298,92 EUR.
Garbsen, 31. März 2023 Gasversorgung Garbsen GmbH Daniel Wolter Entwicklung des Anlagevermögens 2022
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Gasversorgung Garbsen GmbH, Garbsen VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gasversorgung Garbsen GmbH, Garbsen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gasversorgung Garbsen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses darstellt, - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.
Hannover, den 28. April 2023 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Moritz Meyer, Wirtschaftsprüfer ppa. Jörg Gropengießer, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde am 13.07.2023 festgestellt. |
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