Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 14099
Vorher
Alfons Weber Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
31.1.1979
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Der Heizungs- und Lüftungsbau, die sanitäre Gas- und Wasserinstallation, der Schwimmbadbau und die Klima- und Kältetechnik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Chris Weber
seit 4.12.2023
Geschäftsführer
Ino Richter
seit 5.5.2003
Geschäftsführer
Gerd Weber
seit 5.5.2003
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alfons Weber GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 221.957,75 215.197,75
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 221.956,75 215.196,75
B. Umlaufvermögen 388.279,28 446.192,34
I. Vorräte 8.189,53 6.835,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 131.543,65 159.543,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 248.546,10 279.813,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.500,59 7.809,06
Aktiva 618.737,62 669.199,15

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 185.702,78 198.179,62
I. Gezeichnetes Kapital 30.800,00 30.800,00
II. Gewinnvortrag 82.104,62 110.938,44
III. Jahresüberschuss 72.798,16 56.441,18
B. Rückstellungen 152.234,04 119.844,29
C. Verbindlichkeiten 280.800,80 351.175,24
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 242.585,38 300.209,89
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 38.215,42 50.965,35
Passiva 618.737,62 669.199,15

Anhang zum 31. Dezember 2022

der Alfons Weber GmbH

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbH Gesetzes in der derzeit gültigen Fassung aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt. Von den Erleichterungen nach §§ 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die angewandten Bewertungsmethoden blieben gegenüber den Vorjahren unverändert.

Der Jahresabschluss ist nicht durch außerordentliche Aufwendungen oder Erträge beeinflusst.

A. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear bzw. degressiv entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 a EStG werden linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Vorräte

Die Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlusstag beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nennbeträgen, abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Auf die nicht einzelwertberichtigten Kundenforderungen wird zu Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos und der durch verspätete Zahlungseingänge von Kunden entstehenden Zinsverluste eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Langfristige Steuererstattungsansprüche gemäß § 37 KStG werden zum Barwert angesetzt.

Die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände (insbesondere liquide Mittel) erfolgte zum Nennwert.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand voraussichtlich zu leistenden Zahlungen.

Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen.

Verbindlichkeiten

Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.

B. Erläuterung zur Bilanz

1. Anlagevermögen - § 268 Abs. 2, § 284 Abs. 1 HGB

Die  Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

2.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag (ebenfalls zum Vorjahresstichtag) nicht.

3. Eigenkapital

Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

4.  Rückstellungen - § 285 Nr. 12 HGB

Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen (insb. für Jahresabschluss- Steuererklärungskosten, Tantieme Ansprüche, Gewährleistungen sowie übrige Personalkosten) ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden.

5. Angaben zu Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1a + b, § 251, § 268 Abs. 7 HGB

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betrugen im Geschäftsjahr 21.159,39 €

Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen im Geschäftsjahr 178.863,72€

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3  HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor.

C.  Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB

1.  Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
- § 285 Nr. 7 HGB -

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 17.

2. Bezüge von Mitgliedern der Geschäftsführung
 - § 285 Nr. 9a HGB -

Von dem Wahlrecht des § 286 HGB wurde Gebrauch gemacht.

3.  Forderung / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern
- § 285 Nr. 9c HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG -

Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern bestanden am 31.12.2022 keine Verbindlichkeiten.

4.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen - § 285 Nr. 3a HGB - Haftungsverhältnisse
- §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse bestanden am Bilanzstichtag nicht.

5.  Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
- § 285 Nr. 10 HGB -

Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:

Herr Gerd Weber
Herr Frank Weber
Herr Ino Richter

6.  Feststellung Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2023 durch die Gesellschafter festgestellt.

7.  Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264ff, 284ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Düsseldorf, 29.09.2023

Gez. Frank Weber

Gez. Gerd Weber

Gez. Ino Richter

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2023 festgestellt.

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