Naumann GmbH
Tailershöhe 11, 35287 Amöneburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bruno Naumann seit 17.8.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% | |
C******** N****** | 10.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Naumann GmbHCölbeJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Passiva
Anhang 2010Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften in der Fassung des am 25. Mai 2009 verkündeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich unverändert beibehalten. Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch genommen. Die Aufstellung der Bilanz erfolgte unter teilweiser Verwendung des Ergebnisses. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter angemessener und ausreichender Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Rückstellungen, für die sich aufgrund der geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben würde, wurden beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste (Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB). Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 5,15 % p. a. auf Basis der veröffentlichten Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2010 bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Rentenanpassungen sind mit 2 % p. a. und der Gehaltstrend mit 2,25 % p. a. eingerechnet. Im Vorjahr erfolgte die Bewertung der zuvor genannten Rückstellung auf der Grundlage des § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Es wurde die Richttafel 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Heranziehung eines Zinssatzes von 6 % verwandt. Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 7.156,00 €. Die Zuführung dieses zusätzlichen Rückstellungsbetrags wurde im Geschäftsjahr 2010 vollständig vorgenommen. In diesem Zusammenhang wurde von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund der sich ergebenden Steuerentlastung nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebraucht gemacht. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus den Bilanzvermerken. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Besondere Sicherheiten wurden nicht bestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst. Alleiniger von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer ist Herr Bruno Naumann, Kaufmann, Amöneburg. Cölbe, den ... Dezember 2011 ...................................... (Bruno Naumann) Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde noch nicht festgestellt. |
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