Stammdaten

Register
Amtsgericht Marburg HRB 5564
Vorher
Naumann Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eingetragen
17.8.2009
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Kapital- und Personengesellschaften zum Zwecke des Bauens, des Erwerbs und des Verkaufs von Immobilien, der Beteiligung an Fonds und der Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Bruno Naumann
seit 17.8.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
90.00%
C******** N******
10.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Amöneburg
137.700 €
90.00%
C******** N******
15.300 €
10.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Naumann GmbH

Cölbe

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen 306.000,00 229.800,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
520.588,57 347.176,46
II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.234,24 9.879,49
522.822,81 357.055,95
828.822,81 586.855,95

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 153.000,00 153.000,00
II. Gewinnrücklagen 60.000,00 60.000,00
III. Bilanzgewinn 413.518,66 201.217,46
- davon Gewinnvortrag:
€ 201.217 / € 0
626.518,66 414.217,46
B. Rückstellungen 70.628,00 63.018,00
C. Verbindlichkeiten 131.676,15 109.620,49
- davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr: € 131.676 / € 109.620
- davon gegenüber Gesellschaftern:
€ 121.914 / € 107.093
828.822,81 586.855,95

Anhang 2010

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften in der Fassung des am 25. Mai 2009 verkündeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden grundsätzlich unverändert beibehalten.

Bilanzierungshilfen wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Aufstellung der Bilanz erfolgte unter teilweiser Verwendung des Ergebnisses.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter angemessener und ausreichender Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Rückstellungen, für die sich aufgrund der geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben würde, wurden beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 wieder zugeführt werden müsste (Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB).

Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit einem Zinsfuß von 5,15 % p. a. auf Basis der veröffentlichten Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2010 bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Rentenanpassungen sind mit 2 % p. a. und der Gehaltstrend mit 2,25 % p. a. eingerechnet.

Im Vorjahr erfolgte die Bewertung der zuvor genannten Rückstellung auf der Grundlage des § 6a EStG nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Es wurde die Richttafel 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Heranziehung eines Zinssatzes von 6 % verwandt.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 7.156,00 €. Die Zuführung dieses zusätzlichen Rückstellungsbetrags wurde im Geschäftsjahr 2010 vollständig vorgenommen.

In diesem Zusammenhang wurde von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund der sich ergebenden Steuerentlastung nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebraucht gemacht.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus den Bilanzvermerken. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Besondere Sicherheiten wurden nicht bestellt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst.

Alleiniger von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer ist Herr Bruno Naumann, Kaufmann, Amöneburg.

Cölbe, den ... Dezember 2011

......................................

(Bruno Naumann)

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde noch nicht festgestellt.

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