Koch
GmbH
Herzogenaurach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
232.060,76 |
296.651,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
219.846,00 |
296.649,00 |
| III.
Finanzanlagen |
12.212,76 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.284.021,10 |
1.592.772,12 |
| I.
Vorräte |
457.441,93 |
499.172,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
780.706,64 |
1.030.429,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
33.993,34 |
41.184,89 |
| davon
gegen Gesellschafter |
27.673,34 |
34.864,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.872,53 |
63.170,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
14.698,67 |
18.442,21 |
| davon
Disagio |
4.582,07 |
7.538,61 |
| Aktiva |
1.530.780,53 |
1.907.865,33 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
260.858,69 |
251.299,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
235.858,69 |
226.299,06 |
| davon
Gewinnvortrag |
226.299,06 |
217.547,97 |
| B.
Rückstellungen |
2.929,71 |
61.971,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.266.992,13 |
1.594.595,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
357.428,30 |
827.865,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
909.563,83 |
766.729,70 |
| Summe
Passiva |
1.530.780,53 |
1.907.865,33 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Koch GmbH, Herzogenaurach
(Amtsgericht Fürth, HR B 7835), wurde gemäss
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Für den Jahresabschluss unserer Gesellschaft
finden die Rechnungslegungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Anwendung.
Die Gliederung ist unverändert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung
wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen
Posten der Bilanz im Anhang gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind mit
den Anschaffungskosten aktiviert und werden
planmäßig auf die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Abschreibungen
erfolgen im Jahr des Zugangs zeitanteilig.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar,
planmäßig auf die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer linear oder degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis € 800
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben; ihr
sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die in
Ausführung befindlichen Bauaufträge sind
auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der
aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten
bewertet.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
angesetzt. Erkennbaren Risiken wird durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit über
einem Jahr sind abgezinst.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle bis zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken aus
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verlusten aus
schwebenden Geschäften.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zur Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
Euro 25.000,00.
Sonstige Angaben
OrganeGeschäftsführer war im Berichtsjahr
Herr Volker Koch.
Herr Steffen Koch
sonstige Berichtsbestandteile
Erlangen, den 09. Januar
2025
gez.
Volker Koch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.01.2025
festgestellt.
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