High View
GmbH
Landshut
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.886.452,00 |
1.856.613,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
310.246,00 |
305.164,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.206,00 |
1.449,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.575.000,00 |
1.550.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
221.554,86 |
145.206,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
162.786,91 |
114.190,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
58.767,95 |
31.015,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.750,00 |
|
| Aktiva |
2.112.756,86 |
2.001.819,21 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.938.440,37 |
1.819.044,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
353.400,00 |
353.400,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
265.644,26 |
65.644,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.319.396,11 |
|
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
1.400.000,00 |
| davon
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
-517.983,56 |
| B.
Rückstellungen |
96.865,05 |
37.653,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
73.284,79 |
145.121,43 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.166,65 |
|
| Summe
Passiva |
2.112.756,86 |
2.001.819,21 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der High View GmbH, Landshut,
eingetragen beim Amtsgericht Landshut unter HRB 11241, wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB
gegliedert.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Selbst erstellte immaterielle Anlagewerte wurden gem.
§ 248 Abs. 2 HGB als Aktivposten in die Bilanz
aufgenommen und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die eingebrachten Finanzanlagen wurden mit dem gemeinen
Wert, die erworbenen Finanzanlagen zu
Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren,
beizulegenden Wert bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 800,00 EUR wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR aus den Jahren
2014 bis 2017 besteht ein Sammelposten, der linear über
5 Jahre abgeschrieben wird.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor
dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit danach darstellen.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Einnahmen vor
dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte
Zeit danach darstellen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 87.843,19 EUR
(Vorjahr: 66.174,44 EUR).
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 73.284,79 EUR (Vorjahr:
145.121,43 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00
EUR).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5
Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00
EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Sonstige Pflichtangaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr beschäftigte
die Gesellschaft durchschnittlich 0 Arbeitnehmer (Vorjahr:
0).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn
Alexander Trauttmansdorff-Weinsberg, Unternehmer
geführt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG /
§ 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
| Forderungen |
0,00 EUR |
| Verbindlichkeiten |
1.464,14 EUR |
Offenlegung durch die Geschäftsführung:
gez. Alexander Trauttmansdorff-Weinsberg
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.10.2024
festgestellt. |