Sanitasia GmbH
Selbe AdresseErbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Erik Nestler seit 19.12.2018 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Marion Arnold-SittigGBV Gesellschaft für Beteiligungen Objekt- und Beteiligungsverwaltung mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Automotive Parts GmbH(vormals: Frauenthal Automotive Westphalia GmbH)AhlenJahresabschluss zum 31. Dezember 2012Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012der Frauenthal Automotive Westphalia GmbH, Ahlen1. Konjunktur und Branchensituation Aufgrund der Aufgabe des Produktbereiches der Frauenthal Automotive Westphalia GmbH (im Weiteren FWE bezeichnet) ist eine Betrachtung von Konjunktur und Branchensituation nicht erforderlich. 2. Situation der Gesellschaft Im Jahr 2010 ist mit der Gründung der heutigen Frauenthal Automotive Westphalia GmbH eine eigene Geschäftsstruktur geschaffen worden, um ein eigenständiges, von den auf "Automotive" orientierten Geschäftsbereichen unabhängiges Geschäftsmodell darstellen zu können und Ziel-/Interessenskonflikte zu vermeiden. In der Folge wurden Aktivitäten zur Vergrößerung des Geschäftsbereiches einerseits durch organisches Wachstum angestoßen, andererseits durch Zukauf geprüft und diese zum Teil bis in erste Verhandlungen verfolgt. Im Ergebnis konnten keine interessanten Perspektiven entwickelt werden. Im Zielmarkt der Zulieferungen für Nutzfahrzeuge konnte kein zusätzliches Geschäft generiert werden. Stattdessen zogen wichtige Kunden (z.B. Wabco) ihre Aufträge ab oder es konnten bestehende volumenstarke Produkte nicht für die neue Fahrzeuggeneration gewonnen werden. Nach der Kernaussage der Automotive-Kunden ist der Produktbereich für OEM-Zulieferungen zu klein und kann daher am Standort nicht wettbewerbsfähig entwickelt werden. Nur im Non-Automotive-Bereich konnten neue Aufträge, z.B. bei Jungheinrich, gewonnen werden. In Summe konnten aber die Auftragseingänge bis 2011 die Auftragsverluste nicht kompensieren. Zu erwarten ist, dass auch künftig das erforderliche Volumen nicht erreicht werden kann. Die ungenügende Auftragslage der Gesellschaft hatte zur Folge, dass die Gesellschaft seitens der Eigentümer mit Personal-, Sach-, und Geldleistungen in Höhe von über 5 Mio. € gestützt werden musste. Die Belegschaft hat durch Lohn- und Gehaltsverzicht in 2011 in Höhe von rund 300 T€ beigetragen. In den Geschäftsjahren 2011 und 2010 wurden - hauptsächlich verursacht durch den für eine Deckung der notwendigen Fixkosten fehlenden Umsatz von mindestens 4 Mio. € - Verluste aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von EGT -1,8 Mio. € und -1,3 Mio. € (Rumpf-GJ 2010) erzielt. Es wurden in beiden Jahren regelmäßig Liquiditätshilfen seitens der Gesellschafter geleistet. Trotz aller Bemühungen ist festgestellt worden, dass eine erfolgreiche Positionierung der Gesellschaft im Markt nicht zu erreichen ist und der Kapitalabfluss durch Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nicht mehr hingenommen werden kann. Die Gesellschafter haben daher in Gesellschafterversammlungen am 21.02.2012 und am 21.05.2012 beschlossen, den Geschäftsbetrieb der Frauenthal Automotive Westphalia GmbH mit Wirkung zum 31.12.2012 einzustellen. Die Entscheidung wurde den Mitarbeitern in Betriebsversammlungen und im unmittelbaren Nachgang den Kunden und Lieferanten mitgeteilt. Im August wurden ein Sozialplan und eine freiwillige Betriebsvereinbarung zum Sozialplan abgeschlossen, die für ausscheidende Mitarbeiter die Zahlung von Abfindungen und die Möglichkeit, in eine Transfergesellschaft zu wechseln, vorsieht. Allen Mitarbeitern der Gesellschaft wurde gemäß ihrer jeweiligen Kündigungsfrist betriebsbedingt gekündigt. Im Weiteren ist vorgesehen, die Maschinen und Anlagen der Gesellschaft in einer Auktion oder anderweitig und das Umlaufvermögen freihändig zu veräußern. 3. Umsatz- und Auftragsentwicklung Der Umsatz im Geschäftsjahr 2012 betrug 10,0 Mio. €. Er war durch eine Vorproduktion in den Quartalen 2 und 3 im Wesentlichen zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen der Kunden erforderlich. Insgesamt lässt sich auch für 2013 ein negatives Ergebnis erwarten. 4. Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Im Geschäftsjahr wurde aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ein Verlust in Höhe von 1,279 Mio. € erreicht. Die besonderen Effekte, die sich aus der Stilllegung der FWE ergeben, schlagen sich im außerordentlichen Ergebnis mit -2,416 Mio € nieder. Durch die geringe Ertragslage liegt der Cashflow im negativen Bereich. Weiterhin führen die mit der Unterauslastung einhergehenden Kostenbelastungen zu einer deutlich negativen Liquiditätslage. Durch Mittelzuführungen des Gesellschafters Frauenthal Holding GmbH ist die Liquiditätslücke überbrückt worden. Das Anlagevermögen beträgt zum Bilanzstichtag 257,9 Tsd. € (3,3% der Bilanzsumme) und wurde im Zusammenhang mit dem Schließungsbeschluss zu Zerschlagungswerten bebewertet. Das Umlaufvermögen (inkl. Rechnungsabgrenzungsposten) beträgt im Berichtsjahr 2,248 Mio. € und entspricht 28,5 % der Bilanzsumme. In Höhe von 5,375 Mio. € besteht zum Bilanzstichtag ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag, der 68,2 % der Bilanzsumme ausmacht. 5. Umweltschutz Die Maßnahmen zur Grundwasserreinigung wurden in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Gebäude und der anderen Gesellschaft am Standort in 2012 planmäßig durchgeführt. Die die FWE betreffenden Maßnahmen des Brandschutzkonzeptes wurden realisiert und mit der Brandschutzbehörde in Ahlen wie vorgesehen abgestimmt. 6. Produktion Die Kapazitäten waren 2012 durch die Vorproduktion in den Monaten April bis September zu ca. 85 % ausgelastet. Es mussten zur Erreichung der erforderlichen Ausbringung auf das Mittel der Arbeitnehmerüberlassung zurückgegriffen werden. Vornehmlich wurden die Mitarbeiter über den Tarifvertrag FlexME von im Arbeitgeberverband organisierten nachbarschaftlichen Firmen rekrutiert. Daneben wurden auch Mitarbeiter aus Zeitarbeitsgesellschaften herangezogen. Im letzten Quartal wurde die Produktion kontinuierlich reduziert und planmäßig zum Jahresende eingestellt. 7. Beschaffung Auf Basis der Abstimmungen über die Auslaufproduktion mit den Kunden wurden mit den Lieferanten die abzusehenden Bedarfe abgesprochen. In den Fällen, in denen bereits verhandelte Rahmenvolumina nicht erreicht wurden, sind Verhandlungen mit den Kunden aufgenommen worden, um eine verträgliche Lösung zu erreichen. 8. Investitionen Auf Grund des Stilllegungsbeschlusses wurden nur die absolut notwendigen Ersatzinvestitionen getätigt. 9. Personal- und Sozialbereich Im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens scheiterte der Versuch eines Interessensausgleichs am 27.06.2012 mit der Folge, dass alle Mitarbeiter der FWE betriebsbedingt zum 31.12.2012 bzw. zum 31.01.2013 und 28.02.2013 gemäß den individuellen Kündigungsfristen gekündigt wurden. Die befristet beschäftigten Mitarbeiter schieden durch Fristablauf aus. Gem. §§ 112 ff wurde am 8. August 2012 mit dem Betriebsrat ein Sozialplan mit zugehöriger freiwilliger Betriebsvereinbarung zur Milderung der Nachteile, die durch den Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund der Schließungsentscheidung entstehen, abschließend verhandelt und vereinbart. Klagen zahlreicher Mitarbeiter gegen die betriebsbedingte Kündigung waren bislang nicht erfolgreich. 10. Forschung und Entwicklung Durch den Schließungsbeschluss sind keine Aktivitäten im Bereich Forschung/Entwicklung durchgeführt worden. 11. Ausblick, Chancen und Risiken Der Stilllegungsbeschluss hat durch die umgesetzten Maßnahmen greifbare Form angenommen. Im ersten Halbjahr 2013 sind nur noch auslaufende Tätigkeiten, wie die Veräußerung der Maschinen und Anlagen, der Verkauf des Umlaufvermögens und die Übergabe der Mietfläche an den Vermieter zu leisten. 12. Bestandsgefährdende Risiken Der weitere Bestand der Gesellschaft hängt zunächst davon ab, dass die Liquidität gesichert bleibt. Der Liquiditätsbedarf hängt davon ab, zu welchen Erlösen mit welchen Zahlungszielen die Veräußerungen von Anlagen und Umlaufbeständen realisiert werden kann.
Ahlen, 5. Februar 2013 Frauenthal Automotive Westphalia GmbH Geschäftsführung gez. F. Nattland BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2012FRAUENTHAL AUTOMOTIVE WESTPHALIA GMBH, AHLENAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012
Anhang für das Geschäftsjahr 2012der Frauenthal Automotive Westphalia GmbH, AhlenA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Frauenthal Automotive Westphalia GmbH ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und der §§ 264 ff. HGB sowie unter Beachtung der maßgeblichen Vorschriften des GmbH Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Mit Gesellschafterbeschluss vom 22. Juni 2012 wurde die Gesellschaft von LINNEMANN-SCHNETZER FORM PARTS GmbH in Frauenthal Automotive Westphalia GmbH umfirmiert. Aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses wurde die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 stillgelegt. Daher wurde der Jahresabschluss 2012 unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going Concern) erstellt. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vermögensgegenstände und Schulden zu Zerschlagungswerten bewertet wurden und die unmittelbar im Zusammenhang mit der Stilllegung des Geschäftsbetriebes stehenden Kosten antizipiert wurden. Der daraus resultierende Ergebniseffekt wird im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Trotz der Abkehr von der Going Concern-Prämisse wurden die übrigen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - insbesondere das Gebot der Einzelbewertung und das Realisationsprinzip - weiterhin beachtet. B. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte haben wir nicht in Anspruch genommen. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen wurden unter Zugrundelegung der jeweiligen Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Für bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wird unter Beachtung der Vorschriften des § 6 Abs. 2 EStG von der Bewertungsfreiheit Gebrauch gemacht. Zusätzlich zu der planmäßigen laufenden Abschreibung auf das Anlagevermögen wurden Wertberichtigungen auf einzelne Anlagengüter vorgenommen, um die Bewertung zu Zerschlagungswerten zu gewährleisten. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen. Für die Bewertung wurde der gleitende Durchschnittspreis zugrunde gelegt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten - die unfertigen Erzeugnisse unter Berücksichtigung des Fertigungsstandes - bewertet. Die Herstellungskosten werden aus Fertigungs- und Materialeinzelkosten sowie angemessenen Zuschlägen für die Gemeinkosten und den Wertverzehr des Anlagevermögens kalkuliert. Risiken in der Verwertbarkeit des Bestandes wurden durch angemessene Abschläge berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Der Festwertansatz für Hilfs-und Betriebsstoffe der Werkstätten wurde aufgehoben, eine körperliche Bestandsaufnahme zum Abschlussstichtag durchgeführt und eine Bewertung ebenfalls unter Berücksichtigung von Risiken in der Verwertbarkeit vorgenommen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich mit dem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Der Wertansatz der Pauschalwertberichtigung des Vorjahres wird beibehalten und spiegelt das allgemeine Kreditrisiko angemessen wider. Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wurde in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB der von der Deutschen Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 5,06 % p. a. Weiterhin wurde eine Rentendynamik von 2,0 % p. a. unterstellt. Die Zusagen wurden auf einem fixierten Lohn- und Gehaltsstand abgegeben. Daher entfällt der Ansatz einer Lohn- bzw. Gehaltsdynamik. Für die Bilanzierung des sich aus der Umstellung auf das BilMoG ergebenden Unterschiedsbetrages wurde das Wahlrecht nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 HGB in Anspruch genommen, wonach dieser Betrag über 15 Jahre verteilt werden kann. Aufgrund der Stilllegung des Geschäftsbetriebs zum 31. Dezember 2012 wurde der verbleibende Übergangsbetrag in voller Höhe ergebnismindernd eingestellt. Die Altersteilzeitverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 3,74 % p. a. Weiterhin wurde eine Lohn- und Gehaltsdynamik von 2,0 % p. a. unterstellt. Das Guthaben aus einer Rückdeckungsversicherung wurde in Höhe von EUR 33.144,78 mit der Rückstellung saldiert. Die Jubiläumsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 5,06 % p. a. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, mit dem die Gesellschaft voraussichtlich in Anspruch genommen wird oder den sie zur Abdeckung des Risikos benötigt. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. Auf die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde eine Wertberichtigung in Höhe von insgesamt EUR 289.267,31 vorgenommen, um die Bewertung zu Zerschlagungswerten zu gewährleisten. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind vollumfänglich fällig innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Jahr ab dem Abschlussstichtag. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und resultieren aus Lieferungen oder Leistungen. 3. Flüssige Mittel Die Position enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. Von dieser Position befindet sich ein Betrag i. H. v. EUR 38.960,44 in treuhänderischer Verwahrung zur Absicherung von Ansprüchen aus der Durchführung einer Transfergesellschaft. Der entsprechende Nettowert von EUR 32.739,87 wurde innerhalb der Rückstellung für Verpflichtungen aus dem Sozialplan berücksichtigt. 4. Rückstellungen Aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebes mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 wurde der Unterschiedsbetrag im Zusammenhang mit dem Übergang auf die Regelungen des BilMoG´s (15tel-Regelung) in voller Höhe ergebniswirksam eingestellt. Die Rückstellungen aus Altersteilzeitverpflichtungen ergeben sich nach Saldierung mit entsprechendem Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 33. 5. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind insgesamt drei von der Frauenthal Automotive Holding GmbH, Wien, an die Gesellschaft ausgereichte Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 5.480 ausgewiesen. Die Darlehen haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2013 und sind nicht besichert. Darüber hinaus entfallen die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen auf Lieferungen oder Leistungen. II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Diskontaufwand Innerhalb des Finanzergebnisses werden EUR 19.821,00 (i. V. EUR 20.680,00) an Aufwendungen erfasst, die aus der Diskontierung von Rückstellungen resultieren. 2. Aperiodische Erträge und Aufwendungen Das Ergebnis enthält Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von insgesamt TEUR 79 (i. V. TEUR 92) sowie Aufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 53 (i.V. TEUR 0) aus der Abschreibung von Forderungen, die auf frühere Geschäftsjahre entfallen. 3. Außerordentliche Aufwendungen Die außerordentlichen Aufwendungen entfallen mit TEUR 1.848 auf Aufwand aus der Abfindung von Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Stilllegung des Geschäftsbetriebes, mit TEUR 289 auf die Abwertung des Anlagevermögens im Zusammenhang mit der Bewertung zu Zerschlagungswerten, mit TEUR 164 auf die Abwertung von Vorratsvermögen im Zusammenhang mit der Bewertung zu Zerschlagungswerten, mit TEUR 123 auf die Auflösung des Unterschiedsbetrages bei der Pensionsrückstellung im Zusammenhang mit der Übergangsregelung BilMoG (15tel-Regelung) und mit TEUR 19 auf übrige außerordentliche Aufwendungen. E. Sonstige Angaben 1. Personal Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 59 Mitarbeiter (i. V. 73) beschäftigt, davon 7 Angestellte (i. V. 9) und 52 Arbeiter (i. V. 64). 2. Außerbilanzielle Geschäfte Am Bilanzstichtag bestehen keine angabepflichtigen Verpflichtungen aus Leasingverträgen. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat mit der Frauenthal Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft mbH eine Vereinbarung über die Nutzung von Gewerberäumen abgeschlossen. Die Vereinbarung berechtigt die Frauenthal Automotive Westphalia GmbH zur Nutzung der Gewerberäume, um die Restabwicklung des Geschäftsbetriebs durchführen zu können. Die Nutzung endet spätestens am 30. Juni 2013. Ab März 2013 wird die Nutzerin binnen 14 Tagen nach Aufforderung die Flächen räumen, wenn dazu eine Notwendigkeit besteht. Das monatliche Nutzungsentgelt beläuft sich auf TEUR 23 pro Monat. Für die Einlagerung, Lagerung und Auslagerung von Gütern wurde ein bis zum 31. Juli 2013 zeitlich befristeter Lagervertrag geschlossen. Die Lagermiete beträgt TEUR 2,5 pro Monat. 4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer sind: Friedhelm Nattland, Dipl.-Ing. (TH), Kaarst Es wurde die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. 5. Name und Sitz des Mutterunternehmens Die Gesellschaft wird in den Teilkonzernabschluss der Frauenthal Holding AG, Wien/Österreich, einbezogen, der unter der Nummer FN 83990s beim Handelsregister Wien/Österreich offengelegt wird. Außerdem wird der Jahresabschluss in den von der Frauenthal Vermögensverwaltung GmbH, Wien/Österreich, für den größten Teil vom Unternehmen der Frauenthal Gruppe aufgestellten Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist unter der Nummer 114509x beim Handelsregister Wien/Österreich hinterlegt. F. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 3.722.108,36 auf neue Rechnung vorzutragen.
Ahlen, 5. Februar 2013 Frauenthal Automotive Westphalia GmbH Geschäftsführung gez. Friedhelm Nattland Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2012der Frauenthal Automotive Westphalia GmbH, Ahlen
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Frauenthal Automotive Westphalia GmbH, Ahlen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bonn, 5. Februar 2013 Ebner
Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG
gez. Bernd Schäfer, Wirtschaftsprüfer gez. Christoph Scheur, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung des Jahresabschlusses der Frauenthal Automotive Westphalia GmbH, Ahlen, zum 31. Dezember 2012 erfolgte durch die Gesellschafterversammlung am 1. März 2013. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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