Hermann Ernst GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
John Beckedorf seit 15.7.2024 | Prokura |
Antje Dr. Düppenbecker seit 15.7.2024 | Prokura |
Daniel Düppenbecker seit 15.7.2024 | Prokura |
Christina Beckedorf geb. Ernst seit 12.7.2006 | Prokura |
Jan-Wilhelm Ernst seit 23.4.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wilhelm Ernst GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtWirtschaftliche Grundlagen Der Gegenstand des Geschäftsbetriebes war auch im Jahr 2023 die Durchführung von Tankcontainertransporten im Nah- und Fernverkehr, die Innenreinigung, die Reparatur und Lagerung von Tankcontainern, sowie die Innenreinigung von Silo- und Tankfahrzeugen. Die Aufgaben verteilen sich unverändert auf die Standorte Altenwerder und Hausbruch. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Volkswirtschaft befindet sich weiterhin in der Stagnation. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in den vergangenen fünf Jahren real insgesamt lediglich um 0,1 % gewachsen. Das deutsche Produktionspotenzial liegt um mehr als 5 % unter dem Wert, der im Jahr 2019 für das Jahr 2024 erwartet wurde. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland wirtschaftlich deutlich hinterher. Dies legt in der Gesamtschau zunehmend nahe, dass die deutsche Volkswirtschaft sowohl von konjunkturellen als auch von strukturellen Problemen ausgebremst wird. Die Energiepreise sind nach der Energiekrise zwar deutlich zurückgegangen, haben sich aber oberhalb des Niveaus vor der Corona-Pandemie stabilisiert. Die Realeinkommen haben sich von den Einkommensverlusten im Zuge der hohen Inflation zwischen Herbst 2021 und Mitte 2023 erholt, dennoch nimmt der Konsum keine Fahrt auf und die Sparquote bleibt hoch. In der Industrie ist die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber wichtigen Handelspartnern weiter gesunken, und es zeichnet sich keine Verbesserung ab (sachverstaendigenrat-wirtschaft.de). In der Nachbetrachtung war die wirtschaftliche Situation in der Logistikbranche im Jahr 2023 positiver als für weite Teile der Gesamtwirtschaft. Dennoch wird eine schwächere wirtschaftliche Entwicklung erwartet. Aktuelle Schätzungen liegen bei einem nominalen Wachstum von + 2,5 Prozent und einem realen Rückgang von - 2,0 Prozent. Diese Entwicklung wird sich wohl auch 2024 fortsetzen. Die Prognose 2024 liegt demnach im Mittel bei nominal + 0,8 Prozent und real bei - 3,5 Prozent. Eine Abflachung der steigenden Preise ist generell nicht zu erwarten. Darstellung des Geschäftsverlaufs Die Nachfrage nach unseren Dienstleistungen ist insgesamt im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Der Umsatz beträgt T€ 19.586 (Vorjahr T€ 21.221). Der Umsatzrückgang ist insbesondere auf den Entfall der coronabedingten Sonderkonjunktur des Vorjahres zurückzuführen. Der Umsatzrückgang von 7,7 %. entfällt insbesondere auf die Bereiche der Frachterlöse sowie der Erlöse für die Lagerung, Reparatur und Reinigung. Die Materialaufwendungen sind überproportional um 16,0 % gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf rückläufige Energiekosten sowie Frachtaufwendungen für Subunternehmer zurückzuführen. Die Personalaufwendungen sind um 2,37 % angestiegen. 2023 waren durchschnittlich 121 (Vorjahr 122) Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen unterliegen einer Steigerung von 22,6 %. Die deutliche Zunahme ist vor allem auf höhere Reparaturen und Instandhaltungsaufwendungen, sowie auf höhere Zuführungen der Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen zurückzuführen. Insgesamt wurde ein Vorsteuerergebnis von T€ 2.099 erzielt, welches im Rahmen der Prognose des Vorjahres liegt. Im Vorjahr betrug das Vorsteuerergebnis aufgrund der coronabedingten Sonderkonjunktureinflüsse T€ 3.306. Darstellung der Lage des Unternehmens Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage Bei einer Bilanzsumme von T€ 20.134 (Vorjahr T€ 20.082) beträgt das Eigenkapital T€ 17.618 (Vorjahr T€ 18.298). Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtkapital beträgt rd. 55 % (Vorjahr 47 %) und der Anlagendeckungsgrad rd. 181 % (Vorjahr 212 %). Die Investitionen der Gesellschaft bezogen sich im Jahr 2023 im Wesentlichen auf Erweiterung und Erneuerung des Fuhrparks sowie die Weiterentwicklung technischer Anlagen und der EDV-Software. In einem weiteren Schritt zu einer energetischen Sanierung der Reinigungsanlage wurde eine Wärmezentrale errichtet und weiterentwickelt. Die Finanzierung erfolgte aus dem Eigenkapital und dem Cash-Flow. Die Liquidität des Unternehmens ist weiterhin gut, die kurzfristig verfügbare Liquidität beträgt T€ 6.950. Die Zahlungsfähigkeit war und ist jederzeit gesichert. Bankkredite waren nicht notwendig. Durch ein straffes Mahnwesen werden Forderungsausfälle minimiert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden im Rahmen der Zahlungsvereinbarungen, vorwiegend mit Skonto, beglichen. Für das Geschäftsjahr wird ein Vorsteuerergebnis von T€ 2.099 (Vorjahr T€ 3.306) sowie ein Jahresüberschuss von T€ 1.363 (Vorjahr T€ 2.219) ausgewiesen. Die Ertragslage der Gesellschaft ist weiterhin stabil. Die Umsatzrentabilität liegt im Rahmen unserer Erwartungen sowie Prognosen. Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft Prognosebericht Erwartungsgemäß wurde im Berichtsjahr ein positives Ergebnis im Rahmen unserer Vorjahresprognose erzielt. Infolge der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verzeichnet die Gesellschaft in den ersten Monaten 2024 im Vergleich zum Vorjahr Umsatzrückgänge. Es wird aber dennoch mit einer stabilen Auftragslage gerechnet. Die weiterhin vorgenommenen und bereits im Jahr 2022 begonnenen Investitionen sind Maßnahmen, die der Energieeffizienz und dem Umweltschutz dienen. Die Geschäftsleitung erwartet für 2024, trotz eines verhaltenen Geschäftsjahresbeginns, ein positives Jahresergebnis auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023. Risiko- und Chancenbericht Die wesentlichen Risiken liegen in weiteren inflationsbedingten Preissteigerungen (insbesondere Energiekosten), verschärften behördlichen Auflagen (insbesondere Umweltschutz), der Verfügbarkeit von Fachkräften sowie Forderungsausfallrisiken. Diesen Risiken begegnen wir durch weitere Investitionen in Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Umweltschutz, der engen Überwachung offener Forderungen sowie diverser Maßnahmen zur ausreichenden Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter. Gesamteinschätzung Im kommenden Jahr sehen wir unter Abwägung aller Chancen und Risiken sowie unter Beachtung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen eine positive Entwicklung für unser Unternehmen. Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Hamburg, im Januar 2025 Die Geschäftsführung BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Wilhelm Ernst GmbH, Försterkamp 3, 21149 Hamburg, hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg HR B 54968. Die Wilhelm Ernst GmbH hat am 30.08.2006 mit der Ernst Tankwarenreinigung GmbH einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, auf Grund dessen die Ernst Tankwagenreinigung GmbH als übernehmender Rechtsträger im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die Wilhelm Ernst GmbH verschmolzen wurde. Die Verschmelzung erfolgte zum 01.01.2006 durch Übertragung des Gesamtvermögens der Ernst Tankwagenreinigung GmbH gem. § 2 Nr. 1, 46 ff. UmwG unter Auflösung ohne Abwicklung. Die Hermann Ernst GmbH hat ihren Geschäftsanteil in Höhe von DM 1.000,00 durch Geschäftsanteilsübertragung vom 30.08.2006 (Nr. 2850/06 der Urkundenrolle des Notars Dr. Thomas Nesemann) auf die Verwaltungskommanditgesellschaft Ernst Transport GmbH & Co. übertagen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Grundsätze der materiellen Bilanzkontinuität sind erfüllt. Die Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Insbesondere wurden das Realisations-, das Imparitäts-, das allgemeine Vorsichts-, das Going-Concern-Prinzip sowie die Grundsätze der Einzelbewertung, der Periodenabgrenzung und der Wertaufhellung beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen. Die Abschreibungen werden linear bzw. degressiv entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer ermittelt. Änderungen zum Vorjahr wurden nicht vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis Euro 800,00 wurden im Geschäftsjahr abgeschrieben. Die Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten ausgewiesen. Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungkosten bzw. zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet. Für einen Teilbestand der Vorräte wurde ein Festwert gebildet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde für das allgemeine Kreditrisiko gebildet. Soweit notwendig, wurden Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Bewertung von Wertpapieren des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten. Die liquiden Mittel werden zum Nominalbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. In den ausgewiesenen Forderungen sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Das gezeichnete Kapital der Wilhelm Ernst GmbH beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 1.500. Die Gewinnrücklage wurde in den Jahren 2006 bis 2009 aus Gewinnvorträgen gebildet und in Vorjahren als Kapitalrücklage ausgewiesen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde der Vorjahresausweis angepasst. Der Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von TEUR 16.638 wurde in Höhe von TEUR 1.980 an die Gesellschafterin ausgeschüttet sowie in Höhe von TEUR 14.658 auf neue Rechnung vorgetragen. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abbruch- und Rückbauverpflichtungen, Urlaubsrückstellungen sowie Rückstellungen für Tantiemen und Boni. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten laut Bilanz hat eine Fälligkeit von weniger als einem Jahr. Auf die Aufstellung eines Verbindlichkeitenspiegels wurde daher verzichtet. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Investitionszuschüsse zur Anschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 49 (Vorjahr TEUR 18). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen in Höhe von TEUR 256 aus der Anpassung von Rückstellungen für Rückbau- und Abbruchverpflichtungen. V. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Im Jahr 2023 wurden durchschnittlich 28 (Vorjahr 36) kaufmännische und 93 (Vorjahr 86) gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigt. Ergebnisverwendungsvorschlag: Die Geschäftsführung schlägt den Gesellschaftern den Vortrag des Jahresüberschuss auf neue Rechnung vor. Mitglieder der Geschäftsführung: Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurde die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Jan-Wilhelm Ernst, Kaufmann, Hamburg. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Hinsichtlich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Hamburg, im Januar 2025 Jan-Wilhelm Ernst Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.01.2025 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem Jahresabschluss handelt es sich um eine nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers erteilt: An die Wilhelm Ernst GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wilhelm Ernst GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wilhelm Ernst GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 22. Januar 2025 Cordes
+ Partner GmbH
gez. Michael Armbrecht, Wirtschaftsprüfer gez. Torben Schaaf, Wirtschaftsprüfer |
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