ESS Culinaire Catering GmbH
Selbe AdresseSonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hiroshi Fujii seit 14.6.2021 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nikko Baumaschinen GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANG(1) Allgemeine Erläuterungen Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 11. Januar 1994 gegründet und zunächst unter der Nummer HR B 30514 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Mit Beschluss vom 14. März 1994 wurde der Sitz der Gesellschaft von Düsseldorf nach Frankfurt verlegt und die Gesellschaft unter der Nummer HR B 38827 in das Handels-register beim Amtsgericht Frankfurt eingetragen. Mit Beschluss vom 07. Dezember 1998 wurde der Sitz der Gesellschaft von Frankfurt nach Düsseldorf verlegt. Seit dem 25. Februar 1999 ist die Gesellschaft unter der Nummer HR B 37052 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Gesellschafterin der Nikko Baumaschinen GmbH ist die Nikko Co. Ltd., Eigashima, Japan. Der Konzernabschluss der Nikko Co. Ltd., in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird, wird in Japan offengelegt. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Baumaschinen sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Zum Geschäftsführer waren während des Wirtschaftsjahres bestellt: - Herr Hiroshi Fujii, Takino, Inzai-city, Japan (seit dem 24. Juni 2011) - Herr Noriya Yatsuka, Akashi, Hyogo, Japan (seit dem 29. Juli 2011) (2) Erläuterungen zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise Gebrauch gemacht. Die Bewertung der Sach- und Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Bei den Finanzanlagen erfolgte im Geschäftsjahr eine Teilwertabschreibung. Die übrigen Aktiva sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen. Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Von den Verbindlichkeiten sind EUR 4.222,54 innerhalb eines Jahres fällig. (3) Sonstige Angaben Der Jahresabschluss wurde nicht geprüft, da die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 316 und 267 HGB nicht prüfungspflichtig ist. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund der größenabhängigen Erleichterung für kleine Gesellschaften gem. § 264 HGB verzichtet. Die Geschäftsführung schlägt vor, den ausgewiesenen Gewinnvortrag und den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Akashi, den 08. April 2015 Hiroshi Fujii, Noriya Yatsuka Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.04.2015 |
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