Nikko Baumaschinen GmbHLiquidiert

40227 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 37052
Eingetragen
25.2.1999
Branche
Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und BaustoffmaschinenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
Handel sowie Import und Export von Baumaschinen samt hiermit zusammenhängender Geschäfte; Marktforschung und Sammlung von Marktinformationen betreffend den Baumaschinenmarkt; Innehabung und Gewährung technischer Lizenzen; Das Halten von Anteilen an anderen Gesellschaften.

Historie

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Management

NameRolle
Hiroshi Fujii
seit 14.6.2021
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Nikko Baumaschinen GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

11.154.274,39

11.154.274,39

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2.436.625,10

2.458.192,97

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

38.505,76

43.937,39

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

13.629.405,25

13.656.404,75



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

1.022.583,76

1.022.583,76

II. Kapitalrücklage

5.624.210,69

5.624.210,69

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

28.284,93

257,98

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

21.923,33

28.026,95

B. Rückstellungen

1.328.180,00

1.323.677,00

C. Verbindlichkeiten

5.604.222,54

5.657.648,37

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

13.629.405,25

13.656.404,75

ANHANG

(1) Allgemeine Erläuterungen

Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 11. Januar 1994 gegründet und zunächst unter der Nummer HR B 30514 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen.

Mit Beschluss vom 14. März 1994 wurde der Sitz der Gesellschaft von Düsseldorf nach Frankfurt verlegt und die Gesellschaft unter der Nummer HR B 38827 in das Handels-register beim Amtsgericht Frankfurt eingetragen.

Mit Beschluss vom 07. Dezember 1998 wurde der Sitz der Gesellschaft von Frankfurt nach Düsseldorf verlegt. Seit dem 25. Februar 1999 ist die Gesellschaft unter der Nummer HR B 37052 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen.

Gesellschafterin der Nikko Baumaschinen GmbH ist die Nikko Co. Ltd., Eigashima, Japan. Der Konzernabschluss der Nikko Co. Ltd., in den der Jahresabschluss der Gesellschaft einbezogen wird, wird in Japan offengelegt.

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Baumaschinen sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Zum Geschäftsführer waren während des Wirtschaftsjahres bestellt:

- Herr Hiroshi Fujii, Takino, Inzai-city, Japan (seit dem 24. Juni 2011)

- Herr Noriya Yatsuka, Akashi, Hyogo, Japan (seit dem 29. Juli 2011)

(2) Erläuterungen zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Sach- und Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Bei den Finanzanlagen erfolgte im Geschäftsjahr eine Teilwertabschreibung.

Die übrigen Aktiva sind zu Nominalbeträgen angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in ausreichendem Maße Rechnung zu tragen.

Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Von den Verbindlichkeiten sind EUR 4.222,54 innerhalb eines Jahres fällig.

(3) Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss wurde nicht geprüft, da die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 316 und 267 HGB nicht prüfungspflichtig ist.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund der größenabhängigen Erleichterung für kleine Gesellschaften gem. § 264 HGB verzichtet.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den ausgewiesenen Gewinnvortrag und den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Akashi, den 08. April 2015

Hiroshi Fujii, Noriya Yatsuka

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.04.2015

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