Modehaus Lembeck GmbHLiquidiert
Büschweg 10, 56645 Nickenich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Lembeck seit 9.4.2019 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
| 40.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Modehaus Lembeck GmbHNickenich(vormals: Andernach)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Modehaus Lembeck GmbHDer Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB). § 42 Abs. 3 GmbHG Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen 176.118,28 €. Ausleihungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht. § 268 Abs. 4 HGB Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 14.100,00 €. § 284 Abs. 1 HGB Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gem. dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung EDV-mäßig verbucht. Die einzelnen Debitoren- und Kreditorenkonten werden in Nebenbuchhaltungen geführt. Ansatzvorschriften In die Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten, in die Gewinn- und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt. Bewertungsvorschriften Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, im Anschaffungsjahr zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150,01 € bis 1.000,00 € werden analog zur steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. Die Rückstellungen wurden auf Grund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe des voraussichtlichen Kostenanfalls bewertet. Die Pensionsrückstellung wurde gem. § 6a EStG mit dem Erfüllungsbetrag unter Ansatz eines Zinssatzes von 5,25 % nach den Richttafeln 2005 G bewertet. Es lag ein versicherungsmathematisches Gutachten vom 17. Juni 2011 vor. Die Verbindlichkeiten wurden mit Rückzahlungsbeträgen bewertet. § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird nicht abgewichen. § 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten des Vorratsvermögens einbezogen. § 285 Nr. 1a HGB
In den übrigen Verbindlichkeiten enthalten sind: Verbindlichkeiten aus Steuern 334,33 € Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 € § 285 Nr. 1b HGB Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. § 285 Nr. 2 bis 8 a HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 8 a und b HGB Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung. § 285 Nr. 9 a und b HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 9 c HGB Dem Geschäftsführer wurden Vorschüsse in Höhe von 176.118,28 € gewährt. Kredite wurden nicht gewährt und Haftungsverhältnisse zu ihren Gunsten wurden nicht eingegangen. § 285 Nr. 10 HGB Mitglied des Geschäftsführungsorgans im Jahr 2010: Herr Volker Lembeck § 285 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft besitzt an keiner anderen Gesellschaft mindestens 20 % der Anteile. § 285 Nr. 11 a HGB Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Gesellschaft. § 285 Nr. 12 HGB Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht. § 285 Nr. 13 HGB Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden linear über 15 Jahre vorgenommen, entsprechen der steuerlichen Verpflichtung. Der Firmenwert ist zum Schluss des Geschäftsjahres vollständig abgeschrieben. § 285 Nr. 14 HGB Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen. § 285 Nr. 15 HGB Die Gesellschaft ist keine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a HGB. § 285 Nr. 15 HGB Die Gesellschaft ist keine Aktiengesellschaft. § 285 Nr. 19 HGB Die Gesellschaft bilanziert keine zum Finanzanlagevermögen gehörenden Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. § 325 Abs. 1 HGB Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von - 63.137,73 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Andernach, den 29. Juli 2011 Geschäftsführer Volker Lembeck Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.7.2011. |
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