Modehaus Lembeck GmbHLiquidiert

Büschweg 10, 56645 Nickenich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 12569
Eingetragen
6.9.1990
Branche
Einzelhandel mit TextilienEinzelhandel mit BekleidungGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
Der Einzelhandel mit Textilien.

Historie

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Management

NameRolle
Volker Lembeck
seit 9.4.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
60.00%
40.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Volker Lembeck
Nickenich
15.000 €
60.00%
Sabine Lembeck
Nickenich
10.000 €
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Modehaus Lembeck GmbH

Nickenich

(vormals: Andernach)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 14.211,00 101.205,00
I. Sachanlagen 14.211,00 101.205,00
B. Umlaufvermögen 681.326,78 680.461,79
I. Vorräte 0,00 79.087,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 194.891,70 107.141,07
III. Wertpapiere 101.500,00 290.973,21
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 384.935,08 203.259,90
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 630,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 695.537,78 782.296,79

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 457.269,45 520.407,18
I. gezeichnetes Kapital 255.645,94 255.645,94
II. Gewinnvortrag 264.761,24 269.481,32
III. Jahresfehlbetrag 63.137,73 4.720,08
B. Rückstellungen 237.934,00 223.437,00
C. Verbindlichkeiten 334,33 38.452,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 695.537,78 782.296,79

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Modehaus Lembeck GmbH

Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB).

§ 42 Abs. 3 GmbHG

Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen 176.118,28 €. Ausleihungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.

§ 268 Abs. 4 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 14.100,00 €.

§ 284 Abs. 1 HGB

Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gem. dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung EDV-mäßig verbucht. Die einzelnen Debitoren- und Kreditorenkonten werden in Nebenbuchhaltungen geführt.

Ansatzvorschriften

In die Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten, in die Gewinn- und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt.

Bewertungsvorschriften

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, im Anschaffungsjahr zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150,01 € bis 1.000,00 € werden analog zur steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Die Rückstellungen wurden auf Grund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe des voraussichtlichen Kostenanfalls bewertet. Die Pensionsrückstellung wurde gem. § 6a EStG mit dem Erfüllungsbetrag unter Ansatz eines Zinssatzes von 5,25 % nach den Richttafeln 2005 G bewertet. Es lag ein versicherungsmathematisches Gutachten vom 17. Juni 2011 vor.

Die Verbindlichkeiten wurden mit Rückzahlungsbeträgen bewertet.

§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird nicht abgewichen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten des Vorratsvermögens einbezogen.

§ 285 Nr. 1a HGB

Verbindlichkeiten gegenüber Gesamt
T€
bis 1 Jahr
T€
über 5 Jahre
T€
Banken 0 0 0
Lieferanten 0 0 0
Beteiligungsunternehmen 0 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 1 1 0
  1 1 0

In den übrigen Verbindlichkeiten enthalten sind:

Verbindlichkeiten aus Steuern 334,33 €

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,00 €

§ 285 Nr. 1b HGB

Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

§ 285 Nr. 2 bis 8 a HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 8 a und b HGB

Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung.

§ 285 Nr. 9 a und b HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 9 c HGB

Dem Geschäftsführer wurden Vorschüsse in Höhe von 176.118,28 € gewährt. Kredite wurden nicht gewährt und Haftungsverhältnisse zu ihren Gunsten wurden nicht eingegangen.

§ 285 Nr. 10 HGB

Mitglied des Geschäftsführungsorgans im Jahr 2010:

Herr Volker Lembeck

§ 285 Nr. 11 HGB

Die Gesellschaft besitzt an keiner anderen Gesellschaft mindestens 20 % der Anteile.

§ 285 Nr. 11 a HGB

Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Gesellschaft.

§ 285 Nr. 12 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 13 HGB

Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden linear über 15 Jahre vorgenommen, entsprechen der steuerlichen Verpflichtung. Der Firmenwert ist zum Schluss des Geschäftsjahres vollständig abgeschrieben.

§ 285 Nr. 14 HGB

Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen.

§ 285 Nr. 15 HGB

Die Gesellschaft ist keine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a HGB.

§ 285 Nr. 15 HGB

Die Gesellschaft ist keine Aktiengesellschaft.

§ 285 Nr. 19 HGB

Die Gesellschaft bilanziert keine zum Finanzanlagevermögen gehörenden Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden.

§ 325 Abs. 1 HGB

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von - 63.137,73 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Andernach, den 29. Juli 2011

Geschäftsführer

Volker Lembeck

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.7.2011.

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