Sarega Immobilienverwaltung GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Östling Familiengesellschaft bürgerlichen Rechts | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OMS Production GmbHSolingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Anhang zum 31. Dezember 2014der OMS Production GmbH, SolingenI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der OMS Production GmbH wurde auf Grundlage der deutschen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Diese wurden im Vergleich zum Vorjahr unverändert beibehalten (§ 265 Abs. 1 HGB). Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2014 gezeigten Vorjahresvergleichswerte entsprechend grundsätzlich dem Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2013. Die Gesellschaft hat in 2014 ihre Geschäftstätigkeit weiter eingeschränkt, so dass die Vorjahreszahlen wirtschaftlich nicht vergleichbar sind. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 288 und 326 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ein Lagebericht wurde nicht aufgestellt (§ 264 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 267 Abs. 1HGB). II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im EinzelnenDie Vermögensgegenstände und die Schulden wurden entsprechend den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen der §§ 252 ff HGB angesetzt. Die Bilanzierung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Für die Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,01 und EUR 1.000,00 wurde ein steuerlicher Sammelposten gebildet, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird. Dieser wurde auch für die Handelsbilanz ohne Veränderung übernommen, da er insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Einstandspreisen nach Maßgabe der Lieferantenrechnungen unter Abzug von Anschaffungspreisminderungen und unter Berücksichtigung niedrigerer Tagespreise am Bilanzstichtag bzw. zu Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Maßgabe des § 255 HGB. Bei unfertigen Erzeugnissen wurde die erreichte Fertigungsstufe berücksichtigt. Für nicht mehr verwendbare Vorräte wurden entsprechende Abschreibungen vorgenommen. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (einschließlich Gesellschafterdarlehen) erfolgte grundsätzlich zum Nennbetrag. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Körperschaftsteuerguthaben) wurden mit dem Barwert bewertet. Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nennbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen, gebildet. Das Eigenkapital wurde zum Nennwert angesetzt. Die Einlage des atypisch stillen Gesellschafters wurde als separater Posten innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen erfolgte nach § 253 HGB unter Anwendung der Projected Unit Credit Method (PUCM) und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 4,53 %. Renten- und Gehaltssteigerungen und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden nicht berücksichtigt. Als Rechnungsgrundlage dienten die steuerlich anerkannten Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Aufgrund der Umstellung der HGB-Bilanzierung beträgt die außerordentliche Zuführung infolge der BilMoG-Einführung EUR 42.615,00 gemäß Artikel 67 Absatz 1 EGHGB, die auf 15 Jahre verteilt wird. Der jährliche Zuführungsbetrag zur Rückstellung beträgt EUR 2.841,00. Der zum Bilanzstichtag nicht zugeführte Betrag beträgt EUR 28.410,00. Als Finanzierungsalter wurde bei der Bewertung ein Pensionsalter von 65 Jahren zugrunde gelegt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen technischen Rentner, da die Altersgrenze bereits überschritten wurde. Der Zinsaufwand aus der Veränderung der Pensionsrückstellung beträgt EUR 21.190,00. Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten sowie für Verbindlichkeiten, deren Höhe noch unbestimmt ist, gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden insgesamt in Höhe von TEUR 161 (Vorjahr: TEUR 366). Verbindlichkeiten gegenüber der Nissan-Bank (TEUR 11) sind durch Sicherungsübereignung des KfZ besichert. III. Weitere AngabenHaftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Die Gesellschaft haftet mit ihrem Anlagevermögen für ein Darlehen der Östling Marking Systems GmbH. Das Risiko der Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, weil das Unternehmen im abgeschlossenen Geschäftsjahr ein positives Ergebnis erwirtschaftet hat und die Planungen dies auch für die Zukunft vorsehen. Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans: Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer
geführt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Solingen, 07.04.2016 Gez. A. Rduch Bilanz zum 31. Dezember 2014AKTIVA
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