Willi Geerling GmbHLiquidiert
46446 Emmerich am Rhein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jürgen Geerling seit 2.5.2022 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Willi Geerling GmbHEmmerich am RheinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020OFFENLEGUNG DER VERKÜRZTEN BILANZ GEM. § 325 HGB i.V.m. § 326 HGBGEGENÜBER DEMHANDELSREGISTER Kleve - HR-B Nr. 2861INHALTSÜBERSICHT: KURZ-BILANZ PER 31.12.2020 ANHANG ZUR KURZ-BILANZ ERGEBNISVERWENDUNGSBESCHLUSS AKTIVA
PASSIVA
Emmerich, 29.12.2021 ANHANG ZUR KURZBILANZ PER 31.12.2020(gem. §§ 264, 284 ff.) *)Willi Geerling GmbH Baggerbetrieb-TiefbauVorbemerkung: Bei unserer Gesellschaft handelt es sich um eine "kleine Kapitalgesellschaft" i.S. des § 267 Abs. 1 HGB, weil die gesetzlich aufgestellten zwei Normen im Berichtsjahr - wie auch im Vorjahr - nicht überschritten werden. Die nachfolgenden Pflichtangaben beschränken sich daher auf die Erfordernisse für "kleine" Kapitalgesellschaften. I. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 1. Gliederung Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte gem. der Gliederungsvorschrift des § 266 HGB. Eine gegenüber dieser Gliederungsvorschrift bedingte abweichende Gliederung wurde nicht vorgenommen. Im Hinblick auf die gem. § 288 HGB postulierten Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden nur die notwendigen Angaben in diesem Anhang aufgezeigt. 2. Bewertung Die Bewertung erfolgte wie im Vorjahr entsprechend den Bestimmungen des GmbH- und Handelsgesetzes. Eine Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden i.S. des § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB war nicht feststellbar. 3. Abnutzbares Anlagevermögen Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu den ursprünglichen Anschafungs- oder Herstellkosten abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen bewertet. Die bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegten Nutzungsdauern erscheinen angemessen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (unter € 150,00) wurden im Berichtsjahr zu Lasten des Ergebnisses zu 100 % gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abgeschrieben. 4. Vorräte Die Vorräte sowie Hilfs- und Betriebsstoffe wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs- bzw. Herstellkosten angesetzt, wobei jeweils das strenge Niederstwertprinzip beachtet wurde. 5. Forderungen Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bewertet. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 7. Rückstellungen (§ 249 RGB) Notwendige Rückstellungen i.S.v. § 249 HGB wurden im Berichtszeitraum gebildet. Die im Vorjahr gebildete Rückstellung für latente Steuern, wurde im Berichtsjahr aufgrund der Durchführung der geplanten Investition aufgelöst. 8. Bewertungswahlrecht Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. II. Geschäftsführung / Beirat Im Geschäftsjahr 2020 war als Geschäftsführer ununterbrochen tätig:
Ein Beirat war seitens der Gesellschafterversammlung nicht berufen worden. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.12.2021. III. Beteiligungen Beteiligungen i. S. v. § 285 Nr. 11 HGB (s. a. § 287 HGB) von mindestens 20% an anderen Unternehmen bestanden nicht. IV. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden in Höhe von EUR 33.234,71 bilanziert. V. Verbindlichkeiten (lt. § 285 Nr. la und 1b HGB) Gem. § 288 Satz 1 HGB müssen für "kleine" Kapitalgesellschaften folgende Verbindlichkeiten in diesem Anhang gesondert offengelegt bzw. dargestellt werden:
Emmerich, den 29.12.2021 gez. Jürgen Geerling Abschrift des Protokolls der ordentlichen Gesellschafterversammlung über den ERGEBNISVERWENDUNGSBESCHLUSSEinstimmig wurde beschlossen, den Verlust 2020 in Höhe von € 37.065,96 auf neue Rechnung vorzutragen.
Kleve, 29.12.2021 gez. Eckart Liwerski, Protokollführer |
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