BIT
Informationssysteme GmbH
Wendelsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.333,40 |
47.552,97 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
51.048,50 |
32.308,50 |
| III.
Finanzanlagen |
12.277,90 |
15.237,47 |
| B.
Umlaufvermögen |
678.330,97 |
694.303,76 |
| I.
Vorräte |
58.916,73 |
147.790,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
300.179,21 |
321.894,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
693,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
319.235,03 |
224.618,78 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
37.200,18 |
60.164,59 |
| Aktiva |
778.864,55 |
802.021,32 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
76.693,78 |
76.693,78 |
| II.
Kapitalrücklage |
54.910,92 |
54.910,92 |
| III.
Verlustvortrag |
191.769,29 |
187.149,06 |
| IV.
Jahresüberschuss |
22.964,41 |
-4.620,23 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
37.200,18 |
60.164,59 |
| B.
Rückstellungen |
646.442,83 |
594.636,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132.421,72 |
207.384,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
132.421,72 |
207.384,59 |
| Passiva |
778.864,55 |
802.021,32 |
Anhang
A. Rechnungslegungsgrundsätze
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der BIT
Informationssysteme GmbH mit Sitz in Wendelsheim,
eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Mainz unter
HRB 8582 wurde nach den Vorschriften der §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§264 ff. HGB) in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
sowie den Vorschriften des GmbHG erstellt.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses den entsprechen
Vorjahresgrundsätzen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wird über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter bis EUR 800,00 werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr in
voller Höhe abgeschrieben und als Abgang behandelt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu
Nennwerten unter Beachtung der erkennbaren Einzelrisiken
bewertet.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert
bilanziert.
Die
Pensionsrückstellungen werden nach
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
unter Anwendung der "Projected Unit Credit-Methode" (PUC-
oder Anwartschaftsbarwertmethode) ermittelt. Der
Rückstellungsbetrag ist dabei definiert als
versicherungsmathematischer Barwert der
Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu
diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
ist. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck Lizenz
Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln, verwendet. Für
die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche
Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als
Abzinsungsfaktor wurde der von der Deutschen Bundesbank auf
den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 %
angesetzt. Erfolgswirkungen aus der Änderung des
Diskontierungssatzes werden im Finanzergebnis gezeigt.
Die übrigen
Rückstellungen werden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
grundsätzlich mit dem von der Deutschen Bundesbank
gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung
ermittelten und bekannt gegebenen durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst. Findet die erstmalige
Inanspruchnahme einer Rückstellung innerhalb eines
Jahres statt, wird auf die Abzinsung verzichtet.
Die
Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag passiviert.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Flüssige Mittel
Die Position enthält den Kassenbestand und
Bankguthaben.
2. Rückstellungen
Die als Pensionsrückstellungen zu bilanzierenden
Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind zum 31.12.2023 mit
einem Erfüllungsbetrag von EUR 663.622,00 anzusetzen.
Darin enthalten ist ein durch die Umstellung der Bewertung
der Pensionsrückstellungen nach BilMoG sich ergebender
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsrestbetrag
von EUR 86.293,00. Von diesem Betrag wurde entsprechend der
Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB im
Geschäftsjahr ein Betrag von EUR 3.659,00 den
Pensionsrückstellungen zugeführt. Der noch nicht
in der Bilanz ausgewiesene Restbetrag von EUR 3.659,00
wird, innerhalb des verbleibenden Übergangszeitraums,
den Pensionsrückstellungen zugeführt. Aufgrund
der Inanspruchnahme der Übergangsregelung werden die
Pensionsrückstellungen zum 31.12.2023 mit einem
Erfüllungsbetrag von EUR 659.963,00 bilanziert.
Die aus der Erhöhung der Rückdeckungsversicherung
resultierenden Erträge von EUR 3.547,00 werden
mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der
Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 11.590,00
saldiert.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
statt sieben Jahre (§ 253 Abs. 2 HGB) ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 9.249,00.
Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten
insbesondere Personalrückstellungen aufgrund von
Resturlaubsansprüchen, sowie Rückstellungen
für ausstehende Rechnungen und Jahresabschlusskosten.
3. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 132.421,72
D. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im Durchschnitt waren während des
Geschäftsjahres 17 Arbeitnehmer beschäftigt.
Mainz, 26. April 2024
………………………………………………………………
gez.
Christian Wegener
sonstige Berichtsbestandteile
Wendelsheim, 26.04.2024
gez.
Christian Wegener
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.04.2024
festgestellt.
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