Weser- Ems Halle Oldenburg GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan-Axel Wartemann seit 9.8.2005 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Weser-Ems Halle Oldenburg GmbHOldenburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss Bilanz zum 31. Dezember 2006 Anhang zum 31. Dezember 2006 Bestätigungsvermerk Bilanz zum 31. Dezember 2006Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH, OldenburgAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2006Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH, OldenburgAllgemeinesDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Aufgrund elektronischer Rechenhilfen können sich bei den Angaben in TEUR Rundungsdifferenzen ergeben. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeErworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig vier Jahre zugrunde gelegt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen; die Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis 13 Jahre. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nominalwert berücksichtigt. Der Teilwert der Pensionsverpflichtungen wird nach versicherungsmathematischen Methoden auf Basis eines Zinsfußes von 3,75 % errechnet. Es werden die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck der Berechnung zugrunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Rückzahlungsbetrag bilanziert. Sonstige AngabenOrgane der Gesellschaft Geschäftsführer Jan-Axel Wartemann Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wird unter Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Aufsichtsrat Oberbürgermeister Dietmar Schütz (bis 31. Oktober 2006) Oberbürgermeister Prof. Dr. Gerd Schwandner (ab 1. November 2006) Ratsmitglieder: Hans-Jürgen Klarmann, Kaufmann, Vorsitzender (ab 1. Dezember 2006; bis zum 30. November 2006 stellv. Vorsitzender) Rainer Zietlow, Dipl.-Sozialwissenschaftler, stellv. Vorsitzender (ab 1. Dezember 2006; bis zum 30. November 2006 Vorsitzender) Manfred Drieling, Kfz-Elektromeister (bis 31. Oktober 2006) Bernhard Ellberg, Verwaltungsjurist Werner Kaps, Sozialpädagoge (bis 31. Oktober 2006) Nils Krummacker, Diplom-Kaufmann Paul-Dieter Reck, Stabsfeldwebel a.D. Ralf Thole, Dipl.-Pflegewirt (bis 31. Oktober 2006) Kurt Bernhardt, Diplom-Sozialwissenschaftler Ulf Prange, Rechtsanwalt (ab 1. November 2006) Krister-Benjamin Schramm, Student (ab 1. November 2006) Hans-Wolfgang Woltemade, Kaufmann (ab 1. November 2006) Vertreter der Belegschaft: Bernd Hufnagel, technischer Angestellter Dagmar Lölke, Dipl.-Ökonomin (bis 31. August 2006) Klaus-Dieter Stockmann, Technischer Leiter Weser-Ems-Halle (bis 14. November 2006) Inga Bartels, kaufmännische Angestellte (ab 15. November 2006) Wilhelm Skyba, technischer Angestellter (ab 15. November 2006) Hans-Jürgen Klarmann, Kaufmann, Vorsitzender (ab 1. Dezember 2006; bis zum 30. November stellv. Vorsitzender) Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten in 2006 Bezüge in Höhe von 15.600,00 EUR.
Oldenburg, den 4. April 2007 Geschäftsführer "BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH, Oldenburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Durch § 25 Abs. 1 Satz 2 EigBetrVO wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und die Geschäftsführung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 25 EigBetrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hin reichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurden entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Fragenkatalog zu Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplanes beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen des Geschäftsführers und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht und der Vorschriften des § 53 HGrG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes und der Vorschriften des § 53 HGrG. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt."
Oldenburg, den 13. April 2007 Treuhand
Oldenburg GmbH
gez. Schürmann, Wirtschaftsprüfer gez. Schwecke, Wirtschaftsprüfer |
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