Franzen
& Sohn GmbH
Bornheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.642,00 |
7.940,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.642,00 |
7.940,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
141.852,55 |
116.664,09 |
| I.
Vorräte |
33.200,00 |
13.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
108.567,02 |
100.322,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
85,53 |
2.541,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.218,20 |
2.458,73 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
60.709,39 |
11.280,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
222.422,14 |
138.343,77 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
86.273,98 |
36.845,54 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
60.709,39 |
11.280,95 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.035,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
220.422,14 |
136.308,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
166.955,75 |
136.308,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
222.422,14 |
138.343,77 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB unter Beachtung der
Bilanzkontinuität, der Regelungen des
Gesellschaftsvertrages und der Gliederungs- und
Bewertungsstetigkeit aufgestellt.
Der Anhang enthält alle vom Gesetz geforderten
Pflichtangaben für kleine Kapitalgesellschaften. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HGB werden von der Gesellschaft
in Anspruch genommen.
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz- und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht
gegenüber dem Vorjahr. Die Gliederung der Bilanz
entspricht § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung
ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß §
275 Absatz 2 HGB gegliedert.
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlagevermögen, das Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Bilanzierung und Bewertung folgen den
handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung
des Going - Concern Prinzips.
Somit konnten wie im Vorjahr beim Jahresabschluss die
bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden.
Im Einzelnen:
Aktiva
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerrechtlichen Vorschriften regelmäßig linear
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
(Geringwertige Wirtschaftsgüter) bis zu einem Wert von
Euro 410,00 werden seit dem 01. Januar 2010 im Jahr des
Zugangs aktiviert und vollständig abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
(Geringwertige Wirtschaftsgüter) zwischen Euro 150,00
und Euro 1.000,00 wurden letztmals bis zum 31. Dezember
2009 in einen Sammelposten eingestellt. Die Geringwertigen
Wirtschaftsgüter dieses Sammelpostens sind im Jahr des
Zugangs und in den folgenden vier Jahren linear
abzuschreiben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bewertet worden. Erkennbare Risiken, für die
Wertberichtigungen zu bilden sind, bestanden am
Bilanzstichtag nicht. Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr betragen € 0,00 (Vorjahr:
€ 0,00).
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden ebenfalls
zum Nennwert angesetzt.
Passiva
Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen decken alle bis zur
Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden,
Verluste und Risiken, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen, angemessen und ausreichend
ab.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren betragen
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
I.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HBG.
Alleiniger Gesellschafter und
Geschäftsführer ist der Zimmermeister, Herr
Holger Franzen.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt €
25.564,59 und ist voll eingezahlt.
Die Gesellschaft hat gegenüber dem Allein -
Gesellschafter, Herrn Holger Franzen, zum
Abschlussstichtag 31.12.2011 Verbindlichkeiten in Höhe
von € 7.500,27 (Vorjahr: € 15.321,73).
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Zur Beseitigung der Überschuldung sind
folgende Maßnahmen erfolgt.
Zur Sicherung der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten bestehen Grundschulden auf Immobilien des
Gesellschafters sowie selbstschuldnerische
Bürgschaften des Gesellschafters.
Für eventuelle Regressansprüche aus der
Inanspruchnahme der Grundschulden gegenüber der
Gesellschaft hat der Gesellschafter Holger Franzen den
Rangrücktritt erklärt.
Weiterhin geht die Geschäftsführung von
einer positiven Fortführungsprognose aus.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2011 ist durch die Gesellschafterversammlung festgestellt
und genehmigt worden.
Bornheim, den 5. Juli 2012
Franzen & Sohn GmbH
gez. Holger Franzen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2012 festgestellt.
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