Herbert
Deiser GmbH
Freising
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
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|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.055,00 |
15.509,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.055,00 |
15.509,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
286.702,61 |
313.965,30 |
| I.
Vorräte |
74.623,48 |
73.938,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
139.778,13 |
206.733,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.897,68 |
2.234,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
72.301,00 |
33.293,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.875,38 |
1.252,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
297.632,99 |
330.726,40 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.604,06 |
21.881,89 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.039,47 |
-3.682,70 |
| B.
Rückstellungen |
11.417,14 |
7.610,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
247.611,79 |
301.234,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
236.327,31 |
284.981,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
297.632,99 |
330.726,40 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB kodifizierten
Größenklassen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Bewertung der im Jahresabschluss
ausgewiesenen Vermögensgegenstände und
Schulden wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Das Vorsichtsprinzip
wurde in der Weise beachtet, dass am
Bilanzstichtag drohende Verluste passiviert, noch
nicht realisierte Gewinne jedoch nicht erfasst
wurden.
B. Aktiva
1. Anlagevermögen
Die Bewertung der Positionen des Anlagevermögens
erfolgte mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
vermindert um die planmäßige Absetzung für
Abnutzung nach den amtlichen AfA-Tabellen bzw. nach
Einschätzung der Geschäftsleitung der
Berichtsfirma.
Die Nutzungsdauer beträgt bei den beweglichen
Gegenständen des Anlagevermögens drei bis acht
Jahre. Die Absetzung für Abnutzung erfolgte nach
der linearen Methode.
2. Umlaufvermögen
Der Warenbestand wurde nach den Vorschriften des
§ 253 Abs. 1 und 3 HGB bewertet.
Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie der sonstigen
Vermögensgegenstände wurden sämtliche
erkennbare Einzelrisiken
berücksichtigt.
C. Passiva
1. Rückstellungen
Steuer- und sonstige Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sämtliche
notwendigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung gebildet (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
2. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert (§ 253 Abs. 1 HGB).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestehen nicht.
D. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
geführt durch:
Herrn Herbert Deiser
E. Inanspruchnahme von Erleichterungen
Von den Bestimmungen der §§ 264 Abs. 1 Satz
3, 286 Abs. 4 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.10.2014 festgestellt.
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