Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 2959 FL
Eingetragen
27.5.2005
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Gesellschaft betreibt die Verwaltung eigenen Vermögens und übt alle den Gesellschaftszweck fördernden Tätigkeiten aus. Die Gesellschaft darf Beteiligungen an anderen Unternehmen übernehmen und halten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
lngo Loeck
seit 27.5.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Humptrup
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ingo Loeck GmbH

Süderlügum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2021 bis zum 31.08.2022

Bilanz

Aktiva

31.8.2022
EUR
31.8.2021
EUR
A. Anlagevermögen 395.722,21 403.357,71
I. Sachanlagen 395.722,21 403.357,71
B. Umlaufvermögen 1.375.994,53 1.281.211,87
I. Vorräte 434.232,11 239.707,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 401.242,59 390.815,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 540.519,83 650.689,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten   1.206,64
Summe Aktiva 1.771.716,74 1.685.776,22

Passiva

31.8.2022
EUR
31.8.2021
EUR
A. Eigenkapital 822.997,77 756.621,42
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 797.433,18 731.056,83
B. Rückstellungen 262.710,27 276.167,15
C. Verbindlichkeiten 686.008,70 652.987,65
Summe Passiva 1.771.716,74 1.685.776,22

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Ingo Loeck GmbH wurde auf der Grundlage der deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

Angaben zum Jahresabschluss insgesamt,

Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten,

Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses,

Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie

Sonstige Angaben



1. Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt wie im Vorjahr in den Anlagen.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der verfügbare Platz in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

2. Fremdwährungsumrechnung
Die Bewertung der Valuta-Forderungen und -Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der Verpflichtung erforderlich machte.
Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder -Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nachfolgend werden folgende Angaben zu den Bilanzierungsgrundsätzen gemacht:

Bewertungsgrundsätze mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren Methoden und Darstellung des Einflusses auf das Jahresergebnis

Angaben über Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240 Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen, soweit gegeben, in die Herstellungskosten

angewandte Abschreibungsmethoden

Vorrätebewertung



Im Allgemeinen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
In die Herstellungskosten wurden, soweit erforderlich, neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:

notwendige Materialgemeinkosten,

notwendige Fertigungsgemeinkosten und

Wertverzehr des Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend).


In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs. Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung entfallende Zinsaufwand.
Forderungen und Wertpapiere sowie Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

II. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 EUR bis EUR 1.000 wurden in vorhergehenden Jahren im Zugangsjahr Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird über 5 Jahre linear aufgelöst.
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde im aktuellen Jahr im Jahr der Anschaffung der Vollabgang gemäß § 6 Abs. 2 EStG unterstellt. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten.
Die Finanzanlagen wurden sofern vorhanden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten,

Anteile an verbundenen Unternehmen sofern vorhanden zu Anschaffungskosten und

Ausleihungen sofern vorhanden zum Nennwert.



2. Umlaufvermögen
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden (§ 268 Abs. 4 HGB).

3. Aktivposten / Passivposten für latente Steuererträge
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Deshalb wird keine latente Steuer ausgewiesen.

4. Rückstellungen
Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in Höhe eines Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

5. Pensionszusagen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen durchgeführt.
Es wurde eine Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden gemäß § 246 Abs. 2 HGB (Saldierung) vorgenommen.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr liegen in Höhe von 17.000,00 Euro vor (§ 268 Abs. 5 HGB).

6. Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).

III. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt (§ 285 Nr. 10 HGB):

Ingo Loeck

Natascha Loeck



Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft:

Unterlassene Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 274a, § 276, § 286 sowie § 288 HGB Gebrauch. Daher wurde auf weitere Angaben verzichtet.

Süderlügum, den .............................................................................
Unterschrift

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.4.2023.

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