arvato media GmbH
Reinhard-Mohn-Straße 28, 33333 Gütersloh, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Meike Rohrhurst seit 21.5.2025 | Prokura |
Paul Daume seit 21.5.2025 | Prokura |
Frank Schirrmeister seit 14.12.2017 | Prokura |
Frank Reckeweg seit 5.4.2012 | Prokura |
Ulrich Dr. Dipl.-Kfm. Cordes seit 17.10.2011 | Geschäftsführer |
Harald Horstmann seit 24.1.2011 | Prokura |
Heike Stroink seit 24.1.2011 | Prokura |
Karsten Dr. Jakuschona seit 7.5.2008 | Prokura |
Stephan Schierke seit 2.2.2007 | Geschäftsführer |
Stephan Dipl.-Betriebswirt Beckendorf seit 28.10.2003 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
arvato media GmbHGüterslohJahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen und Geschäftsmodell des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die arvato media GmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen und gehört innerhalb des Bertelsmann Konzerns zum Bereich Arvato Group, einem international tätigen Outsourcing-Dienstleister. Die arvato media GmbH ist dort Teil des Geschäftsbereiches Arvato, wo sie der Industrielösung "Publisher" zugeordnet ist. Die arvato media GmbH erbringt an ihren Standorten im Großraum Gütersloh sowohl kaufmännische als auch physische Dienstleistungen für verbundene und konzernfremde Unternehmen in den Teilbereichen Verlagsauslieferung und Spielwarenlogistik. Die Geschäftsführung gibt die strategischen Ziele vor und verantwortet und kontrolliert die Unternehmensentwicklung. Die Steuerung der Organisation erfolgt im Rahmen von jährlichen Budgetplanungen, durch Zielvereinbarungen sowie durch regelmäßige Meetings, in Einzelfällen auch durch ad-hoc-Abstimmungen. Der Hauptfokus der Gesellschaft liegt auf dem Bereich Verlagsauslieferung, d. h. der Erbringung von logistischen Dienstleistungen insbesondere für inländische Buchverlage des Bertelsmann-Konzerns (Penguin Random House Verlagsgruppe) sowie konzernfremde Verlage. Unter dem Markennamen "Vereinigte Verlagsauslieferung (VVA)" liefert die arvato media GmbH hauptsächlich Bücher und auch Spielwaren an den Handel und an Privatkunden überwiegend im deutschsprachigen Raum aus. Die VVA ist gemessen am fakturierten Warenwert im Verhältnis zum Gesamtmarkt zusammen mit einem weiteren Wettbewerber Marktführer in Deutschland, steht aber auch im Wettbewerb mit einer Reihe mittlerer und kleinerer Verlagsauslieferungen. Konzentrationsprozesse, sowohl auf der Verlags- wie auch der Handelsseite, führen zu steigenden Marktanforderungen und zu einem Preiswettbewerb. Die Chancen aus organischem Wachstum in diesem Segment sind begrenzt, da die Buchbranche insgesamt leicht rückläufig ist. Wachstum ist lediglich durch Verdrängungswettbewerb oder durch Neukundengewinnung in verwandten Märkten, u. a. der Spielwarenauslieferung, möglich. 2. Steuerungssysteme Für die Steuerung des operativen Geschäfts der arvato media GmbH sind die Erträge aus der operativen Geschäftstätigkeit (Umsatz nach IFRS) und das Ergebnis (EBIT, Ergebnis vor Steuern und Zinsen) nach IFRS als primäre Steuerungsgröße anzusehen. Ein intensives Controlling begleitet die Führungskräfte aller Managementebenen in der Erreichung der Zielvorgaben. 3. Bankenaufsicht Die arvato media GmbH erbringt unter der Marke VVA für Auftraggeber aus der Verlags- und Spielwarenbranche Dienstleistungsbausteine wie Einlagerung, Lagerhaltung, Auslieferung und Retourenbearbeitung von Verlagsprodukten sowie kaufmännische Dienstleistungen wie Auftragserfassung, Kundenbetreuung, Fakturierung und Debitorenbuchhaltung. In diesem Zusammenhang kauft die VVA die Forderungen ihrer Auftraggeber aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen eines echten oder unechten Factorings an. Seit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 und den darin enthaltenen Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) wird Factoring als Erbringung einer Finanzdienstleistung gemäß § 1 Abs. 1a KWG eingestuft. Damit ist die arvato media GmbH aufgrund des gewerbsmäßigen Betreibens von Factoring ein Finanzdienstleistungsinstitut nach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 9 KWG und unterliegt der laufenden Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank. 4. Forschung und Entwicklung Bei einem Logistik-Dienstleister wie der arvato media GmbH fallen keine Aufwendungen für F&E-Aktivitäten im herkömmlichen Sinne an, da die arvato media GmbH selbst keine klassischen Aktivitäten im Bereich der Forschung und Entwicklung ausübt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft expandierte im Jahr 2023 vergleichsweise verhalten. Wichtige Rahmenbedingungen, die für die Abschwächung im Jahr 2022 wesentlich verantwortlich waren, wie gestiegene Energiepreise, Lieferengpässe oder die Null-Covid-Politik in China, verbesserten sich deutlich. Allerdings belasteten die hohen Inflationsraten und die geldpolitische Straffung, die zu deutlich höheren Finanzierungskosten führte und somit die Ausgabeneigung bremste. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg um 3,1 Prozent nach 3,4 Prozent im Jahr 2022. Die deutsche Wirtschaft ist in eine Rezession gerutscht. Das reale BIP sank im Jahr 2023 um 0,3 Prozent nach einem Wachstum von 1,8 Prozent im Vorjahr. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohe Inflation bremste insbesondere den privaten Konsum. Zudem dämpften ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem Ausland die Wirtschaftsleistung. Die Umsatzentwicklung des Buchmarktes verlief in Deutschland in 2023 aufgrund eines höheren Preisniveaus positiv. Der Börsenverein des dt. Buchhandels berichtet von einem Anstieg der Buchhandelsumsätze in Höhe von 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresniveau. Die Entwicklung des Teilbereiches Verlagsauslieferung der arvato media GmbH, mit einem Umsatzanteil von ca. 70 Prozent verlief ebenfalls positiv. Mittelfristig wird sich der Buchmarkt mengenmäßig jedoch weiterhin rückläufig entwickeln, sodass langfristig unverändert von einem Mengenrückgang in der physischen Logistik auszugehen ist. Im Spielwarensegment (Umsatzanteil von ca. 25 Prozent) war die Umsatzentwicklung in 2023 ebenfalls positiv. 2. Ertragslage Geschäftsverlauf und Ergebnisanalyse Der Umsatz (incl. Provisions- und anteiliger Zinserträge) im Geschäftsjahr 2023 lag mit 80,4 Mio. € über dem Vorjahr (Vj. 72,9 Mio. €). Der Anstieg bezieht sich dabei sowohl auf die Buch- als auch die Spielwarenauslieferung sowie ebenfalls auf die sonstigen Kunden. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit stieg aufgrund deutlich geringerer Pensionsaufwände sowie höherer Zinserträge von -13,0 Mio. € im Vorjahr auf -0,02 Mio. €. Hauptgrund für die geringeren Pensionsaufwände ist die Erhöhung des Rechnungslegungszinssatzes sowie eine Reduktion des Rententrends. Der gestiegene Verrechnungszinssatz ist für den höheren Zinsertrag verantwortlich. Das EBIT nach IFRS lag mit 4,9 Mio. € um 1,5 Mio. € über dem Vorjahr. Unterschiedliche Rechnungslegungsvorschriften, insb. die Bewertung der Pensionsverpflichtungen, erklären die Differenz in Höhe von 4,9 Mio. € (Vj. 16,4 Mio. €) zwischen dem handelsrechtlichen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und der Steuerungsgröße EBIT nach IFRS. Erträge und Aufwendungen Im Geschäftsjahr 2023 erzielte die arvato media GmbH aufgrund eines gestiegenen Verrechnungszinssatzes einen Zinsüberschuss in Höhe von 2,6 Mio. € (Vj.: 0,2 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen von 85,9 Mio. € auf 97,1 Mio. €. Die Erlöse des Bereichs Buchlogistik liegen mit 79,9 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert von 72,7 Mio. €. Nach IFRS handelt es sich hierbei überwiegend um steuerungsrelevante Umsatzerlöse (Erlöse aus der operativen Geschäftstätigkeit). Aufgrund der Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) werden diese Erlöse unter dem Posten sonstige betriebliche Erträge ausgewiesen. Die Erträge aus Konzernumlagen stiegen leicht auf 3,8 Mio. € (Vj.: 3,6 Mio. €) und die Erträge aus Vermietung und Verpachtung stiegen ebenfalls leicht auf 3,6 Mio. € (Vj.: 3,5 Mio. €). Der Personalaufwand der Gesellschaft beläuft sich für das Geschäftsjahr auf 46,3 Mio. € und liegt damit 3,7 Mio. € unter dem Vorjahresniveau (Vj.: 52,0 Mio. €). Die Reduktion resultiert im Wesentlichen aus geringeren Aufwendungen für Altersversorgung von 16,0 Mio. € in 2022 auf 6,0 Mio. € in 2023. Diese Reduktion resultiert im Wesentlichen aus dem im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Rechnungslegungszinssatz und gesunkenen Rententrend für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen stiegen auf 19,5 Mio. € (Vj.: 18,0 Mio. €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Instandhaltungskosten (+0,6 Mio. €) und höheren Konzernumlagen (+0,3 Mio. €). Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen liegen konstant bei 2,3 Mio. €. Die positive Geschäftsentwicklung führt dazu, dass die korrespondierenden Aufwendungen in der Position der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 27,0 Mio. € auf 31,7 Mio. € gestiegen sind. Die arvato media GmbH ist Organgesellschaft des Organkreises der Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh. Aufgrund der ertragssteuerlichen Organschaft wird kein Ertragssteueraufwand ausgewiesen. Ergebnis Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit der arvato media GmbH stieg deutlich um 13 Mio. € und belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf -0,02 Mio. € (Vj.: -13,0 Mio. €). Das um Aufwendungen im Zusammenhang mit langfristigen Pensionsrückstellungen bereinigte Ergebnis würde sich auf ca. 8,3 Mio. € (Vj.: 5,2 Mio. €) belaufen. Aus der operativen Geschäftstätigkeit werden finanzielle Überschüsse erwirtschaftet. Nicht zuletzt durch die Einbindung in den Bertelsmann-Konzern und durch den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag mit der Reinhard Mohn GmbH, Gütersloh, ist die Fortführung der Geschäftstätigkeit aus heutiger Sicht nicht gefährdet. Zusammenfassend stellt sich die Ertragslage der Gesellschaft aufgrund der hohen Personalkosten, die im Wesentlichen durch hohe Pensionsverpflichtungen begründet sind, weiterhin als nicht zufriedenstellend dar. 3. Finanz- und Vermögenslage Finanzierung Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt zentral über das Cash-Pooling mit der Bertelsmann SE & Co. KGaA. Bertelsmann verfolgt das Ziel und übernimmt damit auch die Aufgabe und Verantwortung, den Konzerngesellschaften und damit auch der arvato media GmbH ausreichend Liquidität zur Verfügung zu stellen. Außerbilanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 8,1 Mio. € (Vj. 5,8 Mio. €) resultieren aus den Verpflichtungen für Pacht-, Miet- und Leasingverträge über Gebäude, Grundstücke und Kraftfahrzeuge. Investitionen Die Investitionen im Geschäftsjahr 2023 betrugen 4,6 Mio. € (Vj.: 5,0 Mio. €) und stellen sowohl Erweiterungs- als auch Erhaltungsinvestitionen zur Substanzerhaltung der vorhandenen Anlagen dar und wurden aus dem Bertelsmann-Cashpool finanziert. Bilanz Die Bilanzsumme der arvato media GmbH beträgt zum 31. Dezember 2023 284,6 Mio. € (Vj.: 283,6 Mio. €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Sachanlagen um 2,3 Mio. € auf 17,9 Mio. € sowie der Forderungen an Kunden um 0,8 Mio. € auf 4,5 Mio. €, während die sonstigen Vermögensgegenstände um 2,1 Mio. € auf 261,8 Mio. € gesunken sind. Die Position Forderungen an Kunden enthält nur Forderungen aus echtem Factoring in dem Geschäftssegment Buchlogistik, in dem das Ausfallrisiko der Forderungen durch die arvato media GmbH übernommen wurde. Der Anstieg um 0,8 Mio. € erklärt sich im Wesentlichen aus der Stichtagsbetrachtung. Der Anstieg der Sachanlagen von 15,7 Mio. € im Vorjahr auf 17,9 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus dem Effekt höherer Investitionstätigkeit (4,6 Mio. €) im Vergleich zur Abschreibung (3,2 Mio. €). Der Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände von 263,9 Mio. € im Vorjahr auf 261,8 Mio. € basiert im Wesentlichen auf dem Rückgang der Forderungen aus Verlustausgleich. Das Guthaben auf dem Cashpool-Verrechnungskonto stieg von 245,3 Mio. € auf 255,0 Mio. € und resultiert vor allem aus dem positiven Cashflow der operativen Geschäftstätigkeit in 2023. Die Forderungen aus Verlustausgleich aufgrund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages mit der Reinhard Mohn GmbH sanken um 13,0 Mio. auf 0,02 Mio. € (Vj.: 13,1 Mio. €). Auf der Passivseite werden in den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden die Verbindlichkeiten aus dem Ankauf von Forderungen der Auftraggeber aus dem Factoringgeschäft der VVA i.H.v. 99,9 Mio. € (Vj.: 105,3 Mio. €.) bilanziert, wovon 23,1 Mio. € (Vj.: 28,7 Mio. €) auf konzerninterne Verbindlichkeiten entfallen. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Stichtagsschwankungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit 5,8 Mio. € leicht zum Vorjahreswert (6,3 Mio. €) gesunken. Die Rückstellungen belaufen sich in Summe auf 159,0 Mio. € (Vj.: 152,1 Mio. €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Rückstellungen für Pensionen i.H.v. 149,6 Mio. € (Vj.: 145,1 Mio. Das Eigenkapital beträgt aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages mit der Reinhard Mohn GmbH, Gütersloh, unverändert 19,9 Mio. €. Bilanzstruktur in Prozent der Bilanzsumme:
Zusammengefasst stellt sich die Finanz- und Vermögenslage aus Sicht der Geschäftsführung als solide dar. 4. Vorjahresprognose und tatsächliche Entwicklung Aus der erwarteten konstanten Mengenentwicklung in der Verlagsauslieferung wurde ein geringes Mengenwachstum, während sich auch die Mengen im Spielwarensegment etwas besser als erwartet entwickelten. Zusammen mit Preiserhöhungen führte dies in Summe zu einem höheren Umsatzanstieg. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit entwickelte sich aufgrund des unerwartet gesunkenen Rententrends bei einem etwas geringer als erwartetem Rechnungslegungszinssatz für Pensionsrückstellungen besser als erwartet. Das EBIT nach IFRS entwickelte sich aufgrund der Preiserhöhungen besser als erwartet. Das Kostenmanagement wurde aktiv fortgesetzt. Die Investitionen zur Sicherstellung der operativen Produktions- und IT-Prozesse wurden 2023 trotz Ukraine-Krise und Inflation planmäßig umgesetzt. 5. Mitarbeiter Die arvato media GmbH beschäftigt im Durchschnitt des Kalenderjahres 2023 insgesamt 721 Mitarbeiter (Vj.: 703 Mitarbeiter). Zum Ende des Geschäftsjahres beschäftigt das Unternehmen 11 Auszubildende im gewerblichen Bereich (Vj.: 15 Auszubildende) sowie weiterhin kaufmännische Auszubildende, die zentral in der Bertelsmann SE & Co. KGaA angestellt sind. III. Risikobericht Risikomanagementprozess Die arvato media GmbH ist ein Tochterunternehmen des Bertelsmann-Konzerns und unterliegt damit den in den Vorstandsrichtlinien der Bertelsmann SE & Co. KGaA verankerten Grundsätzen zum Risikomanagementsystem. Die Durchführung des Risikomanagements obliegt den einzelnen Unternehmensbereichen. Die arvato media GmbH hat im Herbst 2023 die in den Richtlinien verankerte jährliche Risikoinventur durchgeführt und dabei über alle Risikokategorien die strategischen und operativen externen Risiken der Unternehmenstätigkeit identifiziert. Für die relevanten Risiken wurde eine Risikoquantifizierung vorgenommen und um Informationen zur Risikoüberwachung und -steuerung ergänzt. Alle Angaben wurden formal in Risk-Management-Reports schriftlich niedergelegt. Der Zeitraum für die Einschätzung von Risiken beträgt zwischen ein bis drei Jahren. Alle Risikoberichte sind der zuständigen Abteilung des Bertelsmann-Konzerns zugeleitet worden. Das interne Risikomanagement der arvato media GmbH ist darauf ausgerichtet, alle unternehmensinternen Prozesse zu betrachten und die entsprechenden Risiken zu identifizieren, im Rahmen der Risikobereitschaft zu steuern und durch ein internes Kontrollsystem sicherzustellen, dass Entwicklungen, die diese Ziele gefährden, rechtzeitig erkannt sowie entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Gemäß Vorstandsrichtlinie erfolgt die Dokumentation aller wesentlichen Risiken, Gegenmaßnahmen und Kontrollen in einem IT-gestützten Tool des Bertelsmann-Konzerns namens BeWise. Hier werden alle wesentlichen Unternehmensprozesse analysiert. In Zusammenarbeit mit der Zentralabteilung Risk Management, des Controllings und den Prozessverantwortlichen wurden alle relevanten Key-Risiken dokumentiert und die identifizierten Risiken darin detailliert niedergelegt. Das Risikomanagementsystem ist in die laufende Berichterstattung und quartalsweise Risikoberichterstattung eingebunden. Die Berichterstattung über wesentliche ad-hoc-Risiken auf die jeweiligen Geschäfte sowie nennenswerte Entwicklungen der bereits identifizierten Risiken erfolgt sowohl in den monatlichen Kommentierungen als auch in den Routinen der kaufmännischen Leitung zur wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen Konzerngesellschaften an die korrespondierenden Stellen innerhalb der Arvato. Um trotz sich ständig verändernder Voraussetzungen und Erfordernisse erfolgreich zu sein und sich bietende Chancen zu nutzen, sind zwangsläufig Risiken einzugehen. Diese werden sowohl im Einzelfall als auch im Rahmen der jährlichen Risikoinventur beurteilt. Damit sollen insbesondere die Auswirkungen von Ereignissen mit hohen Folgekosten auf unvermeidbare oder beherrschbare Risiken beschränkt werden. Die Geschäftsführung der arvato media GmbH hält für ein erfolgreiches Risikomanagement ein ausgeprägtes Risikobewusstsein für unerlässlich. Aus diesem Grunde wurden alle Führungskräfte der Gesellschaft für bestehende Risiken und Risikopotentiale im Geschäftsjahr sensibilisiert. Risikostrategie Die Rahmenbedingungen für das Eingehen von Risiken wurden, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bertelsmann-Konzerns, in einer Risikostrategie festgelegt. Über die grundsätzlichen Maßnahmen zur Risikominimierung hinaus fokussiert die Risikostrategie die Abdeckung der bestehenden Kernrisiken, insbesondere im Bereich der operationellen Risiken. Die Überwachung der Risikostrategie erfolgt quartalsweise im Rahmen der Risikoberichterstattung. Darüber hinaus existiert ein Ad-hoc-Meldeprozess. Risiken operationelle Risiken Relevante Risiken für die arvato media GmbH liegen unverändert zum Vorjahr in den marktseitig bedingten Risiken, d. h. Minderauslastung aus Mengenrückgängen oder Verlust bestehender Kunden aber auch in den operationellen Risiken der Geschäftsprozesse Logistik und IT, weiterhin geringerer Verfügbarkeit ausreichend qualifizierten Personals sowie Risiken aus der Zerstörung von Gebäuden, Maschinen und Vorräten u. a. durch Feuer oder etwaige Naturkatastrophen und der daraus resultierenden Betriebsunterbrechung. Potentielle Überkapazitäten von Dienstleistern im Logistikbereich können trotz inflationsbedingt steigenden Preisniveaus weiterhin tendenziell zu Preisverfall aufgrund von Niedrigpreisangeboten führen. Die arvato media GmbH sieht sich jedoch in der Lage, durch Abschluss von langfristigen Verträgen, qualitativ hochwertige Dienstleistungen und Ausbau des Dienstleistungsspektrums in Richtung Großhandelsalternative sowie durch den Ausbau der Spielwarenlogistik dieses Risiko zu einem gewissen Maße auszugleichen. Aufgrund des Alters der bestehenden Produktionsanlagen sind Ausfallrisiken bei internen Prozessen nicht auszuschließen. Durch den Austausch von Steuerungsmodulen sowie der Erneuerung von Betriebsrechnern und Steuerungssoftware in einem mehrjährigen Stufenkonzept wird das Ausfallrisiko sukzessive minimiert. Ein weiteres Risiko aus Geschäftsprozessen ist ein Ausfall der IT-Systeme. Diesem Risiko begegnet die arvato media GmbH durch Outsourcing der Hosting-Leistungen und Teilbereichen der Softwareerstellung an eine auf IT-Leistungen spezialisierte Schwestergesellschaft innerhalb des Bertelsmann-Konzerns. In dieser Gesellschaft kann im Notfall der Clusterverbund von Betriebsrechnern sowie die Basisinfrastruktur eines Ersatzrechenzentrums genutzt werden. Der unbefugte Zugang der Gebäude des IT-Dienstleisters wird durch ausweisgesicherte Zutrittsbeschränkungen verhindert. Zusätzlich sichern interne und externe Firewalls die Datenbestände der arvato media GmbH vor unberechtigten Zugriffen. Das zentrale, wesentliche Risiko stellt die Zerstörung von Gebäuden, Maschinen und Vorräten (Kundenware) durch Feuer, Naturkatastrophen oder andere äußere Einflüsse dar. Zusammen mit einer damit einhergehenden Betriebsunterbrechung würden aufgrund der Größe der Betriebsstätten hohe Schäden für Gebäude, Betriebseinrichtungen und gelagerte Ware der Auftraggeber entstehen. Umfangreiche bauliche und sonstige Schutzmaßnahmen sind zur Absicherung bzw. Minimierung des Schadens getroffen worden. Das finanzielle Risiko wird durch Abschluss von entsprechenden Sachversicherungen auf die vereinbarte Selbstbeteiligung reduziert. Im Zuge der Corona-Pandemie und auch der Ukraine-Krise ist die Verfügbarkeit von Mitarbeitern in sämtlichen Qualifikationsniveaus deutlich gesunken. Arvato media begegnet diesem Trend durch Anhebung des Lohnniveaus, vermehrter Ausbildung von eigenen Nachwuchskräften sowie intensiverer Zusammenarbeit mit qualifizierten Personaldienstleistern. Adressenausfallsrisiko Weitere Risiken für die arvato media GmbH liegen unverändert zum Vorjahr in den Adressenausfallrisiken. Forderungen von Verlagen werden vermehrt im unechten und weniger im echten Factoring angekauft. Im Rahmen des echten Factorings übernimmt die arvato media GmbH das Delkredere bzgl. der Debitorenausfälle, im unechten Factoring werden die Forderungen bei Nichtzahlung der Debitoren an den Verlag rückübertragen. Die Ausfallrisiken im echten Factoring des Geschäftsbereiches VVA werden trotz anziehender Inflation als sehr gering eingeschätzt. Diesem Risiko wird zum Stichtag 31.12.2023 durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Elemente des Forderungsmanagements im Factoringgeschäft der VVA bestehen aus
Im Rahmen des intensiven Forderungsmanagements werden die Kundenbeziehungen und die finanzielle Bonität der Rechnungsempfänger monatlich überprüft. Darüber hinaus kommt es zu Ausfallrisiken von Forderungen aus dem eigentlichen Dienstleistungsgeschäft. Forderungsmanagement im Vorfeld der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen der arvato media GmbH findet bei allen fremden Auftraggebern in Form einer Bonitätsprüfung statt. Die Prüfung erfolgt über eine Wirtschaftsauskunftei. Bei Bestandskunden werden Bonitätsrisiken laufend überprüft. Zusätzlich werden einmal jährlich die bestehenden Genehmigungsgrenzen der Adressenausfallrisiken überprüft, ggf. angepasst und einer erneuten Genehmigung - durch abhängig vom Betrag definierte Entscheidungsträger - unterzogen. Debitorenrisiken können im Einzelfall von Bedeutung sein, da Forderungen gegenüber einzelnen Auftraggebern der arvato media GmbH grundsätzlich nicht kreditversichert sind. weitere Risiken aus Factoring Die für Unternehmen aus dem originären Bereich Finanzdienstleistungen relevanten Risiken wie Marktpreis-, Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken stellen aus Sicht der arvato media GmbH aufgrund ihres Geschäftsmodells als Logistikdienstleister und durch die Einbindung in den Bertelsmann-Konzern und in das Cash-Pooling des Bertelsmann-Konzerns keine wesentlichen Risiken dar. Die arvato media GmbH verfügt zudem über keine in Fremdwährung lautenden finanziellen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. Ferner bestehen keine zinstragenden langfristigen Verbindlichkeiten. Die arvato media GmbH finanziert sich über die Bertelsmann SE & Co. KGaA. Finanzrisiken (Liquiditäts- und Zinsrisiken) bestehen aus Sicht der Geschäftsleitung der arvato media GmbH derzeit nicht. Risikotragfähigkeit Zur Abbildung der Risikotragfähigkeit ermittelt die arvato media GmbH regelmäßig unter Anwendung des Going-Concern-Ansatzes das Risikopotential und stellt dieses der Risikodeckungsmasse gegenüber. In 2023 verfügt die arvato media GmbH selbst unter Berücksichtigung des Verlustes im Jahresabschluss über ein Risikodeckungspotential in Höhe von 19,8 Mio. € (Vj.: 7,9 Mio. €). Dem stehen operationelle Risiken in Höhe von 1,8 Mio. € (Vj.: 1,9 Mio. €) sowie Risiken aus dem Factoring-Geschäft (insb. Adressenausfallrisiken) in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj.: 0,1 Mio. €) gegenüber, so dass sich nach Abzug der Risiken ein freies Risikodeckungspotential von 17,9 Mio. € (Vj.: 5,9 Mio. €) ergibt. Die Risikotragfähigkeit ist somit vorhanden, da die Berechnung eine ausreichend freie Risikodeckungsmasse ausweist. In der zusammenfassenden Betrachtung zeigt sich, dass der Fortbestand der arvato media GmbH derzeit weder unter operativen Gesichtspunkten noch unter Liquiditätsaspekten gefährdet sein könnte. Die freie Risikodeckungsmasse in Höhe von 17,9 Mio. € (Vj.: 5,9 Mio. €) verdeutlicht, dass die vom Unternehmen eingegangen Risiken gedeckt werden können und somit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. IV. Chancenbericht In der Buchlogistik des Teilbereiches VVA bestehen in Einzelfällen Chancen auf weiteres Wachstum im Wesentlichen durch das Wachstum bestehender Kunden und die Akquisition neuer Kunden aus dem Buch- sowie insbesondere dem Spielwarenmarkt. Durch den engen Zusammenschluss mit anderen Logistik-Schwesterunternehmen ergeben sich für die VVA vielfältige Möglichkeiten, ihre Logistik-Dienstleistungen auch auf andere Branchen auszuweiten. V. Prognosebericht Prognose für 2024 Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Geschäfte der arvato media GmbH ergeben sich aus den Absatzmärkten in Deutschland und damit aus der konjunkturellen Entwicklung im Inland. Das Wirtschaftswachstum wird nach Ansicht der Bundesregierung bei 0,2 Prozent und damit nur geringfügig über dem Vorjahresniveau liegen. Das Konsumklima dürfte laut GfK zumindest in den ersten Monaten 2024 auf niedrigem Niveau verharren. Die Entwicklung und potentielle Erholung der Wirtschaft dürften für 2023 insb. mit Blick auf die aktuellen geopolitischen Spannungen in Osteuropa sowie im nahen Osten unsicher bleiben und damit äußerst schwer zu prognostizieren. In der aktuellen Geschäftsjahresplanung geht die arvato media GmbH für 2024 im Bereich Buchlogistik von annähernd konstanten Mengen in der Verlagsauslieferung und tendenziell etwas geringeren Mengen im Spielwarensegment aus. Aufgrund von Preissteigerungen erwartet die Gesellschaft in Summe einen geringfügigen Umsatzanstieg. Bedingt durch einen voraussichtlich stabilen Rententrend sowie einen tendenziell ganz leicht steigenden Rechnungslegungszinssatz für Pensionen wird aufgrund steigender Kosten ein gegenüber dem Vorjahr moderat geringeres Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erwartet. Trotz des erwarteten Umsatzanstiegs erwartet die Gesellschaft aufgrund steigender Faktorkosten ein leicht rückläufiges EBIT nach IFRS. Das aktive Kostenmanagement zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit bestehender Geschäfte wird fortgesetzt und durch ein umfangreiches Vertriebs- und Produktionscontrolling begleitet. Investitionsmaßnahmen sind im Wesentlichen für die Sicherstellung der operativen Produktions- und IT-Prozesse vorgesehen. Aufgrund der Marktrisiken, z.B. aus potentiellen Insolvenzen auf Verlagsseite sowie der Rezession in Deutschland incl. einer damit einhergehenden Konsumzurückhaltung sind Aussagen im Hinblick auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung 2024 mit größeren Unsicherheiten behaftet. Da die Finanzierung der arvato media GmbH durch die Bertelsmann SE & Co. KGaA vorgenommen wird, sind Einschätzungen zu den finanziellen Zielsetzungen dem Prognosebericht im Lagebericht der Bertelsmann SE & Co. KGaA zu entnehmen. Hinsichtlich der zukunftsbezogenen Aussagen weisen wir darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können, falls sich die zu Grunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen. Über 2024 hinausgehende Sondereinflüsse Über 2024 hinausgehende Sondereinflüsse sind derzeit nicht bekannt.
Gütersloh, den 13. März 2024 arvato media GmbH Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit (2020-2022) Eine vielfältige Belegschaft ist Voraussetzung für Kreativität und Unternehmertum. Damit Vielfalt ihre Wirkung entfalten kann, bedarf es eines offenen, fairen und wertschätzenden Arbeitsumfelds. Nur, wenn sich alle Mitarbeiter:innen zugehörig und sicher fühlen, können sie mit ihrem vollen Potenzial zum Erfolg der arvato media GmbH beitragen. Für die arvato media GmbH ist die Vielfalt ihrer Mitarbeitenden eine Voraussetzung für Kreativität, Innovationsfähigkeit und nachhaltigen Unternehmenserfolg. Eine heterogene Belegschaft wirkt sich zudem positiv auf die Identifikation, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden aus und trägt zur Perspektivenvielfalt bei. Bei der arvato media GmbH werden Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern, Frauen und diversen Mitarbeitenden im Rahmen der allgemeinen Aktivitäten zur Steigerung der Vielfalt ("Diversity Management") im Unternehmen abgebildet. Die arvato media GmbH ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Bertelsmann-Konzerns. Damit finden die Leitlinien des Bertelsmann-Konzerns auch für die arvato media GmbH Anwendungen. Grundlagen und Verantwortlichkeiten Die Bertelsmann Essentials sind der Anker von Bertelsmann und spiegeln die Werteorientierung des Unternehmens wider: "Gegenseitiger Respekt und Vertrauen bestimmen das Verhältnis zwischen unseren Mitarbeitenden und zu unseren Geschäftspartnern. Wir investieren in unsere Mitarbeiter:innen, befähigen sie zu eigenständigen unternehmerischen Entscheidungen und bieten ein gerechtes und gesundes Arbeitsumfeld. Wir übernehmen Verantwortung in der Gesellschaft und für unsere Umwelt - mit dem Ziel, eine bessere Zukunft zu gestalten." Sie untermauern somit die Ziele des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz und definieren den fairen Umgang miteinander. In seinem Code of Conduct legt Bertelsmann fest, dass personalbezogene Entscheidungen, z. B. Einstellungen, Beförderungen oder disziplinarische Maßnahmen, frei von jeder Diskriminierung getroffen werden müssen. Bei Bertelsmann wird keinerlei diskriminierendes Verhalten gegenüber Mitarbeitenden oder Bewerbenden aus Gründen des Geschlechts, der Schwangerschaft oder Elternschaft, des Familienstands, der sexuellen Orientierung oder aus anderen unter ein Diskriminierungsverbot fallenden Gründen geduldet. Der Code of Conduct fordert zusätzlich die Einhaltung gesetzlicher Regelungen zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen einschließlich solcher zur Entlohnung und zu Arbeitszeiten. Diesen Anspruch stellt Bertelsmann mit dem Supplier Code of Conduct auch an seine Geschäftspartner. Die Bertelsmann Diversity, Equity & Inclusion Policy des Bertelsmann-Vorstands (2021) bringt u. a. ebenfalls zum Ausdruck, dass sämtliche Entscheidungen, zum Beispiel hinsichtlich Einstellungen, Beförderungen, Vergütung, Disziplinarmaßnahmen oder der Auswahl von Geschäftspartnern, unvoreingenommen und vorurteilsfrei zu treffen sind. Auch die Human Rights & Fair Working Conditions Policy des Bertelsmann Vorstands (2023) macht deutlich, dass Bertelsmann sich der Verantwortung bewusst ist, innerhalb der eigenen Belegschaft, in seinen produzierten Inhalten sowie in den Bertelsmann-Geschäften für Chancengerechtigkeit zu sorgen. Bertelsmann strebt danach, sowohl innerhalb von Bertelsmann als auch in der Gesellschaft positive Veränderungen herbeizuführen. Eine faire Bezahlung ist für das Unternehmen ein wesentlicher Ausdruck fairer Arbeitsbedingungen. Fairness zeigt sich dabei nicht allein in der Höhe der Vergütung, sondern auch darin, dass die Mechanismen zur Festlegung derselben diskriminierungsfrei, transparent und nachvollziehbar sind. Grundsatz bei Bertelsmann ist, dass Mitarbeitende, unabhängig von ihrem Geschlecht oder anderen nicht auf die Arbeitsleistung bezogenen Merkmalen, unter Berücksichtigung von etwaigen Besitzstandsregelungen gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit erhalten. Sollte es diesbezüglich diskriminierende Lohngefälle geben, wird Bertelsmann diese beseitigen. Die für Gleichstellung und Entgeltgleichheit im Konzern relevanten Arbeitsbereiche - Compensation & Benefits; Diversity, Equity & Inclusion; Learning; Talent Management sowie Integrity & Compliance - arbeiten mit direkter Berichtslinie an den Personalvorstand bzw. an den Leiter der Konzernrechtsabteilung, der auch die Aufgaben des Menschenrechtsbeauftragten übernimmt. Umsetzung im Unternehmen Compensation & Benefits Zielbild und Prinzipien der Vergütungsphilosophie von Bertelsmann sind einfache, konsistente, transparente und nachvollziehbare Vergütungssysteme. Das Vergütungsniveau der Mitarbeitenden von Bertelsmann richtet sich wesentlich an Funktion und Marktniveau aus und orientiert sich an Verantwortung und Leistung. Bereits für Reinhard Mohn war materielle Gerechtigkeit ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur von Bertelsmann. So war Reinhard Mohn der Überzeugung, dass den Aufgaben der Zukunft nur solche Unternehmen gewachsen sein werden, deren Mitarbeiter:innen sich mit den Zielen und der Verhaltensweise ihrer Firma identifizieren können. Eine solche Einstellung setzt materielle Gerechtigkeit voraus. Aus diesem Grund wird bereits seit 1970 ein Großteil der Mitarbeitenden von Bertelsmann im Rahmen von Gewinnbeteiligungsmodellen in sichtbarem Umfang am wirtschaftlichen Erfolg von Bertelsmann beteiligt. Die Umsetzung der Vergütungsphilosophie erfolgt in den Nomination and Compensation Committees. Durch die regelmäßig durchgeführten Stellenbewertungen und Vergütungsbenchmarks wird geschlechtsunabhängig sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden vergleichbarer Positionen und bei gleicher Leistung unter Berücksichtigung etwaiger Besitzstandsregelungen die gleichen Verdienstmöglichkeiten haben. Diversity, Equity & Inclusion (DEI) Die Bertelsmann DEI-Strategie fokussiert u. a. auf die Vielfaltsdimension Geschlecht und leistet damit einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung im Unternehmen. Dabei geht es insbesondere um die Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte (siehe Abschnitt zum Thema Talent Management). In den Jahren 2020-2022 wurden zahlreiche Maßnahmen zur Förderung von Diversity, Equity & Inclusion in den Unternehmensbereichen umgesetzt, unter anderem im Rahmen des Bertelsmann-ESG-Programms. Dieses verfolgt eine stärkere Einbindung des Vorstands und Top-Managements in das DEI-Engagement, die Professionalisierung von Governance-Strukturen für DEI in den Unternehmensbereichen sowie mehr Bewusstseinsbildung und Kompetenzaufbau. Vor diesem Hintergrund wird insbesondere die faire und inklusive Gestaltung von HR-Prozessen in priorisierten Phasen des Mitarbeitenden-Lebenszyklus ("Employee Life Cycle") vorangetrieben. Auch der Bertelsmann Aktionsplan Inklusion 2019-2024 mit dem Ziel der verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderung bei Bertelsmann trägt zu einem offenen und inklusiven Unternehmen bei. Zudem engagieren sich die mehr als 35 Mitarbeitenden-Netzwerke bei Bertelsmann, darunter mehrere Frauennetzwerke, für DEI-Themen in ihrem Unternehmenskontext. Diese Maßnahmen werden von umfangreichen Kommunikationsaktivitäten unterstützt, z. B. im Rahmen des konzernweiten Bertelsmann DEI-Monats. Darüber hinaus bietet Bertelsmann Mitarbeitenden vielfältige Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Dazu zählen: hybride Arbeitsmodelle sowie Sabbaticals, individuelle Teilzeitlösungen, Belegplätze in betriebsnahen Kindertagesstätten sowie die von Bertelsmann subventionierte Nutzung der Angebote eines Dienstleisters zum Familienservice - von der Kinderbetreuung bis zur Angehörigenpflege. Talent Management Auch dem Talent Management wird eine entscheidende Bedeutung bei der Steigerung der Vielfalt im Top- und Senior-Management beigemessen. Neben der für Besetzungen entscheidenden gezielten Förderung breiter persönlicher Erfahrungshintergründe leistet das Talent Management einen Beitrag zur Schaffung von Transparenz über die Vielfalt im Unternehmen. In seinen Zielgruppen Top- und Senior-Management erfasst es u. a. das für Rekrutierungs- und Besetzungsentscheidungen relevante Merkmal "Geschlecht". Um die Vielfalt auf den Führungsebenen weiter zu steigern, hatte sich Bertelsmann zunächst zum Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen im Top-Management und Senior-Management über alle Unternehmensbereiche hinweg bis Ende 2021 auf ein Drittel zu erhöhen. Dieses Ziel wurde im Jahr 2022 erreicht. Der angestrebte Frauenanteil in den Talent-Pools wurde auf 40% im Top- und Senior-Management-Pool erhöht und bei 50 Prozent im Career-Development-Pool belassen. Integrity & Compliance Sämtliche Mitarbeitenden werden weltweit im Rahmen einer verpflichtenden Onlineschulung zum Code of Conduct geschult. Das Thema Antidiskriminierung bildet einen Schwerpunkt der Schulung. Zudem werden die Mitarbeitenden in Deutschland über verschiedene Kommunikationsmittel (z. B. Broschüren) über ihre Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) informiert. Unterschiedliche Beschwerdekanäle stehen sowohl Mitarbeitenden als auch Externen zur Verfügung. Die Integrity-&-Compliance-Abteilung geht allen Beschwerden angemessen nach und ergreift, soweit erforderlich, zeitnah Abhilfemaßnahmen. Angaben zur Beschäftigtenzahl Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der arvato media GmbH teilte sich im Geschäftsjahr 2022 vs. das Geschäftsjahr 2019 wie folgt auf:
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. ALLGEMEINE ANGABEN Die arvato media GmbH hat ihren Sitz in Gütersloh. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Gütersloh unter der Registernummer HRB 3824 im Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft ist Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG. B. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG Der Jahresabschluss der arvato media GmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung basiert auf den zum Bilanzstichtag gültigen Formblättern der RechKredV. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. C. BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden wird nach den Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB vorgenommen, sofern nicht die Sondervorschriften des § 340e HGB zur Anwendung kommen. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Barreserven, Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Erkennbaren Risiken im Kreditgeschäft wird durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Für sonstige allgemeine Kreditrisiken bestehen angemessene Pauschalwertberichtigungen. Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wird kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungssätze und -methoden orientieren sich an den betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern. Die Abschreibungen erfolgen sowohl linear als auch degressiv, wobei Vermögensgegenstände, die nach dem 31. Dezember 2007 erworben wurden, ausschließlich linear abgeschrieben werden. Bei der Anwendung der degressiven Methode erfolgt ein Übergang zur linearen Abschreibung, sobald der Abschreibungsbetrag höher liegt. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 800 EUR nicht übersteigen, erfolgt die Abschreibung im Jahr der Anschaffung. Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 EUR sofort aufwandswirksam erfasst. Als aktive/passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand/Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie sämtliche sonstige Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode". Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G i.d.F. Oktober 2018" von der Heubeck-Richttafeln-GmbH verwendet. Die Pensionsrückstellungen werden pauschal entsprechend einer Laufzeit von fünfzehn Jahren mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Bei der Festlegung des Zinssatzes wird grundsätzlich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Zinssatz bis zu drei Monate vor dem Bilanzstichtag festzustellen. Zudem werden in der Berechnung zukunftsbezogene Bewertungsparameter wie Gehaltstrend, Rententrend und Fluktuation berücksichtigt. Zur Erfüllung bestimmter Verpflichtungen aus der Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in einer Rückdeckungsversicherung, in Wertpapieren und in treuhänderisch gebundenem Barvermögen angelegt. Sie dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus Altersversorgung und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Rückdeckungsversicherung dient der Rückdeckung von Beträgen zur "Betrieblichen Höherversorgung". Die Rückdeckungsversicherung ist mit dem Aktivwert, der aus dem zum Schluss der Versicherungsperiode berechneten Deckungskapital, mindestens jedoch aus dem garantierten Rückkaufswert, sofern ein solcher vereinbart ist, bzw. aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital abgeleitet wird, bewertet. Die Wertpapiere dienen der Erfüllung entsprechender Zusagen an Mitarbeiter. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der dem Marktpreis entspricht. Die betreffenden Rückstellungen werden gemäß § 253 Absatz 1 Satz 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere angesetzt. Das Barvermögen, welches der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dient, wird zum Nominalwert bewertet. Das Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Entsteht durch die Verrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag, so wird dieser als gesonderter Posten ausgewiesen. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die historischen Anschaffungskosten, unterliegt dieser Teil gemäß § 268 Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre. Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB werden auch die Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen innerhalb des Zinsergebnisses verrechnet. Die anderen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages. Zukünftige Kosten- und Preissteigerungen werden berücksichtigt, soweit ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, dabei wird der von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebene Zinssatz verwendet. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert. Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind unverbrieft. Aufwendungen und Erträge aus der Bewertung von Forderungen sowie Erträge aus Eingang der Forderungen nach teilweiser oder vollständiger Abschreibung werden verrechnet und unter den Abschreibungen und Wertberichtigungen ausgewiesen. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten liegen nicht vor. D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen entsprechend der Reihenfolge der Ausweispositionen: ERLÄUTERUNGEN ZU AKTIVPOSTEN
Der Bestand der weiterveräußerten Forderungen belief sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 8.395 (Vorjahr: TEUR 8.815) und der Bestand der Forderungen aus unechtem Factoring auf TEUR 216.479 (Vorjahr: TEUR 194.034). 2) Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens wird in einem Anlagespiegel gezeigt, der als Anlage beigefügt ist. Sofern nichts anderes vermerkt wird, handelt es sich bei den ausgewiesenen Abschreibungen um planmäßige. Die Sachanlagen werden vollständig im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzt.
ERLÄUTERUNGEN ZU PASSIVPOSTEN
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stammen aus dem Ankauf von Forderungen der Auftraggeber aus dem Factoringgeschäft. Es wurden keine Vermögensgegenstände als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden übertragen.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinses von 1,82 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,78 Prozent p.a.). Der Gehaltstrend wurde mit 2,25 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,25 Prozent p.a.) und der Rententrend mit 1,0 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,0 Prozent p.a.) für Zusagen mit Anpassungsgarantie sowie 2,20 Prozent p.a. (Vorjahr: 3,0 Prozent p.a. für die Jahre 2022-2026 und 2,0 Prozent p.a. ab dem Jahr 2027) unterstellt. Darüber hinaus wurden unternehmensspezifische altersabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes für Altersvorsorgeverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum Bilanzstichtag bei den Rückstellungen für Pensionen TEUR 1.958 (Vorjahr: TEUR 8.512). Der Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre. Die Ausschüttungssperre hat keine Auswirkung auf die Höhe des im Rahmen des existierenden Ergebnisabführungsvertrages abzuführenden Gewinns. Zur Erfüllung bestimmter Verpflichtungen aus der Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Rückdeckungsversicherungen und in Wertpapiere angelegt. Die leistungskongruenten Teile der Altersversorgungszusagen bestimmen sich nach den beizulegenden Zeitwerten der Rückdeckungsversicherungsansprüche und Wertpapiere. Die Deckungsvermögen wurden gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Die aus den Deckungsvermögen resultierenden Erträge in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 15) wurden mit dem Zinsaufwand in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 28) aus den korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen verrechnet. Es ergibt sich ein verbleibender Zinsaufwand von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 13). Folgende Werte unterlagen der Verrechnung gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB:
Der Betrag, um den der beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens übersteigt, unterliegt einer Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre gemäß § 268 Absatz 8 HGB. Da durch die Anpassungen der Buchwerte der Verpflichtungen aus den Altersversorgungszusagen an die beizulegenden Zeitwerte der korrespondierenden Rückdeckungsversicherungen und Wertpapiere bereits Ausschüttungssperrwirkungen erzielt werden, greift die Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 3 i.V.m. Satz 1 HGB insoweit nicht.
Zur Absicherung von Ansprüchen aus Altersteilzeit wurde Barvermögen auf einen Treuhänder übertragen. Gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB werden die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen mit dem entsprechenden Deckungsvermögen verrechnet. Der sich ergebende aktive Überhang wird auf der Aktivseite unter dem Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Aus der Zeitwertänderung des Deckungsvermögens resultierten Aufwendungen in Höhe von TEUR - (Vorjahr: TEUR 7). Der Zinsaufwand aus den korrespondierenden Verpflichtungen zur Altersvorsorge belief sich auf TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1). Folgende Werte unterlagen der Verrechnung gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB:
Der Betrag, um den der beizulegende Zeitwert die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens übersteigt, unterliegt einer Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre gemäß § 268 Absatz 8 HGB. Da der Zeitwert der Deckungsvermögen den Anschaffungskosten der Deckungsvermögen entspricht, besteht im Geschäftsjahr 2023 keine Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 i.V.m. Satz 1 HGB.
ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Zinserträge stammen überwiegend aus der Verzinsung der Forderung aus dem Cash-Pooling und wurden ausschließlich im Inland erzielt.
Die Provisionserträge resultieren aus dem Factoringgeschäft im Inland. Es wurden keine Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung für Dritte im wesentlichen Umfang erbracht.
Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden im Wesentlichen im Inland erzielt.
E. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 8.097 (Vorjahr: TEUR 5.807), davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 5.724 (Vorjahr: TEUR 3.545), bestehen aus Verpflichtungen aus Pacht-, Miet- und Leasingverträgen über diverse Gebäude, Grundstücke und Kraftfahrzeuge.
Mitglieder der Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr:
Herr Schierke übt die Tätigkeiten als Geschäftsführer der Gesellschaft hauptberuflich aus. Herr Dr. Cordes übt die Geschäftsführertätigkeiten zusätzlich zu seiner Tätigkeit als CFO des Bertelsmann Marketing Service aus. Bezüglich der Mandate der gesetzlichen Vertreter verweisen wir auf die Anlage zum Anhang. Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB bezüglich der Angaben der Bezüge der Geschäftsführung wird Gebrauch gemacht. Organmitgliedern wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt noch sind für diesen Personenkreis Haftungsverhältnisse eingegangen worden. Unternehmensverträge Zwischen der Reinhard Mohn GmbH, Gütersloh und der arvato media GmbH, Gütersloh, besteht mit Wirkung ab 1. Januar 1999 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, wonach sich die arvato media GmbH verpflichtet, sich der Leitung der Reinhard Mohn GmbH zu unterstellen und ihren gesamten Gewinn an die Reinhard Mohn GmbH abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die Reinhard Mohn GmbH, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag vollständig auszugleichen. Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, frühestens zum Ende des fünften Jahres nach Abschluss des Vertrages gekündigt werden. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft gehört als Tochterunternehmen im Sinne des § 290 HGB zum Bertelsmann Konzern, dessen Mutterunternehmen die Bertelsmann SE & Co. KGaA in Gütersloh ist. Die Bertelsmann SE & Co. KGaA stellt sowohl den Konzernabschluss für den größten als auch für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Honorare der Abschlussprüfer Das Honorar des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB nicht angegeben, da es im Konzernabschluss der Bertelsmann SE & Co. KGaA angegeben wird. Nachtragsbericht Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
Gütersloh, den 13.03.2024 arvato media GmbH Stephan Schierke Dr. Ulrich Cordes Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die arvato media GmbH, Gütersloh Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der arvato media GmbH, Gütersloh, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der arvato media GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 28. Mai 2024 KPMG
AG
Bauer, Wirtschaftsprüfer Mark, Wirtschaftsprüferin ErgebnisverwendungsbeschlussBeschluss der Gesellschafterin der arvato media GmbH, Gütersloh Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften des Gesellschaftsvertrages wird Folgendes beschlossen: Wegen des bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages entfällt eine anderweitige Verwendung des Jahresergebnisses.
Gütersloh, den 04.06.2024 Reinhard Mohn GmbH ppa. Patricia Engels ppa. Nico Wegmann Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 04. Juni 2024 festgestellt. |
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