VBV
Verwaltungs GmbH
Steinfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
460.235,60 |
477.657,25 |
| B.
Umlaufvermögen |
149.400,94 |
94.696,46 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
9.574,87 |
2.216,65 |
| Aktiva |
609.636,54 |
572.353,71 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
281.817,70 |
225.941,34 |
| B.
Rückstellungen |
3.703,00 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
324.115,84 |
342.912,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
761,60 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
323.354,24 |
342.912,37 |
| Summe
Passiva |
609.636,54 |
572.353,71 |
sonstige Berichtsbestandteile
I.
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften
entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden von
der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung
erfasst und über das Programm
Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Die Buchführung entspricht nach meinen
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Vorjahreswerte bzw. Saldovorträge wurden von
mir gemäß Auftrag geprüft.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2023 entsprechen den
Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2022.
Die auf den 31.12.2023 durchgeführte Inventur
wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls nicht
vorgenommen.
II.
Angaben zur Bilanzierung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in
einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das
Inventarverzeichnis ist von der
Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung
der Vorräte habe ich nicht mitgewirkt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat
die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht
geändert.
Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts
erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen
Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des
Steuergesetzes entsprechende Steuerbilanz gefertigt.
Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.
Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG
erstellt.
III.
Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die
Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und
übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre
Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren
- ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und
Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche
Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie
im Anhang verwiesen.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort gemacht
wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und
vollständig wieder.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil
ausführlich besprochen. Auf weitergehende
Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem
Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind
nicht zu verzeichnen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen
zu Anschaffungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von Euro 150,-- bis Euro 1.000,-- wurden im
Jahr des Zugangs aktiviert und als Sammelposten linear
über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG: Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen nachfolgende
Rechte und Pflichten:
Forderungen
9.574,87
Vorschlag zur
Ergebnisverwendung:
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
| Der Jahresüberschuss
beträgt: |
55.876,36 |
| einschließlich des
zu berücksichtigenden Gewinnvortag in Höhe
von |
202.291,09 |
| ergibt sich ein zu
verwendender Betrag von |
258.167,45 |
Der Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Namen der Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans:
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Rainer
Overesch.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2025
festgestellt. |