VISOFT.NET GmbH
Selbe AdresseEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Andreas Stähli seit 30.9.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Innovationsfabrik GmbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Innovationsfabrik GmbH wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Handelsbilanz weicht von der Steuerbilanz im Bereich der latenten Steuern nicht ab. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HBG angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurde diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern belaufen sich auf 66 T€. Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Durchschnittlich waren 7 Arbeitnehmer beschäftigt. Vorschlag zur Ergebnisverwendung Der Gesellschaft wird vorgeschlagen den Jahresfehlbetrag für das Kalenderjahr in Höhe von -516.759,18 € auf neue Rechnung vorzutragen. Die Feststellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 18.11.2024. Geschäftsführung Während des Geschäftsjahres 2023 wurden die Geschäfte der Firma durch folgende Person geführt: Herr Daniel Stähli: Kaufmann ………………………………………………………………………………………………… Ingolstadt 14.11.2024 Daniel Stähli er Teilwert ist nach § 6 Abs. 5 S. 4 EStG rückwirkend anzusetzen, wenn das nach S. 3 übertragene Wirtschaftsgut innerhalb der dreijährigen Sperrfrist veräußert oder entnommen wird. Zweck der Sperrfrist ist es, Steuervorteile zu verhindern, die nicht der Umstrukturierung von Personengesellschaften dienen, sondern in Anspruch genommen werden, um stille Reserven zunächst auf einen anderen Rechtsträger zu verlagern, damit dieser sie alsbald realisieren kann. Ggf. ist rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert anzusetzen, den das Wirtschaftsgut im Zeitpunkt der Übertragung hatte. Steuer- und Feststellungsbescheide werden auf den entsprechenden Veranlagungszeitraum nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO geändert. Es können Nachzahlungszinsen nach § 233a AO entstehen.
Ingolstadt, den 14. November 2024 gez. Daniel Stähli Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18. November 2024 |
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