Hamid
Qasemi Trading GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 15.10.2017
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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13083,17
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16109,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen
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101977,63
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94948,69
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II. Kassen- und Bankbestand
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6253,46
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15892,09
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Summe Aktiva
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121314,26
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126949,78
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25000,00
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25000,00
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II. Verlustvortrag
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-150570,38
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-136181,55
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III. Jahresfehlbetrag
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-11791,58
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-14388,83
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B. Rückstellungen
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C. Verbindlichkeiten
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258676,22
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252520,16
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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E. Passive latente Steuern
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Summe Passiva
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121314,26
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126949,78
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FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017
I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Firma Hamid Qasemi Trading GmbH hat ihren Sitz in
Königsberger Str. 92, 48157 Münster
Gegenstand des Unternehmens ist der Export und Handel
mit Restposten-/Outletartikeln.
Das Stammkapital beträgt EURO 25.000,00 EUR
Beim Amtsgericht Münster ist die Gesellschaft
unter der Nummer HRB 15469 im Handelsregister eingetragen.
Die Gesellschafter der Firma Hamid Qasemi Trading
GmbH sind Herr Hamidullah Qasemi (Kapital 15.000 €)
und Frau Belqis Qasemi (Kapital 10.000 €).
Zur Geschäftsführung ist Herr Ghulam Reza
Hassanzadah bestellt worden, er vertritt die Gesellschaft
und ist von den Beschränkungen §181 BGB
befreit.
Das Geschäftsjahr geht bis zum 15.10.2017, da ab
dem 16.10.2017 die Gesellschaft zur Liquidation angemeldet
wurde.
II. GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG
Der vorliegende Jahresabschluss der Fa. Hamid Qasemi
Trading GmbH wurde gemäß § 242 ff. und 264
ff. HGB aufgestellt.
Für die Fa. Hamid Qasemi Trading GmbH gelten am
Bilanzstichtag entsprechend § 267 Abs. 1 und Abs. 4
HGB für die Aufstellung des Jahresabschlusses die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Soweit Wahlrechte für Abgaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der § 266
und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldpostens
sowie die Aufwendungen und Erträge sind in den
einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. Von den
Erleichterungen des § 288 BGB wurde Gebrauch gemacht.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bewertung der Vermögen- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §252 bis 256a HGB.
Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich
Im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen, soweit den
Finanzanlagen ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
SONSTIGE PFLlCHTANGABEN:
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S. v. §
285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Hamidullah Qasemi
Belqis Qasemi
Münster, den 30.
Dezember 2018
Ghulam
Reza Hassanzadah
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 30. Dezember 2018
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