MIDAS
Surfaces GmbH
Leinefelde-Worbis
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
529.770,60 |
548.285,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.939,60 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
75.831,00 |
96.284,00 |
| III.
Finanzanlagen |
452.000,00 |
452.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
348.738,47 |
317.498,53 |
| I.
Vorräte |
6.714,90 |
6.327,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
194.296,76 |
203.279,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
147.726,81 |
107.891,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.888,56 |
436,00 |
| Summe
Aktiva |
882.397,63 |
866.219,53 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
583.998,58 |
515.331,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
490.331,33 |
531.262,67 |
| III.
Jahresüberschuss |
68.667,25 |
-40.931,34 |
| B.
Rückstellungen |
128.845,88 |
134.363,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
140.599,17 |
182.071,26 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
28.954,00 |
34.453,00 |
| Summe
Passiva |
882.397,63 |
866.219,53 |
Anhang
Allgemeine
Angaben
Der Jahresabschluss der Firma MIDAS Surfaces GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Gesellschaftsidentifikation laut Registergericht
| Firma: |
MIDAS Surfaces GmbH
|
| Sitz: |
Worbis |
| Eintragung: |
Handelsregister HRB
501521
Amtsgericht Jena |
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklasse
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich
steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§
252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) beachtet. Die Gesellschaft nimmt
steuerliche Bewertungswahlrechte wahr. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden bleiben erhalten.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Ausleihungen
zum Nennwert,
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind gem. § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 EUR (Vorjahr: 90.643,82 EUR).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 452.000,00 EUR
(Vorjahr: 452.000,00) EUR.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt: 81.643,58 EUR
(Vorjahr: 107.002,96) EUR.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt:
58.955,59 EUR (Vorjahr: 75.068,30) EUR.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten nach § 251 HGB
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestehen
nicht.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung beschließt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
| Der
Jahresüberschuss beträgt |
68.667,25EUR |
| Ergebnisvortrag |
|
|
490.331,33 EUR |
| Betrag, der
zu verwenden ist: |
558.998,58EUR |
| Davon
Einstellung in die Rücklagen: |
0,00 EUR |
| Davon zur
Ausschüttung vorgesehen |
0,00 EUR |
| Vortrag auf
neue Rechnung |
558.998,58EUR |
Sonstige
Pflichtangaben
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Feststellung und Billigung
Der Jahresabschluss wurde am 27. Mai 2025
festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 27. Mai 2025 gebilligt.
Worbis, den 27. Mai 2025
gez.Herr Wolfgang Napp, Frau Ilona Napp, Frau Silvana
Conradi, Geschäftsführer
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