Hacker
& Bonenkamp GmbH
Dinslaken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
163.454,87 |
305.681,45 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.423,00 |
4.424,00 |
| II.
Sachanlagen |
25.372,00 |
43.476,00 |
| III.
Finanzanlagen |
134.659,87 |
257.781,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.076.696,30 |
604.791,60 |
| I.
Vorräte |
26.280,00 |
32.850,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
554.387,31 |
433.035,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
17.189,20 |
18.269,87 |
| III.
Wertpapiere |
150.000,00 |
|
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
346.028,99 |
138.905,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.400,00 |
1.406,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
4.885,00 |
9.050,00 |
| E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
|
33.853,00 |
| Aktiva |
1.249.436,17 |
954.782,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
653.100,97 |
468.848,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
60.000,00 |
60.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
382.848,54 |
238.396,90 |
| IV.
Jahresüberschuss |
184.252,43 |
144.451,64 |
| B.
Rückstellungen |
355.128,79 |
166.613,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
241.206,41 |
319.320,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
241.206,41 |
223.700,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
95.619,67 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
84.500,00 |
99.500,00 |
| Summe
Passiva |
1.249.436,17 |
954.782,05 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben
Die Hacker & Bonenkamp GmbH hat ihren Sitz in
Dinslaken und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht
Duisburg unter der Registernummer HRB 12628.
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Für die Bilanz wurde das gesetzliche
Gliederungsschema des § 266 HGB verwendet. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen
bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen linear
über die voraussichtliche Nutzungsdauer der
Anlagegüter. Im Zugangsjahr erfolgen die
Abschreibungen zeitanteilig.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Ansatz
planmäßiger linearer Abschreibungen. Im
Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig.
Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis zu einem Wert
von 800 Euro werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben und als Abgang
erfasst.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten,
gegebenenfalls bei voraussichtlich
dauernden Wertminderungen unter Abzug von
außerplanmäßigen Abschreibungen auf den am
Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt.
Die Vorräte werden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die am Bilanzstichtag beizulegenden Werte
niedriger sind, werden diese zur Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Für den Bestand an Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen am Bilanzstichtag wird ein Festwert
gemäß § 240 Abs. 3 HGB angesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten,
gegebenenfalls zur Beachtung des Niederstwertprinzips
unter Abzug von angemessenen
Wertberichtigungen angesetzt.
Wertpapiere des Umlaufvermögens werden
grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern
die am Bilanzstichtag beizulegenden Werte niedriger sind,
werden diese zur Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle
erkennbaren Einzelrisiken und ungewissen
Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie werden in
Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen
(Deckungsvermögen) in Höhe von 149.233,00 Euro
(im Vorjahr: 296.666,00 Euro) werden mit den
Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen in Höhe
von 267.251,00 Euro (im Vorjahr: 262.813,00 Euro)
verrechnet und im Berichtsjahr unter dem
Posten "Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen.
Der Zinsaufwand aus der Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen in Höhe von
4.561,00 Euro (im Vorjahr: 5.303,00 Euro) wird saldiert mit
dem Ergebnis aus dem Deckungsvermögen
in Höhe von 6.131,71 Euro (im Vorjahr: 1.454,36 Euro)
unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge" (im Vorjahr: "Zinsen und
ähnliche Aufwendungen")
ausgewiesen. Die Ermittlung der
beizulegenden Zeitwerte der
verpfändeten Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen
erfolgte anhand eines
versicherungsmathematischen
Gutachtens der SIGNAL IDUNA Beratungs-GmbH.
Der beizulegende Zeitwert entspricht
den fortgeführten
Anschaffungskosten.
Die Bewertung der
Pensionsrückstellung erfolgte anhand eines
versicherungsmathematischen
Gutachtens der Lutz Pension Consulting GmbH, Bergisch
Gladbach vom 02.08.2024. Es wurde das
Anwartschaftsbarwertverfahren
nach der PUC-Methode angewendet. Der
Zinssatz beträgt 1,82%. Der Zinssatz
wurde für eine pauschale
Restlaufzeit von 15 Jahren ermittelt.
Als Grundlage dienen dabei die von der
Deutschen Bundesbank bekannt
gegebenen Diskontierungssätze.
Für die Berechnung werden die
Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck
zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag
zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen
nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von 1.842,00
Euro unterliegt der Ausschüttungssperre.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Anzahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer beträgt 10.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus
Miet- und Leasingverträgen in Höhe von
jährlich 44.800 Euro. Es ist davon auszugehen,
dass zum Ablauf der Verträge
Vertragsverlängerungen vereinbart werden
bzw. Anschlussverträge geschlossen werden, so dass in
absehbarer Zukunft die
jährlich anfallenden Miet- und
Leasingbeträge nur
unwesentlichen Schwankungen
unterliegen. Die Angabe der
finanziellen Verpflichtung wird
daher auf den Jahresbetrag
beschränkt.
Dinslaken, den 09. Mai 2025
Hacker & Bonenkamp GmbH
gez. Rolf Hacker, Geschäftsführer
gez. Uwe Bonenkamp, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.05.2025
festgestellt.
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