Fliesen
Merkel GmbH
Erlangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
24.005,43 |
20.602,32 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.887,50 |
4.253,50 |
| III.
Finanzanlagen |
19.116,93 |
16.347,82 |
| B.
Umlaufvermögen |
221.093,53 |
197.186,99 |
| I.
Vorräte |
74.003,72 |
65.537,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
142.010,77 |
107.092,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.079,04 |
24.557,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.844,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
245.098,96 |
219.633,88 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
89.154,07 |
70.963,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
63.589,48 |
45.399,28 |
| B.
Rückstellungen |
96.443,84 |
102.157,41 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.501,05 |
46.512,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
245.098,96 |
219.633,88 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß
Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2012 wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften
(§§ 242 ff. und §§ 264 ff.
HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
II.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluß
angewendeten Ansatz- und Bewertungs- methoden wurden stetig
angewendet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet.
Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig linear
auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen abnutzbaren Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu
einem Betrag von EUR 410,00 wurden in Übereinstimmung
mit den steuerlichen Vorschriften gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sowie Handelswaren wurden mit ihren Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder
geminderter Verwertbarkeit ergeben, wurden durch Abwertung
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen auf
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens
erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren
beizulegenden Zeitwert zum Abschlußstichtag.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen;
die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend
dem Zeitablauf.
Die Berechnungen der Pensionsrückstellungen
gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der
Kölner Spezial Beratungs-GmbH zum Bilanzstichtag weist
eine planmäßige Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr
2012 in Höhe von EUR 19.664,00 aus und
basiert auf folgenden Parametern:
Bewertungsmethode: PUC Methode
Zinssatz der Deutschen Bundesbank: 5,04 %
Rententrend: 2,00 %
Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,00 bis 0,00 %
Biometrischer Parameter: Richttafel 2005G nach
Dr. Klaus Heubeck
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Aktiva
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet.
Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig linear
auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen abnutzbaren Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu
einem Betrag von EUR 410,00 wurden in Übereinstimmung
mit den steuerlichen Vorschriften gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt.
2.
Passiva
Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beläuft sich
auf EUR 45.399,28 (V.EUR 21.974,01).
Im Geschäftsjahr 2012 wurden gemäß
§ 264 Abs. 2 HGB Ansprüche aus verpfändeten
sonstigen Wertpapieren mit den entsprechenden
Rückstellungen aus Pensionsverpflichtungen verrechnet.
Dementsprechend ergibt sich gemäß
§ 246 Abs. 2 HGB ein saldierter Ausweis
in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Der sich aus der Umstellung auf das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ergebende
Erhöhungsbetrag beträgt EUR 13.230,00
und wurde in der GuV im laufenden Geschäftsjahr mit
EUR 882,00 als außerordentlicher Aufwand
erfasst (ein Fünfzehntel). Der zum 31. Dezember 2012
nicht passivierte Rückstellungsbetrag beträgt
daher EUR 10.584,00 (Fehlbetrag).
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Vorsorgen
für Personalverpflichtungen, sowie Abschluß- und
Archivierungskosten.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt TEUR 59,5
(V.EUR 46,5).
IV.
Sonstige Angaben
Zum Geschäftsführer berufen ist
Herr Jürgen Merkel, Erlangen.
VI.
Unterschrift gemäß § 245 HGB
Erlangen, 12. Dezember 2013
………………………………………
Fliesen Merkel GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2013 festgestellt.
|