Altuntas
Kfz-Reinigungs-GmbH
Mainburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.778,00 |
22.305,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.778,00 |
22.305,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
465.488,09 |
1.120.970,98 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
389.726,71 |
295.365,19 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
75.761,38 |
825.605,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
240,00 |
1.200,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
479.506,09 |
1.144.475,98 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
210.255,86 |
848.556,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
782.191,56 |
| III.
Bilanzgewinn |
180.255,86 |
36.364,93 |
| B.
Rückstellungen |
44.640,31 |
110.261,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
224.609,92 |
185.658,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
479.506,09 |
1.144.475,98 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Altuntas
Kfz-Reinigungs-GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesellschaftsvertrags zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 267 i.V.m. §§ 266 Abs. 1, 274a,
276 und 288 Abs. 1 HGB zumindest teilweise Gebrauch
gemacht.
Darüber hinaus wurden
Offenlegungserleichterungen nach § 326 Abs. 1 HGB in
Anspruch genommen.
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von EUR 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Ausleihungen zum Nennwert
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
EUR
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
4.282,75
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von EUR 818.556,49
einbezogen.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 224.609,92
(Vorjahr: EUR 185.741,49).
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Altuntas Cengiz
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ausgeübter Beruf:
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Geschäftsführer
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Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über
nachstehende Unternehmen berichtet:
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
UNTERZEICHNUNG
Mainburg, 11.07.2018 Unterschrift
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.07.2018 festgestellt.
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