Betrieb von Verkehrswegen für Schienenfahrzeuge
ADEGO GmbH
Im Siepen 16, 44339 Dortmund, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Schulz seit 16.6.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ADEGO GmbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2012der ADEGO GmbH, DortmundAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Firma ADEGO GmbH, Dortmund, (GmbH) hat ein kalendergleiches Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die GmbH ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des HGB und macht insoweit von etwaigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch. Das Sachanlagevermögen, dessen Nutzung zeitlich begrenzt ist, ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Ein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf bei den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, um die Vermögensgegenstände mit einem niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 III Satz 3 1. Halbsatz HGB am Abschlussstichtag zu bewerten, war nicht ersichtlich. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen im Sinne des § 253 III Satz 3 2. Halbsatz HGB liegen ebenfalls nicht vor. Wertaufholungen sind nicht vorgenommen worden. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert worden. Im Bereich des Vorratsvermögens war kein Wertberichtigungsbedarf aufgrund eines niedrigeren Börsen- oder Marktpreises am Abschlussstichtag zu erkennen. Fremdkapitalzinsen nach § 255 III HGB sind nicht in die Herstellungskosten eingeflossen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Ihrem Nennwert bilanziert. Dem strengen handelsrechtlichen Niederstwertprinzip ist Rechnung getragen worden. Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält gesetzeskonform (§ 250 I HGB) Ausgaben des Geschäftsjahres, welche Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist vollständig einbezahlt worden. Die Rückstellungen sind gemäß § 249 I Satz 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet worden. Die Rückstellungen sind in der Höhe ausgewiesen worden, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 I Satz 2 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag in der Bilanz ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist gänzlich eingezahlt. Die Gesellschaft ist als kleine Gesellschaft im Sinne der §§ 264a, 267 HGB zu bezeichnen. Auf die Darstellung des Anlagegitters und der entsprechend aufgegliederten Abschreibungen im Anhang nach § 268 II HGB wird gemäß § 274a Nr.1 HGB verzichtet. Auf die Erläuterung von größeren Beträgen unter den Sonstigen Vermögensgegenständen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, wird gemäß § 274a Nr.2 HGB verzichtet. Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von EUR 14,3 bilanziert. In Höhe von TEUR 12,8 sind Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zu bilanzieren gewesen. Auf die Darstellung der Zusammensetzung der Rückstellungen (Rückstellungsspiegel) gemäß § 285 Nr.12 HGB wird nach § 288 HGB verzichtet. Auf die Darstellung des Gesamtbetrages aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren für jeden ausgewiesenen Verbindlichkeitenposten gemäß § 285 Nr.2 HGB wird nach § 288 HGB verzichtet. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB beispielsweise für fremde Verbindlichkeiten sind nicht gegeben. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens nach § 275 II HGB. Es wird von der Erleichterungsvorschrift nach § 288 HGB für kleine Gesellschaften Gebrauch gemacht. Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach z.B. Tätigkeitsgebieten im Sinne des § 285 Nr.4 HGB erfolgt daher im Anhang nicht. Sonstige Angaben Auf die laut § 285 Nr. 7 HGB im Anhang geforderte Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer, getrennt nach Gruppen, wird gemäß § 288 HGB verzichtet. Die Geschäftsführung ist von Herrn Dipl.-Ing. Andreas Schulz im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wahrgenommen worden. Im Weiteren wird auf die Schutzklausel des § 286 IV HGB und § 288 HGB verwiesen. Das Ergebnis soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Dortmund, im Jahre 2013 Andreas Schulz, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2013 festgestellt. |
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