Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 92117
Eingetragen
28.8.1990
Branche
Entwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareEntwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen
Gegenstand
Software-Entwicklung und Vertrieb.

Historie

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Management

NameRolle
Robert Büttner
seit 29.7.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MARES Software GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 22.621,98 23.150,38
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22.621,98 23.150,38
Bilanzsumme, Summe Aktiva 22.621,98 23.150,38

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 22.121,98 22.650,38
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 2.914,21 2.383,81
III. Jahresfehlbetrag 528,40 530,40
B. Rückstellungen 500,00 500,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 22.621,98 23.150,38

Anhang für das Wirtschaftsjahr 2011

I. Allgemeine Bemerkungen

Die folgenden Angaben dienen der gesetzlich geforderten Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 284 HGB) sowie der Erfüllung der weiteren Berichtspflichten des § 285 HGB.

Die Fa. Mares GmbH ist eine "kleine Kapitalgesellschaft" i.S. d. § 267 Abs. 1 HGB, da die Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB nicht überschritten werden:

Im vorangegangenen Wirtschaftsjahr wurden die genannten Größenmerkmale ebenfalls nicht überschritten, so dass die Fa. Mares GmbH wie eine "kleine Kapitalgesellschaft" behandelt wird.

Aufgrund dieser Tatsache wird von den Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch gemacht.

II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Allgemeine Erläuterungen

Formale Darstellung

Die Vorschriften des HGB (Bilanzrichtliniengesetz) wurden bei der Erstellung dieses Jahresabschlusses angewandt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung kam das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Es erfolgte eine Bewertung der Bilanzansätze nach folgenden Kriterien:

Anlagevermögen

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die Bemessung der Nutzungsdauer deckt sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA - Tabellen.

Bewegliche Anlagegüter werden linear abgeschrieben; von der Vereinfachungsregelung des Abschnittes 44 Abs. 2 ESTR wurde, soweit noch zulässig, Gebrauch gemacht.

Die steuerliche Sonderabschreibung nach § 7g EStG wurde angesetzt soweit die Voraussetzungen bei den entsprechenden Wirtschaftsgütern gegeben waren.

Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Zahlungen für Zeiträume nach dem Bilanzstichtag werden zeitanteilig abgegrenzt und zum Nennbetrag ausgewiesen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wird gemäß § 283 HGB zum Nennbetrag angesetzt. Ebenso der Gewinnvortrag sowie der Jahresüberschuss.

Rückstellungen

Die Höhe der Rückstellungen werden aufgrund der voraussichtlich anfallenden Kosten vorsichtig geschätzt.

Verbindlichkeiten

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit tatsächlich zu bezahlenden Beträgen.

Währungsumrechnung

Währungsumrechnungen erfolgten soweit erforderlich zu den jeweiligen gültigen Wechselkursen.

2. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

Sonstige, nicht in der Bilanz erscheinende finanzielle Verpflichtungen, die Bedeutung für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft haben, bestehen nicht.

III. sonstige Angaben

Angaben zu den Geschäftsführungs- und Kontrollorganen

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser alleinvertretungsberechtigt.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsführer: Herr Robert Büttner

Anwendung der Schutzklausel des § 286 HGB

Eine Einschränkung der Berichtspflicht aufgrund der Schutzklausel des § 286 ist nicht veranlasst.

 

München, 13. Dezember 2012

Mares GmbH

Robert Büttner, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2012 festgestellt.

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