BayStartUp
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.383,00 |
53.390,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.259,00 |
10.734,00 |
| II.
Sachanlagen |
32.124,00 |
42.656,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
947.180,93 |
814.352,84 |
| I.
Vorräte |
3.400,52 |
3.445,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
256.278,88 |
366.796,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.440,15 |
15.400,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
687.501,53 |
444.110,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.903,14 |
25.106,25 |
| Aktiva |
998.467,07 |
892.849,09 |
Passiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
548.344,00 |
526.921,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
71.306,00 |
71.306,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
405.615,17 |
421.013,13 |
| IV.
Jahresüberschuss |
21.422,83 |
-15.397,96 |
| B.
Rückstellungen |
294.689,26 |
263.947,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.710,20 |
82.770,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
103.710,20 |
82.770,19 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
51.723,61 |
19.210,00 |
| Passiva |
998.467,07 |
892.849,09 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die BayStartUp GmbH hat ihren Sitz in Nürnberg.
Sie ist im Handelsregister am Amtsgericht Nürnberg
unter B 31081 eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss vom
12. Mai 2017 wurde die Verschmelzung mit der f.u.n.
netzwerk nordbayern GmbH geschlossen. Die Eintragung
erfolgte am 31. Mai 2017.
2. Grundsätzliche Aussagen zur Buchführung und
zum Jahresabschluss
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Der
Jahresabschluss zum 30. September 2023 wurde soweit
einschlägig unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a,
276-278, und unter Beachtung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB,
erstellt. Nach dem in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert beibehalten, soweit nicht neue
Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen aktiviert, abzüglich
angemessener, planmäßiger Abschreibung, die nach
der linearen Methode auf Grundlage der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer errechnet wurde.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
immateriellen Vermögensgegenstände beträgt
drei Jahre.
Die beweglichen und abnutzbaren sowie
selbstständig nutzbaren Sachanlagen sind zu
Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Anschaffungspreisminderungen aktiviert,
abzüglich angemessener, planmäßiger
Abschreibung, die nach der linearen Methode auf Grundlage
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer errechnet
wurde. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt
zwischen drei und dreizehn Jahren.
Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem
Wert bis 800 EUR werden in voller Höhe abgeschrieben
und im Anlagenverzeichnis bei den Anschaffungskosten und
den Abschreibungen als Zugang und Abgang ausgewiesen.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
sind mit dem Nennwert angesetzt.
Die Bildung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
erfolgte unter Berücksichtigung von
§ 250 Abs. 1 HGB bei Auszahlungen vor dem
Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für einen
bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen, zum
Nominalwert.
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und gewisse Verbindlichkeiten.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwenigen Erfüllungsbetrages gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Sie betreffen im Wesentlichen
Personalaufwendungen Rückzahlungsverpflichtungen sowie
Jahresabschluss- und Prüfkosten.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem.
§ 250 Abs. 2 HGB auf der Passivseite Einnahmen vor dem
Bilanzstichtag ausgewiesen soweit sie Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
4. Erläuterungen zum Jahresabschluss
4.1. Erläuterung der Bilanz
Sämtliche Forderungen (183.528,86 €) haben
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen
Vermögensgegenständen (72.750,02 €) sind,
bis auf den Posten Kaution (15.440,15 €) mit eine
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr, alle innerhalb eines
Jahres fällig.
Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben zum Zwecke der
Periodenabgrenzung als Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
in die Bilanz einzustellen, die im Wesentlichen
Aufwendungen für Hosting-Gebühren (890,79
€), Software- und Serviceverträge (10.945,61
€), Versicherungen (5.509,57 €) sowie
Mitgliedsbeiträge und Gebühren (557,17 €)
darstellen.
Die Kapitalrücklage ergibt sich infolge der
Verschmelzung mit der evobis GmbH zum 01.10.2014 und der
f.u.n. netzwerk nordbayern GmbH zum 01.10.2016
gemäß Einbringungsverträge in die
BayStartUp GmbH (Gesamtrechtsnachfolger) und stellt den
Gewinnvortrag des übertragenen Rechtsträgers dar.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten
Aufwendungen für nicht eingebrachte
Urlaubsansprüche und Bonuszahlung (114.935,71 €).
Darüber hinaus wurden für die Prüfung des
Jahresabschlusses mit Steuererklärungen und interne
Jahresabschlusskosten (20.948,77 €) sowie Aufwendungen
für etwaige Zuwendungsrückvergütung
(158.804,78 €) zurückgestellt.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellung (6.245,35
€) beinhalten den Ticketvorverkauf für
gebührenpflichtige Veranstaltungen und haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen
(17.190,37 €) sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Es bestehen die
üblichen Eigentumsvorbehalte und haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten sowohl
sonstige Rechnungen (378,64 €) und noch nicht
eingelöste Siegerprämien (3.250,00 €), sowie
Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmer (9.709,38
€) als auch Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer
(47.251,65 €), Verbindlichkeiten
Umsatzsteuer-Nachzahlung (13.217,37 €) und
Verbindlichkeiten soziale Sicherheit (6.467,44 €)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht. Die gesamten
Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten, weist
Erträge aus, die wirtschaftlich das neue
Geschäftsjahr betreffen, aber schon im Berichtsjahr
vereinnahmt wurden (51.723,61 €).
4.2. Erläuterung der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt worden.
Die Erlöse beinhalten im Wesentlichen die
Erträge aus Sponsoreneinnahmen (499.374,87 €),
Beratungsleistungen (909.319,43 €) sowie
Industriekooperation (162.966,45 €) und die Zuwendung
des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie (846.937,80 €).
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen
weitestgehend die Erstattungen zum
Aufwendungsausgleichsgesetz (45.814,25 €).
5. Sonstige Angaben
Dem Jahresabschluss lag ein
Ergebnisverwendungsvorschlag zugrunde, der vorsieht, einen
Jahresüberschuss in das neue Wirtschaftsjahr
fortzutragen.
Im Geschäftsjahr war Herr Dr. Carsten Rudolph
Geschäftsführer und einzelvertretungsberechtigt.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Zudem war im Geschäftsjahr Herrn Christoph
Rommel Prokurist mit Einzelprokura.
Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 21 Mitarbeiter.
Die Gesellschaft hat satzungsgemäß einen
Aufsichtsrat, der aus bis zu neun Mitgliedern besteht.
Dieser ist kein Aufsichtsrat im Sinne des Aktiengesetzes
oder § 52 GmbHG. Der Aufsichtsrat ist
ausschließlich für die Aufgaben gemäß
§ 11 des Gesellschaftsvertrages vom 19.08.2014
zuständig.
Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu 4
Aufsichtsratsmitgliedern durch den Förderverein
innovatives Unternehmertum Nordbayern F.U.N. e.V. und bis
zu 4 Aufsichtsratsmitgliedern durch den Förderverein
innovatives Unternehmertum Südbayern e.V. sowie ein
Aufsichtsratsmitglied durch das Bayerische
Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung
und Energie. Es sind folgende Personen benannt:
- Herr Prof. Dr. Peter Russo
(Aufsichtsratsvorsitzender),
Mitglied des Fördervereins innovatives
Unternehmertum Südbayern e.V.
- Herr Richard Heindl, (stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender),
Mitglied des Fördervereins innovatives
Unternehmertum Nordbayern F.U.N. e.V.
- Frau Gabriele Böhmer,
Mitglied des Fördervereins innovatives
Unternehmertum Südbayern e.V. (bis 31.12.2023)
- Herr Kurt Kapp,
Mitglied des Fördervereins innovatives
Unternehmertum Südbayern e.V. (ab 1.1.2024)
- Herr Dr. Lothar Stein,
Mitglied des Fördervereins innovatives
Unternehmertum Südbayern e.V.
- Herr Dr. Joachim Kuhn
Mitglied des Fördervereins innovatives
Unternehmertum Nordbayern F.U.N. e.V.
- Herr Prof. Dr. Klaus Wucherer,
Mitglied des Fördervereins innovatives
Unternehmertum Nordbayern F.U.N. e.V.
- Herr Prof. Dr. Christoph von Einem - Vertreter
durch Benennung vom 20.10.2014
für das Bayerische Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Herr Prof. Dr. Carsten Rudolph,
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2024
festgestellt.
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