Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 6549
Eingetragen
11.3.2005
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Gegenstand
Die Planung, Realisierung, Service und Handel mit elektrischen und elektronischen Geräten und Anlagen

Historie

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Management

NameRolle
Gregor Dr. Ulbrich
seit 23.12.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Zur schnellen Havel 4, 16515 Oranienburg
12.750 €
51.00%
Clara-Zetkin-Straße 29, 16515 Oranienburg
12.250 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ulbrich - Wilke GmbH

Oranienburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

2

2

2

2

II. Sachanlagen

21255

21255

25472

25472

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

13389

13389

25053

25053

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

57630

57630

62247

62247

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1179

1179

1176

1176

Summe Aktiva

93455

93455

113950

113950



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000

25000

25000

25000

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

60115

60115

35510

35510

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-11402

-11402

24605

24605

B. Rückstellungen

8980

8980

11345

11345

C. Verbindlichkeiten

10762

10762

17490

17490

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

93455

93455

113950

113950

ANHANG

Die Ulbrich & Wilke GmbH hat ihren Sitz in Oranienburg und ist eingetragen in das Handelsregister/Genossenschaftsregister beim:
Registergericht: Neuruppin
Registernummer: HRB 6549
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2018 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz angepasst. Die Höhe der Umgliederung ist für die Aussagekraft des Jahresabschlusses von untergeordneter Bedeutung.
Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.
Es sind keine Warenbestände, fertige und unfertige Leistungen vorhanden.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Auf die Insolvenzantragspflicht gem. §64 HGB wurde hingewiesen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestehen zum Abschlußstichtag nicht.

Als Geschäftsführer war bestellt:

Dieter Ulbrich

Der Gesellschaft wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres zum 31.12.2019 auf neue Rechnung vorzutragen.

Oranienburg, den 24.05.2019

 

Oranienburg, den 05. Mai 2020

gez. Ulbrich

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05. Mai 2020

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