Habermann LIVING GmbHLiquidiert

45886 Gelsenkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 9499
Eingetragen
15.7.2008
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnEinzelhandel mit WohnmöbelnHerstellung von Schlaf-, Ess- und Wohnzimmermöbeln
Gegenstand
Fertigung und der Vertrieb exklusiver Wohnaccessoires aller Art und aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Bettina Habermann
seit 14.11.2013
Liquidator
Kai Habermann
seit 14.11.2013
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
90.00%
K** H********
10.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Zur Dahlbeck 83, 42549 Velbert
22.500 €
90.00%
K** H********
2.500 €
10.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Habermann LIVING GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 34.361,00 44.106,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.270,00 4.697,00
II. Sachanlagen 30.091,00 39.409,00
B. Umlaufvermögen 139.234,39 171.863,47
I. Vorräte 45.968,08 60.982,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 84.537,06 108.252,53
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.729,25 2.628,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 960,22 2.243,15
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 13.127,17 17.163,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 187.682,78 235.376,15

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 42.163,53 12.465,97
III. Jahresüberschuss 4.036,36 -29.697,56
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 13.127,17 17.163,53
B. Rückstellungen 7.990,00 9.061,63
C. Verbindlichkeiten 179.692,78 226.314,52
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 153.672,99 212.020,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 187.682,78 235.376,15

Anhang

1. Abschnitt:

Angaben zur Generalnorm

2. Abschnitt:

Allgemeine Angaben zur Bewertung und Gliederung

3. Abschnitt:

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

4. Abschnitt:

Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten

5. Abschnitt:

Geschäftsführung und Aufsichtsrat

1. Abschnitt: Angaben zur Generalnorm

Im Jahr der erstmaligen Anwendung (Umstellungsjahr 2010) der Vorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde von den Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechten gem. Artikel 67 EGHGB Gebrauch gemacht. Soweit im Anhang in Ausübung dieses Wahlrechtes Berichterstattungspflichten erforderlich sind, sind diese durch Anfügen "alte Fassung", kurz "a.F.", kenntlich gemacht.

Trotz des Ausweises eines nicht gedeckten Fehlbetrages ist eine Überschuldung der Gesellschaft i.S. § 19 (1) InsO durch den vereinbarten Rangrücktritt eines Gesellschafterdarlehns gem. § 19 (2) InsO nicht gegeben

Weitere Angaben hierzu sind nicht erforderlich, da der Jahresabschluß in der vorliegenden Form ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des § 264 (2) HGB vermittelt.

2. Abschnitt: Allgemeine Angaben zur Bewertung und Gliederung

Bilanzierungsmethoden:

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 HGB, die der Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 275 (2) HGB unter Inanspruchnahme der größenabhängigen Erleichterungen für Kapitalgesellschaften i.S. des § 267 (1) HGB.

Die Bilanz wurde gem. § 268 (1) HGB ohne Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Ausweiswahlrechte im Rahmen der Gliederung wurden stets zugunsten des Anhangs ausgeübt.

Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen gem. § 249 (1) HGB sind nicht gebildet worden.

Bewertungsmethoden:

Die Anschaffungskosten wurden durch Einzelfeststellung ermittelt. Sammel-, Durchschnitts- oder Festwertmethoden wurden, wenn überhaupt, lediglich beim Vorratsvermögen angewandt. Beim Vorratsvermögen wurde den Ansätzen der jeweils letzte Börsen- oder Marktpreis bzw. die Ursprungsanschaffungskosten zugrundegelegt.

Ferner wurde bei den fertigen bzw. unfertigen Erzeugnissen bzw. Leistungen die retrograde Bewertungsmethode angewandt.

Soweit Herstellungskosten abweichend von vorstehenden Methoden ermittelt wurden, wurden diese in Höhe der Selbstkosten angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften nach der radikal degressiven bzw. linearen Methode vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Methode erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Abschreibungen nach Maßgabe der Leistung bzw. Inanspruchnahme wurden nicht vorgenommen.

Für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über € 150,00 aber nicht über € 1.000,00 wurde im Geschäftsjahr unter Anwendung des § 6 (2a) EStG ein Sammelposten gebildet, der wegen seiner untergeordneten Bedeutung handelsrechtlich beibehalten wird.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen wurde mit 1,25 % der Forderungsnettobeträge gebildet.

Eine Rückstellung für Garantieleistungen wurde nicht gebildet.

Umrechnungsgrundlagen:

Im Jahresabschluß sind keine Posten enthalten, für die eine Umrechnung gem. § 284 (2) 2 HGB erforderlich war.

3. Abschnitt: Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zur Bilanz:

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Geschäftsjahr keine größeren antizipativen Posten gem. § 268 (4) 2 HGB enthalten.

Von den Verbindlichkeiten haben gem. § 285 (1a) HGB eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren € .

Nachstehend aufgeführte Verbindlichkeiten sind gem. § 285 (1b) HGB wie folgt besichert: € 14.293,57 in Form von Sicherungsübereignung von einem Gegenstand des Sachanlagevermögens mit historischen Anschaffungskosten i.H.v. € 27.714,29 und einem Restbuchwert i.H.v. € 21.247,00.

Darüber hinaus bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte und Vermieterpfandrechte.

In den Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr keine größeren antizipativen Posten gem. § 268 (5) 3 HGB enthalten.

Gem. § 251 HGB wird auf folgende Haftungsverhältnisse gem. § 268 (7) HGB hingewiesen:

a) Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln € , besichert durch in Form .

b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften € , besichert durch in Form .

c) Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen € , besichert durch in Form .

d) Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten € , besichert durch in Form .

4. Abschnitt: Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten

Gem. § 285 Nr.9 c HGB wurden dem Geschäftsführungsorgan Darlehn iHv. € 8.872,03 unter folgenden wesentlichen Bedingungen gewährt:

Das Darlehn ist mit 5 % p.a. verzinst worden.

Im Geschäftsjahr wurden Beträge iHv. € 4.399,22 zurückgezahlt;

Vorschüsse auf Bezüge aus dem Dienstverhältnis wurden iHv. € gewährt.

Zugunsten dieser Personen wurden keine weiteren Haftungsverhältnisse eingegangen.

5. Abschnitt: Geschäftsführung und Aufsichtsrat

Gem. § 285 Nr. 10 HGB wird festgestellt, daß ein Aufsichtsrat satzungsgemäß nicht vorgesehen ist.

Die Geschäftsführung obliegt

Herrn Kai Habermann

und

Frau Bettina Habermann.

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 80.237,75 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 19.142,15 EUR.

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