Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 13603
Eingetragen
1.7.2013
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenHerstellung von TurbinenWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Die Errichtung, der Betrieb sowie der Handel mit Windkraftanlagen

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Brinkmann
seit 1.7.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Koppel 28, 32423 Minden
25.00%
Päpinghauser Str. 127, 32423 Minden
25.00%
Kölkenweg 6, 32479 Hille
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BHS Windkraft GmbH

Minden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 2.474.675,00 2.887.982,00
I. Sachanlagen 2.474.675,00 2.887.982,00
B. Umlaufvermögen 1.120.280,78 770.831,84
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.067,28 120.533,73
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.059.213,50 650.298,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 137.525,50 152.172,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.732.481,28 3.810.986,10

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 205.278,26 38.495,02
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 13.495,02 44.793,91
III. Jahresüberschuss 166.783,24 -31.298,89
B. Rückstellungen 57.626,43 42.797,48
C. Verbindlichkeiten 3.469.576,59 3.729.693,60
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.616,59 33.988,60
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.460.960,00 3.695.705,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.732.481,28 3.810.986,10

Anhang



1. Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§274a, 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss vermittelt ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB).

Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Angaben zur Vermögenslage im Anhang zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen.

  

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Als Nutzungsdauer wurden die von der Finanzverwaltung angegebenen Werte berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Das Vorratsvermögen wurde mit den Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bewertungsvereinfachungen gem. § 240 Abs. 4 (Gruppenbewertung), § 256 S. 1 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) wurden nicht in Anspruch genommen.

  

3. Erläuterungen zur Bilanz
 

A. Umlaufvermögen

Forderungen
In den Forderungen sind keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten.
  

B. Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum Bilanzstichtag 2.300.960,00 €.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 1.160.000,00 € enthalten.

  

4. Weitere Angaben
 

A. Haftungsverhältnisse

Besondere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
  

B. Bewertungseinheiten

Es wurden keine Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB gebildet.
  

C. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Es sind keine Pensions- oder ähnliche Verpflichtungen eingegangen. Deshalb erübrigen sich Angaben gem. § 285 Nr. 24 HGB über die angewandten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren.
  

D. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Es wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB verrechnet.

  

E. Angaben zur Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB

Es wurden keine selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände und auch keine latenten Steuern ausgewiesen. Aus diesem Grunde sind keine Angaben zur Ausschüttungssperre notwendig.
  

F. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt dem Herrn Bernd Brinkmann.

Minden, 14.05.2020

Der Geschäftsführer

gez. Bernd Brinkmann
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.05.2020 festgestellt.

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