Müller Satelliten- und Antennentechnik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kerstin Sap seit 3.11.2020 | Geschäftsführer |
Susanne Härtl seit 3.11.2020 | Geschäftsführer |
Helene Müller seit 18.9.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
H***** M***** | 5.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASL Verwaltungs-GmbHHemhofenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. GliederungsgrundsätzeDa eine Rücklagenbildung nicht zulässig ist, zeigt der Jahresabschluss das Ergebnis vor Verwendung. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Latente SteuernDie Befreiungsvorschriften des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. WährungsumrechnungDie Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, wurden grundsätzlich mit dem Kurs im Zeitpunkt der Anschaffung bewertet. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten (Laufzeit bis zu einem Jahr) erfolgte die Bewertung am Bilanzstichtag generell zu dem zum Bilanzstichtag von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Kurs. Bei langfristigen Forderungen wurde ggf. der Kurs, der am Bilanzstichtag zu einem niedrigeren Ausweis führt, bei langfristigen Verbindlichkeiten ggf. der Kurs, der am Bilanzstichtag zu einem höheren Ausweis führt, berücksichtigt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAktivpostenDie Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betrugen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). VerbindlichkeitenZum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (Vorjahr: 0,00 €). Die Gesamtsumme aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betrug 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Ergänzende AngabenAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane(1) Geschäftsführerin
Der Jahresabschluss wurde am 03.08.2011 festgestellt. |
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